Zulassungsbescheinigung Teil 1 & Teil 2: Was ist der Unterschied?

Die sogenannte „Zulassungsbescheinigung“ wurde im Jahr 2005 europaweit eingeführt. Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 hat den deutschen Fahrzeugschein abgelöst, Teil 2 ersetzt seither den deutschen Fahrzeugbrief. Benötigt wird das Dokument für die Zulassung von Kfz im Straßenverkehr.

Elisabeth Schwarzbauer

Autorin für Versicherungsthemen


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Zuletzt aktualisiert: February 08, 2024

Author Elisabeth Schwarzbauer

Elisabeth Schwarzbauer

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Elisabeth ist studierte Physikerin, verantwortet bei uns die Versicherungsthemen und hilft Ihnen Ihr bestes Angebot zu finden. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten mit Ihrer Familie oder mit einem Buch auf der Terrasse (wenn es das Wetter ermöglicht).

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Inhaltsverzeichnis
     

    Die neue Zulassungsbescheinigung wird allgemein als fälschungssicherer im Vergleich zu den alten Dokumenten eingestuft. Da es sich bei der Bescheinigung um ein EU-weit eingeführtes Dokument handelt, wurden zudem alle Datenfelder vereinheitlicht und die Lesbarkeit vereinfacht. Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 liefert darüber hinaus mehr Informationen als ihr Vorgänger, der Fahrzeugschein.

    Als nachteilig wird von vielen Autohaltern empfunden, dass in der Zulassungsbescheinigung Teil 2 maximal zwei Halter (der vorherige und der aktuelle) eingetragen werden können. Beim Gebrauchtwagenkauf ist es auf diese Weise schwerer zu ermitteln, wie viele Halter ein Fahrzeug hatte. Diese Angabe ist u.a. für die Ermittlung des Verkaufspreises wichtig. Ein häufig genannter Kritikpunkt ist die Tatsache, dass in der neuen Zulassungsbescheinigung nur noch eine zulässige Reifengröße aufgeführt wird.

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    Weiternutzung von Fahrzeugschein & -Brief

    Grundsätzlich kann der alte Fahrzeugbrief sowie der Fahrzeugschein weitergenutzt werden. Fahrzeughalter sind nicht zum Umtausch verpflichtet. Allerdings dürfen alte und neue Dokumente nicht miteinander kombiniert werden. So ist es nicht möglich, einen Fahrzeugschein und eine Zulassungsbescheinigung Teil 2 gleichzeitig zu verwenden.

    In folgenden Fällen ist ein gebührenpflichtiger Umtausch fällig:

    • Nach Umbauten am Fahrzeug, die einen Eintrag in die Dokumente erfordern.
    • Nach der Nachrüstung mit einem Partikelfilter.

    Alte Dokumente nach Entwertung aufheben

    Bewahren Sie den entwerteten Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief unbedingt auf, um Fehler bei der Übertragung später nachvollziehen zu können. Bei manchen Herstellern ist der Code für das Autoradio ebenfalls noch im alten Fahrzeugbrief hinterlegt.

    Zulassungsbescheinigung Teil 1

    Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 verfügt über Angaben zu den technischen Spezifikationen eines Fahrzeugs, das hinterlegte Kennzeichen, Vermerke zur Hauptuntersuchung sowie persönliche Angaben zum Fahrzeughalter. Die technischen Spezifikationen des Fahrzeugs werden hierbei mit entsprechenden Schlüsselnummern gekennzeichnet. Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 unterscheidet sich vom Fahrzeugschein dadurch, dass im neueren Dokument nur noch eine Reifengröße hinterlegt wird. Für Abweichungen vom Serienzustand steht ein eigenes Feld (Feld 22) zur Verfügung. Bei Platzmangel heftet die Zulassungsbehörde ein Beiblatt mit den zusätzlichen Angaben in die Zulassungsbescheinigung.

    Mitführen von Teil 1 ist Pflicht

    Der Fahrer muss die Zulassungsbescheinigung Teil 1 immer mit sich führen, wenn er ein Kraftfahrzeug führt. Ist das Dokument bei einer Polizeikontrolle nicht vorhanden, wird das nach § 48 Nr. 5 FVZ als Ordnungswidrigkeit eingestuft und mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro geahndet. Eine Kopie gilt NICHT als gültiger Ersatz für die Zulassungsbescheinigung Teil 1.

    BuchstabeBedeutungZahlBedeutung
    B Datum der Erstzulassung 2,1 Code zu Hersteller
    D,1 Marke 2,2 Code zu Typ/Variante/Version
    D2 Typ, Variante, Version 3 Prüfziffer
    E Fahrzeugidentifikations­nummer (FIN) 4 Art des Aufbaus
    F1 Technisch zulässige Gesamtmasse 5 Bezeichnung der Fahrzeugklasse und des Aufbaus
    F2 Gesamtmasse im Mitgliedsstaat 6 Datum der EG-Typengenehmigungsnummer
    G Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeugs 7,1 Achse 1
    J Fahrzeugklasse 7,2 Achse 2
    K EG-Typengenehmigungs­nummer 7,3 Achse 3
    L Anzahl der Achsen 8,1 Achse 1
    O,1 Anhängelast gebremst 8,2 Achse 2
    O,2 Anhängelast ungebremst 8,3 Achse 3
    P1 Hubraum 9 Anzahl der Antriebsachsen
    P2 und P4 Nennleistung kW und Nenndrehzahl 10 Code zu Kraftstoffart
    P,3 Kraftstoffart oder Energiequelle 11 Code zu Farbe
    R Farbe 12 Rauminhalt des Tanks
    S.1 Sitzplätze einschl. Fahrer 13 Stützlast in kg
    S.2 Stehplätze 14 Bezeichnung der nationalen Emissionsklasse
    T km/h 15,1 Bereifung Achse 1
    U,1 Standgeräusch 15,2 Bereifung Achse 1
    U,2 Drehzahl 15,3 Bereifung Achse 1
    U,3 Fahrgeräusch 16 Nummer Teil II
    V,7 COC in g/km 17 Merkmal zu Betriebserlaubnis
        18 Länge in mm
        19 Breite in mm
        20 Höhe in mm
        21 Sonstige Vermerke (Grünes Kennzeichen oder Mietwagen)
        22 Bemerkungen

    Häufige Fragen und Antworten

    Kann nur die eingetragene Reifengröße verwendet werden? Was muss man tun wenn man größere/kleinere Reifen verwenden möchte?

    Es können auch andere als unter 15,1-3 eingetragene Reifengrößen verwendet werden. Wichtig ist aber, dass diese im sogenannten CoC (EC Certification of Conformity, der EG Übereinstimmungsbescheinigung) aufgeführt werden. Das Zertifikat können Sie sich bei Ihrem Autohändler besorgen. Empfehlenswert ist es, dieses Zertifikat mitzuführen.

    Warum wird in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 nur ein Vorbesitzer aufgeführt? Wo kann man die Anzahl der Vorbesitzer herausfinden?

    Die Zahl der Vorbesitzer wurde aus Datenschutzgründen auf eine Person beschränkt. Die Anzahl der Vorbesitzer wird jedoch in der Zulassungsbescheinigung II aufgeführt.

    Wie und wo werden Änderungen am Fahrzeug (z.B. Zusatzausstattung) eingetragen?

    Die Änderungen werden in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 eingetragen.

    Wofür benötigt man Schlüsselnummern? Was bedeuten diese?

    Die Schlüsselnummer im Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil 2 Die Schlüsselnummer (TSN) besteht aus zwei Teilen. Der erste Teil ist die Herstellerschlüsselnummer (HSN). Sie besteht aus Ziffern. Der zweite Teil ist die Typenschlüsselnummer (TSN). Sie besteht aus alphanumerischen Zeichen. Anhand Ihrer TSN können Versicherungen Ihren Tarif bestimmen. Ebenso kann Ihnen die Schlüsselnummer bei der Ermittlung des Fahrzeugherstellers, des Fahrzeugtyps und der -klasse helfen.

    Zulassungsbescheinigung Teil 2

    In der neuen Zulassungsbescheinigung Teil II finden sich seit dem Jahr 2005 nur noch die wichtigsten technischen Daten des Fahrzeugs, Angaben zur Zulassung und persönliche Daten des Halters oder Vorhalters.

    Im Unterschied zum Fahrzeugbrief sind die vorherigen Halter aus Datenschutzgründen bis auf den letzten nicht mehr namentlich im Dokument vermerkt. Stattdessen finden Sie dort den Tag der Erstzulassung sowie die Anzahl der Halter.

    Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 sollte nicht im Fahrzeug mitgeführt noch dort aufbewahrt werden. Rechtlich gesehen ist die Zulassungsbescheinigung Teil 2 kein Eigentumsnachweis, jedoch ist die amtlich eingetragene Person über das Fahrzeug verfügungsberechtigt. Wird die Zulassungsbescheinigung Teil 2 gestohlen, lehnen manche Versicherer den Ersatz sogar ab.

    Buchstabe Bedeutung Zahl Bedeutung
    A Amtliches Kennzeichen 1 Anzahl der Vorhalter
    B Datum der Erstzulassung 2.1 Code zu (2)
    C.3.1, C.6.1 Name oder Firmenname 2.2 Code zu D.2 mit Prüfziffer
    C.3.2, C.6.2 Vorname(n) 3 Prüfziffer zur Fahrzeug-Identifizierungsnummer
    C.3.3, C.6.3 Anschrift zum Zeitpunkt der Ausstellung oder Bescheinigung 4 Art des Aufbaus
    D.1 Marke 5 Bezeichnung der Fahrzeugklasse und des Aufbaus
    D.2 Typ, Variante, Version 6 Datum zu K
    D.3 Handelsbezeichnung(n) 10 Code zu P.3
    E Fahrzeug-Identifizierungsnummer 11 Code zu R
    I Datum 17 Merkmal zur Betriebserlaubnis
    J Fahrzeugklasse 23 Raum für interne Vermerke des Herstellers
    K Nummer der EG-Typ-Genehmigung oder ABE 24 Diese Bescheinigung wurde für das nebenstehend beschriebene Fahrzeug ausgegeben durch (Zulassungsbehörde bzw. Genehmigungsinhaber)
    R Farbe des Fahrzeugs 25 Zusatzvermerke der Zulassungsbehörde
    P.1 Hubraum in cm³    
    P.2 Nennleistung in kW    
    P.3 Kraftstoffart oder Energiequelle    
    P.4 Nenndrehzahl    
    R Farbe des Fahrzeugs    

    Fragen und Antworten

    Ist die im der Zulassungsbescheinigung eingetragene Person der Eigentümer des Fahrzeugs?

    Die in der Zulassungsbescheinigung II eingetragene Person ist juristisch gesehen nicht der Eigentümer des Fahrzeugs. Er verfügt lediglich über die Verantwortung für das Fahrzeug.

    Kann das Eigentum eines Fahrzeugs auch ohne Zulassungsbescheinigung Teil 2 übertragen werden? Was bedeutet die Indizfunktion?

    Das Fahrzeug kann auch ohne ZLB II als Eigentum auf eine andere Person übertragen werden, da das Dokument nur als Indiz für das Eigentum gilt (Indizfunktion), nicht aber als eindeutiger Beweis.

    Beantragen der Zulassungsbescheinigung

    Eine Zulassungsbescheinigung (Teil 1 und Teil 2) können sie bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen. In größeren Städten kann die Zulassungsbescheinigung I (z.B. in Berlin) auch in den zuständigen Bezirksämtern beantragt werden.

    Benötigte Unterlagen:

    • Bescheinigung über die HU/AU
    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung

    Bei einem Reimport wenden Sie sich ebenfalls an die Zulassungsstelle. Sie müssen neben den üblichen Unterlagen auch noch folgende Dokumente vorlegen:

    • Nachweis der Verfügungsberechtigung (Original-Kaufvertrag oder Original-Rechnung)
    • Nachweis der EG-Typgenehmigung im Original (Übereinstimmungsbescheinigung/COC-Bescheinigung)

    Sonderfall Reimport

    Beim Reimport eines Neuwagens sollten Sie darauf achten, ob eine Einfuhrumsatzsteuer fällig wird.

    Dabei handelt es sich um ein Fahrzeug, welches in Deutschland produziert wurde, jedoch nicht für den deutschen Markt vorgesehen war. In der Regel wurden diese Fahrzeuge in ein anderes, meist europäisches, Land ausgeliefert, wo es dann verkauft werden sollte.

    Verlust oder Diebstahl der ZLB

    Wenn die Zulassungsbescheinigung gestohlen wurde, müssen Sie den Diebstahl direkt der Zulassungsbehörde und auch bei der Polizei melden. Wird die Zulassungsbescheinigung im Ausland verloren, müssen Sie den Verlust ebenfalls melden.

    Mit einer eidesstattlichen Versicherung erklären Sie den Verlust offiziell und lassen sich das beglaubigen. Dieses Dokument benötigen Sie meist, wenn Sie eine neue Zulassungsbescheinigung oder eine Ersatzbescheinigung beantragen wollen. Der Antrag erfolgt bei der Zulassungsstelle. Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 kann in manchen Regionen auf Bürgerämtern beantragt werden.

    Unterlagen für die Beantragung einer neuen Zulassungsbescheinigung

    • Personalausweis oder Reisepasse mit Meldebescheinigung
    • Alternativ: eine Vollmacht mit Personaldokumenten des Vollmachtgebers und Personalausweis des Bevollmächtigten
    • Eine eidesstattliche Versicherung (bei Verlust der ZLB I)
    • Formlose Verlustanzeige oder Diebstahlanzeige der Polizei
    • Nachweis einer gültigen HU
    • Zulassungsbescheinigung Teil II oder Einverständniserklärung der Bank, wenn die ZLB II dort für eine Kreditabsicherung verwahrt wird

    Je nach Behörde kann die Bearbeitung wenige Tage bis mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Eine Ersatzbescheinigung erhalten Sie in der Regel sofort. Die Ersatzbescheinigung ist nur so lange gültig, bis Sie die neue Zulassungsbescheinigung erhalten.

    Welche Gebühren entstehen?

    • Eidesstattliche Versicherung: Ca. 30 Euro
    • Zulassungsbescheinigung Teil 1: Je nach Aufwand zwischen 12 und 45 Euro
    • Zulassungsbescheinigung Teil 2: Je nach Aufwand zwischen 12 und 45 Euro
    • Ersatzbescheinigung: Ca. 11 Euro

    Exkurs: Zulassungsbescheinigung innerhalb der EU

    Die Zulassungsbescheinigung in ihrer heutigen Form ist 2005 europaweit eingeführt worden. Allerdings gibt es bei der Ausführung Unterschiede. So wurde von der EU empfohlen, die Zulassungsbescheinigung Teil 1 in Scheckkartenformat mit Chip auszustellen. Doch bisher haben nur Österreich und die Slowakei diese Empfehlung auch umgesetzt.

    In Österreich werden Zulassungsscheine nicht wie in Deutschland bei der Zulassungsbehörde beantragt, sondern die Zulassungsstellen befinden sich meist in Niederlassungen von Versicherungen.

    Wann und ob die Zulassungsbescheinigung Teil 1 in Form einer Scheckkarte in Deutschland eingeführt wird, ist noch offen.

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