Das Risiko fliegt mit: 5 Infos für die Drohnen Versicherung

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Endlich, das Paket mit der Drohne ist da. Also schnell auspacken und zum Testflug starten? Lieber nicht! Vorher sollten Sie tunlichst eine Drohnen-Versicherung unterschrieben haben. Die ist in Deutschland nämlich Pflicht, wenn Sie das unbemannte Flugobjekt in die Luft bringen wollen. Das wussten Sie nicht? Keine Sorge: Alles Wichtige zum Thema Drohnen-Police lesen Sie hier.

Inhaltsverzeichnis

    Haftpflicht ist Pflicht

    Seit 2005 gilt die Pflicht einer Haftpflichtversicherung auch für Drohnen und andere Fluggeräte wie Modellflugzeuge. Denn obwohl sie klein sind, können Abstürze und andere Zwischenfälle erheblichen Schaden und Folgekosten verursachen. Deshalb verlangt Ihre Drohne nach einer separaten Abdeckung. In der Privaten Haftpflichtversicherung sind Fluggeräte meist nicht inbegriffen, daher sollten Sie mit Ihrer Versicherung abklären, ob die Police geändert werden kann. Gerade wenn Ihr Flugobjekt als Spielzeug durchgeht, stehen die Chancen gut, dass die Privathaftpflicht doch greift. Eine Alternative sind spezielle Versicherungen von Modellflugverbänden. Voraussetzung ist häufig, dass Sie Mitglied im Verband werden. Einige Versicherungsunternehmen haben für diesen Zweck Policen im Programm, die dann genau auf Ihre Drohne zugeschnitten werden.

    Spezielle Absicherung bei gewerblicher Nutzung

    Grundsätzlich darf sich jeder, ohne gesetzliche Alterseinschränkung, eine Drohne anschaffen und diese fliegen lassen. Eine Schulung oder eine Genehmigung benötigen Sie in Deutschland nicht – sofern Sie das Fluggerät nur für private Zwecke nutzen, es unter fünf Kilogramm wiegt und ohne Verbrennungsmotor auskommt. Wer die Drohne gewerblich einsetzen möchte, muss sich eine Aufstiegsgenehmigung beim jeweiligen Bundesland einholen. Kosten, Dauer und Anforderungen dafür können von Bundesland zu Bundesland variieren. Einen Haken allerdings gibt es: Eine private Drohnen-Versicherung gilt nicht für den gewerblichen Flugeinsatz. Sie sollten also lieber davon Abstand nehmen, sich etwa mit dem Verkauf von Landschaftsluftbildern ein zweites Standbein als Fotograf aufzubauen. Dafür benötigen Sie – natürlich – eine spezielle Drohnen-Versicherung für die gewerbliche Nutzung.

    Internationale Absicherung

    Vorsicht ist bei einer Urlaubsreise geboten: Manche Assekuranzen gelten nämlich nur innerhalb Deutschlands oder für bestimmte Länder. Häufig ausgeschlossen sind beispielsweise die USA. Drohnenmanöver für spektakuläre Luftaufnahmen vom Grand Canyon sind dann keine so gute Idee. Heißt: Vor Ihrem eigenen Abflug sollten Sie besser das Kleingedruckte lesen oder direkt beim Versicherer nachhaken, wo Sie Ihre Drohne unbesorgt aufsteigen lassen dürfen.

    Vollkaskoversicherung für die Drohne: Luxus oder Pflicht?

    Halten wir fest: Mit der beschriebenen Drohnen-Versicherung sind Schäden abgedeckt, die Sie beziehungsweise Ihr Fluggerät verursacht haben. Doch was, wenn es Ihren fliegenden Schützling selbst teilweise oder komplett zerlegt? Je nach Anschaffungspreis kann das neben dem Ärger schließlich einen erheblichen Verlust bedeuten. Zum Glück springt dann eine Vollkaskoversicherung für die Drohne ein. Die kommt für jeden Knacks auf, den Ihr privat genutzter Miniflieger durch Bedienfehler, Defekte oder rustikale Behandlung Dritter erleidet. Bevor Sie sich hier für einen Anbieter entscheiden, lohnt sich ein Blick in die Versicherungsbedingungen. Denn manchmal beinhalten diese keine wetterbedingten Schäden oder den Verlust durch Diebstahl. Vollkasko oder nicht? Das kommt nicht zuletzt auf Ihr Vertrauen in Ihre Geschicklichkeit an der Fernsteuerung an. Verpflichtend ist solch ein zusätzlicher Rundumschutz zur Haftpflichtversicherung jedenfalls nicht.

    Drohnen-Versicherung abschließen

    Bleibt noch die Frage, wo Sie Ihre Drohnen-Versicherung erhalten. Allgemein gibt es hierfür zwei Möglichkeiten: Entweder Sie schließen sie bei einem Versicherer ab oder Sie treten einem Modellfliegerverein bei. Bei Letzterem ist der Beitrag meistens günstiger und häufig sogar im Mitgliedsbeitrag inklusive. Diese Lösung hat allerdings auch ein paar Schönheitsfehler. So dürfen Sie Ihre Flugkünste oft nur auf dem Vereinsgelände zur Schau stellen. Spontane Präsentationen auf dem örtlichen Marktplatz sind damit nicht drin, ebenso wenig Starts und Landungen im Urlaub. Und ausgerechnet die beliebten Flüge für Filmaufnahmen sind bei Vereinen häufig vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Sie merken schon: Die ideale Lösung will gut überlegt sein. Bevor Sie sich also Gedanken über Ihren ersten Flugplan machen, steht der Abschluss der richtigen Drohnen-Versicherung auf Ihrer Checkliste.

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