Checkliste für den Todesfall: Handeln trotz Trauer

Wenn ein Angehöriger verstirbt, bedeutet das für viele Menschen erst einmal Starre, Gefühlschaos und Trauer. An administrative Dinge oder Versicherungsfragen können die wenigsten denken. Außerdem erscheint es für Angehörige oftmals pietätlos, wenn direkt nach dem Tod bereits über Finanz- und Verwaltungsprobleme verhandelt wird.

Elisabeth Schwarzbauer

Autorin für Versicherungsthemen


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Zuletzt aktualisiert: January 05, 2024

Author Elisabeth Schwarzbauer

Elisabeth Schwarzbauer

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Elisabeth ist studierte Physikerin, verantwortet bei uns die Versicherungsthemen und hilft Ihnen Ihr bestes Angebot zu finden. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten mit Ihrer Familie oder mit einem Buch auf der Terrasse (wenn es das Wetter ermöglicht).

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Inhaltsverzeichnis
     

    Doch so schwer und so traurig es nach dem Ableben eines geliebten Menschen ist: Es gibt einige Angelegenheiten, die keinen Aufschub dulden. Mit der folgenden Checkliste für den Todesfall erhalten Sie Anhaltspunkte zum Handeln nach dem Verlust eines Angehörigen.

    Freunde oder Bekannte können Unterstützung leisten

    In der Trauer ist es wichtig, nicht allein zu sein. Suchen Sie sich Hilfe bei Freunden oder Bekannten. Wer kirchlich aktiv ist, kann auch durch die Kirchengemeinde Unterstützung erhalten.

    Da andere Menschen nicht so emotional in den Todesfall involviert sind wie Sie, können diese bei nüchtern-sachlichen Aufgaben weiterhelfen. 

    Die wichtigsten fünf Schritte nach dem Todesfall

    Nach einem Todesfall gibt es viele verschiedene Angelegenheiten, die geregelt werden müssen. Manche können eher warten, andere sind dringender. Diese fünf Dinge gilt es, so schnell wie möglich anzugehen:

    1. Suchen Sie in der Wohnung oder im Haus des oder der Verstorbenen nach wichtigen Dokumenten. Hierzu zählen Versicherungsdokumente, Ausweise, Bankunterlagen, Mietverträge.
    2. Beantragen Sie die Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt innerhalb von drei Werktagen nach dem Tod Ihres Angehörigen.
    3. Informieren Sie Lebensversicherungen und Sterbegeldversicherungen schnellstmöglich nach dem Tod, damit sie ihre Zahlung leisten. Prüfen Sie auch, ob die Unfallversicherung greift.
    4. Kündigen Sie Mietverträge, denn diese werden nicht automatisch mit dem Tod des Mieters gekündigt und laufen weiter.
    5. Suchen Sie nach einem Bestattungsunternehmen, das Sie für die Beerdigung beauftragen können.

    Checkliste Todesfall – was gibt es zu tun?

    Nach einem Todesfall sind es nicht nur die großen Dinge wie Nachlass, Versicherungen oder die Bestattung, die geregelt werden müssen.

    Dazwischen müssen Angehörige an so viele kleine Dinge denken. Deshalb ist es wichtig, wenn Sie strukturiert und geordnet vorgehen.

    Die Struktur und das Abhaken der Punkte auf einer Liste können außerdem dabei helfen, die Trauer durch Aktivität ein wenig besser zu ertragen.

    Was Sie nach Eintreten des Todes tun sollten

    • Verfügung/Patientenverfügung suchen: Hat die verstorbene Person eine Verfügung hinterlegt, wird darin genau aufgeführt, was mit ihrem Körper nach dem Tod geschehen soll. Suchen Sie deshalb unbedingt nach derartigen Verfügungen. Viele Menschen haben inzwischen eine Patientenverfügung, die zur Organspende dient. Deshalb ist die Suche nach einer solchen Verfügung sehr wichtig und sollte sehr schnell nach dem Tod erfolgen.

    Organspendeausweis

    Viele Menschen führen einen Organspendeausweis im Portemonnaie mit sich. Die Zustimmung sowie die Todesfeststellung gelten als Voraussetzungen für eine Organspende. Organe dürfen nur entnommen werden, sollte die verstorbene Person zu ihren Lebzeiten einer Organspende zugestimmt haben.

    • Arzt wegen Totenschein verständigen: Verstirbt ein Angehöriger zuhause, müssen Sie unbedingt einen Arzt rufen. Er muss den Tod mit dem Totenschein bestätigen. Dieses Dokument ist eine wichtige Voraussetzung für den Erhalt der Sterbeurkunde.
    • Bestattungsinstitut verständigen: Ein unangenehmer Gang ist der Weg zum Bestattungsinstitut. Prüfen Sie zunächst, ob der Verstorbene einen Vorsorgevertrag mit einem bestimmten Bestatter abgeschlossen hat. Ist dies nicht der Fall, können Sie die Angebote verschiedener Unternehmen vergleichen und das bestmögliche auswählen.
    • Engste Angehörige anrufen oder anderweitig kontaktieren: Der engste Familienkreis kümmert sich in der Regel gemeinsam um die Abwicklung von Trauerfeier und Beerdigung. Deshalb ist es wichtig, dass Sie nahe Verwandte und Bekannte des Verstorbenen so zeitig wie möglich anrufen.
    • Benachrichtigung des Arbeitgebers: War die verstorbene Person noch berufstätig, sollten Sie den Arbeitgeber direkt über ihr Ableben informieren.

    Arbeitgeber informieren

    Sagen Sie auch bei Ihrem Arbeitgeber Bescheid. Viele Unternehmen, aber auch der Öffentliche Dienst, geben ihren Mitarbeitern bei Todesfällen einen oder sogar ein paar Tage frei.

    • Lebensversicherung und Sterbegeldversicherung informieren: Diese beiden Versicherung sollten unverzüglich nach dem Tod informiert werden. Die meisten Versicherer verlangen hier eine Frist von maximal 48 Stunden. In der Regel reicht für die Meldung ein Telefonanruf aus. Manche Versicherer benötigen die Information jedoch schriftlich. Die amtlichen Dokumente können Sie dafür später nachreichen. Der frühe Kontakt ist wichtig, da die Versicherer selbst noch einmal die Todesursache prüfen. Verzögert sich die Benachrichtigung, kann sich auch die Auszahlung der Versicherung verzögern.
    • Unfallversicherung benachrichtigen: Wenn es sich um einen Unfalltod handelt, müssen Sie die Unfallversicherung innerhalb von 48 Stunden informieren. Wird der Unfall später gemeldet, kann es zur Verweigerung der Zahlung kommen.

    Kosten und Aufbahrung

    Die Kosten für die Bestattung muss nach Paragraph 1986 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Erbe tragen. Außerdem dürfen verstorbene Angehörige bis zu 36 Stunden lang in ihrer Wohnung aufgebahrt bleiben.

    Was in den ersten Tagen nach dem Tod zu tun ist

    • Bestattungsauftrag mit Bestattungsinstitut absprechen: Wenn Sie ein Bestattungsunternehmen gefunden haben, können Sie den Auftrag in den ersten Tagen nach dem Todesfall genauer besprechen. Nehmen Sie am besten jemanden Vertrauten zu diesem Termin mit. Dort werden zum Beispiel der Sarg sowie die Totenbekleidung ausgewählt. Laut dem Bestattungsgesetz muss eine Beerdigung innerhalb einer bestimmten Fristen stattfinden. Demnach darf eine Beerdigung frühestens 48 Stunden nach dem Todesfall, spätestens aber innerhalb von acht Tagen stattfinden.
    • Verstorbenen bei Standesamt abmelden: Wichtig ist, dass Sie die verstorbene Person beim Standesamt abmelden, um die Sterbebescheinigung zu erhalten. Für die Abmeldung benötigen Sie einen Totenschein.
    • Bei Feuerbestattung: Bevor ein Leichnam eingeäschert wird, muss er ein zweites Mal von einem Amtsarzt begutachtet werden. Erst der Arzt erteilt die Freigabe zur Feuerbestattung.
    • Tag der Beisetzung mit Friedhofverwaltung abstimmen: Wenn ältere Familienmitglieder sterben, haben sie vor ihrem Ableben bereits einen konkreten Wunsch geäußert, wo sie beerdigt werden wollen. Häufig werden Familienmitglieder auch im Familiengrab bestattet. Nehmen Sie in den Tagen nach dem Tod unbedingt Kontakt mit der Friedhofsverwaltung auf, um einen Termin für die Beisetzung zu vereinbaren.
    • Nutzung der Trauerhalle mit Friedhofsverwaltung absprechen: Damit die Friedhofsverwaltung genau planen kann, müssen sie eine Trauerhalle bei Bedarf reservieren. Fragen Sie am besten gleich nach, wenn Sie die Verwaltung wegen des Beisetzungstermins anrufen.
    • Abklären von Grabnutzungsrechten: Prüfen Sie vor der Bestattung, wie es um die Grabstättenrechte bestellt ist und ob Sie den Pachtvertrag eventuell verlängern müssen.
    • Terminabsprache mit einem Trauerredner bzw. Pfarrer: Um die Trauerrede persönlich und individueller gestalten zu können, sollten Sie einen Termin mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin vereinbaren.
    • Personenliste zusammenstellen: Stellen Sie eine Liste mit Personen auf, die Sie über die bevorstehende Trauerfeier informieren wollen.
    • Testament abgeben: Liegt ein Testament des Verstorbenen vor, sollten Sie es beim Nachlassgericht des Verstorbenen abgeben. Dabei können Sie einen Erbschein beantragen.
    • Letzten Willen prüfen: Hat die verstorbene Person einen letzten Willen in Form eines persönlichen Briefs für Sie oder andere Angehörige hinterlegt, sollten Sie diesen prüfen. Oftmals sind dort Wünsche zur Trauerfeier, zur Musik an der Trauerfeier oder andere Wünsche verfasst.

    Zeitraum bis zur Trauerfeier

    Nehmen Sie sich Zeit für den Abschied: Nehmen Sie in Ruhe Abschied von Ihrem Angehörigen. In Deutschland dürfen Verstorbene deshalb bis zu 36 Stunden lang zuhause aufgebahrt werden.

    • Inhalte und Gestaltung der Trauerfeier besprechen: Vereinbaren Sie einen Termin mit dem Pfarrer oder dem Trauerredner und gehen Sie die Details der Trauerfeier durch. Haben Sie zum Beispiel besondere Liedwünsche oder möchten selbst eine Rede halten, ist das der richtige Zeitpunkt.
    • Gaststätte für Beerdigungsessen /-kaffee reservieren: Wenn Sie die Trauergesellschaft nach der Beisetzung nicht in den eigenen vier Wänden bewirten wollen, müssen Sie ein Restaurant oder ein Café reservieren. Günstig ist es dabei, für mehr Gäste zu reservieren, um einen Puffer für unerwartete Trauergäste zu haben.
    • Traueranzeige erstellen: Wenn Sie eine Traueranzeige in der Zeitung inserieren wollen, nehmen Sie Kontakt zur Anzeigenabteilung der gewünschten Zeitung auf. Die Mitarbeiter im Service helfen Ihnen bei der Wahl der passenden Anzeige weiter.
    • Trauerkarten erstellen: Gerade in der Trauerphase sind die wenigsten Menschen so kreativ, dass sie eigene Trauerkarten erstellen können oder wollen. Bestattungsunternehmen können Ihnen bei diesem Schritt behilflich sein. Angemessene Trauerkarten finden Sie aber auch in einer Papeterie.
    • Blumenschmuck für Trauerhalle, Sarg und Grab bestellen: Suchen Sie nach einer Gärtnerei in der Nähe, um Blumen für die Trauerfeier zu bestellen. Häufig sind Gärtnereien auch an Friedhöfe angegliedert. Dies hat den Vorteil, dass die Blumen schnell vor Ort sind und nicht lange von Ihnen oder von der Gärtnerei transportiert werden müssen.
    • Steinmetz benachrichtigen: Sie können in dieser Phase schon nach einem Steinmetz suchen, der den Grabstein gestaltet. Sie und der Steinmetz haben für die konkrete Gestaltung jedoch mehrere Monate Zeit, da das Grab sich erst setzen muss, bevor der Grabstein montiert werden kann.

    Das müssen Sie nach der Trauerfeier beachten

    • Bankunterlagen des Verstorbenen sammeln: Suchen Sie alle wichtigen Bankunterlagen zusammen. Suchen Sie außerdem Unterlagen, die auf laufende Zahlungen verweisen.
    • Laufenden Zahlungsverkehr des Verstorbenen stoppen: Stoppen Sie alle laufenden und regelmäßigen Zahlungen.
    • Bestehende Verträge und Mitgliedschaften kündigen: Damit keine unnötigen Abbuchungen mehr vorgenommen werden, sollten Sie alle laufenden Verträge oder Mitgliedschaften kündigen. Bei einem Todesfall besteht in der Regel außerordentliches Kündigungsrecht. Zu den Verträgen gehören zum Beispiel Mobilfunkverträge oder Internetverträge.
    • Versicherungen, Versorgungswerke und Ämter informieren: Informieren Sie alle Versicherungen des Verstorbenen und kündigen Sie die Policen. Schalten Sie zum Beispiel Strom oder Wasser in der Wohnung ab.

    Überschreibung von Versicherungen

    Ehepartner können manche Policen auch weiterführen oder überschreiben lassen, wenn sie Erben sind, zum Beispiel eine Risikolebensversicherung.

    • Laufende Kredite prüfen: Erben übernehmen auch die Kreditschulden des Verstorbenen. Prüfen Sie, ob die Kredite mit einer Restschuldversicherung gesichert wurden. Diese kann im Todesfall greifen. Ansonsten müssen Sie die Kredite aus der Erbmasse tilgen. Sollten die zu tilgenden Kredite die Vermögenswerte des Verstorbenen deutlich übersteigen, können Sie das Erbe innerhalb von einer sechswöchigen Frist auch ausschlagen.
    • Danksagungen für Beileidsbekundungen: Schicken Sie den Menschen, die Ihnen Ihr Beileid bekundet haben oder die an der Trauerfeier teilgenommen haben, eine Dankeskarte.
    • Internetaccounts löschen: Löschen Sie Accounts auf Internetportalen oder Versandportalen.

    Das benötigen Sie für den Zugriff auf Konten

    Wenn Sie Zugriff auf Konten des Verstorbenen erhalten wollen, müssen Sie sich als rechtmäßiger Erbe legitimieren. Hierfür reicht in der Regel eine beglaubigte Kopie des Testaments aus.

    Für die Übergabe von Besitztümern benötigen Sie jedoch den Erbschein, der vom Amtsgericht ausgestellt wird. Für die Ausstellung des Erbscheins müssen Sie allerdings mehrere Wochen Geduld mitbringen.

    In den Wochen und Monaten nach der Trauerfeier

    • Rechnungen für Bestattung und Trauerfeier begleichen: Bezahlen Sie die Kosten rund um die Bestattung. Wurde eine Sterbegeldversicherung genutzt, steuert diese in der Regel einen hohen Anteil an den Bestattungskosten bei.
    • Grab abräumen: Nach ungefähr sechs Wochen müssen Sie das Grab freiräumen. Diese Arbeit wird gegen eine Entlohnung auch von einem Friedhofsgärtner übernommen.
    • Grabpflege planen: Planen Sie, wie Sie das Grab pflegen wollen. Sprechen Sie sich dabei mit anderen Angehörigen ab. Wenn Sie die Grabpflege nicht selbst übernehmen können, engagieren Sie einen Gärtner. Vergleichen Sie hier am besten unterschiedliche Preise.
    • Steinmetz kontaktieren für Aufstellung und Beschriftung des Grabsteins: Wenn Sie bereits einen Steinmetz beauftragt haben, können Sie ihn nach etwa sechs Monaten zwecks Aufstellung des Grabsteins kontaktieren. Sprechen Sie sich hierfür auch mit der Friedhofsverwaltung ab.

    Ordner anlegen

    Legen Sie am besten einen eigenen Ordner mit allen wichtigen Dokumenten des Verstorbenen an. Auf diese Weise haben Sie alles zur Hand, was Sie für die weitere Abwicklung benötigen.

    Bestattungskosten – mit welchen Kosten ist zu rechnen?

    Die Kosten einer Bestattung können je nach Ausgestaltung der einzelnen Bestandteile deutlich variieren. Wird ein Sarg gewählt, ist dieser Posten in der Regel am teuersten. Hier können Sie mit Kosten zwischen 350 und über 1.000 Euro rechnen.

    Für die Leistung eines Bestatters sind Kosten zwischen knapp 800 und 2.500 Euro möglich.

    Mit Fremdleistungen, Begräbnisessen und Grabkosten können Sie insgesamt mit 3.500 bis 10.000 Euro rechnen.

    Danach richten sich die Kosten für eine Beerdigung: 

    • Bestattungsart: Wenn der Leichnam in einem Sarg beigesetzt wird, ist das in der Regel teuer als eine Urnenbestattung.
    • Bestattungsort: Die Kosten für das Grab oder den Urnenplatz können sich deutlich unterscheiden. Zum einen spielt die Größe der Grabstätte eine Rolle, zum anderen der Ort auf dem Friedhof und darüber hinaus der Friedhof selbst. In Metropolen ist in der Regel mit höheren Preisen zu rechnen. Neben dem Sarg müssen Sie für die Grabnutzungsgebühren das meiste Geld einplanen.
    • Art des Grabes: Wer das Grab einfassen lässt und über den Grabstein hinaus weitere Steinmetzarbeiten beauftragt, muss mit höheren Kosten rechnen. Gleiches gilt für die Begrünung. Sollen regelmäßig neue Blumen gesetzt werden oder reicht Immergrün? Mit derartigen Entscheidungen können Sie die Gesamtkosten beeinflussen.
    • Umfang der gewünschten Leistungen des Bestatters: Hier können die Kosten sich sehr stark unterscheiden, da jeder einzelne Aspekt individuell von Ihnen beeinflusst werden kann, von der Totenkleidung über den Sarg bis zur Art der Aufbahrung.

    Wie werden die Kosten beglichen?

    In der Regel begleichen die Erben die Kosten für die Beerdigung und das Grab mit ihrem Erbe. Wer im Vorfeld auf das Geld des Verstorbenen zugreifen möchte, um Beerdigungskosten zu bezahlen, muss nachweisen, dass er rechtmäßiger Erbe ist.

    In manchen Fällen kann eine Sterbegeldversicherung beim Begleichen der Rechnungen helfen. Hatte der Verstorbene eine solche abgeschlossen, sollte dies frühzeitig geprüft werden. 

    Mit dieser können lässt sich absichern, dass das Begräbnis nach den Wünschen und Vorstellungen, unabhängig von den finanziellen Mitteln der Angehörigen, der verstorbenen Person gestaltet wird.

    Sterbegeldversicherungen werden in der Regel mit einer Versicherungssumme zwischen 4.000 und 10.000 Euro abgeschlossen.

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