Abstandsmessung: Was ist zu beachten?

Wer im Straßenverkehr zu dicht auffährt, riskiert im Ernstfall nicht mehr rechtzeitig bremsen zu können. Laut einer Erhebung der ADAC Unfallforschung war schon 2011 ein zu kurzer Sicherheitsabstand die zweithäufigste Unfallursache in Deutschland. Zwar schreibt die Straßenverkehrsordnung einen ausreichenden Abstand vor, doch viele Autofahrer halten sich nicht daran. Die Polizei greift deshalb immer wieder zum umstrittenen Mittel der Abstandsmessung. Ist der Sicherheitsabstand dann zu gering, droht ein Bußgeld. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles Wichtige über die Abstandsmessung.

Elisabeth Schwarzbauer

Autorin für Versicherungsthemen


Update icon

Zuletzt aktualisiert: April 27, 2023

Author Elisabeth Schwarzbauer

Elisabeth Schwarzbauer

/Content/img/ie8/mail_icon_.jpg

Elisabeth ist studierte Physikerin, verantwortet bei uns die Versicherungsthemen und hilft Ihnen Ihr bestes Angebot zu finden. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten mit Ihrer Familie oder mit einem Buch auf der Terrasse (wenn es das Wetter ermöglicht).

Fenster schließen

Inhaltsverzeichnis
     

    Wie es der Name schon vermuten lässt, wird bei der Abstandsmessung ermittelt, wie groß die Distanz eines Fahrzeugs zum vorausfahrenden Fahrzeug ist. Dieser Abstand wird mit den geltenden Vorschriften abgeglichen. Ist der Abstand zu kurz, wird ein Bußgeld gemäß Bußgeldkatalog erhoben. Als Beweis dienen Fotoaufnahmen, auf welchen der Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung dokumentiert wird.

    So wird bei der Abstandsmessung gemessen

    Für die Abstandsmessung wird anders als bei der Tempokontrolle kein „Blitzer“ verwendet. Zum Einsatz kommen stattdessen Kameras und Sensoren, welche die Abstände zwischen den Autos messen. Hierbei fertigt eine Kamera ein Video vom Verkehrsgeschehen an. Durch ein Messrasters lassen sich hier dann mithilfe einer speziellen Software Geschwindigkeit und Abstand der vorbeifahrenden Fahrzeuge berechnen. Ebenso werden Lasermessgeräte für die Ermittlung von Distanzen eingesetzt.  

    Techniken zur Abstandsmessung

    • Polizeibeamte
      Werden keine technischen Gerätschaften verwendet, kann auch ein Polizist einschätzen, ob der vorgeschriebene Sicherheitsabstand eingehalten wurde. Diese Form der Abstandsmessung ist jedoch erfahrungsgemäß sehr ungenau und birgt hohes Potential für Anfechtungen. Dennoch gilt: Polizeibeamte haben das Recht, Autofahrer mit einem Bußgeld zu belegen, wenn ihrer Einschätzung nach ein zu geringer Sicherheitsabstand vorliegt.
    • Laserpistole
      Mit Hilfe von Laserstrahlen kann ebenfalls der Abstand zwischen Fahrzeugen gemessen werden. Allerdings wird ein solches Gerät nur für kurze Distanzen eingesetzt. Dies funktioniert durch das Aussenden elektromagnetischer Impulse in Form eines Laserstrahles mithilfe eines optisch-elektronischen Systems. Der Laserstrahl wird von der gemessenen Oberfläche reflektiert und zum Messgerät zurückgesendet.
    • Abstandsmessung mittels VAMA
      Das Kürzel VAMA steht für Video-Abstands-Mess-Anlage. Dabei handelt es sich um ein spezielles Messsystem, das von geschulten Polizeibeamten bedient wird. Das Gerät misst Abstände. Bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung kann eine manuell ausgelöste Kamera den Verstoß dokumentieren. Eine Alternative zum VAMA ist das VKS, das Verkehrs-Kontroll-System
    • Pro-Vida-System
      Dieses Messsystem ist in ein Polizeifahrzeug integriert und verfügt über das Messgerät, eine Videokamera und ein Steuergerät. Die Abstandsmessungen werden dabei während der Fahrt gleichzeitig mit Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Das Messverfahren des Blitzers ProViDa wird auch als Police-Pilot bezeichnet und agiert als Blitzer ohne Blitz. 

    So läuft ein gängiges Messverfahren zur Abstandsmessung ab

    Die Messung von Abständen erfolgt in der Regel mit verschiedenen Kameras, die jeweils an bestimmten Fixpunkten Standbilder machen. Diese Bilder werden an eine Software übermittelt, welche mit Hilfe der Zeit zum einen die Geschwindigkeit des jeweiligen Fahrzeugs bestimmt und darauf aufbauend die Abstände berechnen kann.

    Wird ein Verstoß registriert, schaltet sich eine weitere Kamera hinzu, um das Kennzeichen des Verkehrssünders aufzunehmen. In der Regel befindet sich diese Kamera auf Brücken, um LKW zu fotografieren und in Bodennähe für PKW-Fotos. Somit sind Brücken auf Autobahnen typische Stellen, um Abstandsmessungen im fließenden Verkehr durchzuführen.

    Innerorts

    Wenn innerorts Abstände gemessen werden, können keine aufwändigen Messverfahren an Brücken durchgeführt werden. Zugleich ist es in der Regel kaum möglich, weit entfernte Messzonen einzurichten. Demnach wird innerorts meist per Laser oder per Nachfahren durch Polizeifahrzeuge gemessen.

    Landstraße

    Ähnlich wie innerorts bieten Landstraßen in der Regel nur wenige Möglichkeiten, um Videomessungen durchzuführen. Hier sind es dann überwiegend Messungen per VAMA oder Sicht.

    Autobahn

    Die Abstandsmessung bietet sich auf Autobahnen besonders an. Zum einen sind Autobahnbrücken ideal, um die Messinstrumente aufzubauen. Zum anderen bieten die langen Strecken geradeaus genügend Messpunkte. Darüber hinaus sind Unterschreitungen des Sicherheitsabstands aufgrund der höheren Geschwindigkeiten auf Autobahnen besonders gefährlich. Deshalb finden dort überwiegend Abstandskontrollen statt.

    Sicherheitsabstand in Deutschland Pflicht

    Die gesetzliche Grundlage für den Sicherheitsabstand liefert Paragraph 4 der Straßenverkehrsordnung in Absatz 1:

    4 StVO

    Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Wer vorausfährt, darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.

    Aus dieser Regelung ergeben sich keine konkreten Zahlen, doch folgende Sicherheitsabstände sind empfehlenswert:

    Außerhalb geschlossener Ortschaften Halber Tachowert
    Innerhalb geschlossener Ortschaften Eine Sekunde 
    Mindestabstand von LKW Mindestens 50 Meter
    Mindestabstand zu Radfahrern Mindestens 1,5 bis zwei Meter Seitenabstand beim Überholen
    Sicherheitsabstand in der Probezeit Genau die gleichen, aber Verstöße bei über 80 km/h führen zur Verlängerung der Probezeit

    Wetterbedingung berücksichtigen!

    Die Angaben zum empfohlenen Sicherheitsabstand berücksichtigen noch nicht die Wetterbedingungen. Ist die Fahrbahn nass oder glatt, sollten Sie den Abstand erhöhen. Gleiches gilt bei Nebel, Regen, starkem Wind oder Schneefall.

    Mögliche Fehlerquellen

    Trotz präziser Messinstrumente kann es bei der Abstandsmessung Fehler geben. Folgende Fehlerquellen sind vorhanden:

    • Die Messgeräte wurden falsch installiert.
    • Es gab Fehler mit der Software, welche die Abstände berechnet.
    • Durch den dichten Verkehr gab es Fehlmessungen.
    • Es gibt keinen gültigen Eichschein für das Messgerät.
    • Die Mitarbeiter wurden nicht ausreichend für die Bedienung geschult.

    Strafen bei Verstoß

    Tatbestand Bußgeld Punkte Fahrverbot
    Sicherheitsabstand unterschritten bei einer Geschwindigkeit bis 80 km/h 25 Euro Keine Keines
    Sicherheitsabstand unterschritten bei einer Geschwindigkeit bis 80 km/h plus Gefährdung 30 Euro Keine Keines
    Sicherheitsabstand unterschritten bei einer Geschwindigkeit bis 80 km/h plus Sachbeschädigung 35 Euro Keine Keines
    Sicherheitsabstand unterschritten bei mehr als 80 km/h und der Abstand in Metern betrug nicht weniger als 1/4 des Tacho 35 Euro Keine Keines
    Sicherheitsabstand unterschritten bei mehr als 80 km/h und der Abstand in Metern betrug weniger als 5/10 des halben Tachowerts 75 Euro 1 Keines
    Sicherheitsabstand unterschritten bei mehr als 80 km/h und der Abstand in Metern betrug weniger als 4/10 des halben Tachowerts 100 Euro 1 Keines
    Sicherheitsabstand unterschritten bei mehr als 100 km/h und der Abstand in Metern betrug weniger als 3/10 des halben Tachowerts 160 Euro 2 1 Monat
    Sicherheitsabstand unterschritten bei mehr als 100 km/h und der Abstand in Metern betrug weniger als 2/10 des halben Tachowerts 240 Euro 2 2 Monate
    Sicherheitsabstand unterschritten bei mehr als 100 km/h und der Abstand in Metern betrug weniger als 1/10 des halben Tachowerts 320 Euro 2 3 Monate
    Bei mehr als 130 km/h war der Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowerts 100 Euro 1  
    Bei mehr als 130 km/h war der Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowerts 180 Euro 1  
    Bei mehr als 130 km/h war der Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowerts 240 Euro 2 1 Monat
    Bei mehr als 130 km/h war der Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowerts 320 Euro 2 2 Monate
    Bei mehr als 130 km/h war der Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowerts 400 Euro 2 3 Monate

    Einige Beispiele:

    • Sie fahren 140 km/h schnell und halten einen Abstand von weniger als 7 Metern zu Ihrem Vordermann. In diesem Fall riskieren Sie zwei Punkte in Flensburg, eine Geldbuße von 400 Euro sowie drei Monate Fahrverbot.
    • Sie fahren mit Ihrem Auto 90 km/h und halten weniger als 22,5 Meter Sicherheitsabstand ein. In diesem Fall wären ein Punkt in Flensburg sowie 75 Euro fällig.

    Seitenabstand beim Überholen

    Die Straßenverkehrsordnung führt zwar das Überholen in Paragraph 5 auf, doch macht sie keine genauen Angaben dazu:

    5 StVO

    Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

    Um den korrekten Abstand zu ermitteln, greift zunächst Paragraph 1, Absatz 2 der StVO :

    1, Absatz 2 StVO

    Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

    Demnach müssen Autos, LKW, Rad- oder Motorradfahrer so überholt werden, dass sie weder gefährdet noch behindert oder belästigt werden. In der Praxis haben sich bereits zahlreiche Gerichte mit der Thematik befasst. Folgende Faustregeln gelten:

    • PKW: Mindestens eine Türbreite Abstand.
    • LKW: Mindestens eine Türbreite Abstand.
    • Radfahrer: Mindestens 1,5 bis zwei Meter Abstand.

    Sicherheitsabstand berechnen

    Um den korrekten Sicherheitsabstand zu berechnen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Eine vielfach bewährte Faustregel besagt: Zum vorausfahrenden Auto immer mindestens einen halben Tacho Abstand halten.

    Beispiel: Wenn Sie mit 100 km/h unterwegs sind, sollte der Abstand zum Vordermann mindestens 50 Meter betragen.

    Eine weitere Möglichkeit besteht darin, Sekunden zu zählen. Merken Sie sich einen Fixpunkt, den das Fahrzeug vor Ihnen gerade passiert hat. Zählen Sie nun die Sekunden, bis Sie diese Stelle passieren. Innerorts sollten Sie mindestens eine Sekunde Abstand halten, auf Landstraßen mindestens drei Sekunden. Als Orientierung auf Landstraßen bieten sich Leitpfosten an, die immer in 50 Meter Abstand gesetzt wurden.

    Wann ist der Einspruch sinnvoll?

    Wurde Ihnen ein Bußgeld wegen einer möglichen Unterschreitung des Sicherheitsabstands im Rahmen einer Abstandsmessung auferlegt, können Sie Widerspruch einlegen. Sinnvoll kann ein solcher Widerspruch zum Beispiel in folgenden Fällen sein:

    • Messfehler: Diese Messfehler können durch ein zu dichtes Verkehrsaufkommen oder eine fehlende Eichung der Messgeräte auftauchen. Gleiches gilt auch für Messgeräte, die in einem ungünstigen Winkel montiert wurden.
    • Eingeschertes Fahrzeugs: Erfolgreich kann Ihr Widerspruch auch sein, wenn ein Fahrzeug vor Ihrem Wagen dicht eingeschert ist und sich dadurch der Abstand stark verändert hat.
    • Bremsmanöver: Hat das vorausfahrende Fahrzeug abrupt und ohne erkennbaren Grund gebremst und ist der Abstand dadurch stark verringert worden, kann ein Einspruch ebenfalls Sinn ergeben.

    Beweise erbringen

    Um mögliche Fehler bei der Messung nachweisen zu können, benötigen Sie Beweismittel. Bei einem Widerspruch sind Sie in der Beweispflicht. Zu den möglichen Beweisen gehören zum Beispiel Messprotokolle oder Videoaufnahmen der Polizei. Sie können diese in der Regel selbst beantragen. Doch in der Praxis empfiehlt es sich, gerade bei drohenden Fahrverboten einen Anwalt aufzusuchen. Er kann Sie professionell verteidigen und die Beweismittel nach Fehlern durchsuchen.

    Fristen für den Einspruch

    Um Einspruch gegen Ihren Bußgeldbescheid aufgrund einer Abstandsmessung einzulegen, haben Sie zwei Wochen Zeit. Gerechnet werden dabei die Werktage. Wird der Bescheid zum Beispiel an einem Dienstag zugestellt, haben Sie bis zum übernächsten Dienstag um 24.00 Zeit, dem Bescheid zu widersprechen. Erfolgt die Zustellung des Bescheids an einem Samstag, gilt die Zwei-Wochen-Frist ab dem darauf folgenden Montag.

    Der Einspruch muss bei der Behörde eingelegt werden, die Ihnen den Bußgeldbescheid zugestellt hat. Ihr Widerspruch muss in schriftlicher Form vorliegen und am besten per Post an die Behörde geschickt werden. Alternativ ist auch der Versand per Fax möglich. Eine ausführliche Begründung muss der Widerspruch nicht enthalten.

    Spartipps und News:

    Newsletter abonnieren & gratis PDF erhalten