Frauenquote: Die wichtigsten Infos

Die Frauenquote ist in Deutschland ein äußerst umstrittenes Thema: Sie legt fest, dass in bestimmten Großunternehmen die Aufsichtsräte zu mindestens 30 Prozent von weiblichen Mitarbeitern besetzt werden.

Daniel Winterl

Redaktionsleitung FinanceScout24


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Zuletzt aktualisiert: November 22, 2023

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Daniel Winterl verantwortet als gelernter Betriebswirt die Finanz- und Versicherungsthemen bei FinanceScout24, um Ihnen die wichtigsten Infos bei ihrer Suche zur Verfügung zu stellen und das richtige Angebot für Sie zu finden.

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Inhaltsverzeichnis
     

    In deutschen Führungsetagen sind im Jahr 2021 rund 29 % Frauen beschäftigt. Im EU-weiten Ranking der 27 Mitgliedstaaten erreicht Deutschland somit Platz 20. Im EU-weiten Durchschnitt lag der Frauenanteil im Jahr 2021 bei rund 35 %.

    Die Frauenquote, oder auch Geschlechterquote oder Genderquote, ist eine geschlechterbezogene Quotenregelung im Rahmen der Besetzung von Gremien oder anderen Stellen. Die Frauenquote soll zur Gleichstellung von Frauen und Männern in Gesellschaft, Politik, Wirtschaft und Kultur beitragen.

    Seit dem 01. Januar 2016 gilt die gesetzliche Frauenquote in Deutschland – bisher wurde sie für 102 mitbestimmungspflichtige und börsennotierte Großunternehmen festgelegt, die eine 30-Prozent-Quote in ihrem Aufsichtsrat einzuführen haben. Das bedeutet also, dass in diesen Unternehmen ab 2016 die jeweiligen Aufsichtsratssitze zu 30 Prozent an Frauen vergeben werden müssen.

    Aktuell zählen 106 Unternehmen zu jenen, die der verpflichtenden Frauenquote unterliegen. Diese erreichen im Aufsichtsrat mit etwa 35,9 Prozent Frauen dem Women-on-Board-Index (Stand März 2021) zufolge einen Höchststand.

    Das erklärte Ziel der Bundesregierung ist es, so den Anteil an weiblichen Führungskräften zu erhöhen und Frauen auf diese Weise ähnliche Chancen zu bieten wie Männern. Dabei ist es nicht entscheidend, wie viele Frauen auf der Anteilseignerbank und wie viele auf der Arbeitnehmerbank sitzen – wichtig ist nur, dass die Quote insgesamt erfüllt wird.

    Beispiel

    Wenn ein Aufsichtsrat aus 15 Mitgliedern besteht, müssen mindestens fünf der vorhandenen Aufsichtsratssitze von Frauen besetzt werden. Es gilt jedoch auch, mindestens 30 Prozent – in diesem Fall also ebenfalls mindestens fünf Sitze – mit Männern zu besetzen.

    Nichteinhaltung der Quote

    Erfüllt ein Unternehmen nicht die 30-Prozent-Quote, müssen die für diese Quote vorgesehenen Plätze unbesetzt bleiben. Es entstehen sogenannte „leere Stühle“. Dies kann zur Folge haben, dass Beschlüsse als unwirksam erklärt werden, wenn für diese auch die Stimmen der leeren Stühle erforderlich waren.

    Komme auf Unternehmen, die die Frauenquote nicht einhalten, harte Sanktionen zu, wie beispielsweise in Norwegen im Rahmen einer Zwangsauflösung oder hoher Geldstrafen, steigt der Frauenanteil deutlich stärker als in Ländern mit moderaten Sanktionen wie in Deutschland.

    Wichtig ist, dass hierbei Transparenz gewährleistet wird. Aus diesem Grund sind die Unternehmen folgendermaßen verpflichtet:

    1. Sie müssen in ihren Lageberichten angeben, ob sie die Quote eingehalten haben.
    2. Sie müssen Gründe dafür nennen, wenn sie nicht eingehalten wurde.
    3. Zusätzlich müssen die festgelegten Zielgrößen und die entsprechenden Fristen angegeben werden.
    4. Sie müssen ihren Lagebericht im Bundesanzeiger veröffentlichen, damit er für jeden zugänglich ist.

    Festlegung der Zielgrößen

    Die verpflichteten Unternehmen – es handelt es sich hierbei um etwa 3.500 – müssen Zielgrößen festlegen, um die Frauenquote im Aufsichtsrat, im Vorstand sowie den oberen Managementebenen zu erhöhen. Zeitgleich sind Fristen festzusetzen, innerhalb derer diese Zielgrößen festgelegt werden.

    Allerdings ist hierbei keine allgemeine Mindestzielgröße festgelegt; die entsprechenden Unternehmen können sich ihre Ziele also selbst setzen. Dabei müssen sie allerdings diese Vorgaben berücksichtigen:

    • Es müssen Fristen festgelegt werden. Dabei darf die erste Frist maximal bis zum 30. Juni 2017 laufen. Alle weiteren Fristen dürfen maximal fünf Jahre betragen.
    • Liegt bei Festlegung der Zielgrößen die aktuelle Frauenquote unter 30 Prozent, muss die angestrebte Zielgröße auch zukünftig mindestens den Status Quo erfüllen.
    • Liegt bei Festlegung der Zielgrößen die aktuelle Frauenquote schön über 30 Prozent, darf der derzeitige Wert wieder unterschritten werden.

    Unterschiede zwischen Privatwirtschaft und öffentlichen Dienst

    Im Gegensatz zur Privatwirtschaft kann der öffentliche Dienst bereits seit über 20 Jahren gesetzliche Regelungen zur Gleichberechtigung für Frauen vorweisen. 1994 wurde das Bundesgremienbesetzungsgesetz (BGremBG) eingeführt und 2001 mit dem Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) ergänzt.

    Zwar konnte die Frauenquote mit diesen gesetzlichen Regelungen schon verbessert werden, dennoch ist auch im öffentlichen Dienst noch Nachholbedarf. Aus diesem Grund wurden 2015 ebenfalls neue Gesetze für diesen Bereich entworfen – dabei ähneln die Vorgaben denen der Privatwirtschaft. So beispielsweise besteht seit 2016 auch eine feste Quote von 30 Prozent für Neubesetzungen.

    Gesetzliche Grundlage

    Die gesetzliche Grundlage zur Frauenquote findet sich in § 52 des GmbH-Gesetzes unter dem Thema „Aufsichtsrat“:

    52 GmbHG

    „(2) Ist nach dem Drittelbeteiligungsgesetz ein Aufsichtsrat zu bestellen, so legt die Gesellschafterversammlung für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und unter den Geschäftsführern Zielgrößen fest, es sei denn, sie hat dem Aufsichtsrat diese Aufgabe übertragen. Ist nach dem Mitbestimmungsgesetz, dem Montan-Mitbestimmungsgesetz oder dem Mitbestimmungsergänzungsgesetz ein Aufsichtsrat zu bestellen, so legt der Aufsichtsrat für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und unter den Geschäftsführern Zielgrößen fest. Liegt der Frauenanteil bei Festlegung der Zielgrößen unter 30 Prozent, so dürfen die Zielgrößen den jeweils erreichten Anteil nicht mehr unterschreiten. Gleichzeitig sind Fristen zur Erreichung der Zielgrößen festzulegen. Die Fristen dürfen jeweils nicht länger als fünf Jahre sein.“

    In diesem Paragraphen ist also bestimmt, wer die Zielgrößen für den Aufsichtsrat festzulegen hat, woran sich diese Zielgruppen zu orientieren haben und welche Fristen einzuhalten sind.

    In diesem Zusammenhang fällt häufig der Begriff der „Flexiquote“, welche die ehemalige Bundesfamilienministerin Kristina Schröder schon 2011 hatte einführen wollen. Für diese gelten die folgenden Regelungen:

    1. Die Unternehmen legen selbst fest, wie hoch der Frauenanteil in den Aufsichtsräten sein soll.
    2. Der künftige Frauenanteil muss jedoch unbedingt über der aktuellen Quote liegen.
    3. Die Frauenquote muss auf der Webseite des Unternehmens veröffentlicht werden.

    Seit Januar 2016 gilt diese Flexiquote für etwa 3.500 kleinere Unternehmen in Deutschland, die sich selbst verbindliche Ziele bezüglich der Frauenquote zu setzen haben.

    Gibt es EU-weite Vorgaben?

    Grundsätzlich obliegt es den einzelnen EU-Ländern, dafür zu sorgen, dass Frauen und Männer bei der Verteilung der Führungspositionen gleichberechtigt sind. Allerdings hat die Europäische Union selbst einige Maßnahmen unternommen, um die Gleichberechtigung voranzutreiben.

    So wurde 2010 beispielsweise die Charta der Frauen von der Europäischen Kommission verabschiedet; auch wurde eine „EU-Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern (2010 – 2015)“ eingeführt. Darüber hinaus wurde 2012 ein Fortschrittsbericht veröffentlicht, der aufzeigte, wie viele Frauen an der Entscheidungsfindung in europäischen Unternehmen beteiligt sind. Mithilfe dieser Maßnahmen erhofft sich die EU, dass in allen Ländern eine Frauenquote etabliert wird und Frauen dadurch bessere Chancen auf Führungspositionen erhalten.

    So sieht die Realität aus

    Trotz der gesetzlichen Grundlage erfüllen noch immer zahlreiche Unternehmen die Frauenquote nicht – viele Firmen scheitern zudem daran, die selbst festgesetzten Zielgrößen zu erfüllen. Durchschnittlich liegt der Frauenanteil in Kontrollgremien bei rund 22 Prozent. Viele Unternehmen erreichen jedoch nicht einmal eine Quote von zehn Prozent. Bei unzähligen Firmen steigen zudem die Frauenanteile kaum, viele hinken auch den selbstgesetzten Zielen hinterher.

    Aber Positives ist auch zu berichten: Unter den Dax-30-Unternehmen liegt der Frauenanteil bei den Aufsichtsräten bei 27 Prozent und bei den Vorständen bei rund zehn Prozent (Stand Januar 2016). Das zeigt, dass die Frauenquote insgesamt bei den Vorständen von fünf auf 19 Prozent gestiegen ist, berichtet die Welt.

    Gibt es Widerstand?

    In etlichen deutschen Unternehmen ist ein Widerstand gegenüber der Festsetzung eines höheren Frauenanteils zu sehen. So haben sich beispielsweise Unternehmen wie die Commerzbank, Porsche, ThyssenKrupp oder Eon die Zielgröße „Null“ gesetzt: Sie planen also nicht, Frauen in den Aufsichtsrat oder in den Vorstand aufzunehmen, sondern möchten bei Status Quo verbleiben.

    Das Problem hierbei: Solch eine Zielsetzung ist legitim und wird demnach auch nicht bestraft. Selbst bei Verfehlung der selbst gesetzten Zielgrößen müssen die Unternehmen lediglich mit leeren Stühlen rechnen – weitere Sanktionen sind nicht vorgesehen. Darüber hinaus fehlt es vielen Firmen an Einsicht und an Bereitschaft, die Frauenquote zumindest ansatzweise umzusetzen.

    Frauenquote: Pro und Contra-Diskussion

    Noch vor Inkrafttreten der gesetzlichen Frauenquote wurde deutschlandweit eine Pro-Contra-Diskussion durchgeführt, die bis heute anhält. Dabei werden insbesondere die folgenden Argumente von Anhängern und Gegnern gegeneinander abgewogen:

    Pro Frauenquote Contra Frauenquote
    Frauen haben ohne die Quote schlechtere Chancen auf einen für sie geeigneten Job Die Frauenquote diskriminiert Männer
    Das Betriebsklima wird durch mehr Frauen in Führungspositionen verbessert Firmen sollten freie Wahl bei der Einstellung von Personal haben
    Die Bevölkerung setzt sich zur Hälfte aus Frauen zusammen, was auch in Unternehmen repräsentiert werden sollte Nicht das Geschlecht, sondern die Qualifikation sollte entscheidend sein
    Frauen sind üblicherweise ähnlich gut ausgebildet wie ihre männlichen Kollegen Die betroffenen Frauen könnten als „Quotenfrau“ angesehen werden – dadurch werden sie nicht ernst genommen
      Viele Frauen wollen eventuell nicht Karriere machen, sondern sich auf andere Lebensaspekte konzentrieren

    Anhand der Argumente lässt sich erkennen, dass die Mehrheit der Deutschen eher gegen die Frauenquote ist.

    Die Frauenquote in anderen Ländern

    Bezüglich der Frauenquote sind einige andere Länder Deutschland schon längst voraus. Insbesondere in Skandinavien bestehen seit vielen Jahren Gesetze zur Gleichberechtigung von Frauen.

    Norwegen

    Schon 2003 hat Norwegen beschlossen, eine Frauenquote einzuführen. Seit 2006 besteht nun die gesetzliche Regelung, mindestens 40 Prozent der Führungspositionen mit Frauen zu besetzen. Bei Nichterfüllung drohen Sanktionen in Form von Bußgeldern oder sogar einer Zwangsauflösung der Firma. Darüber hinaus wurden flexible Arbeitszeiten sowie Vätermonate eingeführt, um die Balance zwischen Beruf und Familie zu verbessern. Dennoch liegt die Frauenquote in der Privatwirtschaft insgesamt noch immer bei nur 13 Prozent. Auch wird keines der 60 größten Unternehmen von einer Frau geführt.

    Frankreich

    In Frankreich wurde schon 2011 ein Gesetz erlassen, welches vorsah, dass der Frauenanteil bis 2014 auf 20 Prozent in großen Unternehmen steigen sollte. Nun soll schrittweise bis 2017 eine Frauenquote von 40 Prozent eingeführt werden. Dies gilt für Verwaltungs- und Aufsichtsräte in börsennotierten sowie öffentlichen Unternehmen, die über mehr als 500 Mitarbeiter sowie einen Umsatz von mindestens 50 Millionen Euro verfügen. Einige Studien haben gezeigt, dass schon die schrittweise Annäherung an das erste Ziel in vielen Unternehmen umgesetzt werden konnte.

    Italien

    Italien hat ebenfalls im Jahr 2011 ein Gesetz erlassen, dass eine Frauenquote von 30 Prozent vorschreibt. Dabei sollte bis 2012 zunächst eine Quote von 20 Prozent erreicht werden, die bis 2015 schließlich auf 30 Prozent aufgestockt werden sollte. Können Unternehmen diese Quote nicht erfüllen, drohen Bußgelder bis zu einer Million Euro. Auch kann der Aufsichtsrat aufgelöst werden. 2013 wurden schon 12,9 Prozent der Chefsessel in Italien von einer Frau besetzt.

    Niederlande

    Auch in den Niederlanden wurde 2011 ein Gesetz verabschiedet, dass eine Frauenquote von 30 Prozent vorsah. Dieses galt für Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitern sowie alle Firmen, die börsennotiert waren. Die Quote sollte in den entsprechenden Unternehmen bis 2016 umgesetzt werden, allerdings war dies nicht rechtsverbindlich. Aus diesem Grund wächst die Frauenquote in den jeweiligen Unternehmen nur langsam an.

    Belgien

    Belgien hat ebenfalls 2011 eine Quote von 30 Prozent festgesetzt, die 2012 in Kraft trat. Die Regelung gilt für börsennotierte Unternehmen sowie staatlich kontrollierte Firmen. Doch nur bei ersteren wurden Sanktionen eingeführt, bei denen jede Neubesetzung, welche die Quote verletzt, als nichtig erklärt wurde.

    Spanien

    Im Jahr 2007 hat Spanien die Regelung eingeführt, dass börsennotierte Unternehmen sowie Firmen mit über 250 Mitarbeitern bis 2015 eine Geschlechterquote von mindestens 40 Prozent erfüllen. Dabei gilt die Quote sowohl für Männer als auch für Frauen: Es soll demnach mindestens die Quote 60:40, aber maximal die Quote 40:60 erfüllt werden. Bisher hat der Frauenanteil in Spanien zugenommen; gegebenenfalls auch deshalb, weil Unternehmen bevorzugt behandelt werden, wenn sie die Quote erfüllen.

    Insgesamt sind die anderen Länder in Europa Deutschland also etwas voraus. Dennoch gibt es einen Pluspunkt für unser Land: Laut einer Erhebung der Brüsseler Kommission liegt die Frauenquote in Deutschland bei insgesamt 24,4 Prozent (Stand 2015) – das ist deutlich über dem EU-Durchschnitt von 20,3 Prozent.

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