Bei der Zulassung Ihres Neu- oder Gebrauchtwagens ist eine Kfz-Haftpflicht nicht nur obligatorisch, sondern auch sinnvoll, um sich im Falle eines Unfalls vor den Kosten fremder Sach- und Personenschäden abzusichern. Wenn Sie einen Tarif mit besonders hoher Deckungssumme wählen, springt Ihre Versicherung auch dann ein, wenn ein Unfall Schäden in Millionenhöhe verursacht hat – unabhängig davon, ob Sie sich fahrlässig oder sogar grob fahrlässig verhalten haben. Eine zusätzliche Voll- oder Teilkaskoversicherung sichert Sie vor Schäden am eigenen Auto ab.
Planen Sie die Anschaffung eines Neu- oder Jahreswagens, ist zumeist der Abschluss einer Vollkaskoversicherung sinnvoll, den Sie mit unserem Kfz-Rechner ermitteln können, indem Sie verschiedene Autoversicherungen vergleichen. Einige Versicherungsgesellschaften wickeln die Schadensregulierung auch dann über die Vollkaskoversicherung ab, wenn der Unfallverursacher etwa bei Fahrerflucht juristisch nicht ermittelt werden konnte. Allerdings muss der Versicherte in diesem Fall damit rechnen, in eine höhere Schadensfreiheitsklasse gestuft zu werden. Ist Ihr Kfz-Tarif mit einem Rabatt-Schutz ausgestattet, wird Ihr Versicherer Sie im Falle eines Unfalls  beraten, ob es sich für Sie lohnt, auf die Schadensregulierung zu verzichten, indem Sie die Unfallkosten aus eigener Tasche zahlen. Unfallfreie Autofahrer profitieren ganz besonders von der Vollkaskoversicherung. Im Unterschied zur Teilkaskoversicherung wird, wenn Sie Ihre Autoversicherung berechnen, der persönliche Schadensfreiheitsrabatt mit einbezogen, sodass Sie unter Umständen günstiger fahren als Teilkaskoversicherte.
Teilkaskoversicherte sind nur vor Schäden geschützt, die sie nicht selbst beeinflussen können. Dazu zählen Elementarschäden, aber auch Diebstahl, Vandalismus und Wildunfälle. Auch Teilkaskoversicherte können von einem günstigeren Versicherungsschutz profitieren, wenn Sie beispielsweise über eine abschließbare Garage verfügen und diese bei Vertragsabschluss mit angeben.

 

 

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