Sei es, dass eine Lehrerin sich für den Unfall eines Schülers verantworten muss oder ein Verwaltungsangestellter die falsche Entscheidung trifft – der finanzielle Schaden kann erheblich ausfallen. Nicht nur die Geschädigten selbst, beispielsweise der verletzte Schüler oder seine Eltern, können ihre Schadensersatzansprüche geltend machen. Auch der Dienstherr wird unter Umständen Regress-Ansprüche anmelden, wenn er durch die Fahrlässigkeit eines Mitarbeiters mit Entschädigungsansprüchen konfrontiert wird, beispielsweise weil der betroffene Kollege Unterhaltsansprüche falsch berechnet oder zu Unrecht eine Baugenehmigung verweigert hat.
Dienstschlüssel mitversichern
Abschließen können die Diensthaftpflichtversicherung zum Beispiel Lehrer, Polizisten, Soldaten, Verwaltungs- oder Justizbeamte bzw. Angestellte dieser Behörden. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind aber Ärzte, Hebammen und Rettungssanitäter.
Gegen einen geringen Aufpreis kann der Verlust von Dienstschlüsseln mitversichert werden, die Versicherung ersetzt den Schaden dann bis zur vertraglich festgelegten Obergrenze, beispielsweise bis 15.000 oder 20.000 Euro. Auch Haftpflichtansprüche aus dem Abhandenkommen von fiskalischem Eigentum wie Dienstkleidung und Ausrüstungsgegenstände lassen sich gegen Zuschlag mitversichern. Empfehlenswert ist dieser Zusatz zum Beispiel für Angehörige der Bundeswehr, der Polizei und des Zolls.
Vermögensschäden absichern
„Die meisten Schäden, die im Bereich der öffentlichen Verwaltung verursacht werden, sind reine Vermögensschäden, die sich nicht aus Personen- und Sachschäden herleiten“, weiß Christian Arns von der Debeka. Eine Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung ist Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes deshalb je nach Position ebenfalls sehr zu empfehlen. Insbesondere Entscheidungsträger wie z.B. Richter oder Amtsleiter sollten besser nicht auf diese Zusatzpolice verzichten. Die Deckungssumme sollte entsprechend der Position und des Aufgabengebiets gewählt werden.
Auch eine private Haftpflichtversicherung ist sinnvoll
Die Diensthaftpflicht ist für Sie als Beamter oder Angestellter des öffentlichen Dienstes genauso wichtig, wie eine private Haftpflichtversicherung.