Leinenpflicht: Hunde bitte anleinen!

Kaum ein Gegenstand ist so oft Streitgrund zwischen Hundehaltern und anderen Bürgern wie das „Verbindungsstück“ zwischen Hund und Halter: die Leine. Hunde brauchen für eine artgerechte Haltung Bewegung und Auslauf, allerdings fühlen sich viele Menschen durch freilaufende Hunde belästigt oder sogar bedroht.

Dass diese Angst nicht vollkommen unberechtigt ist, zeigt sich immer dann wieder, wenn es zu einer Beißattacke auf einen Menschen gekommen ist. Um einen Ausgleich zwischen den Interessen der Hundehalter und dem Schutzbedürfnis der Öffentlichkeit zu schaffen, haben Länder und Kommunen verschiedene Hundeverordnungen erlassen.

Elisabeth Schwarzbauer

Autorin für Versicherungsthemen


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Zuletzt aktualisiert: April 27, 2023

Author Elisabeth Schwarzbauer

Elisabeth Schwarzbauer

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Elisabeth ist studierte Physikerin, verantwortet bei uns die Versicherungsthemen und hilft Ihnen Ihr bestes Angebot zu finden. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten mit Ihrer Familie oder mit einem Buch auf der Terrasse (wenn es das Wetter ermöglicht).

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    Hier zeigt sich allerdings auch gleich eine grundlegende Problematik: Es existieren so viele verschiedene Regelungen, dass es für Hundebesitzer schwierig ist, den Überblick zu behalten. FinanceScout24 erklärt, worauf Sie als Hundehalter achten müssen, welche Folgen bei Missachtung der Regeln drohen und wie Sie sich in Sachen Haftpflicht absichern können.

    Gesetzliche Regelungen zur Leinenpflicht

    Die Vorschriften bezüglich der Leinenpflicht sind für Hundehalter nicht zuletzt deshalb so undurchsichtig, weil in unterschiedlichen Bereichen verschiedene Regeln gelten. Darüber hinaus sind die Verantwortlichkeiten für diese Bereiche aufgeteilt – für „Wald und Flur“ sind die einzelnen Bundesländer zuständig, während innerhalb der Gemeindegebiete die Kommunen bestimmen, ob und unter welchen Umständen Hunde angeleint werden müssen.

    Des Weiteren gibt es von den Bundesländern Regelungen zu gefährlichen Hunderassen, in denen häufig ebenfalls eine Leinenpflicht vorgeschrieben ist, unabhängig davon, wo sich der Hund befindet. Sich als Hundehalter stets korrekt zu verhalten, ist also gar nicht so einfach. Bevor wir aber näher auf die einzelnen Bestimmungen eingehen, soll zunächst einmal der Begriff Leinenpflicht kurz erläutert werden.

    Besteht eine Leinenpflicht, muss der Hund an der Leine geführt werden – selbst wenn das Tier stets sicher bei Fuß geht und auf Kommandos prompt reagiert. Eine Entschuldigung wie „Mein Hund muss nicht an die Leine, der hört perfekt!“ gilt also nicht und wird Ihnen bestenfalls im Gespräch mit anderen Privatpersonen weiterhelfen, nicht aber bei Jägern oder Vertretern der Gemeinde.

    Vorschriften zur Leinenpflicht  bei Hunden gibt es in Deutschland schon seit vielen Jahren – diese wurden insbesondere zum Schutz von Wildtieren während der Brut- und Setzzeit eingeführt. Aber auch vor der Leinenpflicht gab es Regeln, durch die das Wild vor Hunden geschützt werden wollte – so mussten freilaufende Hunde bereits im Spätmittelalter mit einem Knüppel, der ihnen um den Hals gehängt wurde, an der Jagd gehindert werden.

    Derzeit gelten folgende Bestimmungen in den Bundesländern zur Leinenpflicht in Wald und Flur:

    BundeslandLeinenpflicht?
    Baden-Württemberg keine Leinenpflicht
    Bayern keine Leinenpflicht
    Berlin Leinenpflicht, außer in ausgewiesenen Bereichen
    Brandenburg Leinenpflicht, Hunde müssen an der kurzen Leine geführt werden
    Bremen Leinenpflicht während der Schonzeit (15. März bis 15. Juli)
    Hamburg Leinenpflicht, Hunde müssen an der kurzen Leine geführt werden
    Hessen keine Leinenpflicht
    Mecklenburg-Vorpommern Leinenpflicht
    Niedersachsen Leinenpflicht während der Schonzeit (1. April bis 15. Juli)
    Nordrhein-Westfalen Leinenpflicht, außer auf Waldwegen
    Rheinland-Pfalz keine Leinenpflicht
    Saarland keine Leinenpflicht
    Sachsen keine Leinenpflicht
    Sachsen-Anhalt Leinenpflicht während der Schonzeit (1. April bis 15. Juli)
    Schleswig-Holstein Leinenpflicht
    Thüringen Leinenpflicht

     

    Leinenpflicht für bestimmte Hunderassen

    Neben den Regelungen zum Wildschutz wurde über die Rassenlisten in den Hundeverordnungen der Länder auch eine Leinenpflicht für gefährliche Hunderassen eingeführt. Diese Bestimmungen kamen in Folge eines Vorfalls in Hamburg im Jahr 2000 zustande, bei dem ein Kind durch zwei Hunde eines polizeilich bekannten Halters getötet wurde.

    Für diese sogenannten Listenhunde gelten besondere Vorschriften bezüglich der Haltung. So muss der Halter beispielsweise in der Regel ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen sowie eine Sachkundeprüfung ablegen. Außerdem gilt für diese Hunde eine allgemeine Maulkorb- und Leinenpflicht, die in einigen Ländern und bei bestimmten Hunderassen aber durch das Ablegen eines Wesenstests aufgehoben werden kann.

    Umfang und Inhalt dieser Wesenstests unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland, allerdings gilt die in Niedersachsen verwendete Testmethode als besonders aussagekräftig, unter anderem auch, weil es sich um ein wissenschaftlich standardisiertes Verfahren handelt, bei dem der Hund sehr ausgiebig und nach festen Kriterien beurteilt wird.

    In Niedersachsen werden die Tests von Tierärzten durchgeführt, die dazu von der Landesregierung ermächtigt wurden, in den anderen Bundesländern ist in der Regel ein fachlich versierter Beauftragter des örtlichen Ordnungsamts für die Durchführung des Tests verantwortlich. Wie Sie bereits bemerkt haben werden, sind die Regelungen der Bundesländer sehr unterschiedlich – das gilt auch für die Hunderassen, die von den Ländern als gefährlich eingestuft werden. In Rheinland-Pfalz gelten beispielsweise gerade einmal drei Hunderassen als gefährlich, während es in Bayern 19 Rassen sind.

    Allgemein gelten aber die folgenden Hunderassen als gefährlich:

    • American Staffordshire Terrier
    • Bullmastiff
    • Bullterrier
    • Pitbull Terrier
    • Staffordshire Bullterrier

    Hundeverordnung oder Hundegesetz

    Die Regelungen zur Haltung gefährlicher Hunderassen wurden von den Ländern zunächst als Hundeverordnungen erlassen. Viele dieser Regelungen wurden nach Klagen durch Hundehalter aber durch verschiedene Gerichte wieder gekippt, da die Richter der Auffassung waren, eine derart tiefgreifende Einschränkung der Rechte der Bürger sei nicht auf dem Verordnungswege zulässig. In der Folge erließen einige Bundesländer entsprechende Hundegesetze, andere verzichteten unter Berufung auf die allgemeine Gefahrenabwehrverordnung darauf.

    Weitere Regelungen

    Weiter verkompliziert wird die Sache für Hundehalter durch kommunale Regelungen zur Leinenpflicht, die für das Gemeindegebiet gelten – also normalerweise für das Stadtgebiet, einschließlich öffentlicher Parks. Vielfach dürfen Hunde in Menschenansammlungen, etwa in Einkaufsstraßen oder in öffentlichen Verkehrsmitteln, nur an der Leine geführt werden, zudem haben einige Gemeinden für diese Situationen die Länge der Leine auf einen Meter beschränkt.

    Auch in Parks gilt oft eine Leinenpflicht, ferner ist hier gelegentlich eine maximale Länge von zwei Metern bei der Leine vorgeschrieben. Häufig gelten auch weitere Anforderungen an Leine und Halsband – so muss das Halsband in der Regel so fest sitzen, dass sich der Hund nicht ohne Weiteres davon befreien kann, die Leine muss „reißfest“ sein.

    Zwar sind diese Vorgaben recht vage, solange Sie beim Kauf darauf achten, dass Leine und Halsband für die Größe beziehungsweise das Gewicht Ihres Hunds geeignet sind, machen Sie aber nichts falsch – und dass die Leine für einen Rehpinscher nicht für einen Dobermann geeignet ist, sollte eigentlich auch für jeden Hundehalter ersichtlich sein.

    Es gelten also auch innerhalb von Ortschaften recht umfangreiche Bestimmungen, eine allgemeine Leinenpflicht, die ohne Ausnahme im gesamten Gemeindegebiet gilt, wurde vom Oberlandesgericht Hamm allerdings für unzulässig erklärt. Hierdurch würden die Rechte von Hundehaltern – insbesondere im Bezug auf eine artgerechte Haltung des Tiers – zu stark eingeschränkt, so das Gericht. Um in Sachen Leinenpflicht auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie sich im Vorfeld über die gültigen Regelungen an Ihrem Wohnort informieren.

    Die Bestimmungen der Bundesländer sind zum Teil bereits hier im Artikel detailliert aufgeführt, Sie können sie aber auch auf der Webseite des jeweiligen Bundeslands einsehen. Die kommunalen Regelungen sind entweder ebenfalls online verfügbar, ansonsten wenden Sie sich am besten direkt an Ihre Ortsverwaltung, die Ihnen Auskunft erteilen kann. Verreisen Sie mit Ihrem Hund, informieren Sie sich auch über die Regelungen am Zielort – im Zweifelsfall sollten Sie Ihren Hund aber immer anleinen, um möglichen Problemen oder Bußgeldern aus dem Weg zu gehen.

    Diese Vorsichtsmaßnahme ist bei einem Urlaub auf einem Campingplatz ganz besonders empfehlenswert, denn hier gilt fast immer eine Leinenpflicht. Einige Campingplätze verzichten zwar in der Nebensaison auf die Leinenpflicht, Campingplätze, auf denen Hunde auch im Sommer ohne Leine unterwegs sein dürfen, sind allerdings die absolute Ausnahme. In Schweden und Dänemark gilt auf Campingplätzen beispielsweise grundsätzlich eine Leinenpflicht, in Luxemburg und Deutschland gibt es hingegen Campingplätze, auf denen Hunde frei laufen dürfen.

    Was tun, wenn auch in Flur und Wald Leinenpflicht gilt?

    Gerade große Hunde brauchen viel Bewegung, daher sind Felder und Wälder beliebte Ziele für Ausflüge oder auch das tägliche Gassigehen. Was aber, wenn im Bundesland in Flur und Wald eine Leinenpflicht besteht?

    Nun, die einfachste Lösung ist natürlich, den Hund einfach auf einem Privatgelände laufen zu lassen, etwa dem heimischen Garten. Hier muss allerdings gewährleistet sein, dass der Hund das Gelände nicht einfach verlassen kann. Zudem sind die meisten Gärten zu klein, um als echtes Auslaufgebiet zu dienen.

    Eine weitere Möglichkeit sind Hundevereine, die oft ein großes, abgetrenntes Vereinsareal besitzen, auf dem Hunde frei laufen können. Hier haben Hunde zugleich Sozialkontakt zu anderen Hunden, außerdem besteht meist die Möglichkeit, durch Übungen den Gehorsam zu trainieren.
    Soll es aber unbedingt das Feld oder der Wald sein, können Sie mit speziellen Leinen Ihrem Hund Auslauf gewähren und trotzdem die Leinenpflicht einhalten. Besonders empfehlenswert sind hier sogenannte Schleppleinen, da diese sehr lang (10 bis 20 Meter) sind und den Hund in seinem natürlichen Verhalten nicht behindern – denn allgemein gilt: Sozialkontakt an der Leine ist tabu.

    Das bedeutet, Hunde an der Leine sollten von anderen Hunden ferngehalten werden, denn sie sollen sich nur auf den Hundeführer und nicht auf andere Hunde konzentrieren. Die Schleppleine nimmt der Hund aber nicht als Leine wahr, daher kann er an der Schleppleine auch problemlos mit anderen Hunden in Kontakt kommen.

    Nicht empfehlenswert sind hingegen sogenannte Flexileinen, denn diese nimmt der Hund als Leine wahr, sodass er von anderen Hunden ferngehalten werden sollte. Zudem verschlechtert sich bei vielen Hunden durch diese Art von Leinen die Leinenführigkeit.

    Verstöße gegen die Leinenpflicht

    Wenn Sie gegen die Leinenpflicht verstoßen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob Sie von der Leinenpflicht wussten oder nicht, denn als Hundehalter haben Sie die Pflicht, sich über die bestehenden gesetzlichen Regelungen zu informieren. Der alte Grundsatz „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“ gilt also auch hier.

    Es existiert allerdings kein einheitlicher Bußgeldkatalog, sodass es normalerweise im Ermessen der Behörde liegt, die Höhe des Bußgelds festzulegen. Hierbei spielen in der Regel weitere Faktoren eine Rolle, beispielsweise, ob durch die Verletzung der Leinenpflicht andere Personen, der Straßenverkehr oder auch Wildtiere gefährdet waren. Theoretisch sind Bußgelder bis zu 50.000 Euro möglich, in der Praxis bewegen sie sich allerdings meist zwischen 20 und 50 Euro.

    Bei gefährlichen Hunderassen fallen die Bußgelder in der Regel etwas höher aus, hier liegen sie normalerweise zwischen 50 und 150 Euro. Einige Gemeinden, wie etwa Düsseldorf, haben auch eigene Bußgeldkataloge für Verstöße gegen die Leinenpflicht erlassen. So kostet ein nicht angeleinter Hund in einer Freizeitanlage der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt beispielsweise 50 Euro, in einem Fußgängerbereich 75 Euro.

    Ein Listenhund ohne Leine kostet dagegen 125 Euro. Haben Sie Ihren Hund nicht angeleint und er verursacht einen Schaden – etwa einen Verkehrsunfall oder weil er eine andere Person gebissen hat – haften Sie als Halter für den Schaden. Zudem wird das von der Behörde verhängte Bußgeld deutlich höher ausfallen. Sollten Sie die Leinenpflicht wiederholt missachten und es kommt in der Folge mehrfach zu Schäden, kann Ihnen das zuständige Ordnungsamt die Haltung eines Hunds auch untersagen.

    Der Hund wird dann vom Amt eingezogen und meist an das örtliche Tierheim abgegeben. Eine erneute Anschaffung eines Hunds ist dem ehemaligen Halter dann ebenfalls untersagt.

    Die Tierhalter-Haftpflichtversicherung

    Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt Tierhalter im Rahmen der festgelegten Deckungssummen vor Schadensersatzansprüchen Dritter gegen ihn, die durch sein Tier entstehen können. Mit einer Hundehaftpflicht­versicherung können Hundebesitzer Schäden absichern, die durch ihren Hund verursacht werden. Hierzu zählen zerbissene Schuhe von Freunden, die zu Besuch kommen, ebenso wie Verletzungen, die der Hund anderen Personen zufügt. Damit der Versicherungsschutz greift, müssen Sie als Hundehalter allerdings Ihrer Aufsichts- und Sorgfaltspflicht nachkommen – dazu zählt auch die Einhaltung der Leinenpflicht.

    Lassen Sie Ihren Hund trotz Leinenpflicht frei laufen und er verursacht einen Schaden, werden die meisten Versicherungen die Regulierung des Schadens einschränken oder ganz ablehnen. Lassen Sie Ihren Hund dagegen im Feld frei laufen (sofern das gestattet ist) und er attackiert einen anderen Hund, springt die Versicherung ein.

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