Zehn Renten-Mythen, die Pensionäre zittern lassen

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Um das Thema Rente ranken sich eine Menge Gerüchte. Immer wieder machen einige falsche oder zumindest halbwahre Aussagen die Runde und sorgen für Verwirrungen. Damit Sie sich nicht im Rentendschungel verlaufen, haben wir Ihnen die zehn häufigsten Renten-Irrtümer zusammengestellt. So können Sie Ihren Ruhestand dann ganz entspannt angehen.

Inhaltsverzeichnis

    Wer länger arbeitet, bekommt mehr Rente

    Wer länger arbeitet, bekommt mehr Rente

    Sie wollen über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten und somit Ihre Rente aufstocken? Dass Ihnen das mehr Rente bringt, ist allerdings ein Trugschluss. Für jeden zusätzlichen Monat gibt es nur einen Zuschlag von 0,5 Prozent.

    Wenn Sie die Rente, die Sie in dieser Zeit erhalten könnten, gar nicht erst annehmen, geht Ihnen dagegen viel Geld durch die Lappen. Mit 90 Euro mehr Rente für das zusätzliche Jahr kann gerechnet werden, allerdings dürfen Sie nicht außer Acht lassen, für dieses Jahr auf Ihre Rentenzahlung verzichtet zu haben. Das können monatlich 1000 Euro sein, also 12.000 Euro für das gesamte Jahr.

    Letzte Jahre vor der Rente sind die wichtigsten

    Die letzten Jahre vor der Rente sind die wichtigsten

    Mit dem ersten Gerücht geht noch ein weiteres einher: Die letzten Jahren vor der Rente sind besonders wichtig und haben großen Einfluss auf die Rentenhöhe. Das ist schlichtweg falsch, denn die Rentenhöhe wird aus allen bis zum Rentenbeginn zurückgelegten rentenrechtlichen Jahren ermittelt. Die letzten Arbeitsjahre werden daher genauso behandelt wie alle anderen Beitragsjahre auch.

    Die Rente kommt ganz automatisch

    Die Rente kommt ganz automatisch

    Der letzte Arbeitstag Ihres Lebens ist vorbei und im darauffolgenden Monat wandert ganz unkompliziert die Rente auf Ihr Konto. Nein, so einfach ist es leider nicht, Ihre Rente wird Ihnen nicht einfach automatisch überwiesen. Sie müssen dafür einen Antrag bei der Rentenversicherung stellen. Und das am besten mindestens drei Monat vor Ihrem Austritt aus dem Arbeitsleben.

    Nach 45 Jahren ackern darf ich mit 60 in Rente

    Wenn ich 45 Jahre hart geackert habe, darf ich mit 60 in Rente gehen

    60 ist zwar das frühestmögliche Renteneintrittsalter, allerdings müssen dafür einige Bedingungen erfüllt sein. So können Frauen beispielswiese mit 60 Jahren in Rente, wenn sie vor dem 1. Januar 1952 geboren wurden und mindestens 15 Jahre lang Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt haben. Mindestens 10 von diesen 15 Jahren müssen allerdings nach dem 40. Geburtstag liegen. Für alle anderen ist eine Rente mit 60 nur möglich, wenn privat ausreichend vorgesorgt wurde.

    Aber mit 63 darf ich dann in Rente gehen?

    Aber mit 63 darf ich dann in Rente gehen?

    Wenn Sie mit 63 in Rente gehen und Abschläge vermeiden wollen, geht das nur, wenn Sie vor dem 1. Januar 1953 geboren wurden und 45 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Die Rente ab 63 gilt also nur für besonders langjährig Versicherte.

    Alle anderen müssen mit 67 in Rente

    Alle anderen müssen mit 67 in Rente

    2012 wurde das Regeleintrittsalter auf 67 angehoben. Das bedeutet aber nicht, dass alle Arbeitnehmer bis zu ihrem 67. Lebensjahr arbeiten müssen. Denn das Renteneintrittsalter wird ab dem Geburtsjahrgang 1947 schrittweise angehoben, sodass Arbeitnehmer, die 1947 geboren wurden, abschlagsfrei mit 65 in Rente gehen durften. Erst ab dem Jahrgang 1964 gilt das Renteneintrittsalter von 67 Jahren.

    Rentner dürfen maximal 450 Euro zuverdienen

    Rentner dürfen maximal 450 Euro zuverdienen

    In den meisten Fällen reicht die Rente kaum aus. Doch darf ich als Rentner wirklich nur 450 Euro hinzuverdienen, da sonst die Rente gekürzt wird? Diese Begrenzung gilt grundsätzlich nur für Frührentner, die sogar Ihren Anspruch auf Rente verlieren könnten, wenn sie mehr verdienen. Haben Sie allerdings Ihr maximales Rentenalter erreicht, können Sie so viel verdienen, wie Sie möchten – ganz ohne Abzüge.

    Meine Rente wird voll versteuert

    Meine Rente wird voll versteuert

    Bei vielen Rentnern und Rentnerinnen herrscht Unwissenheit darüber, wie ihre Rente versteuert werden muss. Grundsätzlich hängt es von dem Jahr Ihres Renteneintritts ab, wie viel Sie versteuern müssen. Sind Sie noch vor 2005 in Rente gegangen, sind nur 50 Prozent Ihrer Rente steuerpflichtig. Der Teil, den Sie nicht versteuern müssen, nennt sich Rentenfreibetrag. Er liegt im Jahr 2016 bei 28 Prozent, ab 2040 werden Rentner dann 100 Prozent ihrer Rente versteuern müssen. Der Rentenfreibetrag ändert sich übrigens in den Folgejahren nicht, nur Ihr Eintrittsalter ist entscheidend für den Rentenfreibetrag.

    Männer erhalten keine Witwerrente

    Männer erhalten keine Witwerrente

    Auch wenn sich diese Annahme hartnäckig hält, sie ist absolut nicht korrekt. Männer und Frauen werden in dieser Hinsicht seit 1986 gleich behandelt. Wenn also der verstorbene Ehepartner bereits Rente erhalten hat oder bis zu seinem Tod mindestens fünf Jahre Beiträge eingezahlt hat, besteht für den Hinterbliebenen Anspruch auf Witwen- bzw. Witwerrente. In den ersten drei Monaten wird sogar die volle Rente ausgezahlt, erst ab dem vierten Monat werden alle Einkünfte angegeben und angerechnet. Je nach Höhe der Einnahmen kann das dazu führen, dass die Rente gekürzt oder gar gestrichen wird.

    Die Rente ist uns auf jeden Fall sicher

    Die Rente ist uns auf jeden Fall sicher

    Schön wär’s, wenn dieser Mythos stimmen würde. Doch ein Blick auf die Zahlen macht schnell deutlich, dass in diesem Gerücht leider nicht mehr so viel Wahres steckt. Zurzeit gibt es in Deutschland rund 25 Millionen Rentner. Zwei Rentner werden inzwischen von drei Arbeitnehmern finanziert.

    Es wird davon ausgegangen, dass sich dieses Verhältnis in den kommenden Jahren verschlechtern wird, wenn die Babyboomer in Rente gehen. Die staatliche Rente kann dann höchstens noch die Grundversorgung sichern. Eine Mindestrente gibt es dabei bisher noch nicht. Fakt ist, dass das Rentenniveau in Zukunft bis auf 42 Prozent sinken wird. Und werden Sie mit 42 Prozent Ihres Nettoeinkommens einen entspannten Ruhestand genießen können?

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