Steuererklärung: Diese Fehler sollten Sie vermeiden!

Die jährliche Steuererklärung bedeutet für die meisten Steuerzahler eher Stress statt Freude. Doch tatsächlich kann sich die Steuerklärung lohnen und Sie bekommen Geld vom Fiskus zurück. Im Gegenzug kann eine hastig ausgefüllte Steuererklärung Fehler enthalten, die Sie bares Geld kosten. Wenn Sie diese elf typischen Fehler vermeiden, können Sie bei der nächsten Steuererklärung viel Geld sparen!

Daniel Winterl

Redaktionsleitung FinanceScout24


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Zuletzt aktualisiert: May 22, 2023

Author Daniel Winterl

Daniel Winterl

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Daniel Winterl verantwortet als gelernter Betriebswirt die Finanz- und Versicherungsthemen bei FinanceScout24, um Ihnen die wichtigsten Infos bei ihrer Suche zur Verfügung zu stellen und das richtige Angebot für Sie zu finden.

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Nachweise und Belege

Auch wenn die meisten Belege nur stichprobenartig geprüft werden, sollten Sie Ausgaben immer mit entsprechenden Quittungen belegen können. Um Rechnungen steuerlich geltend zu machen, sollten Sie deshalb am besten immer per Überweisung oder Bankeinzug bezahlen. So bleiben Ihre Ausgaben auch ohne Quittung über den Kontoauszug nachvollziehbar für das Finanzamt. Bewahren Sie für alle steuerlich zu berücksichtigenden Ausgaben bei Käufen zusätzlich den Kassenbeleg auf.

Vermeiden Sie es zum Beispiel, Handwerkerrechnungen in bar zu bezahlen. Wenn eine Zahlung nicht anders möglich ist, lassen Sie sich auf jeden Fall eine Quittung aushändigen. Dort müssen Datum, Zweck, Adresse der Firma sowie eine Unterschrift vorhanden sein, damit sie vom Finanzamt anerkannt werden kann.

Trennen Sie Geschäftliches und Privates

Bei geschäftlichen Ausgaben bietet sich ein eigenes Konto an, das ausschließlich für die Firma genutzt wird. Einkäufe trennen Sie ebenfalls am besten in geschäftliche und private. So sind die Ausgaben für das Finanzamt eindeutig Ihrer Firma zuzuordnen.

Unterschrift

Es kann nur ein Kürzel sein, aber ohne Ihre Unterschrift ist Ihre Steuererklärung ungültig. Wenn Sie Ihre Steuern gemeinsam veranlagen, müssen Sie als Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner beide unterschreiben. Im schlimmsten Fall wird Ihre Steuererklärung ohne Unterschrift nicht anerkannt, Sie erhalten alle Unterlagen zurück und kommen dadurch in Verzug mit dem Einreichen der Steuererklärung.

Fehlerhafte Angaben

Bei jeder Steuererklärung müssen Sie unterschreiben und angeben, dass die Angaben der Wahrheit entsprechen, die Sie gemacht haben. Dennoch können gerade die Fehler im Detail stecken. Ob verrutschte Kommata bei der Angabe von Ausgaben oder Zahlendreher bei der Bankverbindung, der Teufel steckt vielfach im Detail.

Haben Sie eine fehlerhafte Bankverbindung angegeben, kann sich die Steuerrückzahlung verzögern oder Sie erhalten gar kein Geld. In diesem Fall können Sie beim Finanzamt noch einmal nachfragen. Die Frist für Beanstandungen nach Erhalt des Steuerbescheids liegt übrigens bei einem Monat.

Sollten Sie feststellen, dass Sie falsche Angaben in Ihrem Steuerbescheid gemacht haben, sollten Sie umgehend reagieren und dies beim Finanzamt melden. In diesem Fall wird Ihre Steuererklärung nochmals geprüft und Sie müssen im schlimmsten Fall mit einer Nachzahlung sowie Zinsen auf die zu wenig bezahlten Steuern rechnen.

Grundsätzlich besteht eine Frist von vier Jahren nach Abgabe der Steuererklärung, innerhalb derer Sie Fehler melden können. Doch auch das Finanzamt hat die Möglichkeit zur Nachprüfung innerhalb dieses Zeitraums. Am besten ist jedoch immer, wenn Sie einen Fehler selbst eingestehen. Sollte das Finanzamt Fehler feststellen und Ihnen Absicht vorwerfen, kann auch ein Bußgeld drohen.

Wer absichtlich falsche Angaben bei einer Steuererklärung macht und somit Einkommen oder auch Gewinne auf Geldanlagen unterschlägt, macht sich strafbar. Schon Beträge ab 20.000 Euro werden in der Regel strafrechtlich verfolgt.

Kontrollieren Sie alles im Detail

Kontrollieren Sie Zahlen und Angaben in der Steuererklärung vor der Abgabe noch einmal genau. So sparen Sie sich nicht nur Zeit, sondern auch Geld für eine Nachzahlung.

Vertauschte Einträge

In der Steuererklärung können Sie Ausgaben im Formular an unterschiedlichen Stellen geltend machen. Ein typischer Fehler ist es zum Beispiel, dass Fortbildungskosten bei den allgemeinen Werbungskosten, aber nicht im Bereich „Weiterbildung“ eingetragen werden. Häufig tragen Verbraucher außerdem Handwerkerkosten bei „außergewöhnlichen Belastungen“ ein. Stattdessen müssen diese Kosten unter der Rubrik „Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen“ geltend gemacht werden.

Bei der Prüfung Ihrer Steuererklärung tragen die Finanzbeamten Ihre falsch eingetragenen Werte dann lediglich aus, setzen sie aber nicht an der korrekten Stelle ein. Die Folge ist, dass Handwerkerrechnungen oder Kosten für die Weiterbildung nicht steuerlich berücksichtig werden. Immerhin lassen sich jedes Jahr bis zu 1.200 Euro Handwerkerkosten für den eigenen Haushalt von der Steuer absetzen.

Fristversäumnisse

Fristversäumnisse bei der Steuererklärung können Sie viel Geld oder Mühen kosten.
Bei freiwillig abgegebenen Steuererklärungen gilt eine Frist von vier Jahren. Halten Sie diese nicht ein, erkennt das Finanzamt Ihre Erklärung nicht mehr an. Sie verlieren dann die Chance auf eine Rückerstattung von Steuern.

Sind Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, haben Sie in der Regel eine Frist von fünf Monaten. Fordert Sie das Finanzamt zur Abgabe einer Erklärung auf, wird im Schreiben eine Frist gesetzt.

Bei Nichteinhaltung von Fristen müssen Sie mit einem Säumnis- oder Verspätungszuschlag rechnen. Sind Sie selbständig und umsatzsteuerpflichtig, müssen Sie außerdem an die rechtzeitige Anmeldung der Umsatzsteuer denken. Fristen gelten ebenso bei der Gewerbe- oder Unternehmenssteuer.

Grundsätzlich gilt: Halten Sie alle Fristen ein, sparen Sie sich meist hohe Zusatzkosten.Der Verspätungszuschlag bei einer Steuererklärung liegt seit dem Jahr 2017 liegt bei 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens aber bei 25 Euro pro verspätetem Monat. Maximal können bis zu 25.000 Euro Verspätungszuschlag fällig werden.Liegen Sie dann zum Beispiel sechs Monate im Verzug, sind 150 Euro Zuschlag fällig.

Für Beanstandungen an Steuerbescheiden gilt übrigens eine Frist von vier Wochen. Legen Sie innerhalb dieser Zeit keinen Einspruch ein, gilt das als Zustimmung.

Beantragen Sie eine Fristverlängerung

Sie können beim Finanzamt mit einer guten Begründung auch eine Fristverlängerung beantragen. Mit einem Steuerberater verlängert sich Ihre Frist auf den 31.12. des Folgejahres.

Der Paragrpah § 109 AO (Abgabenordnung) regelt, dass die Abgabefrist für eine Steuererklärung verlängert werden kann. Dazu ist kein spezielles Formular nötig, ein formloses Schreiben an das Finanzamt ist vollkommen ausreichend.

Vermietung einer Wohnung

Wenn Sie Ihre Eigentumswohnung an einen Verwandten vermieten, können Sie dennoch Ihre Ausgaben für die Wohnung als Werbungskosten absetzen. Allerdings laufen viele Verbraucher Gefahr, dass sie die Wohnung an ihre Kinder oder Geschwister zu günstig vermieten. In diesem Fall kann das Finanzamt die Geltendmachung von Werbungskosten ablehnen.

Um die Werbungskosten wirklich absetzen zu können, muss die Miete für Ihre Verwandten mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete betragen. Achten Sie außerdem darauf, dass die Miete überwiesen und nicht bar bezahlt wird. So haben Sie einen Nachweis für das Finanzamt.

Was Sie auf keinen Fall tun sollten, ist, die Miete nur in der Steuererklärung höher anzugeben, denn dabei handelt es sich um Steuerbetrug, der mit einem hohen Bußgeld geahndet werden kann.

Außergewöhnliche Belastung

Leiden Sie oder Ihre Angehörigen im gleichen Haushalt an einer chronischen Krankheit, für die Sie viel Geld aufbringen müssen, können diese Kosten oftmals als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden. Hierfür müssen die Kosten für Heilmittel, Krankenhausaufenthalte oder Medikamente Ihre Zumutbarkeitsgrenze überschreiten. Diese Grenze hängt von Ihrem Einkommen und der Zahl der Kinder ab. Prüfen Sie unbedingt, wo Ihre Grenze liegt und machen Sie die darüber liegenden Kosten steuerlich geltend.

Es können übrigens auch Scheidungskosten oder Beerdigungskosten als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.

Wie bei allen Ausgaben gilt, dass Sie auch hier Belege benötigen, um Ihre Ausgaben für das Finanzamt nachvollziehbar zu machen.

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Ganz gleich, ob Sie in einer Mietwohnung oder im Eigenheim leben: Sie können pro Jahr bis zu 1.200 Euro an haushaltsnahen Dienstleistungen oder Handwerkerkosten geltend machen. Hierzu zählen zum Beispiel die Kosten für die Müllentsorgung, die Kosten für den Klempner oder Schornsteinfeger sowie die Kosten für die Schneebeseitigung.

Damit Sie diese Kosten auch absetzen können, benötigen Sie entsprechende Belege. Lassen Sie sich deshalb alle Handwerkerleistungen quittieren und bezahlen Sie bestmöglich per Überweisung. Wohnen Sie zur Miete, können Sie entsprechende Kosten mit Ihrer Jahresnebenkostenabrechnung nachweisen.

Arbeitszimmer

Auch wenn Sie im Büro arbeiten, besteht ein Anrecht auf ein Arbeitszimmer zuhause, das anteilig absetzbar ist. Steht Ihnen kein anderer Raum zum Arbeiten zur Verfügung, sind die Kosten für das Arbeitszimmer voll absetzbar. Hierzu zählen zum Beispiel anteilig die Mietkosten sowie Kosten für Wasser und Strom oder Telekommunikation.

Übertragungsprotokoll

Mit Hilfe des ELSTER-Übertragungsprotokolls können Steuererklärungen auch online an das Finanzamt geschickt werden. Wenn auch Sie den elektronischen Weg nutzen, sollten Sie unbedingt prüfen, ob alles geklappt hat und das Übertragungsprotokoll ausdrucken und aufbewahren. Hat die elektronische Übermittlung nicht funktioniert und Sie haben keinen Nachweis, dass Sie die Steuererklärung fristgemäß abgegeben haben, kann ein Säumniszuschlag ins Haus flattern. Möglich ist ebenso eine Steuerschätzung durch das Finanzamt, die deutlich höher ausfallen kann als ihre tatsächliche steuerliche Belastung.

Steuererklärung abgeben?

Ein Kardinalfehler von vielen Arbeitnehmern ist es, keine Steuererklärung abzugeben. Laut Statistischem Bundesamt werden nämlich durchschnittlich 974Euro vom Finanzamt zurückerstattet, wenn eine Steuererklärung abgegeben wird.

Wie Sie mit am besten Geld vom Finanzamt zurückbekommen, erfahren Sie mit diesen Tipps zur Steuererklärung.

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