Pflichtstunden zum Führerschein: Notwendige Sonderfahrten

Wer einen Führerschein macht, muss eine gewisse Zahl an Fahrübungen absolvieren, damit er überhaupt die praktische Prüfung ablegen darf. Umgangssprachlich werden diese „Pflichtstunden“ genannt. In den gültigen Regelungen zum Führerscheinerwerb oder von Fahrschulen werden diese Stunden auch als Sonderfahrten bezeichnet. Zugleich gibt es auch für die Theorie eine verpflichtende Anzahl von Stunden, die für die Theorieprüfung nötig sind.

Elisabeth Schwarzbauer

Autorin für Versicherungsthemen


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Zuletzt aktualisiert: February 18, 2024

Author Elisabeth Schwarzbauer

Elisabeth Schwarzbauer

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Elisabeth ist studierte Physikerin, verantwortet bei uns die Versicherungsthemen und hilft Ihnen Ihr bestes Angebot zu finden. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten mit Ihrer Familie oder mit einem Buch auf der Terrasse (wenn es das Wetter ermöglicht).

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Inhaltsverzeichnis
     

    Jeder Fahrschüler in Deutschland, der einen Führerschein machen möchte, muss sogenannte „Pflichtstunden“ absolvieren. Dabei handelt es sich um eine verpflichtend vorgeschriebene Stundenzahl in der praktischen und theoretischen Fahrausbildung. Dabei handelt es sich um mindestens zwölf Doppelstunden à 90 Minuten bei einem Ersterwerb der Fahrerlaubnis. Bei Nichtbestehen der ersten Fahrprüfung sind es noch acht Doppelstunden und zwei Doppelstunden à 90 Minuten für Zusatzstoff.

    Die Zahl und Dauer der Pflichtstunden ist in der Fahrschüler-Ausbildungsordnung 2012 (FahrschAusbO) geregelt. Dieser Regelung gemäß darf eine Fahrausbildung nur in der Fahrschule durchgeführt werden. Es ist nicht erlaubt, eigene Fahrübungen auf der Straße durchzuführen.

    Keine Reduzierung möglich

    Selbst mit praktischen und theoretischen Vorkenntnissen ist es nicht möglich, die Anzahl der Pflichtstunden beim Führerschein zu reduzieren. Sie müssen von allen Fahrschülern absolviert werden.

    Über die Pflichtstunden hinaus können Fahrschüler weitere Fahrstunden leisten. Eine Mindestzahl ist hier nicht vom Gesetz vorgeschrieben. Die Zahl dieser Stunden hängt vom jeweiligen Stand des Fahrschülers ab und wird mit dem Fahrlehrer individuell vereinbart.

    In der Praxis bedeutet dies, dass es in der Fahrschule sowohl in der theoretischen als auch in der praktischen Ausbildung Pflichtstunden gibt, die jeder leisten muss. Wie viele Fahrstunden ein Fahranfänger jedoch tatsächlich benötigt, hängt von den Fähigkeiten und der Fahrsicherheit des Einzelnen ab.

    Kein Fahren ohne Fahrerlaubnis

    Praktische Fahrstunden sollten Sie nur in einer Fahrschule nehmen oder dafür gezielt einen Verkehrsübungsplatz aufsuchen. Wenn Sie ohne Fahrerlaubnis auf der Straße fahren, riskieren Sie eine Strafanzeige.

    Hier droht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Zudem kann eine Sperre verhängt werden, in der die Fahrerlaubnis nicht wieder beantragt oder erworben werden kann.

    Was genau sind Pflichtstunden?

    Pflichtstunden gibt es bei der Führerscheinausbildung sowohl für die Theorie als auch für die Praxis. In der praktischen Fahrausbildung werden die Pflichtstunden Sonderfahrten genannt.

    1. Theorie: Fahrschüler müssen für den Führerschein der Klasse B insgesamt mindestens zwölf Stunden für die theoretische Grundausbildung aufbringen, davon zwei Stunden mit zusätzlichen Lerninhalten. Bei den zwölf Pflichtstunden handelt es sich um Sitzungen von 90 Minuten, also einer doppelten Schulstunde. Die theoretischen Pflichtstunden werden in der Regel in der Fahrschule abgehalten. Dort erhalten die Fahrschüler Einblicke in alle wichtigen Bereiche der Fahrausbildung. Ergänzend zu den Pflichtstunden erhalten Fahrschüler Lernmaterial, das sie auf die theoretische Führerscheinprüfung vorbereitet. Die Lerninhalte konzentrieren sich auf 522 Fragen zum Grundstoff und 993 Fragen zum Zusatzstoff.
    2. Praxis: Eine praktische Pflichtstunde dauert 45 Minuten. Durch die Vorgabe einer bestimmten Zahl an Sonderfahrten wird sichergestellt, dass alle Fahrschüler ein Mindestfahrniveau erreichen, bevor sie sich zur Fahrprüfung anmelden können. Die Pflichtstunden selbst verteilen sich auf drei verschiedene Kategorien. Bevor die Pflichtstunden durchgeführt werden können, muss der Fahrlehrer jedoch sicherstellen, dass keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Aus diesem Grund werden in der Regel vor den Sonderfahrten Fahrübungen vereinbart.

    Abhängig vom Lernfortschritt

    Wie viele Fahrstunden für den Führerschein insgesamt benötigt werden, hängt letztlich von den Fähigkeiten des Fahrschülers ab. Der Fahrlehrer macht die Zahl der Übungsstunden abhängig vom Lernfortschritt seiner Fahrschüler.

    Zwar lassen sich durch das Weglassen von Übungsstunden Kosten beim Führerschein sparen, doch sollten Sie nicht zögern, eine oder zwei Stunden mehr zu nehmen. So erhöhen Sie die Chance, die praktische Prüfung gleich beim ersten Versuch zu bestehen.

    Sonderfahrten als Pflichtstunden

    Bei einem Führerschein der Klasse B sind 12 Sonderfahrten zu absolvieren. Hierzu zählen fünf Überlandfahrten, vier Autobahnfahrten und drei Nachtfahrten. 

    Die zwölf Stunden an Sonderfahrten beim Führerschein werden in folgende Kategorien aufgeteilt:

    1. Überlandfahrt: Diese Fahrten sollten dafür sorgen, dass sich Fahrschüler mit den Besonderheiten der Landstraße vertraut machen können. Im Fokus stehen dabei verschiedene Geschwindigkeiten sowie Beschilderungen. Zugleich wird das Fahren über eine längere Zeitspanne geübt. Für den Autoführerschein müssen insgesamt fünf Stunden für die Überlandfahrt als Pflichtstunden absolviert werden.
    2. Autobahnfahrt: Neben dem Fahren mit höherer Geschwindigkeit steht bei der Autobahnfahrt vor allem das Auf- und Abfahren im Mittelpunkt. Gerade beim Einfädeln und Herunterfahren sollten gefährliche Manöver vermieden werden. Vier Pflichtstunden auf der Autobahn werden für den Autoführerschein angesetzt.
    3. Nachtfahrt: Die Nachtfahrt muss nicht zwingend in der Nacht stattfinden. Wichtig ist jedoch, dass Fahrschüler bei diesen Pflichtstunden lernen, mit Beleuchtung zu fahren. So kann zum Beispiel auch das Fahren mit Fernlicht trainiert werden. Auf Nachtfahrten entfallen drei Pflichtstunden für den Autoführerschein.

    Pflichtstunden nach Führerscheinklasse

    Je nach Führerscheinklasse können die Anzahl und die Art der Sonderfahrten variieren.

    Führerschein­klasse Theoriestunden (gesamt) Praxisstunden (gesamt) Überland Autobahn Nacht
    Klasse B 12 + 2 Zusatzstoffstunden 12 5 4 3
    Klasse BE Keine (Theorie über Klasse B) 5 3 1 1
    Klasse A 12 + 4 Zusatzstoffstunden 12 5 4 3
    Klasse A1 12 + 4 Zusatzstoffstunden 12 5 4 3
    Klasse C1 6 + 6 Zusatzstoffstunden 5 3 1 1

    Keine Pflichtstunden mit Führerschein aus Nicht-EU-Land

    In Deutschland ist es möglich, mit einem EU-Führerschein ohne zusätzliche Prüfung Auto zu fahren. Dies gilt auch für Führerscheine, die in Ländern gemäß einer von der Regierung abgesegneten Liste gemacht wurden.

    Für alle anderen Führerscheine gilt, dass Personen mit festem Wohnsitz in Deutschland diese Führerscheine sechs Monate lang nutzen dürfen. Ab dieser Frist ist eine theoretische und praktische Fahrprüfung notwendig. Es ist auch eine Fristverlängerung auf zwölf Monate möglich, wenn Sie nachweisen können, dass Sie danach nicht dauerhaft in Deutschland leben werden.

    Im Gegensatz zu herkömmlichen Fahrschülern entscheiden jedoch die Personen selbst darüber, wann sie die Prüfung ablegen wollen. Bei der Prüfung muss allerdings ein Fahrlehrer anwesend sein.

    Nachdem die Prüfungen erfolgreich abgelegt wurden, kann der Führerschein umgeschrieben werden. Die Deutsche Fahrerlaubnisbehörde nimmt den ausländischen Führerschein in Verwahrung und händigt den neuen EU-Führerschein aus.

    Umschreibung des Führerscheins

    Haben Sie zum Beispiel im Rahmen eines Auslandsaufenthaltes in den USA einen Führerschein gemacht, kann eine einfache Umschreibung ohne Pflichtstunden und Prüfung möglich sein.

    Sie müssen in diesem Fall nachweisen, dass die Prüfung in den USA den hier geltenden Prüfungen gleichwertig war. Eine komplette Fahrausbildung ist jedoch auch dann nicht nötig, wenn der Bundesstaat nicht in Anlage 11 der FeV aufgeführt wird. Dann müssen Sie lediglich die Prüfungen absolvieren.

    Kosten

    Die Pflichtstunden sind meist teurer als reguläre Fahrstunden, die auch Übungsfahrten genannt werden. Eine pauschale Aussage zu den Preisen lässt sich nicht machen, da die Kosten für eine 45-minütige Pflichtstunde von Bundesland zu Bundesland, Stadt zu Stadt sowie Fahrschule zu Fahrschule variieren.

    Sie können jedoch mit Preisen zwischen 30 und 45 Euro pro Pflichtstunde rechnen. Die Übungsstunden kosten häufig zwischen 30 und 40 Euro.

    An den Pflichtstunden selbst können Sie nicht sparen, da ihre Zahl gesetzlich vorgeschrieben ist. Wer beim Führerschein sparen möchte, kann zum Beispiel zum Üben zwischendurch auf den Verkehrsübungsplatz gehen. Dort kostet eine Stunde circa zehn Euro.

    Preisvergleich ist nicht alles

    Ein Preisvergleich zwischen einzelnen Fahrschulen kann sich lohnen. Allerdings sollten Sie nicht ausschließlich auf den Preis achten, denn letztlich hängt der Erfolg Ihrer Fahrausbildung auch vom Vertrauen ab, das Sie dem Fahrlehrer oder der Fahrlehrerin entgegenbringen können. Einen Führerschein haben Sie außerdem ein Leben lang. Wenn Sie zum Beispiel 200 Euro Mehrkosten beim Führerschein auf 50 Jahre verrechnen, bedeutet das weniger als 35 Cent Mehrkosten pro Monat.

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