Wie erfolgt die Rentenbesteuerung?
Bei der Rentenbesteuerung kann zunächst zwischen Rentenzahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie Zahlungen aus der privaten Altersvorsorge unterschieden werden.
- Einkünfte aus der gesetzlichen Rentenversicherung: Diese Vorsorgebezüge werden wie Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit versteuert. Für die Berechnung der Steuer werden bis 2040 nicht die kompletten Rentenerträge besteuert. Seit dem 1. Januar 2005 gilt für diese Einkünfte die sogenannte „nachhaltige Besteuerung“.
- Einkünfte aus der privaten und betrieblichen Altersvorsorge: Grundsätzlich erfolgt die Besteuerung von Renteneinkünften, die nicht aus einem Arbeitsverhältnis entstanden sind, auf der Basis von Paragraph 22 des Einkommensteuergesetzes. Demnach gelten Rentenzahlungen aus privaten Rentenverträgen und zum Teil aus der betrieblichen sowie gesetzlichen Altersvorsorge zu den „sonstigen Einkünften“. Betriebsrenten werden voll besteuert, während bei privaten Rentenversicherungen als Leibrente nur der Ertragsanteil versteuert werden muss.
Im Jahr 2005, dem ersten Jahr der Rentenbesteuerung, lag der Anteil der Besteuerung bei 50 Prozent. Bis zum Jahr 2020 stieg dieser jährlich um zwei Prozent auf schließlich 80 Prozent an. Bis 2040 wird der Anteil jährlich um einen Prozent steigen bis die Rente schließlich zu 100 Prozent versteuert werden muss.
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Die nachgelagerte Besteuerung
Mit dem 1. Januar 2005 wurde mit dem „Alterseinkünftegesetz“ die nachgelagerte Besteuerung für die gesetzliche Altersrente eingeführt. Bis zu diesem Datum mussten Rentner nur den Ertragsanteil aus der gesetzlichen Altersvorsorge versteuern. Beamte hingegen mussten die Pensionen voll versteuern.
Das Bundesverfassungsgericht sah in dieser unterschiedlichen Steuerpraxis in einem Urteil vom 6.3.2002 einen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz des Grundgesetzes. Das Urteil wurde mit der Forderung an den Gesetzgeber verknüpft, diese steuerliche Ungleichbehandlung zu beheben. Das Ergebnis war schließlich das seit dem 1. Januar 2015 gültige Alterseinkünftegesetz mit nachgelagerter Besteuerung.
Diese Art der Besteuerung sieht vor, dass die Aufwendungen der Altersvorsorge sukzessive steuerfrei werden. Im Gegenzug müssen Rentner ihre gesetzlichen Rentenbezüge stärker versteuern.
Als Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Steueranteils ist die Bruttorente. Somit werden die Beiträge zu Pflege- oder Krankenversicherung nicht von der Grundlage für die Steuererhebung herausgerechnet.
Rentensteuer ist eine Form der Einkommenssteuer
Im Zusammenhang mit der Besteuerung von Renteneinkünften wird häufig von „Rentensteuer“ gesprochen. Im eigentlichen Sinne gibt es eine solche Steuer jedoch nicht. Es handelt sich bei der Besteuerung von Renten vielmehr um eine Form der Einkommenssteuer, die der Fiskus erhebt.
Steuer bei privaten Rentenversicherungen
Private Rentenversicherungen werden nach dem Ertragsanteil über die sonstigen Einkünfte nach Paragraph 22, Nummer 1, a und bb des Einkommensteuergesetzes (EStG) besteuert. Der zu versteuernde Ertragsanteil liegt dabei zwischen circa zehn und 25 Prozent.
Wird der Ertrag versteuert, wird von einer „begünstigten Rentenversicherung bei der Einkommenssteuer“ gesprochen. Damit das Finanzamt eine solche Begünstigung anerkennt, muss vor dem Start der privaten Rentenversicherung ein sogenanntes „Langlebigkeitsrisiko“ vom Versicherer übernommen werden.
In der Praxis bedeutet das, dass das Versicherungsunternehmen beim Abschluss des Versicherungsvertrags die garantierte Leibrente festlegen muss. Möglich ist auch, dem Versicherungsnehmer einen konkreten Faktor zuzusichern. Dieser Faktor dient dazu, die Rentenhöhe zu berechnen. Der Faktor wird mit dem eingezahlten Kapital oder der garantierten Versicherungssumme multipliziert. Die Höhe des Ertragsanteils ermittelt sich anschließend anhand einer Tabelle aus dem Einkommensteuergesetz.
Private Rentenversicherungen, die vor dem 1. Juli 2010 abgeschlossen wurden
Für private Rentenversicherungen, die vor dem 1. Juli 2010 abgeschlossen wurden, mussten die Versicherungsunternehmen lediglich zusagen, dass ausreichend Grundlagen für die Berechnung der Rentenhöhe vorliegen.
Für private Rentenversicherungen, die nach dem 1. Juli 2010 abgeschlossen wurden, gelten strengere Grenzen. Seither liegt nur dann eine steuerliche Anerkennung vor, wenn die Zeitspanne zwischen dem am spätmöglichsten Rentenbeginn und der mittleren Lebenserwartung des Versicherten nicht mehr als zehn Prozent der Lebenserwartung bei Vertragsabschluss beträgt.
Beispiel: Ein Versicherungsnehmer ist bei Vertragsabschluss 35 Jahre alt und hat eine mittlere Lebenserwartung von 80 Jahren. Die übrige Lebenserwartung beträgt 45 Jahre. Zehn Prozent von 45 Jahren sind 4,5 Jahre. Somit darf der vereinbarte Rentenbeginn bei 75,5 Jahren liegen, ohne dass eine steuerliche Beanstandung erfolgen würde.
Steuer bei Lebensversicherung
Wenn Sie eine Lebensversicherung für die Altersvorsorge nutzen, müssen Sie nach deren Auszahlung den Ertragsanteil versteuern.
Sie müssen jedoch nur 50 Prozent der Erträge versteuern, wenn folgende Bedingungen vorhanden sind:
- Der Versicherungsbetrag wird in einer Summe ausgezahlt.
- Der Vertrag hatte eine Laufzeit von mindestens zwölf Jahren.
- Die Auszahlung erfolgt erst ab dem 60. Lebensjahr, seit 2012 erst ab dem 62. Lebensjahr.
- Die Absicherung im Todesfall beträgt mindestens die Hälfte der Versicherungssumme.
- Die Versicherungsleistung muss mindestens 50 Prozent der eingezahlten Beiträge bis zum Ende der Laufzeit betragen.
- Die vertraglich festgelegte Leistung im Todesfall muss das Deckungskapital oder den Zeitwert der Police spätestens fünf Jahre nach Vertragsabschluss um mindestens zehn Prozent des Deckungskapitals oder des Zeitwerts übertreffen.
Besteuerung von Lebensversicherungen, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden
Wenn die Kapitallebensversicherung oder Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht sowie fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurde, wird der ausgezahlte Betrag unter bestimmten Bedingungen nicht versteuert. Diese Konditionen sind:
- Der Versicherungsbetrag wird auf einmal ausgezahlt.
- Die Vertragslaufzeit betrug mindestens zwölf Jahre.
- Sie haben den ersten Beitrag spätestens bis zum 31. März 2005 eingezahlt.
- Der Versicherungsvertrag wurde bis einschließlich 31. Dezember 2014 abgeschlossen.
- Die Beitragszahlung erfolgte mindestens fünf Jahre lang.
Bei einer Rentenzahlung der Lebensversicherung müssen Sie den Ertragsanteil versteuern. Wie hoch diese Steuern ausfallen, hängt vom Zeitpunkt der Auszahlung ab.
Steuer bei der Riester-Rente
Bei der Riester-Rente kommt das Prinzip der nachgelagerten Versteuerung zum Tragen. Verbraucher müssen während der Einzahlphase keine Steuern zahlen oder die Beiträge wirken sich steuermindernd aus. Dafür müssen die Rentenbeträge später voll versteuert werden.
Steuern in der Einzahlphase der Riester-Rente
Ihre Beiträge zu einer Riester-Rente können Sie in Ihrer Steuererklärung im Bereich Sonderausgaben geltend machen. Der Maximalbetrag liegt bei 2.100 Euro, der sich aus Eigenanteil plus Riester-Zulage zusammensetzt.
Damit die Steuer für diese Beträge erstattet werden kann, muss die Ersparnis größer sein als die erhaltenen Zulagen. Ehepaare oder Familien mit Kindern erfüllen die Voraussetzungen meist immer. Singles müssen auf mögliche Erstattungen eher achten.
Beispiel: Ein Single verdient 30.000 Euro brutto pro Jahr. Er erhält 154 Euro Riesterzulage jährlich. Außerdem zahlt er 1.046 Euro in den Vertrag ein. Die ersparten 1.200 Euro lassen sich als Sonderausgaben absetzen. Die Steuerrückerstattung beträgt dann knapp 380 Euro. Davon müssen jedoch 154 Euro an Zulagen abgezogen werden. Die tatsächliche Ersparnis liegt dann bei 226 Euro.
Anlage ausfüllen für die Steuerrückerstattung!
Um eine Steuerrückerstattung bei der Riester-Rente zu erhalten, müssen Sie für die Steuererklärung die Anlage AV ausfüllen.
Besteuerung der Riester-Rente in der Auszahlphase
Alle Rentenzahlungen aus der Riester-Rente müssen Sie voll versteuern. Selbst bei einer Teilauszahlung ist der komplette Betrag steuerlich zu berücksichtigen.
Wie hoch die zu zahlenden Steuern tatsächlich ausfallen, hängt noch von weiteren Einkünften ab. Da die gesetzliche Rente immer niedriger wird, nutzen viele Verbraucher eine zusätzliche Riester-Rente. Durch den höher werdenden Besteuerungsanteil der gesetzlichen Altersrente sinkt zusätzlich das Einkommen im Alter. Dadurch kann wiederum die Riester-Rente attraktiver werden, auch wenn dafür Steuern fällig werden.
Welche Vor- und Nachteile hat diese Art der Besteuerung?
Vorteile | Nachteile |
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Verglichen mit anderen Rentenformen in Deutschland bietet die Riester-Rente vor allem für geringverdienende Familien eine deutliche Steuerentlastung in den Arbeitsjahren.
Warum betrifft mich die Besteuerung der Riester-Rente persönlich?
Die Riester-Rente ist eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung. Arbeitnehmer, die ein bestimmtes Einkommen nicht überschreiten, sowie Familien können von den Vorteilen der Riester-Rente profitieren. Wichtig ist, darauf zu achten, dass später nicht zu hohe Steuerbeträge fällig werden und die Vorteile während der Arbeitsphase nicht zunichte gemacht werden.
Steuer bei der betrieblichen Altersversorgung
Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge können in der Einkommensteuererklärung über die Anlagen AV und Vorsorgeaufwand geltend gemacht werden. Die Beiträge werden direkt vom Bruttoeinkommen abgezogen, sodass sich steuerliche Vergünstigungen durch ein niedrigeres Einkommen ergeben.
Im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen lassen sich noch weitere monatliche Belastungen wie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Beiträge zur Rürup-Rente und einer freiwilligen Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherung absetzen.
Sonderzahlungen müssen in Anlage N vermerkt werden!
Sonderzahlungen zur betrieblichen Altersvorsorge müssen in der Steuererklärung in der Anlage N vermerkt werden, wenn ein Freibetrag von 2.688 Euro überschritten wird. In der Anlage muss jedoch nur die Differenz zwischen dem vom Arbeitgeber bezahlten Betrag und dem Freibetrag eingetragen werden.
Nachgelagerte Besteuerung im Rentenalter
Beziehen Sie Rente aus der betrieblichen Altersvorsorge, müssen Sie diese nachgelagert versteuern. Aber auch hier gilt der Vorteil, dass im Rentenalter in der Regel niedrigere Steuersätze gelten als während der Berufstätigkeit.
Steuer bei gesetzlicher Rentenversicherung
Bis zum 31. Dezember 2004 mussten Rentner 50 Prozent ihrer Renteneinkünfte aus der gesetzlichen Rentenversicherung versteuern. Mit der Einführung des Alterseinkünftegesetzes zum 1. Januar 2005 steigt der zu versteuernde Anteil Stück für Stück an. Im Jahr 2016 müssen Rentner durch die nachgelagerte Besteuerung für 72 Prozent der Renteneinkünfte Steuern bezahlen.
Somit sinkt der Rentenfreibetrag Jahr für Jahr. Dieser Freibetrag bleibt jedoch vom Start der Rentenzahlung an immer gleich. Dies bedeutet, wenn Sie 2016 Rente beziehen, müssen Sie fortan immer 72 Prozent davon versteuern. Wer 2017 Rente erhält, muss dann 74 Prozent versteuern.
keine Steuern unter Grundfreibetrag
Wer unter einem bestimmten Grundfreibetrag liegt, muss keine Steuern auf seine gesetzliche Rente bezahlen. Dieser Freibetrag liegt 2018 bei 9.000 Euro für Ledige und 18.000 Euro für Verheiratete.
Das müssen Sie in der Steuererklärung eintragen
Sollten Einkünfte aus privater oder gesetzlicher Rente bezogen werden, muss die Anlage R eingereicht werden. Dort werden Leistungen aus zertifizierten Altersvorsorgeverträgen sowie aus der inländischen betrieblichen Altersversorgung erfasst. Somit kann die Form der Rente ausgewählt und Angaben darüber gemacht werden, wie viel Sie darüber erhalten. Wichtig ist, dass auch weitere Einkünfte wie Mieteinnahmen oder Einnahmen aus Pacht oder Kapitalerträge in der Steuererklärung aufgeführt werden.
Steuer bei der Rürup-Rente
Wer die Rürup-Rente nutzt, kann schon im Vorfeld in der Einzahlungsphase steuerliche Vorteile nutzen. So lassen sich die Sparbeträge bis maximal 22.788 Euro für Singles und 45.532 Euro für Verheiratete als Vorsorgeaufwand unter den Sonderausgaben absetzen. Im Jahr 2016 dürfen Sie diesen Maximalbetrag absetzen, wenn er 82 Prozent Ihrer Einzahlungen nicht überschreitet.
Ab 2025 soll es Rürup-Sparern möglich sein, bis zu 100 Prozent Ihrer Zahlungen steuerlich geltend zu machen.
Die Rentenzahlungen, die Sie später erhalten, müssen Sie letztlich voll versteuern. Allerdings gilt das als Vorteil für Verbraucher, da Sie als Rentner zum einen niedrigere Beträge versteuern müssen und zum anderen ein günstigerer Steuersatz möglich ist.