Ruheversicherung: Fahrzeugschutz im Winterschlaf

Manchmal werden Kraftfahrzeuge vorübergehend stillgelegt. Dabei stellt sich die Frage, was passiert, wenn während der Stilllegung ein Schadensfall eintritt. Denn wenn das Fahrzeug beispielsweise gestohlen wird und damit Schäden verursacht werden, kann das unter Umständen größere finanzielle Folgen haben – vor allem dann, wenn der Verursacher nicht gefunden wird. Für solche und andere Fälle gibt es die Ruheversicherung.

Elisabeth Schwarzbauer

Autorin für Versicherungsthemen


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Zuletzt aktualisiert: March 24, 2024

Author Elisabeth Schwarzbauer

Elisabeth Schwarzbauer

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Elisabeth ist studierte Physikerin, verantwortet bei uns die Versicherungsthemen und hilft Ihnen Ihr bestes Angebot zu finden. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten mit Ihrer Familie oder mit einem Buch auf der Terrasse (wenn es das Wetter ermöglicht).

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Inhaltsverzeichnis
     

    Eine Ruheversicherung existiert für alle bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherungen sowie für Kaskoversicherungen. Somit kann die Ruheversicherung für alle Kraftfahrzeuge gelten, die im Straßenverkehr der Zulassungs- und Versicherungspflicht unterliegen.

    Um einen weiterbestehenden Versicherungsschutz zu gewähren, gibt es die Ruheversicherung. Diese stellt sicher, dass für ein stillgelegtes Kfz noch immer eine Versicherung besteht. Diese Ruheversicherung tritt automatisch in Kraft, sobald die Versicherung von der Stilllegung des Fahrzeuges in Kenntnis gesetzt wird, wofür wiederum die Zulassungsstelle verantwortlich ist.

    Besonders häufig werden Ruheversicherungen für Saisonfahrzeuge genutzt, zum Beispiel für Cabriolets, Motorräder oder Wohnmobile. Sie kann aber natürlich auch für jeden normalen Pkw in Anspruch genommen werden, sofern dieser (vorübergehend oder dauerhaft) stillgelegt wurde.

    Das Besondere bei der Ruheversicherung ist, dass sie automatisch an die bestehende Kfz-Versicherung anschließt und beitragsfrei in Anspruch genommen werden kann. Wie bei allen Versicherungen gibt es aber auch bei der Ruheversicherung bestimmte Regeln und Fristen zu beachten.

    Beitragsfreie und beitragspflichtige Ruheversicherung

    Es gibt generell zwei Arten von Ruheversicherungen für Kraftfahrzeuge: Zum einen die beitragsfreie Variante, die automatisch an eine vorher bestehende Autoversicherung anschließt. Zum anderen gibt es die Möglichkeit, eine beitragspflichtige Ruheversicherung abzuschließen. Dies kommt etwa dann infrage, wenn das Fahrzeug ohne vorherige Zulassung erworben wurde und noch nicht sofort genutzt werden soll, wie es etwa bei typischen Saisonfahrzeugen der Fall ist.

    Eine solche Versicherung macht also immer dann Sinn, wenn ein Versicherungsschutz während der Standzeit gewünscht ist, um die Zeit zur nächsten Zulassung zu überbrücken.

    Beitragshöhe richtet sich nach regulären Versicherungsbeiträgen

    Sofern Beiträge anfallen, richtet sich deren Höhe normalerweise nach den Beiträgen, die für die reguläre Haftpflicht- beziehungsweise Kaskoversicherung anfallen würden. Im Einzelfall gilt jedoch stets das, was der Versicherer in seinen Bedingungen und Tarifen festlegt.

    Unterschiede in den Leistungen zur normalen Kfz-Versicherung

    Der Versicherungsumfang einer Ruheversicherung richtet sich danach, welche Art von Kfz-Versicherung vor der Stilllegung bestanden hat. Hatten Sie nur eine Kfz-Haftpflicht für Ihr Fahrzeug abgeschlossen, gilt die Ruhezeit-Versicherung auch nur für diesen Bereich.

    War eine Teil- oder Vollkaskoversicherung Bestandteil des Vertrags, erstreckt sich der Versicherungsschutz während der Ruhezeit ebenfalls auf diese Bestandteile. Hierbei gilt es zu beachten, dass der Versicherungsschutz in manchen Bereichen stark eingeschränkt ist. Dies ergibt sich aus der Natur einer Stilllegung, die bestimmte Risiken von vornherein ausschließt. So ist eine legale Teilnahme am Straßenverkehr mit einem stillgelegten Fahrzeug nicht möglich, weswegen bestimmte Schäden nicht vom Versicherungsschutz abgedeckt sind.

    Insbesondere ist dies bei der Kaskoversicherung der Fall, da grundsätzlich nur Teilkaskoschutz gewährt wird, selbst wenn zuvor eine Vollkaskoversicherung bestanden hat (die ihrerseits immer auch die Teilkasko einschließt). Das bedeutet also, dass nicht zwingend alle Schäden im vollen Umfang übernommen werden, die im normalen Leistungskatalog der Kfz-Versicherung enthalten sind.

    Wozu dann eine Ruheversicherung?

    Sie mögen sich fragen, wozu dann eine ruhende Kfz-Haftpflicht gut ist, wenn die Teilnahme am Straßenverkehr gar nicht mehr möglich ist. Natürlich besteht die Möglichkeit, dass das Fahrzeug gestohlen und unbefugt im öffentlichen Verkehrsraum bewegt wird. Werden dann Schäden verursacht, springt die Ruheversicherung entsprechend ihrer Bedingungen ein.

    Normalerweise umfasst eine Ruheversicherung den Schutz einer Haftpflichtversicherung. Hatte das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Stilllegung eine Kaskoversicherung, besteht auch während der Ruhezeit eine Teilkaskoversicherung. Diese Versicherung kommt auch für Schäden, die beispielsweise durch Sturm, Hagel oder Blitzschlag verursacht wurden, auf.

    Bei einer Teilkasko würde dies dann zum Beispiel für eine eingeschlagene Scheibe gelten, die der Dieb zertrümmert hat, um in das Fahrzeug zu gelangen. Außerdem können auch von einem stillgelegten Fahrzeug durchaus Betriebsgefahren ausgehen, beispielsweise, wenn an diesem ein Feuer ausbricht und dadurch Schäden bei einem Dritten entstehen (etwa dem Eigentümer der Garage).

    Bedingungen für eine Ruheversicherung

    Eine beitragsfreie Versicherung während der Ruhezeit muss in der Regel nicht extra beantragt werden, sondern läuft nach der Stilllegung automatisch weiter. Sie tritt allerdings nur in Kraft, wenn die Außerbetriebsetzung mindestens 14 Tage dauert. Zudem besteht der Versicherungsschutz maximal 18 Monate. Manche Versicherungsgesellschaften begrenzen die Dauer auch auf 12 Monate, die genaue Dauer können Sie Ihrem jeweiligen Vertrag entnehmen.

    Bedenken Sie aber, dass nach Ende der maximalen Versicherungsdauer der Schutz automatisch erlischt. Es ist also nicht erforderlich, dass Sie eine gesonderte Kündigung aussprechen, umgekehrt müssen Sie aber daran denken, dass der Versicherungsschutz irgendwann ohne weitere Ankündigung seitens der Versicherung aufgehoben wird. Wohnwagenanhänger sind grundsätzlich von der Ruheversicherung ausgenommen.

    Eine Grundbedingung für diese Art der Versicherung ist, dass das Fahrzeug tatsächlich stillgelegt ist und sich nicht in Gebrauch befindet. Hier gelten allerdings auch einige Ausnahmeregelungen: So ist eine Fahrt zur Werkstatt für eine TÜV- oder Abgasuntersuchung durchaus zulässig. Gleiches gilt für die Fahrt zur Zulassungsstelle. In beiden Fällen leidet der Versicherungsschutz nicht, wenn das Fahrzeug entsprechend bewegt wird. Dennoch gilt es, die Regeln genau einzuhalten.

    Weicht der Versicherungsnehmer von den Vorgaben der Versicherungsgesellschaft ab, können neben einer Verweigerung der Regulierung von Schäden auch empfindliche Vertragsstrafen die Folge sein.

    Sicherer Stellplatz ist oft Voraussetzung

    In der Regel ist ein sicherer Stellplatz auf umfriedeten Gelände oder eine Garage zwingend notwendig, um die Ruheversicherung in Anspruch nehmen zu können. Das Fahrzeug darf während des Stilllegungszeitraums nicht genutzt werden! Außerdem sollte vermieden werden, dass das Fahrzeug während der Stilllegung beschädigt werden kann. Fahrten zum TÜV oder zur Zulassungsstelle sind aber dennoch möglich.

    Der Stellplatz ist eine weitere wichtige Voraussetzung für die Inanspruchnahme einer Versicherungsleistung während der Außerbetriebsetzung. So gut wie alle Versicherungen verlangen, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß abgestellt wird. Dies bedeutet, dass eine Garage oder zumindest ein „umfriedeter Platz“ zum Abstellen vorhanden sein muss. Als umfriedet gelten hierbei eingezäunte oder von Hecken umgebene Abstellplätze auf privatem Grund und Boden.

    Das Abstellen des Fahrzeugs im öffentlichen Verkehrsraum ist in keinem Fall erlaubt und würde den Versicherungsschutz gefährden. Auch das Umparken von einem Standort zum anderen ist in der Regel nicht vorgesehen; hierfür müssten Sie sich ein Kurzzeitkennzeichen oder eine sogenannte „rote Händlernummer“ besorgen.

    Grundsätzliche Bedingungen für die Ruheversicherung

    • Mindestdauer der Außerbetriebsetzung: Liegen zwischen Abmeldung und der (Wieder-)Anmeldung des Fahrzeugs weniger als zwei Wochen tritt keine Ruheversicherung ein. Das muss der Versicherung vor der Außerbetriebsetzung mitgeteilt werden, da dann der bisherige Versicherungsschutz auch nach der Abmeldung bestehen bleibt.
    • Versicherungsschutz endet (je nach Vertrag) 12 bis 18 Monate nach Stilllegung automatisch.
    • Das Fahrzeug muss in der Regel in einer Garage oder auf einem umfriedeten Gelände abgestellt werden.
    • Das Fahrzeug darf (abgesehen von den erlaubten Ausnahmen wie Fahrt zum TÜV) nicht in Gebrauch genommen werden.
    • Versicherung schließt sich bei Fahrzeugstilllegung automatisch an bestehende Verträge beitragsfrei an.
    • Bestand keine Versicherung, ist meist eine beitragspflichtige Ruheversicherung möglich.

    Bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen gibt es außerdem noch eine weitere Sonderregelung: Da hier die Betriebszeit durch die jeweils gewählten Zulassungszeiträume bereits eingeschränkt ist, muss für die Inanspruchnahme der Ruheversicherung beim Saisonfahrzeug keine separate Abmeldung erfolgen. Die Versicherung gilt automatisch während der Zeiträume außerhalb der Saison.

    Wann lohnt sich eine beitragspflichtige Ruheversicherung?

    Die Versicherung für Ruhezeiten gilt nur dann automatisch, wenn das Fahrzeug unmittelbar vorher zugelassen (und somit versichert) war. Kaufen Sie hingegen im Winter ein Cabrio für den Frühling und wollen dieses noch nicht sofort zulassen, kann sich der Abschluss einer beitragspflichtigen Ruheversicherung durchaus lohnen, um sich gegen Risiken während der Standzeit bis zur Wiederzulassung des Fahrzeugs abzusichern. Zu den typischen Standschäden gehören korrodierte oder nicht gängige Bremse, rissige oder poröse Reifen sowie Gummidichtungen oder Gummimanschetten und auch eine defekte Klimaanlage.

    Bei diesen beitragspflichtigen Varianten gelten in der Regel die gleichen oder ähnliche Bedingungen wie bei der beitragsfreien Versicherung. Allerdings kann es je nach Anbieter auch Sonderkonditionen geben, die es bei Abschluss zu beachten gilt. Achten Sie zudem auf die Dauer der Versicherung – der Schutz sollte nach Möglichkeit automatisch erlöschen, wenn das Fahrzeug später wieder zugelassen wird. Somit müssen Sie sich nicht extra um die Kündigung kümmern.

    Ebenfalls unterschiedlich können die Vertragsbedingungen hinsichtlich der Art des Fahrzeugs ausfallen: Beispielsweise kann für ein Motorrad eine Garage zwingend vorgeschrieben sein, während für ein Auto oder ein Wohnmobil ein umfriedeter Stellplatz ausreicht. Ob dies für die beitragspflichtige Variante der Fall ist, hängt jedoch von den jeweiligen Versicherungsbedingungen ab.

    Automatische Ruheversicherung nach Stilllegung

    Die Ruhezeitversicherung tritt automatisch und beitragsfrei nach Stilllegung des Fahrzeugs in Kraft, sofern die Außerbetriebsetzung mindestens 14 Tage dauert. Wohnwagenanhänger sind vom Versicherungsschutz der Ruheversicherung ausgenommen. Wollen Sie eine Ruheversicherung in Anspruch nehmen, ohne dass vorher eine Zulassung bestanden hat, ist der Abschluss einer entsprechenden beitragspflichtigen Police möglich.

    Die Kündigung: Kaum Bürokratie erforderlich

    Grundsätzlich ist die beitragsfreie Umstellung auf die Ruheversicherung automatisch möglich, denn sie tritt nach Stilllegung des Fahrzeugs von selbst in Kraft. Ebenso automatisch tritt das Ende der Versicherung ein. Entweder endet sie mit dem Ablauf der maximalen Versicherungsdauer (meist 18 Monate) oder mit der Wiederzulassung des Fahrzeugs. Normalerweise ist keine gesonderte Kündigung beziehungsweise Beantragung bei der Versicherungsgesellschaft notwendig. Das gilt auch dann, wenn Sie nach der Stilllegung zu einem anderen Anbieter wechseln.

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