Die Promillegrenzen im Überblick
Wer sich nach der Party betrunken hinter das Steuer setzt, gefährdet die Sicherheit der übrigen Verkehrsteilnehmer erheblich. Schließlich hat der Konsum von Alkohol gefährliche Auswirkungen, wie zum Beispiel:
- Verlangsamte Reaktionen
- Konzentrationsmangel
- Gefahren werden unterschätzt
- Sehleistung nimmt ab
Aus diesem Grund sind bestimmte Promillegrenzen gesetzlich vorgeschrieben.
Laut § 24a StVG handelt ordnungswidrig, wer im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl die Person 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt.
Die jeweiligen Strafen bei einem Verstoß können der folgenden Tabelle entnommen werden:
Promillewert | Punkte | Geld- oder Freiheitsstrafe? | Fahrverbot/ Führerscheinentzug |
Straftat? |
---|---|---|---|---|
0,5 bis 1,09 Promille | 2 | 500 Euro | Ein Monat Fahrverbot | Ordnungswidrigkeit |
Bei wiederholtem Verstoß | 2 | 1.000 Euro | Drei Monate Fahrverbot | Ordnungswidrigkeit |
Beim dritten Verstoß | 3 | 1.500 Euro | Drei Monate Fahrverbot | Ordnungswidrigkeit |
Ab 1,1 Promille | 3 | Freiheits- oder Geldstrafe | Entzug der Fahrerlaubnis für sechs Monate bis fünf Jahre oder lebenslang | Straftat |
Ab 1,6 Promille | 3 | Freiheits- oder Geldstrafe | Entzug der Fahrerlaubnis für sechs Monate bis fünf Jahre oder lebenslang | Straftat |
Härtere Strafen bei Unfällen oder Fahrunsicherheit
War der Fahrer in alkoholisiertem Zustand an einem Unfall beteiligt oder zeigte er Anzeichen von Unsicherheit beim Fahren, folgen grundsätzlich noch härtere Strafen, als in der Tabelle angegeben.
0,3-Promillegrenze
Ab 0,3 Promille, die schon nach dem Trinken eines 0,33 l Glas Bier erreicht sein können, wird bereits von einer „relativen Fahruntüchtigkeit“ gesprochen. Hier macht sich der Fahrer nicht zwingend strafbar – allerdings nur solange, wie seine Fahrweise nicht auffällig oder unsicher ist.
Anders ist es, wenn der Fahrer bereits Ausfallerscheinungen durch seinen Rausch zeigt. Fährt er beispielsweise in Schlangenlinien oder verursacht gar einen Unfall, können hier bereits Strafen erfolgen, obwohl die eigentliche Promillegrenze in Deutschland erst bei 0,5 beginnt.
0,3 Promille sind schnell erreicht!
Die Faustregel besagt, dass 0,3 Promille bereits erreicht sind, wenn ein kleines Bier (0,33 Liter) getrunken wird. Je nach Körpergröße und Gewicht der Person kann sogar schon eine geringere Menge zu diesem Wert führen! Im Zweifel gilt also: Lieber zu Fuß oder mit der Bahn nach Hause!
0,5-Promillegrenze
Ab dieser Promillegrenze begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit – auch dann, wenn Sie sich beim Fahren unauffällig verhalten. Dann drohen Punkte in Flensburg, Geldstrafe und Fahrverbot. Wenn Sie sich jedoch auffällig verhalten oder gar an einem Unfall beteiligt sind, können Sie auch strafrechtliche Konsequenzen wie Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren riskieren.
1,1-Promillegrenze
Ab diesem Promillewert gilt die „absolute Fahruntüchtigkeit“: Der Fahrer gilt dann als überhaupt nicht mehr in der Lage, ein Fahrzeug zu führen. Das gilt unabhängig davon, ob ein Fahrfehler oder Unfall verursacht wurde. Wer in diesem Zustand erwischt wird, muss mit einer Freiheits- oder Geldstrafe rechnen. Auch ist dann im schlimmsten Fall ein lebenslanger Entzug der Fahrerlaubnis möglich.
1,6-Promillegrenze
Bei der 1,6-Promillegrenze gelten grundsätzlich die gleichen Strafen wie bei der 1,1-Promillegrenze. Allerdings wird hier zusätzliche eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (kurz: MPU) angeordnet. Diese wird am Ende des jeweiligen Fahrverbots durchgeführt. Experten bewerten dann anhand eines Tests, ob der Fahrer womöglich zu einer Wiederholungstat neigt.
Kein Alkohol am Steuer unter 21 Jahren
Im Jahr 2007 wurde die Nullpromille-Grenze eingeführt. Diese ist eine Antwort auf die hohe Zahl von Unfällen, die jedes Jahr durch alkoholisierte Fahranfänger verursacht werden. Sie soll sowohl die Fahrer selbst als auch alle übrigen Verkehrsteilnehmer schützen. Die Null-Promillegrenze gilt für:
- Fahranfänger während der gesamten Probezeit und
- Alle Personen unter 21 Jahren.
Alkohol am Steuer trotz Probezeit: Wer dabei erwischt wird, muss mit einer Geldstrafe und Punkten in Flensburg rechnen. Außerdem kann dies zu einer Verlängerung der Probezeit oder zu einem Aufbauseminar führen.
Wann drohen Fahrverbot und Führerscheinentzug bei Alkohol am Steuer?
Je nach festgestelltem Promillewert können Fahrern ein Fahrverbot erteilt oder sogar die Fahrerlaubnis entzogen werden. Diese beiden Strafen unterscheiden sich wie folgt:
Fahrverbot | Führerscheinentzug |
---|---|
Wird bei Ordnungswidrigkeiten erteilt | Wird bei Straftaten erteilt |
Führerschein wird nach Ablauf der Frist vom zuständigen Amt ausgehändigt | Führerschein wird komplett entzogen und erlischt, muss nach Ablauf der Frist neu beantragt werden |
Bei Verstoß der 0,5-Promillegrenze | Ab Verstoß der 1,1-Promillegrenze oder höher |
Dauert je nach Verstoß zwischen einem und drei Monaten an | Sperrfrist für die Neubeantragung kann je nach Verstoß zwischen sechs Monaten und fünf Jahren oder sogar lebenslang andauern |
Was passiert, wenn ich trotzdem fahre?
Beim Führerscheinentzug wegen Alkohol gilt: Lassen Sie sich nicht dazu versuchen, dennoch zu fahren. Schließlich droht dann eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine hohe Geldstrafe.
Sollte es zu einem Unfall kommen den Sie alkoholisiert mit dem Auto verursacht haben, wird Ihre Kfz-Versicherung nicht zahlen.
Kann der Führerschein direkt vor Ort entzogen werden?
In der Regel wird ein Fahrverbot oder ein Entzug der Fahrerlaubnis von einem Gericht angeordnet. Wenn die Polizeibeamten bei einer Kontrolle jedoch feststellen, dass der jeweilige Fahrer alkoholisiert ist, kann dies auch direkt vor Ort erfolgen. Denn dann würde eine Gefahr durch die Weiterfahrt entstehen.
Bin ich zur Alkoholkontrolle verpflichtet?
Vor allem zu Anlässen, an denen üblicherweise Alkohol konsumiert wird, führt die Polizei verstärkt Alkoholkontrollen durch. Besonders häufig kommt dies an folgenden Feiertagen vor:
- Karneval
- Erster Mai
- Silvester und Neujahr
- Weihnachtsfeiertage
Fordert die Polizei einen Fahrer durch entsprechende Signale zum Halten auf, ist dem grundsätzlich auch Folge zu leisten. Oft folgt dann die Bitte, in das berühmte Röhrchen zu pusten. Dabei wird mit einem speziellen Messgerät der Alkoholwert anhand des Atems ermittelt.
Darf ich den Atemalkoholtest verweigern?
Anders als oft angenommen dürfen Fahrzeugführer den Atemalkoholtest stets verweigern. Dies ist in der Strafprozessordnung (StPO) festgelegt – eine Verweigerung ist daher auch nicht mit rechtlichen Folgen verbunden.
Darf ich den Blutalkoholtest verweigern?
Wird der Atemalkoholtest verweigert, können Polizisten auch einen Blutalkoholtest anordnen. Dafür muss den Beamten allerdings folgendes vorliegen:
- Begründeter Verdacht auf Alkoholkonsum (wie durch Alkohol-Geruch)
- Richterlicher oder staatsanwaltschaftlicher Beschluss (kann vor Ort per Telefon eingeholt werden)
Ist dies nicht der Fall, kann der Blutalkoholtest grundsätzlich auch verweigert werden. Eine Ausnahme besteht jedoch, wenn die Polizeibeamten vermuten, dass durch den alkoholisierten Fahrer Gefahr im Verzug besteht.
Im Zweifelsfall verweigern
Sind Sie sich sicher, dass Sie keinen Alkohol konsumiert haben, sollten Sie einen Bluttest grundsätzlich verweigern. Schließlich kann ein Blutalkoholtest, der von den Polizeibeamten gesetzeswidrig durchgeführt wurde, dennoch als Beweismittel verwendet werden, sofern der Fahrer vorab nicht verweigert hat.
Alkohol ist auch beim Fahrradfahren strafbar
Das BGH 1986 hat für Radfahrer die absolute Fahruntüchtigkeit ab 1,7 Promille definiert. In der Rechtsprechung wird von Gerichten heute grundsätzlich von einem Grenzwert von 1,6 Promille ausgegangen.Betrunkenes Fahrradfahren und dabei mit 1,6 Promille Alkohol oder mehr erwischt werden, kann zum Verlust des PKW-Führerschein führen.