Die Gliedertaxe ist eine feste Größe in den AGB jeder privaten Unfallversicherung. Anhand dieser Tabelle kann der "Grad der Invalidität" einer Person nach einem Unfall festgelegt werden.
Unter Invalidität versteht die Unfallversicherung den vollständigen Verlust der Gebrauchs- bzw. Funktionsfähigkeit von Gliedmaßen oder Sinnesorganen. Der Grad der Invalidität wird im Auftrag der Versicherungsgesellschaft von einem unabhängigen medizinischen Gutachter bestimmt.
Jedem Funktionsverlust ist ein bestimmter Prozentsatz (z.B. ein Auge = 50%) zugeteilt, der bei der Berechnung der Unfall-Leistung in das Verhältnis zur Gesamtversicherungssumme (100%) gesetzt wird. Bei mehreren Verlusten werden die Invaliditätsgrade summiert, können aber in der Gesamtheit maximal 100%, also die Gesamtversicherungssumme, betragen.
Die Gliedertaxe wurde in den Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB 94) festgeschrieben und ist in den Grundzügen für alle privaten Unfallversicherer bindend. Dennoch sollten Sie genau auf die einzelnen Leistungsmerkmale achten, da es immer wieder Abweichungen gibt. Für Personen, die in Heilberufen tätig sind, kann in der Regel eine gesonderte Gliedertaxe vereinbart werden.
Einige Versicherungen - u.a. die Janitos und die NV-Versicherungen – bieten Ihre Unfalltarife auch mit einer verbesserten Gliedertaxe an, die besonders im Niedrig-Prozentbereich deutlich höhere Leistungen erbringt.