Erwerbsunfähigkeitsversicherung: Für wen wichtig?

Der Staat sichert in Deutschland Arbeitnehmer über die Erwerbsminderungsrente ab, wenn sie erwerbsunfähig werden. Voraussetzung für eine Rentenzahlung ist, dass die Arbeitnehmer in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Doch im Leistungsfall reicht diese Absicherung in der Regel nicht aus, um angemessen zu leben. Aus diesem Grund kann sich eine Zusatzversicherung wie die Erwerbsunfähigkeitsversicherung lohnen. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles Wichtige über diese Police.

Elisabeth Schwarzbauer

Autorin für Versicherungsthemen


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Zuletzt aktualisiert: April 27, 2023

Author Elisabeth Schwarzbauer

Elisabeth Schwarzbauer

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Elisabeth ist studierte Physikerin, verantwortet bei uns die Versicherungsthemen und hilft Ihnen Ihr bestes Angebot zu finden. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten mit Ihrer Familie oder mit einem Buch auf der Terrasse (wenn es das Wetter ermöglicht).

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Inhaltsverzeichnis
     

    Wer angestellt ist und in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, sollte dennoch von einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung profitieren. Sie ergänzt seinen bestehenden Versicherungsschutz. Selbständige oder Freiberufler sind nicht automatisch über die Erwerbsminderungsrente abgesichert. Die private Erwerbsunfähigkeitsversicherung bildet dabei die einzige Absicherung, wenn sie erwerbsunfähig werden.

    Diese Police bietet zwar nicht den gleichen umfassenden Schutz wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung, dennoch erhalten Sie damit überhaupt eine Rentenzahlung im Leistungsfall.

    Berufsunfähigkeitsversicherung immer erste Wahl

    Grundsätzlich sollte die Berufsunfähigkeitsversicherung aufgrund ihres Leistungsumfangs immer die erste Wahl sein. Sie zahlt eine monatliche Rente, falls der Versicherungsnehmer seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann. Allerdings können die Prämien für manche Berufsgruppen oder Menschen mit Vorerkrankungen sehr hoch ausfallen. In diesem Fall ist die Erwerbsunfähigkeitsversicherung eine sinnvolle Alternative.  
    Diese 
    leistet erst im Falle einer Erwerbsunfähigkeit. Die Erwerbsunfähigkeit tritt ein, sollte der Versicherte weniger als drei Stunden am Tag irgendeine berufliche Tätigkeit ausüben.

     

    Sinnvoll für diese Personengruppen

    Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung eignet sich für Personen, die keine Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen oder nur zu einem sehr hohen Preis. Vor allem für Handwerker und Altenpfleger stellt die Erwerbsunfähigkeitsversicherung eine günstige Alternative dar.

    • Risikoberufe: Wenn Sie einen körperlich belastenden Beruf ausüben oder einer anderen Risikogruppe zugeordnet werden können, ist die Erwerbsunfähigkeitsversicherung die kostengünstigere Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Manche BU nehmen Risikogruppen ohnehin gar nicht auf.
    • Selbständige Unternehmer: Selbständige profitieren im Schadensfall nicht von der staatlichen Erwerbsminderungsrente. Deshalb ist die Erwerbsunfähigkeitsversicherung eine Minimalabsicherung, die jeder Selbständige in Anspruch nehmen sollte.
    • Menschen mit gesundheitlicher Vorbelastung: Da die Aufnahmekriterien für eine BU meist strenger sind, ist die Erwerbsunfähigkeitsversicherung in der Regel besser für Menschen mit Vorerkrankungen geeignet. Rechnen Sie jedoch auch dann damit, dass die Versicherung aufgrund Ihrer Vorerkrankungen manche Krankheiten nicht abdeckt.

    Funktionsweise der Erwerbsunfähigkeitsversicherung

    Der Leistungsfall einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung tritt dann ein, wenn Sie weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten können. Die Leistung der Versicherung umfasst hauptsächlich eine monatliche Rentenzahlung. Die Höhe dieser wird bei Vertragsabschluss festgelegt, liegt meist jedoch zwischen 1.000 und 2.000 Euro pro Monat. Bei bestimmten Berufsgruppen deckeln Versicherer jedoch die Rentenhöhe mittlerweile.

    Bei der Wahl der Police stehen Ihnen in der Regel drei Varianten zur Verfügung:

    1. Selbständige Erwerbsunfähigkeitsversicherung: Diese Police dient allein zur Absicherung bei Erwerbsunfähigkeit.
    2. Kombination mit Risikolebensversicherung: In diesem Fall ist die Erwerbsunfähigkeitsversicherung eine Zusatzversicherung, die Sie zusammen mit einer Risikolebensversicherung abschließen.
    3. Kombination mit Kapitallebensversicherung oder Rentenversicherung: Hier wird eine Rente- oder Kapitallebensversicherung mit der Erwerbsunfähigkeitsversicherung zusammen angeboten. Die eingezahlten Beträge splitten sich dann auf. Von einem Teil erhalten Sie später eine private Rentenzahlung oder Einmalzahlung. Der andere Teil fließt in die Erwerbsunfähigkeitsversicherung.

    Die kombinierten Versicherungsprodukte lassen sich bei Bedarf oder einem Versicherungswechsel meist auch trennen.

    Vergleich mit der Berufsunfähigkeitsversicherung

    Berufsunfähigkeitsversicherung Erwerbsunfähigkeitsversicherung
    Zahlt eine Rente, wenn der Versicherte weniger als 50 Prozent seiner letzten beruflichen Tätigkeit ausüben kann Zahlt eine Rente, wenn der Versicherte weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann
    Hohe Tarife für Risikoberufe Moderate Tarife für Risikoberufe
    Umfangreicher Leistungskatalog Eingeschränkter Leistungskatalog
    Gesundheitsfragen für Aufnahme nötig Gesundheitsfragen für Aufnahme nötig
    Strenge Aufnahmekriterien Moderatere Aufnahmekriterien

    Kosten

    Ein Vorteil der Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist ihr deutlich geringerer Preis im Vergleich zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung.

    Versicherte mit 35 Jahren, die körperlich arbeiten, können mit etwa 50 bis 60 Euro monatlich rechnen, die sie für eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung bezahlen müssen. Für eine BU werden bei gleichen Voraussetzungen meist mehr als 300 Euro pro Monat fällig.

    Große Kostenunterschiede gibt es vor allem bei Risikogruppen und Menschen mit gesundheitlichen Vorbelastungen. Letztgenannte müssen jedoch auch bei der Erwerbsunfähigkeitsversicherung mit Tarifaufschlägen rechnen.

    Tipps zum Abschluss

    Schließen Sie die Police so früh wie möglich ab

    Je jünger ein Versicherungsnehmer beim Vertragsabschluss ist, desto günstiger fällt die Erwerbsunfähigkeitsversicherung aus. Ein weiterer wichtiger Aspekt: Je früher Sie in Ihrem Leben berufsunfähig werden, desto länger muss die Versicherung bezahlen und desto länger müssen Sie von diesen Zahlungen leben können. Eine Faustregel besagt, dass Sie mit Ihrem ersten geregelten Arbeitsvertrag mindestens eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung abschließen sollten.

    Günstigere Tarife für Studenten und Azubis!

    Studenten und Azubis profitieren von besonders günstigen Tarifen bei der Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Sie müssen beim Eintritt ins Berufsleben außerdem keine erneute Gesundheitsprüfung durchlaufen.

    Zudem stellt sich die Versicherung als sehr sinnvoll für Studenten und Auszubildende dar, da ihnen häufig noch kein Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderunsrente zusteht. Kommt es während des Studiums oder der Ausbildung zu einer schweren Erkrankung, ist die gesetzliche Absicherung gewährt.

    Berücksichtigen Sie Brutto- und Nettoprämie

    Bei der Nettoprämie handelt es sich um den Betrag, den Sie zum Start der Versicherung bezahlen müssen. Ihr Versicherer kann diesen Beitrag auf das Niveau der Bruttoprämie erhöhen, sofern er Risiken ausgleichen möchte oder seine Gewinne nicht ausreichend Rücklagen abwerfen.

    Achten Sie deshalb beim Versicherungsvergleich auf eine möglichst geringe Differenz zwischen Netto- und Bruttoprämie. Wählen Sie lieber eine Police mit höherer Nettoprämie. So sind Sie vor unerwarteten Preissteigerungen besser geschützt.

    Versicherungsunternehmen mit hoher Finanzkraft wählen

    Mit dem Abschluss einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung vertrauen Sie einem Versicherer, dass er in der Lage ist, Sie im Notfall mehrere Jahrzehnte hinweg mit einer Rentenzahlung zu versorgen. Prüfen Sie deshalb unbedingt die Bonität des Anbieters vor Vertragsabschluss. Anhaltspunkte können die Bewertungen großer Ratingagenturen wie Moody’s oder S&P’s geben. Achten Sie darauf, dass die Bewertung mindestens ein A- oder A3 ergibt.

    Beantworten Sie Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß

    Es ist wichtig, dass Sie alle Gesundheitsfragen ehrlich und erschöpfend beantworten. Holen Sie sich am besten alle erforderlichen Akten und Unterlagen von Ärzten und Versicherungen, anhand derer sich Ihre Angaben nachvollziehen lassen. Prüfen Sie die Einträge der jeweiligen Ärzte genau. Denn häufig geschieht es, dass Ärzte aus Abrechnungsgründen andere Krankheitsbilder in die Akte eintragen. Wenn Sie Fehler feststellen, lassen Sie diese im Vorfeld korrigieren.

    Die große Mühe beim Zusammentragen aller wichtigen Gesundheitsdaten gibt Ihnen die Sicherheit, dass der Versicherer im Leistungsfall auch zahlt. Sollte er nämlich Fehler in Ihren Angaben feststellen, kann er vom Vertrag zurücktreten und im Leistungsfall die Zahlung einer Rente verweigern.

    Rückwirkende Prüfung möglich

    Versicherungsunternehmen haben das Recht, Ihre Gesundheitsangaben innerhalb von zehn Jahren zu prüfen. So besteht auch die Möglichkeit, dass Beiträge nachgefordert werden, wenn Sie die Erwerbsunfähigkeitsversicherung bereits gewechselt haben.

    Nutzen Sie eine anonymisierte Risikoanfrage bei gesundheitlicher Vorbelastung

    Bei jedem Antrag auf eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung wird Ihre Gesundheit genau geprüft. Eine Versicherung hat danach das Recht, Ihren Antrag abzulehnen. Diese Ablehnung kann in die sogenannte „Zentrale Wagnisdatei (HIS)“ eingetragen werden. Andere Versicherer können die Daten abrufen. Sollten diese dabei feststellen, dass Sie bereits einmal abgelehnt wurden, ist die Chance auf eine Versicherungspolice geringer. Wenn Sie gesundheitliche Vorbelastungen haben, sollten Sie deshalb eine anonymisierte Risikoanfrage stellen. Bei dieser Art von Anfrage zählen nur die Gesundheitsangaben, ohne dass diese Ihrer Person zugeordnet werden. Unterstützung bei derartigen Anfragen können Sie von Versicherungsberatern und -maklern erhalten.

    Expertise hinzuziehen

    Nutzen Sie die Expertise von Versicherungsberatern oder Versicherungsmaklern, um eine möglichst leistungsstarke Erwerbsunfähigkeitsversicherung zu finden.

    Das sollten Sie bei der Tarifwahl beachten

    Die Leistungsfähigkeit Ihrer Erwerbsunfähigkeitsversicherung wird durch die Tarifdetails bestimmt. Auch wenn die Grundleistungen ähnlich sind, gibt es bei den Einzelheiten durchaus große Unterschiede, auf die Sie beim Versicherungsabschluss achten sollten.

    • Leistungszeit
      Berücksichtigen Sie bei Ihrem Tarif, dass dieser eine möglichst lange Leistungszeit bietet. Sie sollte im optimalen Fall bis zum 67. Lebensjahr reichen, bis Sie eine reguläre Altersrente erhalten können. Manche Tarife werden dadurch schnell deutlich teurer. Versuchen Sie dann, mit der Leistungszeit so nahe wie möglich an das Rentenalter zu kommen. Besonders körperlich intensive Jobs schränken diese Möglichkeit deutlich ein und bieten nur sehr kurze Leistungszeiträume.
    • Versicherungszeit
      Mit diesem Begriff wird die Zeitspanne bezeichnet, innerhalb derer eine Berufsunfähigkeit eintreten muss, damit Ihr Versicherer eine Rente bezahlt. Wird das 55. Lebensjahr als Ende der Versicherungszeit vereinbart, erhalten Sie keine Rentenzahlungen, wenn Sie im 57. Lebensjahr erwerbsunfähig werden. Versuchern Sie, die Versicherungszeit so lange wie möglich zu strecken.
    • Beitragsdynamik
      Wenn Sie eine Beitragsdynamik vereinbaren, erhöhen sich die Prämien sukzessive jedes Jahr. Auf diese Weise erhalten Sie im Leistungsfall auch eine höhere Rente. Um Ihr Budget nicht zu überstrapazieren, lässt sich die Dynamik in der Regel bis zu drei Mal ablehnen.
    • Nachversicherungsgarantie
      Eine solche Garantie ermöglicht es Ihnen, den Versicherungsumfang ohne erneute Gesundheitsprüfung aufzustocken. Vertraglich können zum Beispiel eine Hochzeit, die Geburt eines Kindes oder ein höheres Gehalt als mögliche Ansatzpunkte für eine Nachversicherung festgesetzt werden. Die meisten Versicherer bieten diese Möglichkeit jedoch nur bis zum 45. Lebensjahr.
    • Rückwirkende Leistungen
      Viele Policen leisten nicht sofort, wenn der Versicherte erwerbsunfähig wird. In der Regel gilt eine Wartezeit von einem halben Jahr. In dieser Zeit können Sie im Leistungsfall in ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten kommen. Durch die rückwirkende Leistung erhalten Sie die Zahlungen auch dann, wenn erst später eine Erwerbsunfähigkeit festgestellt wird. Empfehlenswert sind rückwirkende Leistungen von bis zu drei Jahren nach Beginn der Erwerbsunfähigkeit.
    • Keine Arztanordnungsklausel
      Vermeiden Sie Policen mit einer solchen Klausel. Damit hat der Versicherer das Recht, Ihnen bestimmte Behandlungen vorzugeben. Gibt es diese Klausel nicht, sind Sie frei in der Wahl der Behandlungen.
    • Rentensteigerung
      Achten Sie darauf, dass sich die Rentenzahlung mindestens im Rahmen der Inflation steigert. Damit sind Sie insbesondere dann abgesichert, wenn Sie schon in jungen Jahren auf die Rentenzahlung angewiesen sind. Gibt es keine vertraglich vereinbarte Anpassung, sinkt die Rentenleistung mit zunehmenden Jahren durch die Inflation.
    • Kein befristetes Anerkenntnis
      Schränkt die Versicherung die Anerkennung Ihrer Erwerbsunfähigkeit ein, müssen Sie nach einer Weile erneut nachweisen, dass Sie keiner Beschäftigung nachgehen können. Verzichtet ein Vertrag auf die Befristung, müssen Sie sich keiner erneuten Gesundheitsprüfung nach dem Leistungsfall unterziehen.
    • Keine Anzeigepflicht nach Vertragsabschluss
      Wählen Sie, wenn möglich, einen Tarif aus, bei dem keine Anzeigepflicht bei Berufswechseln besteht. Wechseln Sie nämlich den Arbeitsplatz oder betreiben einen gefährlicheren Sport, kann dies eine Beitragserhöhung bedeuten.

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