SCHUFA-Eintrag löschen: Was ist zu beachten?

Die SCHUFA ist eine Auskunftei für Wirtschaftsdaten von Verbrauchern. Um möglichst zuverlässig Auskunft geben zu können, sammelt die SCHUFA zahlreiche Informationen über vorhandene Kredite und Kreditlimits als sogenannte „SCHUFA-Einträge“. Wir erklären Ihnen, ob und wie Sie einzelne Einträge löschen lassen.

Daniel Winterl

Redaktionsleitung FinanceScout24


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Zuletzt aktualisiert: January 26, 2024

Author Daniel Winterl

Daniel Winterl

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Daniel Winterl verantwortet als gelernter Betriebswirt die Finanz- und Versicherungsthemen bei FinanceScout24, um Ihnen die wichtigsten Infos bei ihrer Suche zur Verfügung zu stellen und das richtige Angebot für Sie zu finden.

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Inhaltsverzeichnis
     

    Grundsätzlich besteht für alle SCHUFA-Einträge nur eine befristete Speicherung. So werden einfache Anfragen bei der Auskunftei nur für zwölf Monate gespeichert. Obwohl diese einfachen Einträge in der SCHUFA-Datei gesichert werden, gibt das Unternehmen die Daten dazu zehn Tage nach dem Eintrag schon nicht mehr weiter.

    In der Regel werden alle Einträge nach Ablauf der jeweiligen Frist automatisch von der SCHUFA gelöscht. Wenn dies – aus welchem Grund auch immer – nicht passiert sein sollte, sollte eine Löschung beantragt werden.

    SCHUFA ist eine Firma mit Gewinnabsicht

    Die SCHUFA ist kein staatliches Unternehmen, sondern eine Auskunftei der Privatwirtschaft, die mit ihren Dienstleistungen Gewinne erwirtschaften möchte. Auf dem Portal „meineSCHUFA“ können Sie als Privatperson gegen die Zahlung einer Gebühr über SCHUFA-Einträge informieren.

    So löschen Sie einen SCHUFA-Eintrag

    Als Verbraucher haben Sie nun die Möglichkeit, SCHUFA-Einträge löschen zu lassen, die trotz Ablauf der Frist noch von der Auskunftei gelistet werden. Dafür müssen vorerst alle offenen Rechnungen beglichen werden. Sollte die Forderung schon verjährt sein, musst die Verjährung gegenüber dem Gläubiger erklärt werden. Einträge werden seitens der Schufa nur gelöscht, sollten diese gegenstandslos oder bereits beglichen sein.

    So gehen Sie dafür am besten vor:

    Selbstauskunft anfordern

    Zunächst sollten Sie sicher gehen, dass Sie eine aktuelle SCHUFA-Auskunft besitzen.

    Die SCHUFA ist nach § 34 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) gesetzlich verpflichtet, Ihnen ein Mal jährlich eine Übersicht über Ihre Einträge in der Auskunftei kostenfrei zu erstellen.

    Füllen Sie hierzu das entsprechende Formular aus und senden es ein.

    Daten und Fristen prüfen

    Prüfen Sie nach Erhalt der Selbstauskunft, ob dort Falscheinträge vorliegen. Das können zum Beispiel längst beglichene Forderungen oder bereits aufgelöste Konten sein. Die SCHUFA erhält Ihre Daten immer von den jeweiligen Unternehmen oder Banken, prüft diese aber nicht auf Aktualität.

    Falsche Daten können auch bei Ihrer Adresse oder Ihrem Namen vorliegen. Grundsätzlich ist es wichtig, dass Sie alle vorliegenden Daten genau kontrollieren.

    Folgende Fristen gelten für SCHUFA-Einträge

    • Einträge von geschlossenen Bank-, Kreditkarten- oder Versandhauskonten werden sofort nach deren Auflösung gelöscht.
    • Einfache Kreditanfragen werden in der Regel nach zwölf Monaten gelöscht.
    • Ein abbezahlter Kredit wird drei Jahre lang auch nach der vollständigen Tilgung gespeichert.
    • Fällige Zahlungen werden drei Jahre gespeichert. Wurde die Fälligkeit überschritten, könnten diese vier Jahre als SCHUFA-Eintrag bestehen bleiben.
    • Außerdem gelten weitere Löschfristen

    Unabhängig von der Frist können bestimmte Einträge sofort von der SCHUFA gelöscht werden:

    • Falscheinträge: Liegen Fehler vor, löscht die SCHUFA diese unmittelbar, nachdem Sie die Auskunftei darauf aufmerksam gemacht haben.
    • Geringfügige Schulden: Kleinere Beträge bis zu 2.000 Euro können gelöscht werden, wenn diese innerhalb von sechs Wochen nach dem Eintrag getilgt wurden.
    • Gerichtlich titulierte Forderungen: Wurden die Schulden einer Vollstreckungsmaßnahme vollständig beglichen, kann eine Löschung des Eintrags nach der Einwilligung durch den Gläubiger erfolgen. Die Auskunftei erhält dann einen Vermerk mit dem Hinweis „erledigt“.

    Beginn der Ablauffrist

    Die Ablauffrist ist immer das Ende des Kalenderjahrs. Wenn Sie zum Beispiel eine Forderung im Januar 2018 vollständig begleichen, bleibt der Eintrag bis zum 31.12.2021 in der SCHUFA-Datei gespeichert.

    SCHUFA-Eintrag löschen lassen

    Haben Sie fehlerhafte Einträge erkannt, können Sie von der SCHUFA eine Korrektur, Löschung oder Sperrung verlangen.

    Wir haben für Sie einen Musterbrief vorbereitet, den Sie als Grundlage nutzen können.

    Richten Sie Ihr Änderungsbegehren per Post an die SCHUFA:

    Kontaktadresse für Einsprüche

    SCHUFA Holding AG
    Privatkunden ServiceCenter
    Postfach 103441
    50474 Köln

    Bei Weigerung über Anwalt nachdenken

    Gibt es keine Einigung oder die SCHUFA und/oder das jeweilige Unternehmen verweigern sich der Löschung, können Sie auch einen Anwalt einschalten. Häufig übernimmt eine vorhandene Rechtsschutzversicherung die Kosten für den Anwalt.

    Fehlerhafte und unberechtigte Einträge

    Als Verbraucher können Sie sowohl die Löschung fehlerhafter als auch unberechtigter SCHUFA-Einträge beantragen. Fehlerhafte Einträge haben in der Regel keine weiteren Konsequenzen. Doch bei unberechtigten Einträgen haben Sie im Extremfall das Recht auf Schadenersatz gegenüber dem Unternehmen, das Ihnen unberechtigterweise einen negativen SCHUFA-Eintrag verschafft hat. Als unberechtigt gilt ein Schufa-Eintrag, wenn die gesetzlichen Eintragungsvoraussetzungen bei der Eintragung nicht vorlagen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Mahnungen nicht erhalten wurden, weil diese an die falsche Adresse geschickt wurden. Grundlage hierfür ist eine Gerichtsentscheidung des Amtsgerichts Halle (Saale) vom 28.2.2013.

    Negative Einträge löschen lassen

    Von negativen SCHUFA-Einträgen wird gesprochen, wenn Schuldner ihren Zahlungen auch nach mehrmaligen Mahnungen nicht nachgekommen sind. Ein negativer Schufaeintrag hat gravierende Folgen, wie die Verweigerung einer Kreditvergabe, keine Ausstellung von Kredit- oder EC-Karten, keine Bestellung von Versandhausware, kein Handyvertrag und keine Käufe auf Rechnung.

    Mögliche, berechtigte negative Einträge sind:

    • Einträge von Inkassounternehmen
    • Angaben zu einer Privatinsolvenz
    • Einträge zu vorhandenen Schulden
    • Einträge bei Amtsgerichten

    In diesen Fällen ist es zunächst wichtig, die jeweiligen Fristen zur Löschung zu prüfen. Eine Löschung ist in der Regel nur dann möglich, wenn es sich nicht um titulierte Forderungen handelt und die jeweiligen Gläubiger einer Löschung zugestimmt haben.

    Sollten Gläubiger einer Löschung nicht zustimmen, besteht zwar das Recht des Verbrauchers auf Widerruf, doch ist dabei mit höheren Anwalts- oder Gerichtskosten zu rechnen.

    Wurden die offenen Forderungen beglichen, können Sie eine vorzeitige Löschung der Einträge beantragen.

    • Nehmen Sie Kontakt mit der SCHUFA sowie den Gläubigern auf.
    • Bitten Sie die Gläubiger, der Löschung zuzustimmen.

    Erfolgt die Zustimmung, geben die Gläubiger der SCHUFA einen Hinweis zur Löschung des Eintrags.

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    Prüfen, von wem Forderung ausgeht

    Prüfen Sie unbedingt, von wem die Forderung des offenen Betrags ausgeht. In manchen Fällen hat nicht das ursprüngliche Unternehmen den SCHUFA-Eintrag gemacht, sondern ein Inkasso-Unternehmen, an welches die offene Forderung verkauft wurde.

    Nicht-löschbare SCHUFA-Einträge

    Wenn für offene Forderungen ein Vollstreckungsbescheid vorliegt und die Forderungen nicht beglichen wurden, kann ein entsprechender SCHUFA-Eintrag nicht gelöscht werden. Ebenso können Einträge zu laufenden Krediten nicht gelöscht werden. Beim Kreditvergleich sollte daher die SCHUFA bedacht werden.

    Erst wenn die zu den SCHUFA-Einträgen gehörigen Schulden vollständig bezahlt wurden, besteht die Chance auf eine Tilgung der Einträge.

    Sollten Gläubiger jedoch eine vorzeitige Löschung eines SCHUFA Eintrags ablehnen, müssen Verbraucher die Verjährungsfrist abwarten, bis die Auskunftei die Daten automatisch löscht.

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