Lebensversicherung und Steuer: Darauf kommt es an

Kapitallebensversicherungen gelten zu den am häufigsten genutzten Formen der privaten Altersvorsorge in Deutschland. Die Zahlen sind beachtlich, so kommt theoretisch auf jeden Bundesbürger eine abgeschlossene Lebensversicherungspolice. Allerdings ist die Tendenz bei Neuabschlüssen rückläufig geworden, da der Fiskus die Besteuerung von Kapitallebensversicherungen geändert hat. Zugleich sind die Zinsen für Lebensversicherungen deutlich gesunken, sodass die Nachfrage nach Kapitallebensversicherungen allgemein zurückgeht.

Elisabeth Schwarzbauer

Autorin für Versicherungsthemen


Update icon

Zuletzt aktualisiert: April 27, 2023

Author Elisabeth Schwarzbauer

Elisabeth Schwarzbauer

/Content/img/ie8/mail_icon_.jpg

Elisabeth ist studierte Physikerin, verantwortet bei uns die Versicherungsthemen und hilft Ihnen Ihr bestes Angebot zu finden. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten mit Ihrer Familie oder mit einem Buch auf der Terrasse (wenn es das Wetter ermöglicht).

Fenster schließen

Inhaltsverzeichnis
     

    Wichtiges zur Versteuerung

    • Die Versteuerung Ihrer Lebensversicherung hängt davon ab, ob Sie Ihren Vertrag vor oder nach dem 1. Januar 2005 abgeschlossen haben.
    • Wie hoch die Steuerzahlungen ausfallen, ist von Ihrem Alter beim Renteneintritt und der Höhe der eingezahlten Beiträge abhängig.
    • Sie können einen Steuervorteil durch einen Übertrag der Versicherung auf enge Verwandte nutzen.
    • Entscheidend für die Besteuerung ist, ob die Auszahlung auf einen Schlag oder als monatliche Rente erfolgt.
    • Wenn Sie eine Risikolebensversicherung nutzen, unterliegt diese nicht der Einkommenssteuer.
    • Vermögensverwaltende Lebensversicherungen werden über die Abgeltungssteuer besteuert.

    Die Besteuerung der Altersvorsorge

    Die Auszahlungen aus der betrieblichen Altersvorsorge werden unter sonstige Einkünfte voll versteuert. Im Falle einer Einmalzahlung ist zudem auch eine Steuererklärung an das Finanzamt nötig. Die darauf folgende Auszahlung wird dann mit dem persönlichen Steuersatz versteuert.
    Personen, die im Jahr 2022 in den Ruhestand gehen und zum ersten Mal Renten aus der Basisversorgung beziehen, müssen diese zu 82 Prozent versteuern. Für jeden darauf folgenden Rentnerjahrgang steigt der Besteuerungsanteil um einen Prozentpunkt, bis zum Jahr 2040. Dann werden Renten zu 100 Prozent besteuert.

    Die Altersvorsorge in Deutschland ist in drei Säulen aufgegliedert: die gesetzliche, die private und die betriebliche Altersvorsorge. Auf all diese Alterseinkünfte entfallen Steuern während der Bezugszeit. Während die Aufwendungen für die gesetzliche sowie die betriebliche Altersvorsorge von der Steuer befreit sind, gilt das nicht für Beiträge zur privaten Altersvorsorge. Kapitallebensversicherungen zählen zur privaten Altersvorsorge.

    Für Zahlungen aus der gesetzlichen sowie der betrieblichen Altersvorsorge gilt die sogenannte „nachgelagerte Besteuerung“. Dies bedeutet, dass Steuern erst in der Auszahlungsphase entstehen. So werden die Renteneinkünfte aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit der Einkommensteuer abgerechnet.

    • Besteuerung der gesetzlichen Rente: Einzahler in die gesetzliche Rentenversicherung haben durch die nachgelagerte Besteuerung den Vorteil, dass die Steuerzahlungen im Alter meist geringer ausfallen, da die Rente geringer als der Arbeitslohn ist und ein anderer Steuersatz angesetzt wird. Die gesetzliche Rente soll bis zum Jahr 2040 voll besteuert werden.
    • Besteuerung von Einkünften aus der betrieblichen Altersvorsorge: Diese Rentenzahlungen werden gemäß dem Einkommensteuergesetz als „sonstige Einkünfte“ aus nichtselbständiger Arbeit versteuert. Die Besteuerung erfolgt in vollen Umfang. Außerdem müssen Sozialabgaben geleistet werden.
    • Besteuerung von Einkünften aus der privaten Altersvorsorge: Bei Einkünften aus privaten Rentenversicherungen muss in der Regel nur der Kapitalanteil versteuert werden.

    Lohnen sich Kapitallebensversicherungen noch?

    Die Frage nach einer sicheren und ausreichenden Altersvorsorge wird für Verbraucher immer drängender. Ein sinkendes Rentenniveau der gesetzlichen Absicherung, eine geringe Rendite auf Sparverträge und andere Sparprodukte sowie wenig Vertrauen in Fonds oder Wertpapiere haben viele Jahre zu einem regelrechten Boom beim Kapitallebensversicherungen geführt.

    Denn sie versprachen langfristig eine attraktive Verzinsung und eine ideale Ergänzung zur gesetzlichen Rente.

    Doch aufgrund eines länger anhaltenden Zinsniveaus sanken auch sukzessive die Zinsen für Lebensversicherungen. Die Versicherungsgesellschaften sind heute nicht mehr so einfach in der Lage, durch das Handeln am Kapitalmarkt für ausreichende Überschüsse bei den Kunden zu sorgen.

    Die Lebensversicherer haben Schwierigkeiten, Verbrauchern garantierte Zahlungen im Alter zuzusichern. Somit ergeben sich häufig Zahlen von weniger als 1,5 Prozent bei Lebensversicherungen. Wer auf diese Weise für die Altersvorsorge sparen möchte, wird kaum die Inflation damit bereinigen können.

    Das Fazit lautet deshalb für viele Experten: Kapitallebensversicherungen lohnen sich nicht mehr für die Altersvorsorge, solange das Zinsniveau so niedrig bleibt.

    Diese Tendenz gilt jedoch vorerst nur für Neuabschlüsse. Wer eine Police hält, die er weit vor der Niedrigzinsphase abgeschlossen hat, sollte genau prüfen, ob sich eine vorzeitige Kündigung lohnt. Mögliche Alternativen wären die Beitragsfreistellung oder der Verkauf einer Lebensversicherung.

    Alternativen zur Kapitallebensversicherung

    Da die Lebensversicherungen heute immer weniger Rendite abwerfen, sollten sich Verbraucher nach Alternativen umsehen. Weitere Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge wären:

    • Riester-Rente:
      Die Riester-Rente ist eine Form der Altersvorsorge, die staatlich mit jährlichen Zahlungen gefördert wird. So animiert der Staat den Bürger selbstständig für die Rente zu sorgen. 
      Wenn Sie nur wenige Gebühren bezahlen, können verschiedene Riester-Produkte zur Ergänzung der Altersvorsorge sinnvoll sein. Mehr Informationen finden Sie in diesem Ratgeber zur Riester-Rente.
    • Britische Lebensversicherung:
      Als britische Lebensversicherung werden unterschiedliche Lebensversicherungs- sowie Rentenversicherungsprodukte bezeichnet, die von Versicherern mit Sitz in Großbritannie angeboten werden.
      Diese Policen sind zwar einem höheren Risiko verbunden, bieten aber dennoch die Möglichkeit zu höheren Renditen. Erfahren Sie mehr in diesem Ratgeber zur Britischen Lebensversicherungen 
    • Immobilien: Die Nachfrage nach Immobilien steigt in Deutschland, da diese Anlageform immer noch eine hohe Rendite verspricht. Zudem sind die Zinsen für eine Finanzierung aktuell sehr günstig.

    Lebensversicherungen vor 2005

    Als Versicherungsnehmer profitieren Sie besonders, wenn Sie eine Police halten, die Sie vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen haben. Seit diesem Tag wird die Rentenbesteuerung nach der Novelle des Alterseinkünftegesetzes neu geregelt.

    In diesen Fällen muss das mit der Lebensversicherung erzielte Kapital nicht versteuert werden:

    • Die Ablaufleistung wird komplett und in einem Betrag ausgezahlt.
    • Die Police wurde bis zum 31. Dezember 2004 abgeschlossen.
    • Der Versicherungsnehmer hat den ersten Beitrag spätestens bis zum 31. März 2005 in seinen Vertrag eingezahlt.
    • Die Laufzeit der Police betrug mindestens zwölf Jahre.

    Es wurde mindestens für die Dauer von fünf Jahren Beiträge bezahlt.

    In diesem Fall muss der Ertragsanteil versteuert werden

    Wenn Sie die Leistung Ihrer Lebensversicherung als Leibrente in Form von monatlichen Zahlungen erhalten, müssen Sie den Ertragsanteil versteuern. Wie hoch dieser Anteil ausfällt, hängt davon ab, wie alt der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Auszahlung ist.

    Hier gilt: Je früher ein Versicherungsnehmer in den Ruhestand geht, desto höher fällt der zu versteuernde Ertragsanteil aus. Lassen Sie sich Ihre monatliche Rente ab 65 auszahlen, liegt der Ertragsanteil in der Regel bei 18 Prozent. Nehmen Sie Ihre Rente schon ab 55 in Anspruch, müssen Sie 26 Prozent Ertragsanteil versteuern.

    Die Berechnung des Ertragsanteils wird vom jeweiligen Versicherungsunternehmen übernommen. Dieser Ertrag wird in der Steuererklärung zum versteuernden Einkommen hinzugezählt.

    Das Alterseinkünftegesetz

    Die Bundesregierung hat im Jahr 2004 das sogenannte „Alterseinkünftegesetz“ beschlossen, das am 1. Januar 2005 in Kraft trat.

    Der Einführung des Gesetzes ging ein Urteil des Bundeverfassungsgerichts voraus, das die gängige Steuerpraxis bei Renteneinkünften bemängelt. Das Gericht bestätigte in seinem Urteil vom 6. März 2002, dass die damalige Rentenbesteuerung dem Gleichbehandlungsgesetz des Grundgesetzes widersprach.

    Denn die Renteneinkünfte wurden unterschiedlich besteuert. Eine große Diskrepanz gab es vor allem bei Beamtenbezügen im Alter sowie der gesetzlichen Rente.

    Das Gesetz wirkt sich seither auf die Basisversorgung durch die gesetzliche Rentenversicherung, die berufsständische Versorgung sowie die Zusatzversorgung durch Riesterrente oder betriebliche Altersvorsorge sowie auf Kapitalanlageprodukte für die Altersvorsorge aus.

    Für die gesetzliche Altersvorsorge gilt seit dem 1. Januar 2015 zum Beispiel die nachgelagerte Besteuerung. Einkünfte aus Kapitallebensversicherungen müssen seither ebenfalls anders besteuert werden.

    Lebensversicherungen nach 2005

    Versicherungsnehmer, die ihre Police nach dem 13. Dezember 2004 abgeschlossen haben, müssen ihre Kapitalerträge zu 100 Prozent versteuern. Diese Besteuerung gilt sowohl für Kapitallebensversicherungen als auch für Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht oder fondsgebundene Renten- und Lebensversicherungen.

    Die Besteuerung wird nach dem Alterseinkünftegesetz geregelt. Kapitallebensversicherungen werden dort der sogenannten „dritten Schicht“ zugeordnet. Sie gehören demnach weder zur Basisversorgung noch zur Zusatzversorgung, sondern sie werden in den Bereich „Kapitalanlageprodukte“ eingeordnet.

    Informationen zum Alterseinkünftegesetz

    Alle Informationen zum Alterseinkünftegesetz finden Sie hier auf der Seite des Finanzministeriums.

    Besteuerung von 50 Prozent der Erträge

    Wenn Sie Ihre Lebensversicherung nach dem 13. Dezember 2004 abgeschlossen haben, müssen Sie in manchen Fällen nur die Hälfte Ihrer Erträge versteuern:

    • Die Versicherungsleistung wird nach Ablauf der Laufzeit in einem Betrag an Sie ausgezahlt.
    • Der Versicherungsvertrag hat eine Laufzeit von mindestens zwölf Jahren.
    • Sie sind bei der Auszahlung mindestens 60 Jahre als (seit 2012 mindestens 62 Jahre).
    • Der Todesfallschutz Ihrer Versicherung deckt mindestens die Hälfte der Beitragssumme.

    Seit dem 31. März 2009 wurden die Regelungen zur Besteuerung noch einmal angepasst und in Paragraph 20, Absatz 1, Nummer 6 des Einkommensteuergesetzes (EStG) geregelt.

    Demnach sind folgende Voraussetzungen nötig, damit die Erträge der Kapitallebensversicherung zu 50 Prozent versteuert werden:

    • Die Risikoleistung des Vertrags muss sich bis zum Ende der Laufzeit mindestens 50 Prozent der insgesamt gezahlten Beiträge belaufen.
    • Die vereinbarte Versicherungsleistung muss im Todesfall des Versicherungsnehmers nach fünf Jahren mindestens zehn Prozent über dem Deckungskapital oder des Zeitwert der Police liegen.

    Als Leibrente auszahlen lassen!

    Als Leibrente wird eine wiederkehrende Zahlung, die bis zu einem bestimmten Ereignis, aber üblicherweise dem Tod des Zahlungsempfängers der Rente, ausgezahlt wird.

    Lassen Sie sich Ihre nach dem 1. Januar 2005 abgeschlossene Lebensversicherung als Leibrente auszahlen, müssen Sie weiterhin den Ertragsanteil versteuern. Er richtet sich nach dem Alter, das Sie zu Beginn der Rentenzahlungen haben.

    Wie kann ich Steuern sparen?

    Versicherungsnehmer können Steuern sparen, indem sie ihre nach dem 31. Dezember 2004 abgeschlossene Police auf einen nahen Verwandten übertragen. In diesem Fall wechselt der Versicherungsnehmer.

    Wenn zum Beispiel Eltern ihre Police auf ihre Tochter übertragen, die sich gerade im Studium befindet und währenddessen kein Einkommen hat, wird ihre Steuerlast geringer ausfallen. Für die Familie bedeutet diese Übertragung somit insgesamt eine Steuerersparnis.

    Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass die Mindestvertragsdauer von zwölf Jahren nicht neu berechnet wird. Somit wird die Steuerzahlung auf die Kapitalerträge später nicht verändert.

    Hier erhalten Sie Hilfe

    Die Besteuerung von Alterseinkünften kann bei der Vielzahl an Produkten und Varianten für Verbraucher sehr verwirrend sein. Eine professionelle Unterstützung können Sie in diesen Fällen zum Beispiel durch Steuerberater erhalten.

    Sie helfen Ihnen bei der Steuererklärung sowie bei Fragen zur Versteuerung von Finanzprodukten weiter. Darüber hinaus können Sie sich bei ähnlichen Fragen auch an die Verbraucherzentralen wenden. Eine weitere Möglichkeit bietet die Beratung durch Versicherungsmakler.

    Bedenken Sie in allen Fällen, dass Sie mit zusätzlichen Gebühren zu rechnen haben. Allerdings lohnt sich der finanzielle Aufwand für eine professionelle Beratung. Schließlich geht es um die Altersvorsorge und um Sparpotential, das ein Beratungshonorar allemal amortisieren kann.

    Spartipps und News:

    Newsletter abonnieren & gratis PDF erhalten