Unfallversicherung Vergleich

Leistungen

Die private Unfallversicherung ist eine freiwillige Versicherung, die für bleibende Personenschäden nach Freizeit- oder Haushaltsunfällen aufkommt. In der Regel richtet sich die Höhe der Leistungen der Unfallversicherung nach dem festgestellten Invaliditätsgrad.

 

In die private Unfallversicherung können Zusätze - wie Todesfallabsicherungen oder Krankenhaustagegeld - eingeschlossen werden. Neben den zahlreichen Wahltarifen für Erwachsene wird häufig auch eine separate Unfallversicherung für Kinder angeboten.

 

Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine Pflichtversicherung (im Rahmen der deutschen Sozialversicherung) und in der Trägerschaft der Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen. Sie zahlt bei Arbeits- und Wegeunfällen sowie anerkannten Berufskrankheiten.

 

Versichert sind u.a. Arbeitnehmer und Angestellte, Kinder in Kindergärten und Schulen sowie Auszubildende und Ersthelfer bei Unfällen. Selbständige und Freiberufler können sich in der gesetzlichen Unfallversicherung freiwillig absichern.

 

Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung werden - je nach Art und Schwere des Unfalls - als Geldleistungen bzw. Renten oder „Sachleistungen“ (medizinische/ berufliche Rehabilitation, Heilmittel) erbracht.

 

 

Progression

In die private Unfallversicherung können – auf Wunsch des Kunden - zusätzliche Leistungen oder eine Aufwertung des Tarifs eingeschlossen werden.

 

Im Rahmen einer privaten Unfallversicherung kann in der Regel eine Progression vereinbart werden. Dabei handelt es sich um einen Prozentsatz, der die Auszahlung der Invaliditätssumme zum Teil deutlich erhöht. Die Versicherungsgesellschaft legt hierbei einen bestimmten Progressionsrahmen fest, aus dem die Versicherten wählen können. In der Regel bewegt sich die Höhe der Progression zwischen 300% und 500%.

 

Die Vorteile einer Progression sind deutlich höhere Auszahlungen im oberen Invaliditätsbereich (> 65%) und die Möglichkeit, durch eine geringere Grundversicherungssumme (plus hoher Progression) eine verhältnismäßig günstige Unfallversicherung mit guter Gesamtsumme zu erhalten.

 

Dabei ist zu beachten, dass eine Progression nie linear verläuft und meist erst ab einem Invaliditätsgrad über 25% greift. Die Auszahlung einer Versicherungssumme richtet sich nach dem festgestellten Invaliditätsgrad. Bei einem höheren Grad der Invalidität fällt die Auszahlungssumme somit entsprechend größer aus als bei Versicherungstarifen ohne Progression. Gleichzeitig kann der Versicherungsbeitrag hierdurch verhältnismäßig gering gehalten werden.

Dies bedeutet allerdings auch, dass nach Unfällen mit leichten Invaliditätsgraden weniger Entschädigung fällig wird. Aus diesem Grund ist es meist sinnvoll eine höhere Grundsumme plus mittlerer Progression (300% bis 350%) zu wählen.

 

 

Gliedertaxe

Die Gliedertaxe ist eine feste Größe in den AGB jeder privaten Unfallversicherung. Anhand dieser Tabelle kann der "Grad der Invalidität" einer Person nach einem Unfall festgelegt werden.

 

Unter Invalidität versteht die Unfallversicherung den vollständigen Verlust der Gebrauchs- bzw. Funktionsfähigkeit von Gliedmaßen oder Sinnesorganen. Der Grad der Invalidität wird im Auftrag der Versicherungsgesellschaft von einem unabhängigen medizinischen Gutachter bestimmt.

 

Jedem Funktionsverlust ist ein bestimmter Prozentsatz (z.B. ein Auge = 50%) zugeteilt, der bei der Berechnung der Unfall-Leistung in das Verhältnis zur Gesamtversicherungssumme (100%) gesetzt wird. Bei mehreren Verlusten werden die Invaliditätsgrade summiert, können aber in der Gesamtheit maximal 100%, also die Gesamtversicherungssumme, betragen.

 

Die Gliedertaxe wurde in den Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB 94) festgeschrieben und ist in den Grundzügen für alle privaten Unfallversicherer bindend. Dennoch sollten Sie genau auf die einzelnen Leistungsmerkmale achten, da es immer wieder Abweichungen gibt. Für Personen, die in Heilberufen tätig sind, kann in der Regel eine gesonderte Gliedertaxe vereinbart werden.

 

Einige Versicherungen - u.a. die Janitos und die NV-Versicherungen – bieten Ihre Unfalltarife auch mit einer verbesserten Gliedertaxe an, die besonders im Niedrig-Prozentbereich deutlich höhere Leistungen erbringt.

 

 

Unterschiede zur
Berufsunfähigkeitsversicherung

Der Leistungsumfang einer Berufsunfähigkeitsversicherung unterscheidet sich deutlich von einer privaten Unfallversicherung.

 

Die Unfallversicherung zahlt ab 1% festgestellter Invalidität (nur nach einem Unfall) - unabhängig davon, ob eine Berufsunfähigkeit entsteht oder nicht. Die Versicherungssumme wird in der Regel als einmalige Leistung gezahlt. Der Beitrag zur Unfallversicherung ist deutlich günstiger als eine BU. Ausnahmen bestehen bei Personen, die in ihrer Freizeit Extremsport treiben oder einen "gefährlichen" Beruf haben, bei denen oft Risikozuschläge erhoben werden.

 

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung leistet in den meisten Standardtarifen erst ab 50% festgestellter Berufsunfähigkeit von mindestens 6 Monaten. Diese kann durch Krankheit oder Unfall entstanden sein. Die Auszahlung der versicherten Summe erfolgt immer als Berufsunfähigkeitsrente. Die Beiträge richten sich u. a. nach der Höhe der gewählten Rente und sind entsprechend hoch.

 

Durch die Risikoaversion der BU-Versicherer erhalten Antragsteller mit Vorerkrankungen (z. B. Gelenkprobleme, Bluthochduck, Diabetes) sehr häufig Ablehnungen. Für diese Personen, aber auch Senioren, Privatiers, Hausfrauen und Kinder, wird der Abschluss einer Unfallversicherung mit ausreichender Invaliditätssumme dringend empfohlen.

 

Für Berufstätige ist ein Schutz durch beide Versicherungsarten sinnvoll und kann im Ernstfall den vorhandenen Lebensstandard absichern.

 

 

 
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