Umweltzonen: Nur mit Plakette in die Stadt?

Zeichen 270-1 (Anfang der Umweltzone)
Umweltzonen sind geografisch festgelegte Gebiete, meist in innerstädtischen Bereichen und städtischen Ballungsräumen, die nur von Fahrzeugen mit einem niedrigen Schadstoffausstoß befahren werden dürfen. Um eine Umweltzone mit dem Auto zu befahren, ist eine entsprechende Umweltplakette erforderlich. Übrigens: Direkte Auswirkungen auf die Kfz-Versicherung hat die Umweltplakette zwar nicht, allerdings wirkt sich der Feinstaubwert auf die Kfz-Steuer aus.
Umweltzonen sind durch das nebenstehende Verkehrszeichen „Beginn eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen in einer Zone“ an den Einfahrtsstraßen gekennzeichnet. Üblicherweise folgt unter diesem Schild ein Zusatzschild, das angibt, mit welchen Umweltplaketten Fahrzeuge von dieser Regelung ausgeschlossen sind. Im nebenstehenden Beispiel gilt beispielsweise kein Fahrverbot für Pkw mit grüner und gelber Umweltplakette, lediglich Fahrzeuge mit roter Plakette dürfen diese Umweltzone nicht befahren. Gibt es kein Zusatzschild mit Freigaben, besteht ein generelles Fahrverbot.
Die ersten Umweltzonen wurden in Deutschland zum Jahresbeginn 2008 in Köln und Hannover eingerichtet, um die Feinstaubbelastung in den innerstädtischen Bereichen zu senken. Inzwischen gelten 58 Umweltzonen, die Sie der untenstehenden Tabelle entnehmen können. 57 davon dürfen bereits ausschließlich mit grüner Plakette befahren werden.
Ort | Status | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 |
---|---|---|---|---|
Balingen | Stufe 3 | 01.04.2017 | 01.04.2017 | 01.04.2017 |
Freiburg | Stufe 3 | 01.01.2010 | 01.01.2012 | 01.01.2013 |
Heidelberg | Stufe 3 | 01.01.2010 | 01.01.2012 | 01.01.2013 |
Heidenheim | Stufe 3 | 01.01.2012 | 01.01.2012 | 01.01.2013 |
Heilbronn | Stufe 3 | 01.01.2009 | 01.01.2012 | 01.01.2013 |
Herrenberg | Stufe 3 | 01.01.2009 | 01.01.2012 | 01.01.2013 |
Ilsfeld | Stufe 3 | 01.03.2008 | 01.01.2012 | 01.01.2013 |
Karlsruhe | Stufe 3 | 01.01.2009 | 01.01.2012 | 01.01.2013 |
Leonberg/Hemmingen und Umgebung (Ditzingen, Gerlingen, Hardthof (Teilgebiet Gemarkung Markgröningen), Hemmingen, Korntal-Münchingen, Leonberg, Schönbühlhof (Teilgebiet Gemarkung Markgröningen), Schwieberdingen) | Stufe 3 | 02.12.2013 | 02.12.2013 | 02.12.2013 |
Ludwigsburg und Umgebung (Asperg, Bietigheim-Bissingen, Freiberg, Ingersheim, Kornwestheim, Ludwigsburg, Markgröningen, Möglingen, Pleidelsheim, Tamm) | Stufe 3 | 01.01.2013 | 01.01.2013 | 01.01.2013 |
Mannheim | Stufe 3 | 01.03.2008 | 01.01.2012 | 01.01.2013 |
Mühlacker | Stufe 3 | 01.01.2009 | 01.01.2012 | 01.01.2013 |
Pfinztal | Stufe 3 | 01.01.2010 | 01.01.2012 | 01.01.2013 |
Pforzheim | Stufe 3 | 01.01.2009 | 01.01.2012 | 01.01.2013 |
Reutlingen | Stufe 3 | 01.03.2008 | 01.01.2012 | 01.01.2013 |
Schramberg | Stufe 3 | 01.07.2013 | 01.07.2013 | 01.01.2015 |
Schwäbisch Gmünd | Stufe 3 | 01.03.2008 | 01.01.2012 | 01.01.2013 |
Stuttgart | Stufe 3 | 01.03.2008 | 01.07.2010 | 01.01.2012 |
Tübingen | Stufe 3 | 01.03.2008 | 01.01.2012 | 01.01.2013 |
Ulm | Stufe 3 | 01.01.2009 | 01.01.2012 | 01.01.2013 |
Urbach | Stufe 3 | 01.01.2012 | 01.01.2012 | 01.01.2013 |
Wendlingen | Stufe 3 | 02.04.2013 | 02.04.2013 | 02.04.2013 |
Augsburg | Stufe 2 | 01.07.2009 | 01.01.2011 | keine Angabe |
München | Stufe 3 | 01.10.2008 | 01.10.2010 | 01.10.2012 |
Neu-Ulm | Stufe 2 | 01.11.2009 | 05.11.2012 | 01.06.2016 |
Regensburg | Stufe 3 | 15.01.2018 | 15.01.2018 | 15.01.2018 |
Berlin | Stufe 3 | 01.01.2008 | 01.01.2010 | 01.01.2010 |
Bremen | Stufe 3 | 01.01.2009 | 01.01.2010 | 01.07.2011 |
Darmstadt | Stufe 3 | 01.11.2015 | 01.11.2015 | 01.11.2015 |
Frankfurt a.M. | Stufe 3 | 01.10.2008 | 01.01.2010 | 01.01.2012 |
Limburg an der Lahn | Stufe 3 | 31.01.2018 | 31.01.2018 | 31.01.2018 |
Marburg | Stufe 3 | 01.04.2016 | 01.04.2016 | 01.04.2016 |
Offenbach | Stufe 3 | 01.01.2015 | 01.01.2015 | 01.01.2015 |
Wiesbaden | Stufe 3 | 01.02.2013 | 01.02.2013 | 01.02.2013 |
Hannover | Stufe 3 | 01.01.2008 | 01.01.2009 | 01.01.2010 |
Osnabrück | Stufe 3 | 04.01.2010 | 03.01.2011 | 03.01.2012 |
Aachen | Stufe 3 | 01.02.2016 | 01.02.2016 | 01.02.2016 |
Bonn | Stufe 3 | 01.01.2010 | 01.07.2012 | 01.07.2014 |
Dinslaken | Stufe 3 | 01.07.2011 | 01.07.2011 | 01.10.2012 |
Eschweiler | Stufe 3 | 01.06.2016 | 01.06.2016 | 01.06.2016 |
Düsseldorf | Stufe 3 | 15.02.2009 | 01.03.2011 | 01.07.2014 |
Hagen | Stufe 3 | 01.01.2012 | 01.01.2013 | 01.07.2014 |
Krefeld | Stufe 3 | 01.01.2011 | 01.01.2011 | 01.07.2012 |
Köln | Stufe 3 | 01.01.2008 | 01.01.2013 | 01.07.2014 |
Langenfeld | Stufe 3 | 01.01.2013 | 01.01.2013 | 01.07.2014 |
Mönchengladbach | Stufe 3 | 01.01.2013 | 01.01.2013 | 01.07.2014 |
Münster | Stufe 3 | 01.01.2010 | 01.01.2010 | 01.01.2015 |
Neuss | Stufe 3 | 15.02.2010 | 01.03.2011 | 01.07.2014 |
Overath | Stufe 3 | 01.10.2017 | 01.10.2017 | 01.10.2017 |
Remscheid | Stufe 3 | 01.01.2013 | 01.01.2013 | 01.07.2014 |
Ruhrgebiet (Bochum, Bottrop, Castrop-Rauxel, Dortmund, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Gladbeck, Herne, Herten, Mülheim, Oberhausen, Recklinghausen) | Stufe 3 | 01.01.2012 | 01.01.2013 | 01.07.2014 |
Siegen | Stufe 3 | 01.01.2015 | 01.01.2015 | 01.01.2015 |
Wuppertal | Stufe 3 | 15.02.2009 | 01.03.2011 | 01.07.2014 |
Mainz | Stufe 3 | 01.02.2013 | 01.02.2013 | 01.02.2013 |
Leipzig | Stufe 3 | 01.03.2011 | 01.03.2011 | 01.03.2011 |
Halle (Saale) | Stufe 3 | 01.09.2011 | 01.09.2011 | 01.01.2013 |
Magdeburg | Stufe 3 | 01.09.2011 | 01.09.2011 | 01.01.2013 |
Erfurt | Stufe 3 | 01.10.2012 | 01.10.2012 | 01.10.2012 |
Quelle: Umweltbundesamt; Stand Oktober 2019
Die einzige deutsche Großstadt ohne Umweltzone ist Hamburg. In Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und dem Saarland existieren ebenfalls keine Umweltzonen. Als größte zusammenhängende Umweltzone kann das Ruhrgebiet betrachtet werden.
Ab dem 1. Januar 2022 gilt zudem in allen Umweltzonen landesweit für Busse sowie Lkw, die mit Diesel fahren, die Euronorm 6, also nach dem 1. Januar 2015 erstmalig zugelassen zu sein, um die Umweltzonen befahren zu dürfen.
Luftqualitätsrichtlinie der Europäischen Union
Grundlage für die Einrichtung von Umweltzonen ist die Luftqualitätsrichtlinie der Europäischen Union. Diese basiert auf den europäischen Richtlinien zur Luftqualität (1996/62/EG und 2008/50/EG) und den entsprechenden Grenzwerten (Richtlinie 1999/30/EG).
Die Umsetzung in Deutschland basiert auf der 35. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (35. BImSchV). Diese Verordnung regelt unter anderem auch die Vergabe von Feinstaubplaketten, daher wird sie umgangssprachlich auch „Plakettenverordnung“ genannt.
Regelungen zur praktischen Umsetzung finden sich auch in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Paragraf 41.
Neben Deutschland haben auch zahlreiche andere EU-Staaten Umweltzonen (englisch: Low-Emission Zones, kurz: LEZ) eingerichtet. Die Regelungen unterscheiden sich allerdings teilweise von den deutschen Umweltzonen. Zu Ländern mit Low Emission Zones zählen unter anderem Norwegen, Schweden, Dänemark, die Niederlande, Großbritannien, Italien und Frankreich. Eine vollständige Übersicht über alle europäischen Umweltzonen und die jeweils geltenden Bestimmungen finden Sie auf der "Stadtzugangsverordnung in Europa" Website der Europäischen Kommission.
Umweltzonen und Umweltschutz
Die Einrichtung von Umweltzonen liegt in Deutschland in der Hand von Städten und Gemeinden. Grund für die Einrichtung solcher Zonen sind die Grenzwerte nach der EU-Luftqualitätsrichtlinie (s. Infobox „Gesetzliche Grundlagen“). Städten und Gemeinden, welche die Grenzwerte dauerhaft überschreiten, droht eine Geldstrafe von Seiten der EU. Um dies zu umgehen, haben zahlreiche Städte Umweltzonen eingeführt, durch die der Schadstoffausstoß und damit insbesondere die Feinstaubbelastung in der Luft, gesenkt werden soll.
Exkurs: Was ist eigentlich Feinstaub?
Feinstaub ist im Grunde genommen nichts anderes als sehr feiner Staub, der aus einem komplexen Gemisch fester und flüssiger Partikel besteht, die nicht größer als 10 Mikrometer (µm) sind. Feinstaub entsteht bei der Verbrennung von Kraftstoffen, insbesondere von Dieselkraftstoffen, in Automotoren, ist aber auch in den Emissionen von Kraftwerken, Öfen und Heizungen in Wohnhäusern, bei der Stahl- und Metallproduktion und beim Verladen von Schüttgut vorhanden. Die Landwirtschaft bringt ebenfalls Feinstaub hervor und auch natürliche Phänomene wie Bodenerosionen können eine Quelle für Feinstaub sein. In Ballungsgebieten gilt allerdings der Straßenverkehr als größte Feinstaubquelle, zumindest was den toxischen Feinstaub betrifft.
Feinstaub gelangt nicht nur durch die Abgase von Kraftfahrzeugen in die Luft, sondern auch durch den Abrieb von Reifen und Bremsbelägen. Zusätzlich wird auf den Straßen befindlicher Staub durch den Verkehr regelmäßig aufgewirbelt. Feinstaub gilt als Verursacher von Asthma und diverser anderer Atemwegserkrankungen. Grundsätzlich wird Feinstaub daher als gesundheitsschädlich betrachtet. Er verstärkt Allergiesymptome und erhöht das Risiko, an Lungenkrebs zu erkranken. Zudem werden negative Auswirkungen auf das Herz-Kreislauf-System durch Feinstaub angenommen.
Pro und contra
Umweltzonen wurden von Beginn an kontrovers diskutiert. Vor allem Automobilclubs kritisierten die Maßnahme als wenig effektiv und verwaltungsintensiv. Kritiker bemängeln zudem, dass der Straßenverkehr nur einen Anteil von etwa neun bis elf Prozent an der gesamten Feinstaubbelastung habe. Ihrer Meinung nach sollte eine Reduzierung der Emissionen eher bei Heizanlagen ansetzen, die für etwa ein Viertel der Feinstaubbelastung in Deutschland verantwortlich sind.
Auch das Messverfahren für die Feinstaubbelastung steht in der Kritik: Gemessen wird lediglich die Menge des Feinstaubs, nicht jedoch die Zusammensetzung. So ist es möglich, dass eine hohe Feinstaubbelastung nur zu geringen Teilen ihre Ursache im Straßenverkehr hat, und vielmehr auf natürliche Phänomene zurückgeht. In diesen Fällen hätten Umweltzonen kaum Einfluss auf die Messwerte. Generell ist die Messung der Feinstaubbelastung schwierig, da die winzigen Partikel weite Strecken in der Luft zurücklegen können und nicht zwingend dort gemessen werden, wo sie in die Luft gelangt sind.
Trotz aller Kritik ist es seit Einführung von Umweltzonen in Deutschland zu einer Verbesserung der Luftqualität gekommen. Da der Anteil an Fahrzeugen mit niedriger Schadstoffklasse seit 2008 kontinuierlich gestiegen ist, verwundert dies wenig. Eine Untersuchung des Münchener Helmholtz-Zentrums hat ergeben, dass die Feinstaubbelastung in der Umweltzone Berlin in den Jahren 2008 und 2009 jeweils um etwa sechs Prozent sank. Mit Einführung der Stufe 3, in der nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette in Umweltzonen zulässig sind, sank die Feinstaubbelastung im Jahr 2010 um zwölf Prozent.
Für die Umweltzone München stellte eine Studie desselben Instituts im gleichen Untersuchungszeitraum allerdings eine zeitweise Erhöhung der Feinstaubkonzentration an einzelnen Messpunkten fest. Dennoch geht der Münchener Gesundheits- und Umwelt-Referent Joachim Lorenz von einer positiven Entwicklung der Luftqualität seit Einführung der Umweltzone in der bayerischen Landeshauptstadt aus, die aufgrund von besonderen Witterungsbedingungen und Störparametern allerdings nicht belegbar sei.
Der erhöhte Verwaltungsaufwand für Städte und Kommunen ist unstrittig. Entscheidend für die Wirksamkeit von Umweltzonen ist ihre konsequente Durchsetzung. Umweltschutzorganisationen kritisieren, dass Polizei und Ordnungsämter die Einhaltung der Regeln nicht ausreichend überwachen und Verstöße nicht immer konsequent ahnden. So verhängen einige Städte nur Bußgelder für den fließenden Verkehr, in Umweltzonen parkende Fahrzeuge werden hingegen nicht hinsichtlich der erforderlichen Umweltplakette kontrolliert.
Eine weitere Kritik: Im Jahr 2019 erfüllten über 90 Prozent aller Autos die Voraussetzungen, die für eine grüne Plakette notwendig sind. Daher haben Umweltzonen nicht mehr eine solch drastische Wirkung. Die Einhaltung der Grenzwerte der Feinstaubkonzentration kann derzeit in allen Städten erzielt werden, obwohl es noch immer Überschreitungen der Grenzwerte von Stickstoffoxid gibt. Eigentlich hätten diese Grenzwerte bereits bis zum Jahr 2010 eingehalten werden müssen.
Autofahren in Umweltzonen
Grundsätzlich gelten Umweltzonen für alle Pkw. Auch ausländische Fahrzeuge müssen eine entsprechende Feinstaubplakette haben, wenn sie in einer deutschen Umweltzone fahren. Ohne Umweltplakette drohen Fahrern von im Ausland zugelassenen Fahrzeugen die gleichen Strafen wie einheimischen Fahrzeughaltern. Aus dem Ausland kann die Plakette online beantragt werden. Spezielle Plaketten mit zeitlich begrenzter Gültigkeit für Besucher in Gebieten mit Umweltzonen gibt es allerdings nicht. Elektroautos benötigen ebenfalls eine Umweltplakette, auch wenn sie keinen Feinstaub ausstoßen.
Ohne Umweltplakette bleibt lediglich die Möglichkeit, Umweltzonen zu umfahren. Moderne Navigationsgeräte bieten dabei eine gute Unterstützung. Viele Geräte kennen Umweltzonen und bieten die Option, eine Route ohne Umweltzonen einzustellen. Bei einer großflächigen Umweltzone wie dem Ruhrgebiet kann dies allerdings schwierig werden.
Im Zuge der Änderung des Bußgeldkatalogs im April 2020 steigt das Bußgeld für Verstöße gegen Umweltzonen von 80 € auf 100 € an. Punkte beim Fahreignungsregister (vormals Verkehrszentralregister) in Flensburg gibt es seit Mai 2014 nicht mehr.
Ausnahmeregelungen

Zusatzzeichen 1031-50 (Regelung der Ausnahmen)
Keine Regel ohne Ausnahme – dies gilt auch für deutsche Umweltzonen. Feuerwehr, Krankenwagen und Ärzte im Einsatz dürfen Umweltzonen ohne Plakette befahren. Fahrzeuge „mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind“, dürfen laut Bundesimmissionsschutzverordnung ebenfalls ohne Plakette in Umweltzonen fahren. Eine allgemeine Sondergenehmigung gilt auch für Oldtimer mit H-Kennzeichen oder rotem Oldtimer-Kennzeichen. Mehr dazu finden Sie am Ende dieses Ratgebers bei den Tipps zum Thema „Mit dem Oldtimer in der Umweltzone“.
Einige Städte und Kommunen erteilen unter bestimmten Bedingungen zeitlich begrenzte Sondergenehmigungen für Anwohner. Eine solche Ausnahmegenehmigung ist beispielsweise möglich, wenn Fahrzeuge nicht nachgerüstet werden können, um die Abgasnormen für eine entsprechende Umweltplakette zu erfüllen. Auch wenn die Nachrüstung für einen Fahrzeughalter eine unzumutbare „finanzielle Härte“ darstellt, sind in einigen Städte Ausnahmegenehmigungen möglich. Da Ausnahmeregelungen Sache der jeweiligen Kommune sind, gibt es keine allgemeingültigen Voraussetzungen.
Zu den weiteren Ausnahmen gehören zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge, Arbeitsmaschinen wie mobil einsetzbare Maschinen oder land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen. Auch zivile Fahrzeuge der Bundeswehr dürfen ohne Plakette durch die Umweltzone fahren, sofern sie hoheitliche Aufgaben der Bundeswehr erfüllen müssen.
Mit dem Oldtimer in der Umweltzone
- Mit einem H-Kennzeichnen nach § 9 Absatz 1 oder § 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ausgestattete Oldtimer erhalten automatisch eine Sondergenehmigung für das Befahren von Umweltzonen.
- Für Oldtimer, die auf weniger als vier Rädern unterwegs sind, gibt es auch ohne H-Kennzeichen ein Schlupfloch, die sogenannte „Isetta-Regelung“: Zwei- und dreirädrige Fahrzeuge dürfen Umweltzonen grundsätzlich ohne Plakette befahren. Messerschmidt Kabinenroller, Heinkel Kabine, Morgan Threewheler und natürlich die BMW Isetta können also ohne H-Kennzeichen und Plakette in Umweltzonen fahren.
- Ein weiteres Schlupfloch, das allerdings nur wenigen Fahrzeugen offensteht, ist die Umschreibung des Fahrzeugs auf ein Leichtmobil (Fahrzeugklasse 26). Diese gilt für vierrädrige Fahrzeuge bis zu 400 Kilogramm Leermasse mit nicht mehr als 15 kW Motorleistung.