Generationenvertrag: Arbeitnehmer zahlen für die Rente

Wenn von der Rente gesprochen wird, fällt dabei fast immer auch der Begriff des Generationenvertrags. Dabei handelt es sich nicht um einen Vertrag im juristischen Sinne. Vielmehr geht es dabei um ein Konzept, das die Kapitaldeckung der gesetzlichen Altersvorsorge regeln soll.

Elisabeth Schwarzbauer

Autorin für Versicherungsthemen


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Zuletzt aktualisiert: January 21, 2024

Author Elisabeth Schwarzbauer

Elisabeth Schwarzbauer

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Elisabeth ist studierte Physikerin, verantwortet bei uns die Versicherungsthemen und hilft Ihnen Ihr bestes Angebot zu finden. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten mit Ihrer Familie oder mit einem Buch auf der Terrasse (wenn es das Wetter ermöglicht).

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Inhaltsverzeichnis
     

    Der Generationenvertrag wurde Ende der 1950er-Jahre im Zuge einer Rentenreform eingeführt. Diese stellte die erste große Neuordnung der gesetzlichen Rentenversicherung nach dem zweiten Weltkrieg dar. Seit diesem Zeitpunkt werden die Renten an der allgemeinen Lohnentwicklung gemessen und dynamisiert.

    In diesem Ratgeber erhalten Sie alle wichtigen Informationen rund um den Vertrag, seinen Ursprung und seine Ausgestaltung in Deutschland.

    Was ist der Generationenvertrag?

    Bei dem sogenannten „Generationenvertrag“ handelt es sich um einen fiktiven Vertrag, der zwischen zwei Generationen geschlossen wird. Dies ist ein unausgesprochener Vertrag zwischen der beitragszahlenden und der Renten empfangenden Generation. Tatsächlich ist der Generationenvertrag ein gesellschaftlicher Konsens, der nicht niedergeschrieben wurde, jedoch von zwei Generationen eingehalten wird.

    Der „Vertrag“ bezieht sich auf die Versorgung im Alter durch eine Rente. Demnach sorgt die arbeitende Generation durch Sozialabgaben dafür, dass die Rentenkassen ausreichend gefüllt werden. Im wirtschaftlichen Sinn kann beim Generationenvertrag auch von einer dynamischen Rente gesprochen werden, die über ein Umlageverfahren finanziert wird.

    Eingeführt wegen Geldmangel

    Im Jahr 1957 wurde in der BRD eine umfangreiche Rentenreform durchgeführt. Bis zu diesem Jahr finanzierte jeder Arbeitnehmer seine Rente selbst. Zu diesem Zweck erhielt jeder Arbeitnehmer ein Rentenkonto, auf welches er zu gleichen Teilen mit dem Arbeitgeber Beiträge für seine Rente einzahlte. Allerdings hatte dieses System einen großen Nachteil, denn es deckte den tatsächlichen Bedarf nicht, da die Kapitaldeckung zu gering war.

    Durch die Einführung eines Umlageverfahrens wurde schließlich ein anderes Rentensystem geschaffen, bei dem die arbeitenden Bürger die Renten der Bürger im Ruhestand finanzieren sollten. Die aktuellen Einnahmen, wie Beiträge und Bundeszuschuss, decken hierbei die laufenden Rentenzahlungen und sonstigen Ausgaben.

    Dieser sogenannte „Generationenvertrag“ geht auf das Konzept von Wilfried Schreiber zurück. Deshalb wird in diesem Zusammenhang auch vom „Schreiber-Plan“ gesprochen.

    Zwei- oder Drei-Generationen-Vertrag?

    Die ursprünglich von Wilfried Schreiber vorgesehene Form des Generationenvertrags sah nicht nur vor, dass das Umlageverfahren zwei Generationen berücksichtigt. Vielmehr sollten auch die Kinder und Jugendlichen von der Umlage profitieren. Dementsprechend wäre der Zwei-Generationen-Vertrag ein Drei-Generationen-Vertrag gewesen, der Kindheit/Jugend, Erwerbsphase sowie das Alter umfasst. Die erwerbstätige Generation würde in diesem Fall sowohl Abgaben für die Rentenkassen als auch für den Nachwuchs schaffen.

    Ein Konzept, das drei Generationen berücksichtigt, wird allgemein als fairer betrachtet, da dadurch Familien mit Kindern profitieren. Sie sind in einem gewissen Sinne die eigentlichen Träger des Generationenvertrags, da die Kinder später wieder Beiträge für die Rentenkassen leisten. Deshalb sollten Kindern auch schon von den Beiträgen profitieren, die ihre Eltern einzahlen.

    Bei einem Zwei-Generationen-Vertrag zahlt die aktuell arbeitende Bevölkerung lediglich für die ältere Generation und erwartet, dass die Nachfolgegeneration für ihre Rente aufkommt. Kinder und Jugendliche werden dabei nicht berücksichtigt.

    Definitionen

    Der Begriff des Generationenvertrags wird in seinem Basisprinzip allgemein verstanden. Allerdings gibt es in der Auslegung der Bezeichnung je nach Definition einige Unterschiede:

    • Allgemeinere Auslegung
      In einem weiten Sinn wird der Generationenvertrag so definiert wie ihn W. Schreiber vorgesehen hatte. Demnach handelt es sich beim Einkommen eines Menschen um ein Lebenseinkommen, das sich auf Kindheit/Jugend, Arbeitsalter und Lebensabend verteilt. In diesem Sinne bietet der Generationenvertrag eine Möglichkeit der Umverteilung der Beiträge auf Kinder und Jugendliche sowie auf Rentner.
    • Engere Auslegung
      Von der Deutschen Rentenversicherung sowie dem Bundesfinanzministerium wird der Generationenvertrag lediglich als unausgesprochener Vertrag definiert, der zwischen der arbeitenden Bevölkerung und den Rentenbeziehern besteht. Wer arbeitet, zahlt in die Rentenkasse ein und sichert somit die Rentenzahlung an die aktuellen Rentenempfänger. Wer heute in die Rentenkasse einzahlt, darf im Sinne des Solidarvertrags erwarten, dass auch die folgende Generation Abgaben leistet. Eine Umverteilung an Kinder und Jugendliche ist in diesem Konzept nicht vorgesehen.

    So funktioniert der Generationenvertrag

    Der Generationenvertrag ist, wie bereits erwähnt, kein wirklicher Vertrag. Es gibt demnach keine schriftlich fixierten Regelungen. Er beruht lediglich auf dem Konsens, dass die im Arbeitsleben stehende Generation die Rentnergeneration durch Abgaben versorgt. Dieses Prinzip ist im deutschen Rentensystem verankert.

    In der Praxis zahlen Arbeitnehmer heute in die Rentenkasse ein, die für die Rentenzahlung an die Eltern- und Großelterngeneration aufkommt. Mit der eigenen Arbeit erwerben die Berufstätigen wiederum eigene Rentenanwartschaften. Ihre Rente wird dann von der nachfolgenden Generation getragen.

    Probleme und Lösungen

    Der sogenannte Generationenvertrag wird immer wieder kontrovers betrachtet. So sehen viele Kritiker darin eher einen Begriff, der den tatsächlichen Hintergrund verschleiert. Die Bezeichnung „Vertrag“ lässt zunächst die Vermutung zu, dass sich zwei gleichberechtigte Generationen bewusst über eine Regelung geeinigt hätten. Tatsächlich aber wurde kein Vertrag geschlossen und die späteren Beitragszahler hatten keinen Einfluss darauf, was mit ihren Beiträgen geschieht. Beschlossen wurde der Generationenvertrag auf diese Weise von den Rentenbeziehern selbst, die ihrerseits keine entsprechenden Beiträge zur Rente geleistet haben.

    Ein weiterer Kritikpunkt bezieht sich auf die Tatsache, dass die Rentenversicherungen die eingezahlten Beiträge vor der Rentenreform nicht zur Vorsorge ausgebaut, sondern das Vermögen vielfach verschwendet haben sollen.

    Sehr schwer wiegt auch die Kritik, dass der ursprünglich von W. Schreiber vorgesehene Generationenvertrag nicht wirklich umgesetzt wurde. Deshalb werden laut der Meinung dieser Kritiker Kinderlose bevorzugt, da sie von den Beitragszahlungen der Kinder profitieren.

    Grundsätzlich wird somit immer wieder die Frage aufgeworfen, ob der Generationenvertrag überhaupt gerecht sei.

    Demographische Ungleichgewicht: Auswirkung auf den Generationenvertrag

    Der Generationenvertrag beruht darauf, dass die Einzahlungen der arbeitenden Generationen ausreichen, um die Rente der älteren Generation zu sichern. In Deutschland führen jedoch mehrere demographische Faktoren dazu, dass dieser Ausgleich immer mehr in Schieflage gerät. Kurz gesagt gibt es mehr Rentenempfänger als Erwerbstätige, die in die Rentenkasse einzahlen.

    Zum einen ist die Geburtenrate in Deutschland Jahr für Jahr gesunken. Zugleich gibt es die Generation der „Babyboomer“, der in den 1950er Geborenen, die das Rentenalter erreicht. Somit gibt es weniger Einzahler, die einer größeren Zahl an Rentenempfänger gegenübersteht. Zugleich sind durch die Wiedervereinigung viele Arbeitnehmer aus der ehemaligen DDR in die Rentensysteme aufgenommen worden, die zuvor nichts oder im Verhältnis nur wenig in die Rentenkasse eingezahlt haben.

    In Folge des demographischen Ungleichgewichts werden die Renten immer stärker sinken. Wer heute in die Rentenkasse einzahlt, weiß demnach nicht, ob er überhaupt eine ausreichende Rente erhält.

    Werden Kinderlose beim Generationenvertrag bevorzugt?

    Ein großer Kritikpunkt am Generationenvertrag besteht darin, dass Kinderlose damit bevorzugt werden. Sie können in der Regel mehr Geld für den Ruhestand zurücklegen als Familien mit Kindern. Zugleich zahlen diese Kinder später wieder in die Rentenkasse ein, wovon auch kinderlose Bürger profitieren.

    Darüber hinaus werden Erwerbstätige mit Kindern durch Kindererziehung und Beruf doppelt belastet. Wenn Eltern wegen ihrer Kinder weniger arbeiten können, kann sich diese Doppelbelastung wiederum auf die Rente auswirken, da Eltern dann weniger Rentenanwartschaften erwerben können.

    Diese mehrfache Benachteiligung von Eltern durch den Generationenvertrag wurde bereits mehrfach öffentlich kritisiert. So haben unter anderem der frühere Bundespräsident Roman Herzog sowie Paul Kirchhof, ehemaliger Richter am Bundesverfassungsgericht, diesen Missstand hervorgehoben. In der Praxis der Rentenverteilung hat sich bis heute jedoch nichts geändert.

    Ist der Generationenvertrag in Gefahr?

    Nicht nur die demographische Entwicklung bringt den Generationenvertrag in Gefahr, sondern auch die oftmals schwierige Lage auf dem Arbeitsmarkt. Denn letztlich können nur Abgaben für die Rentenversicherung durch sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze erzielt werden.

    Um den Generationenvertrag zu retten, müsste die Geburtenrate in Deutschland wieder signifikant steigen und zugleich müsste die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze ebenfalls ansteigen.

    Diskutiert wird immer wieder, ob alle Erwerbstätigen zur Einzahlung in das Rentensystem verpflichtet werden könnten. So müssten auch Selbständige in die Rentenkasse einzahlen, wodurch dem Rentensystem insgesamt wieder mehr Geld zuflösse. Darüber hinaus gibt es Überlegungen, welche höhere Abgaben für Erwerbstätige mit sehr hohen Einkünften vorsehen. Denkbar ist ebenfalls, dass kinderlose Bürger mehr Geld in die Rentenkasse einzahlen müssen als Erwerbstätige mit Kindern.

    Mit Produkten wie der Riester-Rente oder anderen staatlich geförderten Projekten könnte zudem versucht werden, den Rentenausfall durch private Altersvorsorge aufzufangen.

    Mögliche Alternativen

    Eine tatsächliche Alternative zum bestehenden Generationenvertrag gibt es nicht. Denn letztlich ist er eines der Grundprinzipien der Solidargemeinschaft. Auf einem ähnlichen Prinzip basieren auch die gesetzlichen Krankenkassen oder die Sozialversicherungen. Allerdings ist es möglich, die Ausgestaltung des Generationenvertrags neu auszuhandeln und dabei künftige Beitragszahler sowie aktuelle Beitragszahler mit in die Debatte einzubeziehen.

    Historische Entwicklung

    Der Grundgedanke eines gesellschaftlichen Vertrags, der zwischen Generationen besteht, reicht bis in das Zeitalter der Aufklärung zurück. Damals dachten Philosophen über Gesellschaftsformen nach, die eine Alternative zum Absolutismus der Hersteller darstellten. Der Grundgedanke dabei war immer, dass die jüngere Generation die ältere Generation stützen kann. Eine sehr prominente Theorie stellte der Franzose Alexis de Tocqueville im 19. Jahrhundert mit seinem „contrat social“ auf. Sie baut wiederum auf Ideen von Jean-Jacques Rousseau auf.

    Im 19. Jahrhundert gab es schließlich in Europa verschiedene Überlegungen, den Generationenvertrag auf ein tragfähiges Rentensystem zu übertragen. Ein wichtiger Schritt zur Umsetzung erfolgte in Deutschland durch Otto von Bismarck, der das Sozialversicherungssystem etablierte. Die Idee des Generationenvertrags floss damals schon in ein Rentensystem ein, in welchem die arbeitende Bevölkerung finanzieren sollte. Allerdings war die Rentenzahlung weder garantiert noch füllte der Staat die Rentenkasse bei fehlenden Beiträgen auf.

    In Deutschland dauerte es bis zum Jahr 1957, bis eine Rentenreform durchgeführt wurde. Eine Reform war dringend nötig geworden, da mit dem damals angewandten Rentensystem keine Kapitaldeckung für die Rentenzahlung erreicht werden konnte. Als Basis für die Reform diente der von dem Wirtschaftstheoretiker Wilfried Schreiber entwickelte „Solidar-Vertrag zwischen den Generationen“. Im Zuge der Reform wurde die Rente als dynamische Rente etabliert, die auf einem Umlagesystem basiert.

    Bis heute gilt der unausgesprochene Solidarvertrag zwischen den Generationen in Deutschland. Wer arbeitet und Sozialabgaben leistet, finanziert die Zahlungen an die aktuellen Rentner.

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