Mieter- und Vermieterrechtsschutz

Das Immobilien- und Mietrecht gilt allgemein als besonders streitträchtig. Mieter und Vermieter sind daher in der Regel gut beraten, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, welche in Streitfällen für mögliche hohe Anwalts- und Gerichtskosten aufkommt. Die Versicherungen unterscheiden sich in Bezug auf Leistungen, Beiträge und Selbstbeteiligungen häufig stark, sodass zukünftige Versicherungsnehmer oder Wechselwillige einen Versicherungsvergleich durchführen sollten, um den optimalen Rechtsschutz zu finden.

Elisabeth Schwarzbauer

Autorin für Versicherungsthemen


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Zuletzt aktualisiert: July 08, 2023

Author Elisabeth Schwarzbauer

Elisabeth Schwarzbauer

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Elisabeth ist studierte Physikerin, verantwortet bei uns die Versicherungsthemen und hilft Ihnen Ihr bestes Angebot zu finden. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten mit Ihrer Familie oder mit einem Buch auf der Terrasse (wenn es das Wetter ermöglicht).

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Inhaltsverzeichnis
     

    Mieterrechtsschutz und Vermieterrechtsschutz decken in der Regel nur Kosten für rechtliche Streitigkeiten, welche direkt mit einem Mietverhältnis zusammenhängen. Wer einen breiteren Rechtsschutz wünscht, kann auf Versicherungspakete zurückgreifen, welche gleich in verschiedenen Rechtsbereichen Leistungen anbieten.

    Während der Mieterrechtsschutz mit einer Selbstbeteiligung häufig schon zu günstigen Jahresbeiträgen angeboten wird, kann die Police für Vermieter je nach Anzahl der Wohneinheiten und der Höhe der Mieteinnahmen teilweise deutlich teurer sein. Vermieter sollten daher genau abwägen, wie hoch sie das Streitrisiko mit ihren Mietern einschätzen. Generell kann eine Rechtsschutzversicherung Mieter und Vermieter vor hohen Kosten bewahren, welche die Finanzen nachhaltig belasten könnten.

    Zwischen Mietern und Vermietern kommt es immer mal wieder zu Streitfällen, die letztlich vor Gericht enden können. Nicht selten müssen dann im Rahmen des Verfahrens Anwaltskosten und teure Gutachten bezahlt werden.

    Durch den Mietrechtsschutz können sich Mieter, Pächter oder Wohnungseigentümer gegen Kosten die bei rechtlichen Streitigkeiten mit dem Vermieter oder den Nachbarn aufkommen, schützen. Zu den hier versicherten Streitfällen, die auf Mieter zurückfallen können, gehören Mieterhöhungen, Eigenbedarfsanspruch oder die Kündigung des Mietvertrages. Während ein Mieterrechtsschutz bereits in vielen Privatrechtsschutzpolicen enthalten ist, gibt es den Vermieterrechtsschutz meist auf Wunsch als zusätzliches Element. Hier erfahren Sie als Mieter oder Vermieter, worauf Sie beim Abschluss der für Sie passenden Rechtsschutzversicherung achten sollten.

    Mieterrechtsschutz bringt Sicherheit

    Für Mieter können sich unterschiedliche Streitsituationen ergeben. Nachbarschaftsstreit im Mietshaus oder Ärger mit dem Vermieter enden regelmäßig vor Gericht und können für alle Beteiligten mit hohen Kosten verbunden sein. Wird ein Rechtsstreit verloren, müssen nicht nur die eigenen, sondern auch die Kosten der Gegenseite getragen werden. In solchen Fällen kann eine Mieter-Rechtsschutzversicherung den Versicherten vor einer bedrohlich hohen finanziellen Belastung bewahren.

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    Beratung bei der außergerichtlichen Einigung

    Nebenbei stärkt die Police die Position eines Mieters, denn viele Versicherungen bieten nicht nur Leistungen im Falle eines tatsächlichen Rechtsstreits an. Sie helfen auch schon davor durch eine professionelle rechtliche Beratung und unterstützen bei der Lösung außergerichtlicher Streitigkeiten. Grundsätzlich werden alle Kosten, die im Zusammenhang mit Streitigkeiten rund um Miete oder Mietverhältnisse entstehen, vom Mieterrechtsschutz übernommen. Viele Versicherer bieten den Mieterschutz allerdings nur in Verbindung mit einer Selbstbeteiligung an, welche meist 150 bis 300 Euro pro Rechtsstreit beträgt.

    Streitwert bei Selbstbeteiligung prüfen

    Versicherte mit einer vertraglichen Selbstbeteiligung sollten stets prüfen, ob der Streitwert über dem Kostenaufwand für die Selbstbeteiligung liegen. Ist das nicht der Fall, kann es sich lohnen, auf den Rechtsstreit zu verzichten und zu versuchen, den Konflikt mithilfe des Beratungsservices der Rechtsschutzversicherung ohne Anwalts- oder Gerichtskosten beizulegen.

    Wie bei Haftpflichtversicherungen gilt der Selbstbehalt normalerweise pro Versicherungsfall. Im Falle eines Rechtsstreits, den die Rechtsschutzversicherung übernimmt, entspricht der Einsatz also der Selbstbeteiligung.

    Selbstbeteiligung und Leistungsangebot beim Mieterrechtsschutz

    Unterschiedlich hohe Selbstbeteiligungen und verschiedene Leistungsangebote der Versicherer können die Auswahl der passenden Mieter-Rechtsschutzversicherung erschweren. Durch einen Rechtsschutzversicherungs-Vergleich können zahlreiche Einzelangebote verglichen und die besten Policen herausgefunden werden. Häufig wird ein Mietrechtsschutz im günstigen Paket mit weiteren Rechtsschutzversicherungen wie Privat-, Arbeits- und Verkehrsrechtsschutzversicherungen angeboten. So kann ein umfassender Rechtsschutz zu attraktiven Konditionen abgeschlossen werden.

    Wartezeiten vergleichen

    Genau wie bei Policen für Vermieter gibt es auch bei zahlreichen Rechtsschutzversicherungen für Mieter eine dreimonatige Wartezeit. Im Rahmen eines Vergleichs können jedoch auch Policen ohne Wartezeiten ausfindig gemacht werden.

    Hinweise zur Vermieter-Rechtsschutzversicherung

    Für Vermieter und Wohnungs- oder Hauseigentümer können Rechtsstreitigkeiten aus den diversen Gründen entstehen. Ob Ärger mit dem Mieter bezüglich Reparaturen oder ausstehenden Mietzahlungen, Differenzen mit anderen Wohnungseigentümern in einem Haus oder auch Konflikte mit Nachbarn und Ämtern - Vermieter kommen in vielen Bereichen mit unterschiedlichsten Akteuren zusammen. Das Immobilien- und Mietrecht gilt daher als besonders streitträchtig. Die Vermieterrechtsschutzversicherung sichert Vermieter im Falle von Konflikten ab, in denen diese in der Rolle des Vermieters auftritt. Der Vermieter-Rechtsschutz stellt sich vor allem dann sinnvoll heraus, wenn Vermieter finanziell von deren Mieteinnahmen abhängig sind.

    Die Differenzen werden dabei häufig über Anwälte geregelt, viele Fälle enden vor Gericht. Eine Vermieter-Rechtsschutzversicherung kann daher sinnvoll sein, denn die Police kommt im Falle eines Rechtsstreits für die teilweise hohen Anwaltskosten sowie Gerichtsgebühren auf und leistet auch für Gutachter und Sachverständige, die oftmals zurate gezogen werden müssen.

    Tipp:

    Ein Vermieterrechtsschutz kann je nach der Anzahl der Wohneinheiten und der jährlichen Mieteinnahmen von knapp über hundert bis weit über 2.000 Euro im Jahr kosten. Ob sich der Abschluss einer solchen Versicherung lohnt, hängt sehr davon ab, wie gut ein Vermieter seine Mieter kennt und wie hoch das Risiko möglicher Rechtsstreitigkeiten eingeschätzt werden kann.

    Selbstbeteiligung beim Vermieterrechtsschutz

    Die Kosten einer Vermieter-Rechtsschutzversicherung sind von mehreren Einzelfaktoren abhängig. Neben der Anzahl der vermieteten Wohneinheiten spielen die Mieteinnahmen sowie Alter und Beruf des Vermieters eine wichtige Rolle bei der Kalkulation des Versicherungsrisikos. Je höher die Anzahl und Qualität der Wohneinheiten, umso teurer wird in der Regel der Versicherungsbeitrag.

    Eine Selbstbeteiligung kann die Beitragskosten teilweise jedoch deutlich senken: Durch den Selbstbehalt kommt der Versicherte für Bagatellfälle selber auf und entlastet so die Rechtsschutzversicherung. Eine Selbstbeteiligung ist für viele Vermieter sinnvoll, denn häufig soll der Vermieterrechtsschutz vor besonders hohen Kosten schützen, welche die eigenen finanziellen Möglichkeiten deutlich übersteigen könnten. Bei einer Selbstbeteiligung von 500 Euro werden viele Versicherungspolicen spürbar günstiger angeboten.

    Leistungen und Deckungssummen

    Die Leistungen von Vermieter-Rechtsschutzversicherungen unterscheiden sich je nach Anbieter teilweise deutlich. Meist muss zunächst ein tatsächlicher Rechtsschutzfall vorliegen, damit die Versicherung einspringt. Das bedeutet, dass ein Vermieterrechtsschutz die Kosten einer vorbeugenden Rechtsberatung in der Regel nicht leistet, sondern es erst leistet, sobald es zu einem Versicherungsfall kommt und folglich ein mutmaßlicher Rechtsverstoß vorliegt. Dann kann die Vermieter-Rechtsschutzversicherung sowohl als passive als auch als aktive Police eingesetzt werden. Das bedeutet, dass die Versicherung unabhängig davon leistet, ob der versicherte Vermieter selbst klagt oder verklagt werden soll. Die Policen umfassen und decken dabei in der Regel die folgenden Rechtsbereiche:

    • Wohnungsrechtsschutz und Grundstücksrechtsschutz (WuG)
    • Schadensersatz Rechtsschutz
    • Strafrechtsschutz
    • Ordnungswidrigkeiten Rechtsschutz
    • Steuer-Rechtsschutz

    Kommt es zu einem Rechtsschutzfall in den versicherten Bereichen, leistet die Versicherung bis zur vereinbarten Deckungssumme. Diese sollte laut dem Bund der Versicherten mindestens 500.000 Euro betragen. Einige Anbieter statten ihre Rechtsschutzversicherungen jedoch auch mit einer unbegrenzten Deckungssumme aus und bieten so einen noch umfangreicheren Schutz. Im Versicherungsfall übernimmt die Versicherung:

    • Anwaltsgebühren
    • Gerichtskosten
    • Sachverständigen-, Gutachter- und Notarhonorare
    • Zeugengelder
    • Kosten der Gegenseite, falls diese vom Versicherten zu leisten sind

    Die Kosten für außergerichtliche Privatgutachten werden üblicherweise nicht übernommen. Aus diesem Grund sollten Versicherte sich vor der Anforderung eines Gutachtens die Deckungszusage von ihrer Versicherung einholen. Auch besondere Rechtsbereiche rund um Hausbau, Baufinanzierung, Grundstückskauf und -verkauf sowie Erbrecht in Bezug auf Wohneigentum werden von den meisten Rechtsschutzversicherungen nicht abgedeckt.

    Hier gibt es jedoch Anbieter, welche im Rahmen einer Vermieter-Rechtsschutzversicherung zumindest die Kosten für eine erste Rechtsberatung übernehmen. Der Versicherungsschutz beschränkt sich weiterhin auf Konflikte, in welchen der Vermieter auch als solcher auftritt. Streitigkeiten zum Beispiel um Beschädigungen durch Nichtmieter an Haus oder Wohnung, werden entsprechend nicht grundsätzlich übernommen.

    Wartezeit von drei Monaten

    Keinerlei Leistungsansprüche bestehen, wenn der Versicherte sich noch in einer Wartezeit befindet, also die Versicherung erst vor kurzer Zeit abgeschlossen hat. Die auch als Karenzzeit bezeichnete Wartezeit beträgt beim Vermieterrechtsschutz in der Regel drei Monate. Nur in einigen Bereichen gibt es eine Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit.

    Den Mieterrechtsschutz oder die Vermieter-Rechtsschutzversicherung kündigen

    Mieter oder Vermieter, die bereits eine entsprechende Rechtsschutzversicherung besitzen und diese kündigen möchten, können sowohl ordentlich als auch unter bestimmten Voraussetzungen außerordentlich kündigen. Die Kündigung der Rechtsschutzversicherung kann zum Beispiel immer dann sinnvoll sein, wenn bei einem Versicherungsvergleich ein Anbieter mit attraktiveren Versicherungskonditionen gefunden wurde. Möglicherweise soll auch der Leistungsumfang des bestehenden Rechtsschutzes erweitert werden und eine andere Versicherung kann unter den neuen Voraussetzungen mehr Vorteile bieten. Die ordentliche Kündigung ist wie bei den meisten Rechtsschutzpolicen mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende eines Vertragsjahres möglich.

    Wurde eine Versicherung mit einer Mindestlaufzeit von mehreren Jahren abgeschlossen, kann die Kündigung zum Ende der vereinbarten Laufzeit und anschließend jährlich erfolgen. Das Enddatum eines Versicherungsjahrs liegt in der Regel einen Tag vor dem Datum des Versicherungsabschlusses. Es gibt jedoch auch Versicherer, bei welchen das Versicherungsjahr dem Kalenderjahr entspricht. Ein Blick in Ihre Vertragsunterlagen sorgt hier für Gewissheit.

    Eine außerordentliche Kündigung kann immer dann durchgeführt werden, wenn für den Versicherten aus einem besonderes Ereignis ein Sonderkündigungsrecht hervorgeht. Ein Sonderkündigungsrecht haben Sie zum Beispiel:

    • Nach einer Beitragserhöhung
    • Nach einem Versicherungsfall
    • Bei Risikowegfall
    • Nach veränderten Gefahrenumständen

    Sonderkündigungsrecht

    Das Sonderkündigungsrecht besteht in der Regel für einen Monat ab dem Zeitpunkt, an welchem Sie über das entsprechende Ereignis informiert wurden. Die Rechtsschutzversicherung kündigen können Sie dann meist mit sofortiger Wirkung oder zum regulären Ende des Vertragsjahres.

    Kündigung der Rechtsschutzversicherung

    Der Mieter- und Vermieterrechtsschutz besteht in der Regel erst nach einer Wartezeit von drei Monaten. Bei einem Wechsel der Rechtsschutzversicherung verzichtet der neue Anbieter unter Umständen auf eine Karenzzeit, wenn eine Vorversicherung bestand. Damit Ihr lückenloser Versicherungsschutz gewährleistet ist, sollten Sie Ihre neue Versicherung bereits zugesichert bekommen haben, bevor Sie die alte Rechtsschutzversicherung kündigen, damit ein reibungsloser Wechsel möglich ist.

    Musterkündigungsschreiben

    Hier können Sie für Ihr Kündigungsschreiben die FinanceScout24 Musterkündigung verwenden. Achten Sie darauf, dass Ihre Kündigung rechtzeitig bei der Versicherung eingeht. Beträgt die Kündigungsfrist drei Monate, muss das Schreiben folglich mindestens drei Monate vor dem Kündigungstermin bei der Versicherung eingegangen sein.

    Weitere ausführliche Informationen zum Thema erhalten Sie in unserem Ratgeber Rechtsschutzversicherung kündigen.

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