Nicht nur als Hausbesitzer sollten Sie ausreichend versichert sein, auch als Mieter gilt es einige wichtige Versicherungen zu besitzen. Besonders grundlegend sind dabei vor allem zwei Versicherungen, die Sie besitzen sollten: Eine private Haftpflichtversicherung und eine Hausratversicherung. Und bei Bedarf auch am besten eine Rechtsschutzversicherung.
Wichtig: Eine private Haftpflichtversicherung
Die mitunter wichtigste Versicherung ist die private Haftpflichtversicherung: Eine Haftpflichtversicherung ist so wichtig, weil jeder Mensch per Gesetz dazu verpflichtet ist, für alle Schäden, die von ihm verursacht wurden, zu haften und mit seinem Privatvermögen dafür aufzukommen. Das gleiche gilt auch bei versehentlichen Missgeschicken. Die vereinbarte Versicherungssumme legt dabei fest, ob das Versicherungsunternehmen die Kosten sowohl für kleine Mängel als auch für große Beschädigungen trägt. Vor allem da man als Mieter täglich Zeit in einer Immobilie verbringt, die einem nicht selbst gehört, empfiehlt es sich sich gegen mögliche Schäden zu schützen.
Die Beiträge einer Haftpflicht erscheinen in Relation zu den gedeckten Schadenssummen niedrig – denn bei Unfällen können rasch Schäden entstehen, deren Beseitigung sechsstellige Euro-Beträge erfordert.
Wichtig: Die Hausratversicherung
Eine Hausratversicherung ist eine Sachversicherung, die Schutz für das persönliche Inventar, zu denen Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände gehören, gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus bietet. Wo müssen Sie nicht fürchten, dass Sie im Falle eines Unwetters, das beispielsweise Ihren Keller unter Wasser setzen kann, selbst dafür aufkommen müssen. So werden finanzielle Unkosten gespart, sollte es zu einem Schaden kommen.
Zusätzlich wird durch diese Versicherung auch ein Teil Ihres Hausrats abgesichert: Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände werden durch die Police häufig abgedeckt. Sollte es hier zu einer Beschädigung kommen, können Sie dann mit der Erstattung des Neuwertes rechnen.
Optional: Eine Rechtsschutzversicherung
Die Rechtschutzversicherung gilt als privatrechtlicher Versicherungsvetrag. Der Versicherer ist hier gegen eine Prämienzahlung seitens des Versicherungsnehmers verpflichtet die Leistungen für die rechtlichen Interessen des Versicherten im festgelegten Rahmen zu gewähren.
In einigen Fällen ist auch die Rechtsschutzversicherung vorteilhaft: Sie deckt üblicherweise die Kosten, die durch einen Rechtsstreit entstehen – doch nur, wenn Sie für den jeweiligen Lebensbereich versichert sind.
Vor allem zwischen Mieter und Vermieter oder auch mit Mietnachbarn kommt es oft zu Streitigkeiten, die nicht selten vor Gericht getragen werden. Eine Versicherung sollten Sie daher auch immer für diesen Rechtsbereich abschließen, sodass Sie finanzielle Sicherheit bei drohenden Auseinandersetzungen haben. Übrigens: Oft werden Selbstbeteiligungen in den Policen vereinbart; in so einem Fall sollten Sie immer auch prüfen, ob nicht eine außergerichtliche Einigung günstiger sein kann.
Expertenmeinung
Sinn und Unsinn von Rechtsschutzversicherungen
In der Finanz-Kolumne äußert sich Prof. Dr. Steffen Sebastian objektiv und kritisch zu Finanzthemen. Lesen Sie hier, wann er eine Rechtsschutzversicherung für sinnvoll erachtet.
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Haftpflichtversicherung: Fragen & Antworten
Durch diese Versicherungen sind Schäden abgedeckt, die Sie in ihrem Umfeld verursachen - das kann auf dem Grundstück Ihrer Nachbarn, in Ihrem Sportverein oder bei einem Ausflug geschehen. Die Haftpflichtversicherung greift zum Beispiel, wenn durch Ihre ausgelaufene Waschmaschine auch die Wohnung unter Ihnen beschädigt wird. Ebenso können Sie sich absichern, wenn Sie etwa beim Fahrradfahren mit einem Fußgänger kollidieren und dieser sich beim Sturz verletzt.
Wie wird die richtige Versicherungssumme berechnet?
Es wird empfohlen, eine Deckungssumme von mindestens drei bis fünf Millionen Euro für Personen- und Sachschäden zu vereinbaren – drei Millionen Euro gelten dabei als unterste Grenze.
Bei der Wahl des Versicherungsunternehmens lohnt es sich, wenn Sie verschiedene Anbieter miteinander vergleichen. Zudem bieten einige Unternehmen eine Selbstbeteiligung von bis zu 250 € an: Dadurch können Sie beim zu zahlenden Beitrag sparen.
Was sind „Obliegenheiten des Versicherungsnehmers“?
Unter Obliegenheiten des Versicherungsnehmers werden Handlungs- sowie Unterlassungspflichten für den Versicherungsnehmer verstanden. Diese Verhaltensweisen finden Sie stets in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Versicherungsunternehmen. Werden diese von Ihnen verletzt, kann sich die Versicherung weigern, im Schadensfall die Kosten zu tragen.
Bei diesen Obliegenheiten handelt es sich beispielsweise um folgende Aspekte:
- Der Mieter muss im Schadensfall den Schaden so gering wie möglich halten.
- Der Mieter muss den Schaden rechtzeitig der Versicherung melden.
- Der Mieter muss der Versicherung bei einem Einbruchsdiebstahl eine Liste aller gestohlenen Gegenstände übermitteln.
Was passiert bei selbst verursachten Schäden?
Die Versicherung greift nicht, wenn der Schaden von Ihnen vorsätzlich verursacht wurde. Die Haftpflichtversicherung kommt aber für grobe Fahrlässigkeit auf.
Kann der Vermieter zum Abschluss einer Haftpflicht verpflichten?
Nein, ein Vermieter darf keine Klausel im Vertrag festhalten, durch die Sie zum Abschluss einer Versicherung verpflichtet werden (siehe § 307 BGB) – ist solche eine Vertragsklausel im Mietvertrag dennoch vorhanden, ist sie unwirksam.
Es ist allerdings gesetzlich zulässig, dass Mieter und Vermieter vereinbaren, die Betriebskosten für eine Haftpflicht- und Sachversicherung umzulegen, wenn sie dem Schutz der Bewohner und des Gebäudes dienen. Im Schadensfall darf der Mieter jedoch nie schlechter gestellt werden, als wenn er die Versicherung selbst abgeschlossen hätte.
Sind Familienangehörige mit versichert?
In der privaten Haftpflichtversicherung sind Familienangehörige automatisch mit versichert. Abhängig vom jeweiligen Versicherungsunternehmen können auch Partner, die sich in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft befinden, in die Versicherung mit aufgenommen werden.
Hausratversicherung: Fragen & Antworten
Alle Haushaltsgegenstände sowie Bargeld und Wertpapiere bis zu einer festgelegten Höhe sind mit dieser Versicherung abgedeckt, solange der Schaden nicht vorsätzlich verursacht wurde. Das Eigentum von Untermietern, die sich in Ihrem Haushalt befinden, ist allerdings nicht mit versichert.
Sorgfaltspflicht beachten
Entscheidet die Versicherung, dass Sie Ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen sind, muss sie den Schaden nicht begleichen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie Ihre Waschmaschine anstellen und die Wohnung verlassen – entsteht hierbei ein Wasserschaden, greift die Versicherung nicht. Geht diese jedoch im Ihrer Anwesenheit kaputt, sind Sie geschützt.
Wie wird die richtige Versicherungssumme berechnet?
Um die Versicherungssumme ermitteln zu können, sollten Sie eine Liste aller zu versichernden Gegenstände im Hausrat anlegen. Dazu muss außerdem der jeweilige Wiederbeschaffungswert notiert werden. Die Kosten für alle Gegenstände summieren Sie anschließend – daraus ergibt sich die Versicherungssumme.
Es ist auch möglich, mit Unterstützung der Versicherung den Wert des gesamten Hausrats zu schützen: Pro Quadratmeter wird dabei ein Betrag festgelegt. Für diese Pauschalberechnung finden Sie bei einigen Versicherungsunternehmen Onlinerechner.
Was sind „Obliegenheiten des Versicherungsnehmers“?
Unter Obliegenheiten des Versicherungsnehmers werden Handlungs- sowie Unterlassungspflichten für den Versicherungsnehmer verstanden. Diese Verhaltensweisen finden Sie stets in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Versicherungsunternehmen. Werden diese von Ihnen verletzt, kann sich die Versicherung weigern, im Schadensfall die Kosten zu tragen.
Bei diesen Obliegenheiten handelt es sich beispielsweise um folgende Aspekte:
- Der Mieter muss im Schadensfall den Schaden so gering wie möglich halten.
- Der Mieter muss den Schaden rechtzeitig der Versicherung melden.
- Der Mieter muss der Versicherung bei einem Einbruchsdiebstahl eine Liste aller gestohlenen Gegenstände übermitteln.
Was passiert bei selbst verursachten Schäden?
Die Versicherung greift nicht, wenn der Schaden von Ihnen vorsätzlich verursacht wurde. Darüber hinaus sind in der Hausratversicherung keine Beschädigungen versichert, die durch grobe Fahrlässigkeit des Mieters entstanden sind – das ist der Fall, wenn Sie Ihre Sorgfaltspflicht verletzen.
Kann der Vermieter zum Abschluss der Versicherung verpflichten?
Nein, ein Vermieter darf keine Klausel im Vertrag festhalten, durch die Sie zum Abschluss einer Versicherung verpflichtet werden (siehe § 307 BGB) – ist solche eine Vertragsklausel im Mietvertrag dennoch vorhanden, ist sie unwirksam.
Es ist allerdings gesetzlich zulässig, dass Mieter und Vermieter vereinbaren, die Betriebskosten für eine Haftpflicht- und Sachversicherung umzulegen, wenn sie dem Schutz der Bewohner und des Gebäudes dienen. Im Schadensfall darf der Mieter jedoch nie schlechter gestellt werden, als wenn er die Versicherung selbst abgeschlossen hätte.
Worauf beim Umzug achten?
Während eines Umzugs greift die Hausratversicherung üblicherweise für beide Wohnungen – allerdings nur für maximal zwei Monate. Aus diesem Grund sollten Sie sich schnellstmöglich am neuen Wohnort ummelden.
Wichtig ist außerdem, dass Sie den Vertrag auf die neue Wohnung anpassen: Ist sie größer, kann es im Falle eines Schadens dazu führen, dass die unveränderte Versicherung nicht den gesamten Hausrat abdeckt. Informieren Sie sich bei einem Umzug bei Ihrer Hausratversicherung; oftmals befinden sich auf den Webseiten der Unternehmen auch Berechnungstabellen mit Richtwerten.
Ist der Abschluss einer Glasversicherung sinnvoll?
Die Haftung der Glasversicherung beinhaltet nur die Haftung für Glasbruch. Andere Schäden wie Kratzer, Schrammen, Absplitterungen, Trübung und sonstige Schönheitsfehler sind von diesem Versicherungsschutz ausgeschlossen. Außerdem fällt Hohlglas wie Vasen, Lampen, Trinkgläser und anderes Glasgeschirr nicht in den Versicherungsschutz.
Eine Glasversicherung greift aber, wenn Außen- oder Innenscheiben zerbrechen, die zu dem von Ihnen bewohnten Haus gehören. Dabei kann es sich sowohl um Fenster als auch um Kochfelder oder die Wände des Aquariums handeln. Allerdings wird ein Großteil dieser Glasschäden schon von anderen Versicherungen abgedeckt: Oftmals hat der Vermieter eine Gebäudeversicherung abgeschlossen, mit welcher Schäden an Fenstern und Glasfronten bezahlt werden können, die durch Unwetter entstanden sind. Die Hausratversicherung deckt zudem die Kosten ab, die durch Vandalismus entstanden sind.
Eine Glasversicherung ist also nur sinnvoll, wenn Sie als Vermieter oder Eigenheimbesitzer alle Glasfronten eines Haus gegen jedwede Art von Beschädigung absichern möchten. Andernfalls sollten Sie sich überlegen, ob sich diese Versicherung für Ihren Bedarf lohnt.
Welche Konsequenzen hat eine Doppelversicherung?
Eine Doppelversicherung bedeutet, dass über mindestens zwei Versicherungen der gleiche Schadensbereich abgedeckt ist. Dies ergibt sich etwa, wenn zwei Parteien für sich selbst jeweils eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, nachfolgend jedoch heiraten. Ähnlich ist es auch bei einer Hausratversicherung, wenn eine Partei in einen schon bestehenden Haushalt zieht. In beiden Fällen sollte die später abgeschlossene Versicherung gekündigt werden, um zu hohe Beitragskosten zu vermeiden.
Verträge bei betrügerischer Absicht nichtig
Wurden mehrere Versicherungen in betrügerischer Absicht (um beispielsweise mehrfach kassieren zu können) geschlossen, sind alle Verträge nichtig – ggf. zieht dieser Umstand ein strafrechtliches Verfahren mit sich. Eine Doppelversicherung besteht allerdings auch, wenn Sie als Mieter eine private Haftpflichtversicherung besitzen und der Vermieter zeitgleich eine Gebäudeversicherung abgeschlossen hat. In diesem Fall muss geklärt werden, welches Unternehmen für den Schaden aufkommt. Haften Sie als Mieter für den Schaden, kann der Gebäudeversicherer einen anteiligen Ausgleich verlangen – andernfalls ist der Gebäudeversicherer verpflichtet, die Kosten für den Schaden zu tragen.
Das Wichtigste zusammengefasst
Vergleich der Angebote verschiedener Unternehmen lohnt sich: Es gibt verschiedene Versicherungssummen und dadurch unterschiedliche Beiträge. Mieter sind nie zum Abschluss einer Versicherung verpflichtet. Die Hausratversicherung sollte stets auf Größe der Wohnung angepasst werden. Bei Schadensfall sollte die Versicherung sofort schriftlich benachrichtigt werden. Bei Nichterfüllung der Sorgfaltspflicht greift die Hausratversicherung nicht. Bei vorsätzlich verursachten Schäden greift keine Versicherung. Haftpflichtversicherung versichert auch Familienangehörige. Doppelversicherung sollte umgehend überprüft und ggf. beendet werden.