3. Welche Leistungen können zusätzlich abgesichert werden?
Naturkatastrophen wie Erdbeben, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck oder Überschwemmung sind weder in der Wohngebäude- noch in der Hausratversicherung enthalten. Wer sich dagegen absichern will, muss ergänzend zur regulären Police eine sogenannte Elementarschädenversicherung abschließen.
Auch möglich ist ein zusätzlicher Abschluss einer Glasversicherung. Versichert wäre dann ein einfacher Glasbruch an Türen, Fenstern, Möbeln und Einrichtungsgegenständen - egal aus welchem Grund. Bei einigen Tarifen ist auch Ihr Cerankochfeld mit abgedeckt, Verglasungen an Haus- oder Treppenaufgangstüren sind jedoch nicht mit eingeschlossen.
Weiterhin ist auch eine Absicherung gegen Überspannungsschäden zu bedenken. Gibt es während eines Gewitters einen Blitzschlag in Antennen, Telefon- oder Stromleitungen, kommt es zu einer erhöhten Spannung im Stromnetz und möglicherweise zu einem Überspannungsschaden an Ihren elektrischen Geräten, beispielsweise Fernseher, Computer oder Telefon.
Wohnbestandteile wie Fußbodenheizungen sind meist kostenfrei im Versicherungsschutz eingeschlossen, anders verhält es sich bei Schwimmbädern im Gebäude. Diese müssen mit einem Aufpreis zusätzlich versichert werden.
Beachten Sie auch, dass Photovoltaikanlagen je nach Versicherungsgesellschaft unterschiedlich versichert sind.
Letztlich ist es sogar möglich, grobe Fahrlässigkeit mit in den Versicherungsschutz aufzunehmen. In dem Fall werden auch Kosten eines Schadens übernommen, wenn Sie grob fahrlässig handeln, also beispielsweise den offenen Kamin in Abwesenheit brennen lassen.