Bestattungsvorsorge: Weniger Belastung für Angehörige nach einem Todesfall

Wenn ein Angehöriger stirbt, ist die emotionale Belastung für die Hinterbliebenen hoch. Hinzu kommt darüber hinaus die finanzielle Belastung durch einen Todesfall. Durchschnittlich kommen für die Bestattung Kosten von knapp 7.000 Euro auf die Hinterbliebenen zu. Wer sich deshalb zu Lebzeiten schon um eine angemessene Bestattungsvorsorge kümmert, sorgt nicht nur in finanzieller, sondern auch in organisatorischer Hinsicht für Entlastung bei seinen Nächsten.

Elisabeth Schwarzbauer

Autorin für Versicherungsthemen


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Zuletzt aktualisiert: September 08, 2023

Author Elisabeth Schwarzbauer

Elisabeth Schwarzbauer

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Elisabeth ist studierte Physikerin, verantwortet bei uns die Versicherungsthemen und hilft Ihnen Ihr bestes Angebot zu finden. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten mit Ihrer Familie oder mit einem Buch auf der Terrasse (wenn es das Wetter ermöglicht).

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Inhaltsverzeichnis
     

    Bei der Bestattungsvorsorge handelt es sich um Maßnahmen, die jeder Verbraucher treffen kann, um Angehörige nach seinem Tod zu entlasten. Die Bestattungsvorsorge kann grundsätzlich auf zwei verschiedene Arten erfolgen:

    Organisatorische Vorsorgemöglichkeit

    Bei dieser Form der Bestattungsvorsorge organisieren Sie schon zu Lebzeiten, welcher Bestatter Ihre Beisetzung übernehmen oder welcher Gärtner für die Grabpflege verantwortlich sein wird. Gängige Vorsorgemöglichkeiten sind:

    • Bestattungsverfügung: In dieser Willenserklärung geben Sie an, wie Ihre Beisetzung organisiert werden soll und ob zum Beispiel eine Bestattungsvorsorgeversicherung abgeschlossen wurde. Dies wird zu Lebzeiten erstellt und dient für die Zeit nach dem Tode. Dadurch nehmen Sie Ihren Angehörigen die Planung und Administration Ihrer Beerdigung zu großen Teilen ab.
    • Treuhandkonto: Die „Organisation“ rund um die Bestattung ist natürlich auch mit Kosten verbunden. Die Kostendeckung erfolgt wiederum auf verschiedene Möglichkeiten. So kann die Friedhofsgärtnerei zum Beispiel über ein Treuhandkonto bezahlt werden, das eigens zum Zweck der Grabpflege eingerichtet wird und auf welches Angehörige nach dem Ableben keinen Zugriff haben.

    Finanzielle Absicherung

    Die finanzielle Absicherung von Hinterbliebenen nach einem Todesfall kann auf unterschiedliche Weise erfolgen:

    • Vorsorgevertrag: Mit einem Vorsorgevertrag wird bereits zu Lebzeiten ein Vertrag mit einem Bestatter abgeschlossen. Darin werden Details zur Bestattung genau festgelegt, wie die Auswahl des Sargs oder des Grabschmucks ebenso der Friedhof. Die Kosten für die Bestattung werden im Rahmen dieses Vertrags bereits im Voraus an den Bestatter gezahlt. Für die Hinterbliebenen entstehen so nach dem Ableben des Angehörigen keine weiteren Kosten.
    • Sterbegeldversicherung: Diese Versicherung kann die Kosten für die Bestattung decken. Sie greift nach dem Ableben des Versicherungsnehmers. Begünstigte sind in diesem Fall die direkten Erben, die für die Bestattung verantwortlich sind.
    • Sparbuch: Eine klassische Form der finanziellen Bestattungsvorsorge ist ein eigenes Sparkonto, das für die Beerdigungskosten eingerichtet wird. Die möglichen Erben erhalten dafür eine umfängliche Vollmacht, damit sie das Geld schon vor der Testamentseröffnung für die Bestattung nutzen können.

    Gespräche mit Angehörigen suchen

    Der Tod ist ein heikles und ernstes Thema, über das nicht gerne gesprochen wird. Dennoch ist es empfehlenswert, mit seinen engsten Angehörigen auch solche Dinge wie die eigene Bestattung anzusprechen. Auf diese Weise können Sie schon im Vorfeld genau Ihre Wünsche oder Vorstellungen präzisieren.

    Zum anderen können Sie Ihre Angehörigen darüber aufklären, dass Sie zum Beispiel einen Vorsorgevertrag mit einem Bestatter oder eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen haben.

    Vorsorge beim Bestattungsunternehmen

    Verbraucher können jederzeit einen sogenannten „Vorsorgevertrag“ mit einem Bestatter ihrer Wahl abschließen. In diesem Vertrag können Sie alle Details Ihrer Beisetzung mit dem Bestatter besprechen und vertraglich festlegen, dass diese genau nach Ihren Wünschen durchgeführt wird. Die Vorgaben können folgende Einzelheiten umfassen:

    • Art und Ausstattung des Sargs oder der Urne
    • Art der Bestattung
    • Musikwünsche für die Trauerfeier
    • Art und Umfang des Grabschmucks
    • Ort der Beisetzung

    Für die Vertragsinhalte gibt es keine genauen Vorgaben. Letztlich müssen Sie sich mit dem Bestatter auf einen Preis einigen, den er für die auferlegten Aufgaben nach Ihrem Tod bekommen möchte.

    Treuhandkonto als wichtige Absicherung

    Wenn Sie einen Vorsorgevertrag mit einem Bestatter abschließen, wird das für die Arbeiten des Bestatters veranschlagte Geld von Ihnen zu Lebzeiten auf ein Treuhandkonto eingezahlt. Durch das Treuhandkonto wird einerseits gesichert, dass Ihre Angehörigen nach Ihrem Ableben das Geld nur im Rahmen der Bestattungsvorsorge ausgeben können.

    Zum anderen ist das eingezahlte Kapital im Falle einer Insolvenz des Bestattungsunternehmens ebenfalls geschützt. Sollte kein Treuhandkonto eingerichtet werden, wird Ihr vorausbezahltes Geld sonst in die Konkursmasse einfließen.

    Keine Vorauszahlung beim Bestatter

    Bestehen Sie beim Abschluss eines Vorsorgevertrags bei einem Bestatter auf einem Treuhandkonto und leisten Sie keine Vorauszahlung oder Vorkasse.

    Rechtliche Besonderheiten bei Vorsorgeverträgen

    Vorsorgeverträge mit einem Bestatter haben eine sogenannte „transmortale Vertragswirkung“. Dies bedeutet, dass der zu Lebzeiten abgeschlossene Vertrag über den Tod des Vertragsnehmers hinaus wirksam ist. Diese Verträge sind darüber hinaus gemäß dem deutschen Bestattungsrecht bindend.

    Bei Vorsorgeverträgen ist außerdem die Einrede Dritter nicht möglich. Zudem ist der Vertrag nicht an eine Sterbegeldversicherung gebunden. In der Praxis bedeutet das, dass Erben keinen Einfluss auf die im Vertrag festgelegten Bestattungsabläufe haben.

    Darüber hinaus muss sich der Vertragsnehmer bei einem Vorsorgevertrag oder einer Bestattungsverfügung nicht um die Finanzierung der gewünschten Bestattung kümmern. Allerdings betreiben die meisten im Vorfeld aktiv Bestattungsvorsorge in Form von Sparkonten oder Sterbegeldversicherungen.

    Bestattungsvorsorge und Sozialhilferecht

    Wer Sozialhilfeleistungen bezieht, muss nach Paragraph 90 des Sozialgesetzbuchs XII sein Vermögen nutzen, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Die Bestattungsvorsorge oder Sterbegeldversicherungen bilden dabei eine Ausnahme. Das Vermögen aus diesen Verträgen ist nur dann im Sinne des Gesetzes verwertbar, wenn es nach einem Urteil des Bundesozialgerichts vom 18. März 2008 einen „angemessenen Umfang“ überschreitet. Sind die Beiträge angemessen, gilt eine Härtefallregelung, wodurch das Vermögen aus Sterbegeldversicherung oder der Bestattungsvorsorge nicht angetastet werden muss. Auch die jeweiligen Ämter dürfen derartige Verträge nicht kündigen oder die Leistungsbezieher zur Kündigung auffordern.

    Bestattungsverfügung beim Bestatter hinterlegen

    Bei einer Bestattungsverfügung handelt es sich rechtlich gesehen um eine Willenserklärung eines Menschen. Er legt zu Lebzeiten genau fest, was mit seinen sterblichen Überresten nach seinem Ableben geschehen soll. Eine Bestattungsverfügung kann Teil eines Testaments sein.

    Allerdings ist es empfehlenswert, diese Verfügung an einem für die Erben schnell zugänglichen Ort oder bei einem Notar zu hinterlegen. Denn oftmals findet die Testamentseröffnung erst nach der Beisetzung statt. Somit wäre es dann zu spät, die Verfügung zu verlesen.

    Unterschiede zur Bestattungsvorsorge

    Mit einer Bestattungsvorsorge oder Bestattungsverfügung können Sie schon zu Lebzeiten genau regeln, was im Falle Ihres Ablebens mit Ihrem Leichnam geschehen soll. Sie können alle Details Ihrer Bestattung verbindlich festlegen. Der große Unterschied zwischen Bestattungsvorsorge und Bestattungsverfügung besteht darin, dass die Verfügung eine Willenserklärung ist, die jedoch keine finanzielle Absicherung enthält. Somit kann die Willenserklärung geäußert werden, ohne dass eine entsprechende Versicherung oder ein Sparkonto zur Verfügung steht.

    Die Bestattungsvorsorge sieht hingegen vor, dass Hinterbliebene nicht nur von administrativen Aufgaben entbunden werden, sondern durch entsprechende Vorsorgeverträge oder Versicherungen auch finanziell abgesichert sind.

    Im Gegensatz zum Vorsorgevertrag, der mit einem Bestatter abgeschlossen und dort hinterlegt wird, kann die Bestattungsverfügung auch bei einem Notar hinterlegt werden. In diesem Falle sind zusätzliche Notarkosten für die Verfügung zu beachten.

    Selbstverständlich kann eine Bestattungsverfügung hinterlegt und zugleich mit entsprechenden Versicherungsverträgen oder Sparkonten für die finanzielle Absicherung der Bestattung gesorgt werden. So kann die Bestattungsverfügung zum Beispiel auch einen Hinweis zu möglichen bestehenden Vorsorge- oder Versicherungsverträgen enthalten. 

    Formale Aspekte einer Bestattungsverfügung

    Es gibt für die Ausgestaltung einer Bestattungsverfügung keine besonderen Formvorgaben. Möglich ist sowohl die handschriftliche Form als auch eine gedruckte Verfügung, die zum Beispiel vom Hausarzt oder einem Notar beglaubigt worden ist. Möglich ist auch, die Verfügung bei einem Webdienstleister zu hinterlegen.

    Wichtig ist, dass aus der Verfügung der genaue Wille des Verfassers hervorgeht und er das Dokument ohne Einwirkung von äußerem Druck sowie im Vollbesitz seiner geistigen Fähigkeiten geschrieben hat.

    Das kann in einer Bestattungsverfügung festgehalten werden

    Eine Bestattungsverfügung kann sehr umfangreich sein, je nachdem, wie viele Details dort festgehalten werden.

    Zentrale Elemente der Bestattungsverfügung sind:

    • Ort der Erstellung sowie das Datum
    • Unterschrift des Verfassers
    • Name, Anschrift und Geburtsdatum des Verfassers
    • Angaben zum gewünschten Ort und zur gewünschten Art der Beisetzung
    • eindeutige Überschrift, zum Beispiel „Bestattungsverfügung“

    Weitere mögliche Details:

    • Hinweise zur Art der Beerdigungsfeier
    • Verweis auf mögliche Versicherungen oder Konten, die für die Beisetzung verwendet werden können
    • Angaben zum Umfang der Bestattung
    • Hinweise zu den Trauergästen
    • Angaben zu möglichen Entscheidungsträgern im Falle der Bestattung
    • Verweise auf wichtige Dokumente für die Bestattung wie Testamente, Stammbuch oder Versicherungspolicen
    • Angaben zur einer gewünschten Grabstätte
    • Wünsche zur Musik und Gestaltung der Trauerfeier

    Weitere Verfügungen, die Sie vor dem Ableben treffen können

    • Kremationsverfügung: Wird eine Kremationsverfügung hinterlegt, können Sie darin Ihren Willen äußern, dass Sie eine Feuerbestattung wünschen. Diese Verfügung kann Bestandteil der Bestattungsverfügung sein. Oftmals sollen so die Angehörigen finanziell entlastet werden.
    • Seebestattungsverfügung: Mit dieser Willenserklärung wünschen Sie eine Seebestattung. Eine solche Verfügung kann ebenfalls Bestandteil einer Bestattungsverfügung sein.
      Eine Verbundenheit zur See muss nicht mehr unbedingt bestehen. Im Allgemeinen reicht hier eher eine Erklärung der Angehörigen bei den zuständigen amtlichen Stellen aus.

    Bestattungsversicherung abschließen

    Mit einer Bestattungsversicherung können die Kosten im Falle einer Beerdigung von der Versicherung gedeckt werden. Diese Versicherungen werden häufig von Krankenversicherungen als zusätzliche Absicherung angeboten. Es gibt jedoch auch separate Policen.

    Die Bestattungsversicherung greift im Todesfall des Versicherungsnehmers und zahlt eine vertraglich vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen aus. Von diesem Geld können die Kosten für die Beisetzung beglichen werden. Bestattungsversicherung funktioniert somit ähnlich wie eine Risikolebensversicherung.

    Nutzen einer Bestattungsversicherung

    Wird eine Bestattungsversicherung abgeschlossen, gilt der Versicherungsschutz sofort oder nach einer gewissen Wartezeit. Die Wartezeiten können je nach Anbieter zwischen sechs Monaten und fünf Jahren liegen. Im Leistungsfall spielt es jedoch keine Rolle, wie lange der Versicherungsnehmer in die Police eingezahlt hat. Die Versicherung übernimmt in jedem Fall die vereinbarten Kosten.

    Üblich ist außerdem, dass Versicherungsnehmer ab einem gewissen Alter beitragsfrei weiterversichert sind. Dies ist bei einigen Policen schon ab 70 Jahren der Fall. Wann die beitragsfreie Phase beginnt, hängt außerdem davon ab, wann Sie mit der Bestattungsversicherung begonnen haben.

    Das können Sie in einer Bestattungsversicherung absichern

    • Art der Trauerfeier
    • Art des Grabsteins
    • Art des Sargs
    • Art der Bestattung

    Policen mit oder ohne Gesundheitsprüfung möglich

    Für den Abschluss einer Bestattungsversicherung müssen Sie in der Regel Gesundheitsfragen beantworten. Auf dieser Basis berechnet der Versicherer das Risiko und die möglichen Beiträge. Sie können jedoch auch entsprechende Versicherungen ohne Gesundheitsfragen abschließen.

    In diesem Fall müssen Sie jedoch mit höheren Tarifen sowie längeren Wartezeiten rechnen. Möglich sind außerdem Tarife ohne Wartezeit. In diesen Fällen sind jedoch meist höhere Kosten möglich.

    Bestattungsversicherungen können in der Regel jederzeit gekündigt werden. In diesem Fall müssen Sie jedoch mit einem reduzierten Rückkaufswert rechnen.

    Häufig maximales Eintrittsalter bei Bestattunsversicherung

    Beachten Sie, dass eine Bestattungsversicherung bei den Versicherern meist an ein maximales Eintrittsalter geknüpft ist.

    Sterbegeldversicherung abschließen

    Eine weitere Variante der Bestattungsvorsorge ist der Abschluss einer Sterbegeldversicherung. Diese Police funktioniert wie eine Kapitallebensversicherung in kleinerer Ausführung.

    Der Versicherungsnehmer zahlt monatlich einen kleinen Betrag in die Police ein. Im Todesfall wird die Versicherungssumme dann an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Eine spezielle Bestattungsvorsorge ist mit dieser Police nicht vorgesehen. Sie besteht lediglich aus einer Kapitalleistung. Sterbegeldversicherungen werden von den meisten Versicherungsgesellschaften angeboten. Sie haben ihren Vorläufer in den sogenannten „Sterbekassen“, die schon seit vielen Jahrzehnten von Verbrauchern genutzt werden.

    Der Abschluss einer Sterbegeldversicherung ist noch bis ins hohe Alter möglich. Allerdings müssen Versicherungsnehmer dann höhere Prämien in Kauf nehmen.

    Bestattungs- vs. Sterbegeldversicherung

    Bestattungsversicherung und Sterbegeldversicherung haben gemeinsam, dass sie wie eine Lebensversicherung funktionieren. Im Todesfall wird bei beiden Policen eine festgelegte Versicherungssumme an die Hinterbliebenen ausgezahlt.

    Im Gegensatz zur Sterbegeldversicherung handelt es sich bei der Bestattungsversicherung in der Regel um eine Leistung der Krankenversicherung. Die Sterbegeldversicherung ist eine eigene Police.

    Während die Sterbegeldversicherung lediglich eine Kapitalleistung vorsieht, kann eine Bestattungsversicherung konkret an Geldleistungen für bestimmte Aspekte der Bestattung wie den Sarg oder die Trauerfeier gebunden werden.

    Vorteile und Nachteile einer Sterbegeldversicherung

    Vorteile Nachteile
    • Sofortiger Versicherungsschutz möglich
    • Tarife ohne Wartezeit möglich
    • Absicherung von konkreten Kostenpunkten nach dem Todesfall
    • Kleine monatliche Raten bei frühem Eintritt
    • Beiträge steuerlich absetzbar
    • In der Regel nicht durch Sozialamt pfändbar
    • Jederzeit kündbar
    • Verwendung meist an bestimmten Zweck gebunden

    Vorteile und Nachteile einer Bestattungsversicherung

    Vorteile Nachteile
    • Versicherung bis ins hohe Alter abschließbar
    • Tarife ohne Wartezeit möglich
    • Kleine monatliche Raten bei frühem Eintritt
    • Beiträge steuerlich absetzbar
    • Hohe Kosten bei Vertragsabschluss in hohem Alter
    • Kapital muss nicht für die Bestattung verwendet werden
    • In der Regel keine vorzeitige ordentliche Kündigung möglich

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