Eine Rechtsschutzversicherung sichert gegenüber den unkalkulierbaren finanziellen Risiken von Rechtsstreitigkeiten ab. Die gewöhnlichen Tarife beschränken ihren Leistungsumfang dabei auf den privaten Bereich. Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler benötigen daher einen speziellen Firmenrechtsschutz, um für alle Fälle ausreichend gewappnet zu sein. Die Kosten für eine Rechtsschutzversicherung liegen zwischen ungefähr 80 und bis zu 300 Euro jährlich.
Dieser Schutz ist für Gewerbetreibende jeglicher Art im Grunde unentbehrlich, denn besonders innerhalb geschäftlicher Beziehungen und Tätigkeiten kommt es regelmäßig zu rechtlichen Fragen und Auseinandersetzungen. Rechtsstreitigkeiten bringen dabei schnell hohe Kosten mit sich, welche im schlimmsten Fall das ganze Unternehmen gefährden.
Eine Firmenrechtsschutzversicherung unterstützt Gewerbetreibende aber nicht nur in Streitfällen, sondern steht auch beratend zur Seite. So abgesichert können sich Unternehmer und auch ihre Angestellten ganz auf den Erfolg der Firma konzentrieren. Hier können Sie verschiedene Tarife vergleichen.
Rechtsschutzversicherung für jedes Gewerbe
Zusammengefasst kommt eine Firmenrechtsschutzversicherung für alle juristischen Streitigkeiten auf, die im Zusammenhang mit der versicherten Firma oder einer selbstständigen Tätigkeit stehen. Dabei werden alle entstandenen Prozesskosten, Verfahrenskosten und Anwaltskosten abgedeckt. Dazu gehören ebenfalls Kosten, welche durch Sachverständige und Zeugen anfallen, sowie im Zusammenhang stehende Reisekosten.
An potenziellen Ursachen für einen Rechtsstreit mangelt es im geschäftlichen Umfeld in der Regel nicht:
- Schadenersatzforderungen
- Steuerstreitigkeiten
- Datenschutzverletzungen
- Vertragsbrüche
- Streit mit Arbeitnehmern
- Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
- Differenzen mit staatlichen Behörden
Ein Firmenrechtsschutz deckt folglich unterschiedlichste Bereiche der gewerblichen Tätigkeit ab. Der Versicherungsschutz kann für Unternehmen, Selbstständige und auch Freiberufler abgeschlossen werden. Angestellte werden im Rahmen ihrer Tätigkeiten für den Arbeitgeber ebenfalls in den Versicherungsschutz einbezogen. Zusätzlich können zahlreiche Firmenrechtsschutzversicherungen mit weiteren Schutzumfängen in anderen Rechtsbereichen kombiniert werden.
Häufig ist es zum Beispiel möglich, dass auch der private Bereich des Gewerbetreibenden im selben Versicherungsvertrag mit eingeschlossen wird. Teilweise ist diese Zusatzleistung in angebotenen Versicherungstarifen bereits enthalten, ohne dass eine weitere Vertragsoption abgeschlossen werden muss. Besonders für Selbstständige kann eine solcher kombinierter Rechtsschutz interessant sein, weil in der Regel auch Lebens- oder Ehepartner sowie die minderjährigen Kinder in den Schutz eingeschlossen werden können.
Abgrenzung zur privaten Rechtsschutzversicherung
Ein Firmenrechtsschutz kann auch den privaten Bereich des Versicherten abdecken. Umgekehrt ist dies jedoch nicht üblich. Das bedeutet, dass zum Beispiel Freiberufler durch eine private Rechtsschutzversicherung in ihrer geschäftlichen Tätigkeit nicht abgesichert sind.
Dies gilt auch dann, wenn sich der Arbeitsplatz im privaten Wohngebäude befindet. Kommt es beispielsweise zum Streit mit dem Telefonanbieter wegen einer falschen Rechnung, werden die Verfahrenskosten nur übernommen, wenn der Kern des Streits auch im privaten Umfeld liegt und nicht mit dem Beruf in Zusammenhang steht.
Bei Selbstständigen kann die Abgrenzung zwischen privatem und geschäftlichem Bereich kompliziert sein. Mit einem umfassenden Firmenrechtsschutz mit kombiniertem Privatrechtsschutz gehen Sie kein Risiko ein.
Leistungsumfänge beim Firmenrechtsschutz
Eine Firmenrechtsschutzversicherung trägt im Fall eines Rechtsstreits die Anwalts- sowie Gerichtskosten, bietet jedoch auch zusätzliche Leistungen wie z.B. Forderungsmanagement, Rechtsberatung oder auch die Kostenübernahme bei außergerichtlicher Mediation an.9Der genaue Leistungsumfang einer Rechtsschutzversicherung für den geschäftlichen Bereich kann in den meisten Fällen nach einem Baukastenprinzip individuell gewählt werden. Der Firmenrechtsschutz stellt dabei den Grundstock des Versicherungsumfangs dar. In der Regel umfasst der Firmenrechtsschutz die folgenden Bereiche:
- Schadenersatzrechtsschutz
- Strafrechtsschutz
- Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz
- Disziplinar- und Standesrechtsschutz
- Verwaltungsrechtsschutz
- Sozialgerichtsrechtsschutz
- Arbeitsrechtsschutz
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Die einzelnen Versicherer bestimmen ihr Leistungsangebot selbst, daher können sich die versicherten Bereiche individuell unterscheiden. Folgende Versicherungsumfänge von Firmenrechtsschutz-Policen werden zum Beispiel nicht von allen Anbietern grundsätzlich inkludiert:
- Steuerrechtsschutz
- Datenrechtsschutz
Bei der Auswahl des für Ihr Geschäft optimal passenden Versicherungsschutzes sollten Sie daher genau prüfen, ob alle von Ihnen gewünschten Leistungen im Angebot enthalten sind. Bei Bedarf können gewerbliche Rechtsschutzversicherungen durch Zusatzoptionen ergänzt und erweitert werden. Besonders häufig werden dabei zusätzlich Verkehrsrechtsschutz und Immobilienrechtsschutz ergänzt.
Der Verkehrsrechtsschutz kann sinnvoll sein, weil der grundlegende Firmenrechtsschutz nicht bei rechtlichen Streitigkeiten, in welchen der Versicherte als Halter, Fahrer, Käufer oder Mieter eines Fahrzeuges involviert ist, greift. Eine Ausweitung des Versicherungsschutzes im Immobilienbereich kann Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit den Gewerberäumen, aber auch privaten Wohnungen und Einfamilienhäusern abdecken.
Ergänzende Serviceleistungen verfügbar
Einige Versicherer bieten ergänzende Serviceleistungen wie einen Online-Service oder ein Forderungsmanagement an. Durch Letzteres unterstützt Sie Ihre Versicherung zum Beispiel, wenn Sie selbst Ansprüche geltend machen oder ihnen widersprechen möchten, und nimmt Ihnen so zusätzliche Arbeiten ab.
Neben den einzelnen Leistungsbereichen spielt die Deckungssumme der Firmenrechtsschutzversicherung eine entscheidende Rolle. Sie legt fest, bis zu welcher Höhe die Versicherung Rechtskosten trägt. Besonders bei gerichtlichen Streitigkeiten, welche über mehrere Instanzen gehen, können hohe Kosten entstehen. Aus diesem Grund raten zahlreiche Versicherer generell zu einer Mindestdeckungssumme von 500.000 Euro pro Versicherungsfall. Höhere Deckungssummen bieten einen entsprechend umfangreicheren Schutz.
Kosten einer Firmenrechtsschutzversicherung
Die Beitragshöhe einer Firmenrechtsschutzversicherung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Neben den gewünschten Versicherungsleistungen spielt die Größe des Unternehmens eine entscheidende Rolle. Selbstständige ohne Angestellte können so zum Beispiel bereits ab unter 200 Euro im Jahr eine passende Police abschließen. Voraussetzung für Tiefstpreise ist dabei die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung, die um 250 Euro liegen kann. Durch einen Rechtsschutzversicherungs-Vergleich können Sie schnell verschiedene Tarife gegenüberstellen, den für Sie passenden auswählen und kurzfristig beantragen.
Für Unternehmer mit Angestellten fallen die Jahresbeiträge höher aus, weil auch die Arbeitnehmer vom Versicherungsschutz eingeschlossen werden und der Umfang des Firmenrechtsschutzes entsprechend weiter bemessen wird. Die Preisstufen pro Angestelltem gestalten sich von Versicherung zu Versicherung individuell. Unterschiedliche Beschäftigungsverhältnisse werden dabei unterschiedlich berücksichtigt. Als Faustformel gilt dabei:
- Jeder Vollzeitbeschäftigte zählt als 1 Angestellter
- Je zwei Teilzeitkräfte zählen als 1 Angestellter
- Je vier geringfügig Beschäftige zählen als 1 Angestellter
- Je zwei Auszubildende zählen als 1 Angestellter
- Je zwei Leiharbeiter zählen als 1 Angestellter
Möglicherweise mitversicherte Familienangehörige werden bei der Ermittlung der Anzahl der Angestellten nicht berücksichtigt und wirken sich auf die Beitragsgestaltung nicht aus.
Individuelle Angebote ab zehn Arbeitnehmern
Größere Unternehmen mit mehr als zehn Arbeitnehmern können häufig individuelle Versicherungsangebote anfragen.
Darauf sollten Sie beim Abschluss achten
Die genaue Ausgestaltung eines Firmenrechtsschutzes für größere Unternehmen sollte im Rahmen eines ausführlichen Gesprächs mit dem Versicherer oder Makler erfolgen. Alleintätige Selbstständige oder kleinere Firmen können durch einen Versicherungsvergleich die besten Angebote finden. Viele dort aufgeführte Policen sind bereits optimal an die regelmäßigen Anforderungen kleinerer und mittlerer Geschäfte angepasst.
Eine Analyse des Versicherungsbedarfs im Vorfeld schafft Klarheit darüber, wie umfangreich der Versicherungsschutz ausfallen sollte und welche Zusatzoptionen erforderlich sind. So können Sie sichergehen, dass der passende Versicherungsschutz vereinbart wird und Ihr Geschäft weder unter- noch überversichert wird.
Im Rahmen des Tarifvergleichs verschiedener Versicherer sollten Sie darauf achten, dass auch alle gewünschten und benötigten Leistungen angeboten werden. Wer einen zusätzlichen Privat-Rechtsschutz wünscht, muss entsprechende Policen ohne diesen Zusatz streichen. Weiterhin erlaubt nicht jede Police die freie Wahl des Rechtsanwalts. Besonders wenn Selbstständige seit längerer Zeit regelmäßig denselben Anwalt aufsuchen und von diesem Vertrauensverhältnis weiterhin profitieren möchten, sollte dies auch weiterhin möglich sein.
Kleinere Unternehmen ohne eine entsprechende Abteilung können von einem Forderungsservice profitieren. Dieser kümmert sich zum Beispiel um das Anmahnen offener Rechnungen und kann so eine große Hilfe sein.
Wartezeit beachten
Wie in der privaten Rechtsschutzversicherung gelten auch beim Firmenrechtsschutz für verschiedene Leistungsbereiche Wartezeiten. In der Regel gilt eine Wartezeit von drei Monaten. Das bedeutet, dass der Versicherungsschutz in den Bereichen mit einer Wartezeit frühestens drei Monate nach dem Vertragsschluss tatsächlich besteht.
Für folgende Leistungen der Firmenrechtsschutzversicherungen gilt in der Regel eine Wartezeit von drei Monaten:
- Steuerrechtsschutz
- Arbeitsrechtsschutz
- Sozialgerichts-Rechtsschutz
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
- Verwaltungs-Rechtsschutz im Privatbereich
- Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrsangelegenheiten
- Rechtsschutz im Wohnungs-und Grundstücksbereich sowie der Gewerbeeinheit
Im Rahmen eines Versicherungswechsels verzichten neue Anbieter üblicher Weise auf Wartezeiten, wenn die Vorversicherung die gleiche Leistung abgedeckt hat. Dies gilt jedoch nicht für alle Rechtsbereiche.
Firmenrechtsschutz richtig kündigen
Wenn Sie eine bestehende Firmenrechtsschutzversicherung kündigen möchten, gelten dabei in der Regel die gleichen Fristen und Termine wie bei privaten Policen. Eine ordentliche Kündigung kann demnach immer mit einer dreimonatigen Frist zum Ende des Versicherungsjahres erfolgen. Wurde eine mehrjährige Vertragsdauer vereinbart, kann zum Ende der Vertragslaufzeit und anschließend jährlich gekündigt werden.
Nach besonderen Ereignissen kann auch eine außerordentliche Kündigung möglich sein, wenn ein dafür erforderliches Sonderkündigungsrecht vorliegt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Versicherer eine Beitragserhöhung vorgenommen hat, welche nicht mit Leistungsverbesserungen verbunden war. Sobald der Versicherte über die Beitragserhöhung informiert wurde, erhält er ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht und kann die Versicherung innerhalb dieses Monats mit sofortiger Wirkung kündigen. Auch wenn der Versicherer die Deckung eines Schadenfalls unberechtigter Weise abgelehnt hat, kann innerhalb eines Monats gekündigt werden.
Doch nicht nur der Versicherte kann außerordentlich kündigen: Hat die Rechtsschutzversicherung innerhalb eines Jahres mindestens zwei Rechtsschutzfälle reguliert, dürfen sowohl Versicherer als auch Kunde den Versicherungsvertrag kündigen. Wiederum gilt hier für beide Vertragspartner eine Sonderkündigungsfrist von einem Monat.
Wenn Sie Ihre Firmenrechtsschutzversicherung kündigen möchten, können Sie dafür unser Musterkündigungsschreiben nutzen: Einfach ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und fristgemäß versenden.