Stammkapital: Die Sicherheit der GmbH

Wer in Deutschland ein Unternehmen gründet, muss je nach Unternehmensform Eigenkapital hinterlegen. Bei GmbHs wird von den Gesellschaftern die Einlage von Stammkapital gefordert. Es kann als Sicherheit für die Gläubiger oder Geschäftspartner dienen. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles Wichtige rund um das Stammkapital, seine Aufbringung sowie seine Besonderheiten.

Daniel Winterl

Redaktionsleitung FinanceScout24


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Zuletzt aktualisiert: April 27, 2023

Author Daniel Winterl

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Daniel Winterl verantwortet als gelernter Betriebswirt die Finanz- und Versicherungsthemen bei FinanceScout24, um Ihnen die wichtigsten Infos bei ihrer Suche zur Verfügung zu stellen und das richtige Angebot für Sie zu finden.

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Inhaltsverzeichnis
     

    Stammkapital: Was ist das?

    • Das Stammkapital ist die Summe der Kapitaleinlagen, die Gesellschafter bei einer GmbH zu leisten haben.
    • Für eine GmbH-Gründung werden 25.000 Euro Stammkapital benötigt.
    • Die Summe wird im Gesellschaftsvertrag festgelegt und unterliegt zugleich den gesetzlichen Anforderungen des GmbH-Gesetzes.
    • Nach der Einzahlung wird das Stammkapital zum Gesellschaftsvermögen.
    • Somit wird aus dem Eigenkapital der Gesellschafter das Eigenkapital der GmbH.

    Wie die UG haftet auch die GmbH nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen und nicht mit dem Privatvermögen der Gesellschafter. Aus diesem Grund wird mit Hilfe des Stammkapitals eine gewisse Absicherung für Gläubiger geschaffen und zu verhindern versucht, dass die Haftungsmasse insgesamt zu gering ist. In diesem Fall erfüllt das Stammkapital die Funktion eines Garantiekapitals.

    Zugleich dient das Stammkapital als Basis für anstehende Finanzierungen und dadurch als Sicherheit für Banken oder Investoren. Da die GmbH öffentlich registriert werden muss, haben Investoren oder Gläubiger die Möglichkeit, die Höhe des Stammkapitals nachzuprüfen.

    Stammkapital vs. Stammeinlagen

    Die Begriffe Stammeinlagen und Stammkapital werden häufig miteinander verwechselt. Doch bei Stammeinlagen handelt es sich um die jeweilige Einlage eines Gesellschafters bei einer GmbH-Gründung. Es definiert gleichzeitig auch den Anteil, den ein Gesellschafter am Gesamtkapital einer GmbH innehat. Alle Stammeinlagen addiert ergeben schließlich das Stammkapital. Stammkapital ist also das Einlagekapital einer GmbH, welches sich aus der Summe der Nennbeträge aller Geschäftsanteile zusammensetzt.

    Gesetzliche Grundlage

    Die gesetzliche Grundlage für das Stammkapital liefert das GmbH-Gesetz. Demnach wird das Stammkapital über einen Gesellschaftsvertrag geregelt. Zugleich wird es dort in Stammeinlagen der jeweiligen Gesellschafter untergliedert.

    Wie funktioniert Stammkapital?

    Das Stammkapital kann in Form von Bar- oder Sacheinlagen „eingezahlt“ werden. Bei Bareinlagen handelt es sich um Geld. Sacheinlagen können Immobilien, Fahrzeuge, Maschinen oder andere Gegenstände sein.

    Die Höhe des benötigten Stammkapitals für die GmbH-Gründung beträgt 25.000 Euro. Bei der Gründung sind mindestens 12.500 Euro erforderlich. Bis zur Einzahlung des vollständig benötigten Betrags müssen die restlichen 12.500 Euro jederzeit verfügbar sein, sonst haften die Gesellschafter in diesem Fall mit ihrem Privatvermögen.

    Einzahlung

    Für die GmbH-Gründung muss ein Notartermin vereinbart werden. Dort werden die Gründungsunterlagen unterschrieben und es wird festgelegt, welche Sach- oder Bareinlagen von den Gesellschaftern aus deren Privatvermögen geleistet werden.

    Die Sacheinlagen müssen zunächst geschätzt werden, um zu prüfen, ob der Wert der benötigten Stammeinlage entspricht. Für das Barkapital wird ein Konto bei einer Bank eröffnet. Es dient lediglich zur Einzahlung des Stammkapitals.

    Die Gesellschafter einer GmbH müssen bei deren Bargründung mindestens ein Viertel ihres Geschäftsanteils, der sogenannten Stammeinlage, einzahlen. Zudem müssen die eingezahlten Anteile aller beteiligten Gesellschafter der GmbH ih ihrer Summe mindestens die Hälfte des Mindeststammkapitals (12.500 Euro) erreichen.

    Auf das GmbH-Konto wird schließlich das Stammkapital eingezahlt. Den Einzahlungsbeleg erhält danach der Notar, der anschließend den Eintrag der GmbH beim Registergericht beantragt. Im Handelsregister wird die Höhe des gezeichneten Stammkapitals ebenfalls eingetragen.

    Bilanzierung

    Jede GmbH ist zur Buchführung verpflichtet. Zugleich muss eine Bilanz zum Jahresabschluss erstellt werden. Des Weiteren ist eine Umsatzsteuererklärung Pflicht. In der Bilanz wird das Stammkapital an erster Position im Bereich Passiva eingetragen. Somit können Investoren die Höhe des Stammkapitals auch beim Analysieren der Bilanz erfahren. Unternehmer, die für ein Kleingewerbe tätig sind sowie vollhaftende Kaufleute sind zur Führung einer Bilanz verpflichtet, sollte der jährliche Umsatz mehr als 600.000 Euro oder der Gewinn über 60.000 Euro liegen.

    Stammkapital verwenden

    Das Stammkapital ist keine fixe Sicherungseinlage, sondern dient primär zur Gründung der GmbH. Es darf für Geschäftszwecke genutzt werden. Allerdings gibt das GmbH-Gesetz Vorgaben, was eine Gesellschaft tun muss, wenn das Stammkapital bis zu einer gewissen Höhe aufgebraucht wurde.

    Scheidet ein Gesellschafter aus, müssen die anderen Gesellschafter seinen Anteil am Stammkapital übernehmen.

    Aufbringung des Stammkapitals

    Das GmbH-Gesetz schreibt Gesellschaftern vor, eine Mindesthöhe an Stammkapital zu hinterlegen, bevor die Gesellschaft im Handelsregister eingetragen wird. Zugleich wird von den anderen Gesellschaftern eine Ausfallhaftung gefordert, wenn ein Gesellschafter die Kapitaleinlagen nicht aufgebracht hat.

    Eine GmbH darf erst angemeldet werden, wenn jeder Gesellschafter mindestens 25 Prozent der von ihm gezeichneten Einlage aufbringt und einzahlt. Dabei muss die Summe aller Einlagen mindestens 12.500 Euro betragen. Gesellschafter haben dabei die Möglichkeit, die Stammeinlage entweder in Form einer Bareinlage oder einer Sacheinlage zu leisten. Das Stammkapital kann zunächst für die Ausstattung des Unternehmens verwendet werden.

    Wenn nur die Hälfte des benötigten Stammkapitals eingezahlt wurde oder Gesellschafter ihren Anteil nicht vollständig geleistet haben, können sie nach Paragraph 21 des GmbHG zur Zahlung gezwungen werden. Ein Verlust ihrer Gesellschaftsanteile ist ebenfalls möglich. Darüber hinaus kann von den Gesellschaftern verlangt werden, dass sie bis zur Höhe der benötigten Einlage mit ihrem Privatvermögen haften.

    Einlagen an Unternehmensgröße anpassen

    Allgemein wird empfohlen, dass Gesellschafter ihre Einlagen je nach Größe des Unternehmens aufstocken, um die Sicherheit für Gläubiger oder Investoren zu erhöhen.

    Erhaltung

    Das bei der GmbH-Gründung hinterlegte Stammkapital darf im Betrieb der Gesellschaft nicht unterschritten werden. Sollte das Stammkapital dennoch zur Hälfte reduziert worden sein, sieht das GmbH-Gesetz eine Einberufung aller Gesellschafter vor. Wenn das Stammkapital nicht mehr verfügbar ist, muss die GmbH gemäß Paragraph 64 des GmbHG einen Insolvenzantrag stellen.

    Das Stammkapital gilt nach dem GmbH-Gesetz als unverletzlich. So darf zum Beispiel auch kein Gesellschaftsvermögen an die Gesellschafter ausgeschüttet werden, wenn es für die Erhaltung des Stammkapitals benötigt wird. Hier ist, entgegen dem Wortlaut des § 30 Abs. 1 GmbHG, nicht nur die „Auszahlung“ von Vermögen an die beteiligten Gesellschafter verboten. Zudem ist § 30 Abs. 1 GmbHG jegliche Verringerung des Gesellschaftsvermögens durch ungerechtfertigte Leistungen der Gesellschaft an die Gesellschafter untersagt.

    Stammkapital und Unternehmensgründung

    Grundsätzlich sollte für die Aufbringung des Stammkapitals kein Kredit über einen Kreditvergleich verwendet werden. In diesem Fall wäre es besser, einen Existenzgründerkredit bzw. Kredit für Selbständige für den Aufbau eines Unternehmens zu nutzen, das die nötigen Gewinne abwirft, mit welchen schließlich die Stammeinlage beglichen werden kann.

    Eine Alternative zur GmbH ist die UG. Sie funktioniert ähnlich wie die GmbH, jedoch wird für die Gründung lediglich ein Stammkapital von einem Euro gefordert. Allerdings müssen pro Jahr 25 Prozent der Überschüsse zurückgelegt werden, bis das Stammkapital von 25.000 Euro für die GmbH-Gründung erreicht wurde.

    So finden Sie die passende Unternehmensform

    Wer ein Unternehmen gründen möchte, steht vor der Wahl verschiedener Gesellschaftsformen. Allerdings hat jede Unternehmensform ihre Vor- und Nachteile. So bieten GmbH und UG den Vorteil, dass Sie in der Regel nicht mit Ihrem privaten Vermögen haften.

    Demgegenüber müssen Sie jedoch viel mehr Geld für Verwaltung und Buchhaltung ausgeben. Zugleich ist eine GmbH deutlich unflexibler als eine GbR oder ein Einzelunternehmer. Muss sie zum Beispiel aufgelöst werden, kann sich dieser Prozess bis zu zwei Jahre hinziehen und ist mit Zusatzkosten verbunden.

    Grundsätzlich sollten Sie sich die Frage stellen, ob sich finanzieller Aufwand wie das Aufbringen von Stammkapital im Verhältnis zum späteren Nutzen lohnt. Darüber hinaus ist es wichtig, dass Sie die Konsequenzen einer Unternehmensgründung mit berücksichtigen.

    So sind zum Beispiel mit einer GmbH zusätzliche rechtliche Besonderheiten zu beachten, die Sie als Einzelunternehmen oder GbR nicht berücksichtigen müssen.

    In einem zweiten Schritt sind Ihre Perspektiven gefragt. Je mehr Mitarbeiter und Maschinen Sie benötigen, desto attraktiver kann langfristig eine GmbH sein, da Sie dann nicht mehr mit Ihrem Privatvermögen haften.

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