Ein Konsortialkredit ist ein spezieller Kredit, der von einem Kreditnehmer bei mehreren Kreditgebern aufgenommen wird. Diese Kreditform wird auch als Metakredit oder syndizierter Kredit bezeichnet und bietet Kreditgebern und -nehmer zusätzliche Sicherheit. In der Regel wird eine solche Finanzierung aufgenommen, wenn sehr teure Projekte oder Investitionen finanziert werden müssen. Die klassischen Kreditnehmer bei einer syndizierten Finanzierung sind Unternehmen, öffentliche Institutionen und Finanzinstitute. Für Verbraucher spielt der Konsortialkredit keine Rolle, da typische private Finanzierungsbedürfnisse durch Baufinanzierungen und andere Kredite problemlos von einzelnen Finanzinstituten bedient werden können. Wenn Sie stattdessen einen Privatkredit aufnehmen möchten, empfiehlt es sich stets, einen Kreditvergleich durchzuführen.
Übersicht: Der Konsortialkredit
Wenn ein Unternehmen ein Großprojekt wie zum Beispiel neue Fertigungsanlagen, eine neue Niederlassung oder die Übernahme eines anderen Unternehmens finanzieren möchte, ist der Finanzierungsbedarf so groß, dass einzelne Kreditgeber an ihre Grenzen stoßen können. Ähnlich schwierig ist der Finanzbedarf zu decken, wenn Produktionskosten in Höhe von dreistelligen Millionenbeträgen vorgestreckt werden. Selbiges gilt auch, wenn Kommunen oder regionale öffentliche Institutionen Investitionen per Kredit finanzieren oder Banken umfangreiche liquide Mittel benötigen und daher zeitweilig einen Großkredit aufnehmen.
Noch bis Anfang der 1990er Jahre wurden solche Großfinanzierungen in der Regel auf mehrere kleinere Kredite verteilt. Dabei schloss der Kreditnehmer viele einzelne Kreditverträge ab. Mittlerweile wird für solche umfangreichen Finanzierungen immer häufiger ein Konsortialkredit verwendet. Dadurch wird die Kreditaufnahme für den Kreditnehmer organisatorisch deutlich vereinfacht, denn er steht nur noch mit einer Bank in Kontakt, welche als „Konsortialführer“ die Organisation der gesamten Finanzierung übernimmt.
Das Aufnehmen eines Metakredits ist für den Kunden fast so einfach wie jede andere Kreditaufnahme. Sobald ein Kreditnehmer sich mit einem entsprechend großen Finanzierungsvorhaben an die Bank seines Vertrauens wendet, wird dort ein syndizierter Kredit als Finanzierungslösung vorgeschlagen. Dies kann bereits ab Kreditbeträgen von 30 bis 50 Millionen Euro erfolgen. Die kontaktierte Bank tritt dann in die Rolle des Konsortialführers, welcher international als „Mandated Lead Arranger“ (MLA) bezeichnet wird.
Als MLA übernimmt die Bank alle erforderlichen Schritte und beauftragt weitere Geldinstitute damit, sich an dem syndizierten Kredit zu beteiligen. In den meisten Fällen tritt der Konsortialführer dabei zunächst an Banken heran, die bereits Geschäftsbeziehungen zu dem Kreditnehmer pflegen. Grundsätzlich können sich jedoch auch Finanzinstitute beteiligen, die bisher noch keinen Kontakt mit dem Antragsteller hatten. Der Konsortialkredit gilt daher bei Banken auch als effektives Instrument, um neue Geschäftsbeziehungen aufzubauen.

Die Konditionen des Kredits werden zwischen dem Kreditnehmer und dem Konsortium, welches aus dem Konsortialführer und den „Bookrunnern“ besteht, vereinbart. Die Zinskonditionen bei Konsortialkrediten unterscheiden sich in der Regel kaum von denen anderer Finanzierungsarten. Die genaue Verzinsung richtet sich in erster Linie nach der Bonität des Kreditnehmers.
Wird einem Unternehmen von Ratingagenturen eine hohe Bonität bescheinigt, vergeben Banken einen Metakredit häufig zu einem Effektivzins, der nur leicht über dem Euribor liegt. Dies ist der Zins, zu dem Banken untereinander Geld verleihen. Je schlechter die Bonität des Unternehmens, desto höher der Zins, da die Banken ihr Ausfallrisiko einkalkulieren müssen.
Der Konsortialkreditvertrag wird zwischen dem Kreditnehmer und dem Konsortium abgeschlossen. Genau wie bei anderen Kreditverträgen regelt der Vertrag die Kreditsumme, die Rückzahlungsmodalitäten und mögliche Folgen im Falle eines Verstoßes gegen die Vertragbedingungen. In Deutschland werden meist die sehr umfangreichen Musterverträge der Loan Market Association (LMA) für Metakredite genutzt. Die Geschäftsbedingungen der einzelnen Mitglieder des Konsortiums spielen so in der Regel keine Rolle, sondern werden durch das einheitliche Vertragswerk ersetzt. Zu den Vertragsklauseln in den Musterverträgen gehören unter anderem:
- Negativerklärung: Diese Klausel regelt, dass der Kreditnehmer zukünftigen Kreditgebern keine konkreten Sicherheitsleistungen zur Verfügung stellt. Dadurch soll erreicht werden, dass im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers alle Gläubiger gleichwertig behandelt werden.
- Die Pari-passu-Klausel legt fest, dass aktuelle und zukünftige Kreditgeber gleichrangig behandelt werden, wenn es um Abwicklung von offenen Forderungen geht.
- Durch die Default-Klausel erhalten die Kreditgeber das Recht, bei bestimmten Ereignissen sofort die Rückzahlung des Konsortialkredits zu fordern. Diese sogenannten Verzugsgründe bestehen zum Beispiel bei Umfirmierungen, Nichtzahlungen oder Verstößen gegen den Kreditvertrag.
Gründe für den Konsortialkredit
Ein Konsortialkredit wird in der Regel dann von einer Bank als Finanzierungslösung vorgeschlagen, wenn sie den angefragten Kreditbetrag nicht alleine bereitstellen kann. Dabei spielen die Eigenmittel beziehungsweise die Eigenkapitalbasis der Bank eine entscheidende Rolle.
Laut der europäischen Capital Requirements Regulation (CRR) dürfen Banken nur Kredite vergeben, die eine Grenze von 25 Prozent ihrer Eigenmittel nicht übersteigen. Darüber hinaus müssen Großkredite, welche zehn Prozent der Eigenkapitalbasis einer Bank überschreiten, der zuständigen Bankaufsichtsbehörde gemeldet werden.
Nähert sich ein Kreditbetrag dieser Zehn-Prozent-Grenze, stellt er für eine Bank bereits ein nicht unerhebliches Risiko dar, denn im Falle eines Kreditausfalls würde ein empfindlich großer Teil der Eigenkapitalbasis gebunden werden. Der Konsortialkredit hilft Banken folglich bei der Risikostreuung, denn so lassen sich große Kreditbeträge aufteilen. Die wachsende Beliebtheit von Metakrediten ist zudem darauf zurückzuführen, dass ein syndizierter Kredit auch für den Kreditnehmer im Vergleich zum Großkredit zahlreiche Vorteile bietet.
Für Kreditnehmer ist bei einem umfangreichen Großkredit die Planungssicherheit von entscheidender Bedeutung. Durch den Konsortialkredit wird genau diese Sicherheit gewährt, denn der gemeinsame Kreditvertrag schließt aus, dass ein einzelnes Mitglied des Konsortiums den Kredit kündigt und so die gesamte Finanzierung gefährdet. Wichtige Entscheidungen können nämlich nur vom Konsortium gemeinsam getroffen werden.So werden auch sehr langfristige Finanzierungen zuverlässig planbar.
Darüber hinaus werden syndizierte Kredite häufig sehr zinsgünstig angeboten. Zwar berechnet die als Konsortialführer beauftrage Bank in der Regel noch eine Bearbeitungsgebühr, die zusätzlich zu den Zinsen anfällt, insgesamt liegen die Effektivkosten einer solchen Finanzierung aber durchschnittlich nur knapp über dem Euribor.
Ein weiterer klarer Vorteil des Konsortialkredits im Vergleich zur alternativen Aufnahme von mehreren kleineren Krediten bei verschiedenen Banken liegt darin, dass der Kreditnehmer die komplette Organisation der Finanzierung abgeben kann. Wurde der Konsortialführer erst einmal beauftragt, übernimmt dieser die Organisation der Finanzierung und der Rückzahlung. Sobald der Kredit vollständig bei der ausführenden Bank getilgt ist, löst sich das Konsortium auf. Die Korrespondenz läuft bequem ausschließlich zwischen Kreditnehmer und dem Konsortialführer ab.
Rechtsgrundlage des Konsortialkredits
Das Konsortium wird von den beteiligten Banken als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gebildet. Alle Gesellschafter dieser GbR haften gesamtschuldnerisch. Genau wie eine GbR als Innen- oder Außengesellschaft gegründet werden kann, lassen sich entsprechend Innen- oder Außenkonsortien bilden.
Bei einem Außenkonsortium gehen alle beteiligten Banken eine Geschäftsbeziehung mit dem Kreditnehmer ein, wobei der Konsortialführer in der Regel allein auftritt und im Namen aller handelt. Bei einem Innenkonsortium dagegen tritt der Konsortialführer allein in seinem Namen in eine Geschäftsbeziehung mit dem Kreditnehmer, handelt jedoch auf Rechnung der anderen beteiligten Banken. Der Unterschied zwischen diesen beiden Arten des Konsortiums liegt im Detail.
Ein Außenkonsortium hat eine gemeinsame Rechtsfähigkeit, sodass Darlehensforderungen vom Konsortium gemeinsam gestellt werden können. Bei einem Innenkonsortium dagegen hat nur der Konsortialführer die Rechtfähigkeit gegenüber dem Kunden. Die „Bookrunner“ müssen daher ihre Ansprüche im Innenverhältnis gegenüber dem Konsortialführer geltend machen.