Kündigung der Haftpflichtversicherung

Wenn Sie Ihre Haftpflichtversicherung wechseln möchten, ist es wichtig, auf einen durchgängigen Versicherungsschutz zu achten. Diesen erreichen Sie, indem Sie schon eine neue Versicherung abschließen, bevor Sie die alte Police kündigen. Was Sie ansonsten noch bei der Kündigung und beim Wechsel Ihrer Haftpflicht beachten sollten, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Elisabeth Schwarzbauer

Autorin für Versicherungsthemen


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Zuletzt aktualisiert: January 18, 2024

Author Elisabeth Schwarzbauer

Elisabeth Schwarzbauer

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Elisabeth ist studierte Physikerin, verantwortet bei uns die Versicherungsthemen und hilft Ihnen Ihr bestes Angebot zu finden. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten mit Ihrer Familie oder mit einem Buch auf der Terrasse (wenn es das Wetter ermöglicht).

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Inhaltsverzeichnis
     

    Eine private Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, welche Sie als Versicherungsnehmer gegenüber Dritten verursachen. Weil immer einmal etwas passieren kann und die Regulierung von verursachten Sachschäden und besonders Personenschäden unter Umständen Kosten in Millionenhöhe bedeuten kann, gehört die Haftpflichtversicherung zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt.

    Im besten Fall wird die wichtige Police bereits in jungen Jahren abgeschlossen, sobald der Versicherungsschutz nicht mehr über die Eltern gewährleistet ist. Von da an sollte diese Versicherung ein ständiger Begleiter im Leben sein. Allerdings ändern sich Leistungen und Preise der einzelnen Anbieter ständig. Von Zeit zu Zeit kann es daher sinnvoll sein über einen Versicherungswechsel nachzudenken, um durchgängig einen optimalen Versicherungsschutz zu einem möglichst günstigen Preis zu erhalten. Hier erfahren Sie, wann sich ein Versicherungswechsel anbieten kann und wie die Kündigung der alten Haftpflichtversicherung ablaufen sollte.

    So finden Sie eine neue Haftpflichtversicherung

    Ob sich ein Versicherungswechsel für Sie anbietet, können Sie recht einfach über einen Vergleich herausfinden. Bei der Anbieterwahl sollten Sie allerdings nicht nur allein auf den Preis einer Police zu achten, sondern auch den Leistungsumfang berücksichtigen. Sach- und Personenschäden sollten jeweils bis zu einer Höhe von mindestens fünf Millionen Euro versichert sein.

    Gerade bei Personenschäden kann auch eine höhere Deckungssumme von Vorteil sein. Außerdem sollte eine Forderungsausfalldeckung im Versicherungsumfang enthalten sein. Die Forderungsausfalldeckung springt ein, wenn Sie Opfer eines typischen Haftpflichtschadens werden und der Verursacher nicht für den Schaden aufkommen kann. Hier ist ebenfalls eine Versicherungssumme von mindestens fünf Millionen Euro angebracht.

    Haftpflichtversicherung: Tarife vergleichen

    Übergangszeit berücksichtigen

    Bevor Sie Ihre alte Haftpflichtversicherung kündigen, sollte Ihr neuer Versicherungsvertrag bereits fertig unterschrieben sein. So stellen Sie sicher, dass Sie über einen durchgehenden Versicherungsschutz verfügen. Anderenfalls besteht das Risiko, dass genau in dem Zeitfenster etwas passiert, in dem Ihre alte Versicherung nicht mehr gilt und der neue Versicherer die Schadensregulierung noch nicht übernehmen kann.

    Außerdem gilt bei der Haftpflichtversicherung für die Versicherer kein Abschlusszwang. Das bedeutet, dass der von Ihnen ausgewählte neue Anbieter Sie als Kunden ablehnen kann.

    Kündigung der Haftpflichtversicherung

    Die einfachste Möglichkeit eine bestehende Haftpflichtversicherung zu kündigen, ist die sogenannte ordentliche Kündigung. „Ordentlich“ bedeutet, dass das Vertragsverhältnis zu einem im Versicherungsvertrag vereinbarten Termin und unter Berücksichtigung einer festgelegten Frist gekündigt wird. Die Kündigungsfrist bei der Haftpflichtversicherung beträgt in der Regel drei Monate. 

    Vertrag prüfen

    Da es auch abweichende Regelungen gibt, sollten Sie jedoch zur Absicherung einen Blick in Ihren Versicherungsvertrag werfen oder die Informationen bei Ihrem Versicherer in Erfahrung bringen.

    Der Termin, zu dem der Versicherungsschutz nach einer ordentlichen Kündigung ausläuft, liegt in den meisten Fällen jeweils am Ende eines Vertragsjahres. Ein Vertragsjahr beginnt am Tag des ursprünglichen Vertragsschlusses und endet folglich einen Tag vorher im Jahr darauf. Wenn Sie Ihre alte Haftpflichtversicherung also an einem 1. Juli abgeschlossen haben, kann der Vertrag zum 30. Juni gekündigt werden. Aufgrund der dreimonatigen Kündigungsfrist müssen Sie in diesem Beispiel das Kündigungsschreiben so abschicken, dass es spätestens am 31. März bei Ihrer Versicherung eingeht.

    Falls Sie einen Versicherungsvertrag mit einer Vertragslaufzeit von mehreren Jahren abgeschlossen haben, liegt der erste mögliche ordentliche Kündigungstermin am Ende dieser Vertragslaufzeit. Eine Haftpflichtversicherung verlängert sich nach dem Ablauf der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit meist automatisch um ein weiteres Jahr. Auch in solchen Fällen können Sie jährlich zum Ende des Vertragsjahres ordentlich kündigen.

    Da es auch abweichende Regelungen gibt, sollten Sie dennoch einen Blick in Ihren Vertrag werfen und den möglichen Kündigungstermin überprüfen.

    Musterkündigung nutzen

    Für Ihre Kündigung können Sie ganz bequem das Musterkündigungsschreiben von FinanceScout24 nutzen. Einfach ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und abschicken. Alle wichtigen Formulierungen zur Kündigung der Haftpflichtversicherung sind dort bereits enthalten. Welche Unterlagen Sie für die Kündigung benötigen und gegebenenfalls mitsenden müssen, erfahren Sie in diesem Abschnitt.

    Musterkündigung herunterladen

    Die außerordentliche Kündigung

    Wenn eine ordentliche Kündigung nicht möglich ist, weil die vereinbarte Vertragslaufzeit noch nicht abgelaufen ist oder Sie die Kündigungsfrist verpasst haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen auch außerordentlich kündigen. Dies ist allerdings nur im Rahmen eines Sonderkündigungsrechts möglich, das Ihnen im Fall einer Beitragserhöhung oder im Rahmen einer Schadensregulierung zusteht.

    Informationen bezüglich der dann geltenden Termine und Fristen sowie Details zum Ablauf der Kündigung finden Sie ebenfalls in der Tabelle.

    Ereignis Beitragserhöhung Schadensregulierung

    Beschreibung

    Wenn Ihr Haftpflichtversicherer eine Beitragserhöhung vornimmt, ohne dass gleichzeitig der Leistungsumfang verbessert wird, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Ihr Versicherer muss Sie spätestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Erhöhung schriftlich über die Maßnahme informieren. In dem Schreiben werden Sie auf Ihr Sonderkündigungsrecht hingewiesen.

    Immer dann, wenn Ihre Haftpflichtversicherung einen Schaden reguliert, können Sie außerordentlich kündigen. Das Sonderkündigungsrecht besteht dabei sowohl, wenn Ihre Versicherung die Regulierung eines Schadens ablehnt als auch dann, wenn sie ihn übernimmt. Die Entscheidung über die Regulierung eines Schadenfalls wird Ihnen von Ihrer Versicherung mitgeteilt.

    Kündigungstermin

    Bei einer außerordentlichen Kündigung ergibt sich der Kündigungstermin aus der Kündigungsfrist. In Ihrem Kündigungsschreiben sollen Sie die Formulierung „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ wählen, um eine fehlerhafte und eine dadurch unwirksame Kündigung zu vermeiden.

    Kündigungsfrist

    Das Sonderkündigungsrecht legt eine Kündigungsfrist von vier Wochen fest. Die Frist beginnt zu dem Zeitpunkt, an dem Sie Kenntnis über die Beitragserhöhung erhalten haben. Es entspricht dem Datum des Posteingangs der Ankündigung für die Beitragserhöhung.

    Im Falle einer Schadensregulierung erhalten Sie eine vierwöchige Frist für Ihre Sonderkündigung. Die Frist beginnt an dem Tag, an dem Sie von Ihrer Versicherung über die Annahme oder Ablehnung des Schadens informiert werden.

    Ablauf der Sonderkündigung

    Nachdem Sie über die Beitragserhöhung informiert wurden, gilt es schnell zu handeln. Innerhalb von vier Wochen müssen Sie eine neue Haftpflichtversicherung finden, und abschließen. Außerdem muss das Kündigungsschreiben erstellt und rechtzeitig versendet werden, damit Ihre Versicherung es innerhalb der Frist erhält. Als Kündigungsgrund sollten Sie in Ihrem Schreiben die Beitragserhöhung nennen.

    Nach dem Erhalt der Mitteilung über die Schadensregulierung können Sie entscheiden, ob Sie Ihre Haftpflichtversicherung kündigen möchten oder nicht. Entscheiden Sie sich für die Kündigung, sollten Sie zunächst eine neue Versicherung abschließen, damit ein lückenloser Versicherungsschutz gewährleistet ist. Anschließend, aber rechtzeitig vor den Ablauf der Kündigungsfrist, können Sie dann das Kündigungsschreiben aufsetzen und versenden. Dabei sollten Sie als Kündigungsgrund den regulierten Schaden angeben.

     

    So kündigen Sie richtig

    Ob Sie ordentlich oder außerordentlich kündigen macht beim Ablauf des Versicherungswechsels keinen Unterschied. Während Sie bei einer geplanten ordentlichen Kündigung allerdings deutlich mehr Zeit haben, die Angebote verschiedener Anbieter zu vergleichen, muss dies bei einer außerordentlichen Kündigung in der Regel deutlich schneller gehen.

    Auch wenn der Firstablauf für die außerordentliche Kündigung droht oder der Stichtag einer ordentlichen Kündigung näher rückt, sollten Sie stets einen Schritt nach dem anderen machen. Dies bedeutet, dass Sie zunächst prüfen, wann Ihr Versicherungsschutz beim alten Anbieter ausläuft. Dann beantragen Sie Ihre neue Versicherung und lassen sich den neuen Versicherungsvertrag bestätigen. Erst jetzt beginnen Sie mit der eigentlichen Kündigung.

    Ihre Kündigung muss schriftlich erfolgen. Dabei ist es ratsam, das Kündigungsschreiben als Einschreiben mit Rückschein zu versenden. Hierbei muss die Versicherung den Eingang Ihres Schreibens quittieren und Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung darüber. Sollte es später zu einem Streit mit der Versicherung kommen, weil diese beispielsweise die Kündigungsfrist als nicht eingehalten erachtet, haben Sie durch den Rückschein einen entsprechenden Nachweis. Zusätzlich sollten Sie in Ihrem Kündigungsschreiben eine schriftliche Bestätigung des Eingangs der Kündigung anfordern.

    Außerdem muss Ihr Kündigungsschreiben folgende Angaben enthalten:

    • vollständiger Name
    • Versicherungsnummer
    • Datum, zu dem gekündigt werden soll
    • ggf. den Grund für eine außerordentliche Kündigung
    • Anschrift und Kontaktmöglichkeiten
    • eigenhändige Unterschrift

    Die erforderliche Versicherungsnummer finden Sie in Ihrem Versicherungsvertrag oder im Brief- oder E-Mail-Verkehr mit Ihrer Versicherung. Die Angabe, zu wann gekündigt werden soll, besteht entweder aus dem Kündigungstermin am Ende des Vertragsjahres (ordentliche Kündigung), oder der Formulierung „fristgemäß zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ (ordentliche oder außerordentliche Kündigung).

    Wenn der Versicherer kündigt

    Genau wie Sie hat auch Ihr Versicherer unter bestimmten Bedingungen ein Sonderkündigungsrecht. Im Falle der Haftpflichtversicherung kann dies der Fall sein, wenn eine Schadensregulierung durchgeführt wird. Nach der Entscheidung, ob ein Schadensfall übernommen wird oder nicht, kann der Versicherer Ihren Vertrag außerordentlich kündigen. Für den Versicherer gilt dabei ebenfalls eine vierwöchige Kündigungsfrist ab dem Tag der Entscheidung über die Schadensregulierung.

    Zusätzlich muss der Versicherer den Vertrag noch einen weiteren Monat bestehen lassen, damit Sie ausreichend Zeit haben eine neue Haftpflichtversicherung abzuschließen. Dies kann sich als allerdings schwierig herausstellen, denn die Versicherungsanbieter werden Sie fragen, ob Sie eine Vorversicherung hatten und ob das Vertragsverhältnis durch Sie oder den Versicherer beendet wurde. Bei Kündigung durch das Versicherungsunternehmen stehen die Chancen auf einen Vertrag bei anderen Anbietern meist schlecht.

    In der Regel kündigen Versicherungsgesellschaften nur Kunden, bei denen es zu außergewöhnlich vielen Schadensfällen kommt und diese daher wirtschaftlich nicht mehr tragbar sind. Dies wissen natürlich auch potenzielle neuer Versicherer und nehmen diese Kunden erst gar nicht an. Um gar nicht in eine solche Situation zu geraten, ist es ratsam, eine Kündigung durch den Versicherer zu verhindern.

    Dies kann durch zwei Sofortmaßnahmen erfolgen, die umgehend nach dem Eingang der Kündigung ergriffen werden sollten:

    • Kündigungsumkehr
      Durch eine Kündigungsumkehr können Sie mit Ihrem Versicherer vereinbaren, dass dieser von der Kündigung absieht, wenn Sie im Gegenzug Ihrerseits kündigen. Dieses Verfahren hat den Vorteil, dass Sie bei Ihrem neuen Versicherer angeben können, die Vorversicherung selbst gekündigt zu haben. Dadurch steigen Ihre Chancen, dass Sie problemlos eine neue Haftpflichtversicherung erhalten. Einer Kündigungsumkehr muss Ihr alter Versicherer allerdings zustimmen. Daher sollten Sie sich direkt an Ihre Versicherung wenden. In vielen Fällen wird die Umkehr ermöglicht oder eine Vertragssanierung angeboten.
    • Vertragssanierung
      Bei einer Vertragssanierung wird der bestehende Versicherungsvertrag nachgebessert. Im Gegenzug wird die Kündigung zurückgezogen und der Anbieter behält den Kunden. Dabei kann zum Beispiel eine Selbstbeteiligung eingerichtet oder erhöht werden. Denkbar ist außerdem, dass der Versicherte zustimmt, auf bestimmte Leistungen zu verzichten, damit der eigentliche Versicherungsvertrag bestehen bleiben kann. Nach der Vertragssanierung kann dann in Ruhe nach einer neuen Haftpflichtversicherung gesucht werden.

    Was Sie noch wissen sollten

    Wenn bei der Kündigung etwas schief laufen sollte und die Beendigung des Vertrags daher nicht zustande kommt, bleibt Ihnen kaum etwas anderes übrig, als auf die nächste Möglichkeit zu warten. Sollten Sie bereits eine neue Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, können Sie diese in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluss widerrufen.

    Falls Sie kein Widerrufsrecht haben, weil der Versicherungsvertrag direkt bei einem Makler abgeschlossen wurde, sollten Sie sich schnell mit dem Vermittler in Verbindung setzten. In vielen Fällen kann von einem kürzlich geschlossenen Vertrag noch zurückgetreten werden. Anschließend gilt es dann, auf den nächsten Termin für eine ordentliche Kündigung zu warten. Sollte zwischenzeitlich ein Ereignis eintreten, das zu einem Sonderkündigungsrecht führt, können Sie Ihre Versicherung auch früher wechseln.

    Was tun bei Tod des Versicherungsnehmers?

    Wenn der Versicherungsnehmer verstorben ist und Sie damit beauftrag wurden, die Haftpflichtversicherung aufzulösen, reicht es aus, die Versicherung über den Tod des Versicherungsnehmers zu informieren.

    Ein Einzelvertrag endet mit dem Tod automatisch. Bei einer Familienversicherung bleibt die Versicherung bestehen, wenn ein Hinterbliebener die Beitragszahlung übernimmt.

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