Versicherungssteuer: Eine Verkehrssteuer auf Versicherungsprodukte

Bei der Versicherungssteuer handelt es sich wie bei der Umsatzsteuer um eine sogenannte „Verkehrssteuer“. Sie wird für verschiedene Versicherungspolicen und -beiträge erhoben. Bezahlen müssen Verbraucher die Steuer nicht direkt, sondern sie wird vom jeweiligen Versicherungsunternehmen an das Bundeszentralamt für Steuern gezahlt.

Elisabeth Schwarzbauer

Autorin für Versicherungsthemen


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Zuletzt aktualisiert: November 17, 2023

Author Elisabeth Schwarzbauer

Elisabeth Schwarzbauer

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Elisabeth ist studierte Physikerin, verantwortet bei uns die Versicherungsthemen und hilft Ihnen Ihr bestes Angebot zu finden. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten mit Ihrer Familie oder mit einem Buch auf der Terrasse (wenn es das Wetter ermöglicht).

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Inhaltsverzeichnis
     

    Der Ursprung der Versicherungssteuer lässt sich auf das 19. Jahrhundert zurückführen, als noch Versicherte selbst bei Unterzeichnung eines Versicherungsvertrages für die Steuer aufkommen mussten. Die Versicherungssteuer war damals auch als Stempelabgabe bekannt, da sie durch das Abstempeln eines Vertrags der jeweiligen Behörde bezogen wurde. Mit Inkrafttreten des Grundgesetztes der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1949 wurde die Versicherungssteuer an die einzelnen Länder gezahlt, seit 1970 jedoch an den Bund. 

    Für den Deutschen Staat sind die Einnahmen aus der Versicherungssteuer nicht unerheblich. Sie bilden ungefähr vier Prozent der gesamten Steuereinnahmen ab. Der allgemeine Steuersatz der Versicherungssteuer liegt in Deutschland bei 19 Prozent. Die Basis für die Besteuerung liefert das Versicherungssteuergesetz (VersStG).

    Die Versicherungssteuer wird auf alle Beiträge von Versicherungen erhoben, jedoch stellen Beiträge für Lebens- oder Krankenversicherungen Ausnahmen dar. Das gilt auch für die gesetzliche Arbeitslosenversicherung sowie für Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen.

    Auch bei Rückversicherungen müssen keine Versicherungssteuern auf die Beiträge bezahlt werden. Versicherungsverträge, die mit Angehörigen von ausländischen Botschaften und Konsulaten geschlossen wurden, sind ebenfalls von der Pflicht zur Zahlung der Versicherungssteuer befreit.

    So wird besteuert

    Die folgende Tabelle zeigt Policen, für die der Standardsatz gilt sowie davon abweichende Versicherungsprodukte.

    Art der Versicherung Versicherungssteuersatz 2017
    Hausratversicherung ohne Feueranteil 19,00 Prozent
    Hausratversicherung mit Feuer 16,15 Prozent
    Gebäudeversicherung ohne Feuer 19,00 Prozent
    Gebäudeversicherung mit Feuer 16,34 Prozent
    Alleinige Feuerversicherung 13,20 Prozent
    Rechtsschutzversicherung 19,00 Prozent
    Unfallversicherung 19,00 Prozent
    Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr 3,80 Prozent
    Private Haftpflicht 19,00 Prozent
    Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht 19,00 Prozent
    Andere Sachversicherungen 19,00 Prozent
    Hagelversicherung 0,03 Prozent

    Bei der Kfz-Versicherung sind die 19 Prozent Versicherungssteuer in der Regel bereits in die Beiträge eingerechnet.

    Von der Versicherungssteuer befreit

    Von der Versicherungssteuer sind nicht alle Policen betroffen. Folgende Versicherungen werden nicht mit der Steuer belegt:

    Danach bemisst sich die Versicherungssteuer

    Die erhobenen Steuern werden mit der Zahlung der Versicherungsbeiträge fällig. Der jeweilige Steuersatz wird auf der Basis der Prämie oder der Beiträge angewandt. Somit hängt diese Steuer ähnlich wie die Umsatzsteuer vom Umsatz des Unternehmens ab, der direkt mit den betroffenen Versicherungsprodukten gemacht wird.

    Die Steuerzahlung erfolgt an den Fiskus. Sie wird vom Bund erhoben und direkt an das Bundeszentralamt für Steuern abgeführt.

    Versicherungssteuer absetzen

    Unternehmer stellen sich häufig die Frage, ob sie die Versicherungssteuer ebenso wie die Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen können. Doch das ist nicht möglich, denn grundsätzlich handelt es sich bei der Versicherungssteuer nicht um eine allgemeine Steuer, die für wirtschaftliche Vorgänge erhoben wird. Zudem wird die Versicherungssteuer nicht gesondert in Versicherungsverträgen ausgewiesen, sodass eine für den Vorsteuerabzug benötigte Auflistung nicht verfügbar ist.

    Indirekt können Verbraucher oder Unternehmer die Versicherungssteuer „absetzen“, indem sie Versicherungsbeiträge als Sonderausgaben (Verbraucher) oder Betriebsausgaben (Unternehmer) steuerlich geltend machen.

    Versicherungssteuer weltweit

    Die Versicherungssteuer ist in den meisten Ländern der Welt und der EU eine Pflichtabgabe für Versicherungsunternehmer. Die Steuer müssen die Unternehmen nicht immer im Land ihres Firmensitzes abführen, sondern sie können auch dort belangt werden, wo die jeweiligen Policen Gültigkeit haben. In einigen Ländern ist hingegen keine Versicherungssteuer fällig. Hierzu gehören zum Beispiel Polen und die Tschechische Republik.

    Innerhalb der EU sind die Steuersätze unterschiedlich hoch. Während der Satz in Finnland im Schnitt bei 24 Prozent liegt, beträgt er in Spanien durchschnittlich nur sechs Prozent.

    Die Erhebung erfolgt nach der Regelung des sogenannten Risikobelegenheitsprinzip. Demnach muss die Versicherungssteuer nicht unbedingt im Land der jeweiligen Gesellschaft erhoben werden, sondern dort, wo das Risiko belegt wurde. Es kann also vorkommen, dass ein deutscher Versicherungskonzern im Ausland eine Versicherungssteuer erhebt, sollte das Risiko dort behaftet sein.

    Fakten Deutschland

    Bis 1988 galt ein Steuersatz von fünf Prozent. Dieser wurde in den Folgejahren bis 2007 sukzessive angehoben, bis er das Niveau der Umsatzsteuer von 19 Prozent erreicht hat.

    Die Einnahmen Deutschlands über die Versicherungssteuer sind seit 2011 deutlich gestiegen. Waren es 2011 noch knapp 10,7 Milliarden Euro, nahm der Staat 2012 schon knapp 11,14 Milliarden Euro über diese Abgabe ein. Ein Jahr später waren es schließlich 11,553 Milliarden Euro und 2014 betrugen die Steuereinnahmen über die Versicherungssteuer über 12 Milliarden Euro.

    Diese Steuerart gehört damit zu den wichtigen Einnahmequellen des Landes. Sie macht fast fünf Prozent des jährlichen Steueraufkommens aus. Die Erträge fließen seit 1970 dem Bund zu. Zuvor wurde die Steuer seit 1949 auf Länderebene verteilt. Bis 2010 waren auch die Steuerbehörden der Länder für den Einzug verantwortlich. Seit 2010 erhebt das Bundeszentralamt für Steuern die Versicherungssteuer.

    Fragen und Antworten

    Was ist eine Versicherungssteuernummer?

    Jeder Versicherer, der zur Zahlung der Versicherungssteuer verpflichtet ist, erhält eine eigene Versicherungssteuernummer. So kann der Fiskus die Steuerzahlungen eindeutig zuordnen. Vergleichbar ist diese Nummer mit der Umsatzsteuer-ID oder Ihrer Steuernummer. Die Versicherungssteuernummer ist aber eben nur auf die Versicherungssteuerpflichtigen beschränkt.

    Warum zahlen Unternehmen Versicherungssteuer statt Umsatzsteuer?

    Versicherungsunternehmen sind je nach Ausrichtung von der Zahlung der Umsatzsteuer nach § 4 Absatz 10 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) befreit. Dafür sind sie zur Zahlung der Versicherungssteuer verpflichtet.

    Warum ist die Versicherungssteuer keine Vorsteuer?

    Die Versicherungssteuer gilt nicht als Vorsteuer, da sie keine Umsatzsteuer ist, die allgemein auf den Verkauf von wirtschaftlichen Gütern oder Dienstleistungen erhoben wird. Deshalb ist ein Vorsteuerabzug der Versicherungssteuer auch nicht möglich.

    Ist die Versicherungssteuer direkt oder indirekt?

    Grundsätzlich gilt die Versicherungssteuer als indirekte Steuer, weil Sie als Verbraucher die Steuer indirekt über Ihre Prämien bezahlen.

    Ist die Versicherungssteuer das gleiche wie die Umsatzsteuer?

    Nein, die Umsatzsteuer ist eine allgemein erhobene Steuer auf den Verkauf von Gütern und Dienstleistungen. Sie wird von Verbrauchern und Unternehmen beim Kauf gezahlt. Die Versicherungssteuer muss nur von Versicherungsunternehmen an den Fiskus gezahlt werden.

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