Versicherungspolice und Schein als Nachweis

In Zeiten der Digitalisierung legen Verbraucher häufig keinen Wert mehr auf gedruckte Dokumente. Bei einem Versicherungsschein sollte jedoch besondere Vorsicht gelten. So ist die Versicherungspolice ein direkter Nachweis über einen bestehenden Versicherungsschutz. Ohne gültigen Versicherungsschein können Versicherungsnehmer nicht nachweisen, dass sie über eine entsprechende Police verfügen.

Elisabeth Schwarzbauer

Autorin für Versicherungsthemen


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Zuletzt aktualisiert: July 17, 2023

Author Elisabeth Schwarzbauer

Elisabeth Schwarzbauer

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Elisabeth ist studierte Physikerin, verantwortet bei uns die Versicherungsthemen und hilft Ihnen Ihr bestes Angebot zu finden. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten mit Ihrer Familie oder mit einem Buch auf der Terrasse (wenn es das Wetter ermöglicht).

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Inhaltsverzeichnis
     

    Darauf sollten Sie bei der Police achten

    • Alle Daten an einem Ort
      Ihre Versicherungspolice enthält alle Daten Ihres Vertrags. In dem Dokument werden zum Beispiel die Inhalte einzelner Leistungen sowie Leistungsausschlüsse definiert. Im Leistungsfall oder bei ausbleibender Leistung können Sie sich immer auf die Police berufen.
    • Vor Vertragsunterschrift prüfen
      Da die Versicherungspolice die Grundlage für Ihre Versicherungsleistungen enthält, sollten Sie den Vertrag vor dem Unterschreiben sorgfältig prüfen.
    • Original-Versicherungsschein sorgfältig aufbewahren
      Die Police im Original gilt als wichtiger Nachweis für Ihren Versicherungsschutz. Die Auszahlung einer Lebensversicherung kann zum Beispiel nur erfolgen, wenn der Versicherungsschein im Original vorliegt. Bewahren Sie Ihre Policen sicher auf. So gilt in manchen Fällen der Inhaber der Police als Bezugsberechtigter der Versicherungssumme der Lebensversicherung.
    • Ausgelaufene Policen mindestens drei Jahre aufbewahren
      Bei Versicherungen gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Innerhalb dieser Zeit können Verbraucher zum Beispiel noch Leistungen nachfordern. Um diese Ansprüche durchzusetzen, wird der Versicherungsschein im Original benötigt.
    • Versicherungsschein im Leistungsfall im Original zusenden
      Für Lebensversicherungen gilt nur die Original Police als Nachweis, dass der Versicherungsnehmer leistungsberechtigt ist. Aus diesem Grund müssen Sie dem Versicherer auch dieses Dokument zusenden, wenn Sie die Leistung beziehen wollen. Dieses Dokument sollten Sie unbedingt per Einschreiben versenden, damit Sie einen Nachweis darüber erhalten, dass die Versicherung den Schein erhalten hat. Alternativ können Sie auch eine Filiale des Versicherers aufsuchen und die Police gegen eine Quittung dort abgeben.
    • Vertragsanpassungen prüfen
      Bei vielen Versicherungen erfolgt im Laufe der Zeit eine Beitragsanpassung oder eine Leistungsanpassung. Prüfen Sie jede Änderung genau und weisen Sie Ihre Versicherung auf mögliche Fehler hin.
    • Verlorene Dokumente umgehend nachfordern
      Sind Versicherungspolicen zum Beispiel während eines Umzugs verlorengegangen, sollten Sie den Versicherer umgehend über den Verlust informieren. Sie erhalten dann neue Verträge zugeschickt.

    Versicherungsschein oder Versicherungspolice?

    Der Versicherungsschein ist eine Urkunde, die schriftlich bestätigt, dass ein Versicherungsvertrag zwischen einem Versicherer und Versicherungsnehmer besteht. Ein Versicherungsschein wird auch als Police (Französisch für „Nachweis“) oder Versicherungspolice bezeichnet. Mit dem Versicherungsschein können Versicherungsnehmer somit nachweisen, dass sie eine entsprechende Versicherung besitzen. So kann also nur mit einem gültigen Schein nachgewiesen werden, dass eine Versicherung und somit ein bestimmter Schutz besteht.

    Die Funktion der Versicherungspolice geht jedoch noch über den reinen Nachweis hinaus. So werden in der Police alle Leistungen der Versicherung sowie die AGB des Versicherungsnehmers genau spezifiziert. Darüber hinaus werden Ausschlüsse oder individuelle Vereinbarungen zwischen Versicherungsnehmer und Versicherung schriftlich festgehalten.

    Bedeutung für den Versicherungsvertrag

    Dem Versicherungsnehmer wird die Police nach Abschluss eines Versicherungsvertrags zugeschickt oder übergeben. Erst mit der Übersendung der Police sowie der Annahme der Police durch den Versicherungsnehmer hat der Versicherungsvertrag vollständige Rechtsgültigkeit.

    Im Schadensfall oder Leistungsfall dient der Versicherungsschein letztlich als Nachweis, dass ein Vertrag besteht. Ebenso kann die Police als Nachweis gefordert werden, wenn eine Versicherung als Kreditsicherheit verwendet wird. Darüber hinaus muss das Dokument beim Verkauf einer Lebensversicherung vorhanden sein. Dabei reicht es in der Regel jedoch nicht aus, dass die Urkunde den Besitzer wechselt. Vielmehr muss der neue Besitzer eingetragen werden.

    Für diese Versicherungen werden Versicherungspolicen benötigt

    1. Kfz-Versicherung: Wenn Sie eine Kfz-Versicherung abschließen, erhalten Sie meist eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB). Mit der eVB-Nummer haben Sie zwar zunächst einen Nachweis über einen vorläufigen Versicherungsschutz für die Anmeldung eines Kfz. Der vollständige und endgültige Versicherungsschutz besteht jedoch erst, wenn Sie die Police von Ihrem Versicherer erhalten und angenommen haben. Im Schadensfall müssen Sie mit Ihrer Police Ihren Versicherungsschutz nachweisen. Dies gilt zum Beispiel auch dann, wenn Sie einen Mietwagen nutzen und nur eine temporärer Schadenshaftpflicht abschließen.
    2. Lebensversicherung: Die Lebensversicherungspolice ist ein Vertrag zwischen der Versicherungsgesellschaft und der Person, die die Versicherung abschließen möchte. Jede Lebensversicherungspolice ist verschieden sowie die Gesetzte der Staaten, die diese Policen regeln. Die Versicherungspolice der Lebensversicherung spielt eine wichtige Rolle, dass das Kapital oder eine Rente aus der Versicherung erst ausgezahlt werden kann, wenn der Nachweis im Original vorliegt.
    3. Sterbegeldversicherung: Diese Versicherung wird auch als „Mini-Lebensversicherung“ bezeichnet. Damit der Versicherer leistet, muss auch hier eine originale Urkunde vorliegen.
    4. Risikolebensversicherung: Die Police dieser Versicherung wird ebenfalls im Leistungsfall benötigt. Darüber hinaus können Banken die Urkunde als Nachweis anfordern, wenn die Risikolebensversicherung für die Absicherung eines Baukredits genutzt wird.
    5. Berufshaftpflichtversicherung: Bestimmte Berufsgruppen wie Architekten, Versicherungsvermittler, Ärzte oder Anwälte müssen über eine Haftpflichtversicherung verfügen, um eine Zulassung für ihre Arbeit zu erhalten. Die Police ist beim Antrag auf Zulassung vorzulegen. Ebenso können Klienten einfordern, den Nachweis zu sehen.
    6. Hausratversicherung: Wenn Sie eine Hausratversicherung abschließen, erhalten Sie eine entsprechende Police nach Vertragsabschluss. Erst mit Erhalt der Police ist der Versicherungsvertrag vollumfänglich geschlossen.
    7. Private Krankenversicherung: Wenn Sie Versicherungsnehmer der PKV sind, bekommen Sie in der Regel eine umfangreiche Police mit allen Details zu Ihrem Tarif. Bei Fragen zu Leistungen können Sie dann direkt in Ihrer Urkunde nachschauen.

    Vertragsinhalt

    Der Versicherungsschein ist mehr als eine reine Urkunde, die zum Nachweis des Versicherungsschutzes dient. Er enthält alle wichtigen Vertragsdetails sowie Informationen zu den Vertragspartnern. Dazu gehören insbesondere Details zum Versicherungsnehmer und über andere versicherte Personen, die Versicherungsart sowie die Versicherungsnummer, die Bedingungen des Versicherungsschutzes, die Versicherungssumme und der Versicherungswert, Versicherungsprämien und der Versicherungsbeginn.

    • Vertragsbeginn: Auf dem Versicherungsschein ist der Vertragsbeginn ausgewiesen. Ist die Versicherungsleistung an eine bestimmte Laufzeit geknüpft, ist auch diese auf der Police vermerkt.
    • Vereinbarter Versicherungsschutz: Die Police führt alle Leistungen der Versicherungen im Detail auf.
    • Versicherungsbeitrag: Der Versicherungsschein weist genau aus, welche Beiträge zur Versicherung fällig werden. Darüber hinaus enthält der Vertrag auch Hinweise dazu, wie der Versicherungsbeitrag gezahlt wird und welche Bedingungen hierfür gelten. So kann zum Beispiel in der Police stehen, dass die Beiträge immer bis zum 15. eines Monats beglichen werden müssen.
    • Versicherungsnummer: Die Versicherungsnummer ist ein wichtiges Element der Police. Diese Nummer müssen Sie zum Beispiel auch bei Rückfragen zum Vertrag angeben.
    • Individuelle Vereinbarungen: Werden mit der Versicherung individuelle Vereinbarungen getroffen, müssen diese ebenfalls in der Police festgehalten werden.
    • Leistungssauschlüsse: In der Police werden auch die Fälle genannt, in welchen die Versicherung nicht greift. Diese Hinweise sind zum Beispiel bei einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung besonders wichtig.
    • AGB: Die Versicherungspolice enthält immer auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, in welchen zum Beispiel Hinweise zu Kündigungsfristen zu finden sind.
    • Sonderregelungen: Gibt es gesonderte Regelungen, die über die herkömmlichen Leistungen des Vertrags hinausgehen, müssen diese ebenfalls in der Police erfasst werden.

    Vertragsdaten regelmäßig prüfen!

    Die Inhalte der Police sowie Beiträge für Versicherungen können sich während der Vertragslaufzeit ändern. In diesem Fall erhalten Sie eine neue Police mit einem Hinweis zur Vertragsaktualisierung. Prüfen Sie die neuen Daten genau. In der Regel haben Sie bei Änderungen in manchen Fällen ein Sonderkündigungsrecht, zum Beispiel bei Erhöhung der Beiträge für die Kfz-Versicherung.

    Versicherungsscheinnummer

    Die Versicherungsnummer (VSNR) besteht aus Buchstaben und Zahlen und ist ein Identifikationskennzeichen von versicherten Personen (Gesetzliche Rentenversicherung). Diese wird auch als Rentenversicherungsnummer (RVNR) bezeichnet und deren Einführung erfolgte im Jahr 1964. Durch die Versicherungsnummer werden die Rentenbeiträge abgerechnet. Sie wird für jede sozialversicherungspflichtige Arbeit oder Sozialleistung, wie das Beantragen von Arbeitslosengeld, benötigt.

    Mit der Nummer der Versicherungspolice kann diese eindeutig zugeordnet werden. Die Nummer steht in der Regel ganz oben auf dem Versicherungsschein sowie in manchen Fällen auf jeder Seite der Versicherungspolice.

    Die Nummer ist wichtig, damit Sie im telefonischen oder schriftlichen Kontakt mit dem Versicherer Ihren Versicherungsschein angeben können. Darüber hinaus spielt die Nummer beim Verlust des Versicherungsscheins oder bei Schadensmeldungen eine wichtige Rolle.

    In der Regel beschränkt sich eine Versicherungsscheinnummer auf maximal 17 Zeichen. Einige Versicherer verwenden auch längere Nummern. Wer einen Schaden geltend machen will, muss bei längeren Versicherungsnummern einige Zeichen weglassen. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Schaden elektronisch über Portale wie schadenplus.de an den Versicherer gemeldet wird.

    Aufbau der Versicherungsnummer

    Jedes Versicherungsunternehmen hat eine eigene Systematik bei der Vergabe der Versicherungsnummer. Sie besteht in der Regel aus Angaben zur Versicherungsart sowie einer durlaufenden Nummer und einer Zuordnung zu einem bestimmten Sachbearbeitungsgebiet.

    Beispiel: PAV/70/0156/1111111111/089

    Vertragsantrag

    Ein Versicherungsschein wird nicht direkt beantragt. Vielmehr erhalten Sie die Police, wenn Sie eine Versicherung abschließen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie den Versicherungsvertrag online, über einen Versicherungsmakler oder bei einem Versicherer vor Ort beantragen.

    Die Versicherungspolice wird in der Regel per Post an Sie versandt. Je nach Police kann es unterschiedlich lang dauern, bis Sie Ihre Police erhalten. So benötigen Versicherer zum Beispiel länger, um einen Versicherungsantrag einer Lebensversicherung zu prüfen als den Online-Antrag für eine Kfz-Versicherung. Bei einer Autoversicherung wird die Police in der Regel innerhalb weniger Werktage zugeschickt.

    Unterschiedliche Ausführungen

    Der Original Versicherungsschein einer Lebensversicherung kann in Form einer echten Urkunde gedruckt sein, der in einer separaten Mappe erstellt wird. Herkömmliche Policen für Haftpflicht- oder KFZ-Versicherungen bestehen üblicherweise aus herkömmlichen Papierausdrucken.

    Versicherungspolice verloren - was nun?

    Grundsätzlich sollten Versicherungspolicen immer sorgfältig aufbewahrt werden. Allerdings kann es immer einmal vorkommen, dass eine Police verloren geht, sei es beim Aufräumen oder bei einem Umzug.

    • Sachversicherungen (Hausrat oder Haftpflicht): Bei herkömmlichen Sachversicherungen ist der Verlust des Versicherungsscheins nicht wirklich tragisch. In diesem Fall können Sie sich an den Versicherer wenden und einen Ersatzdruck anfordern. Dieser wird Ihnen dann innerhalb kurzer Zeit zugeschickt.
    • Personenversicherungen: Im Falle einer Lebensversicherungspolice ist ein Verlust gravierender, denn theoretisch ist der Besitzer der Police auch der Bezugsberechtigte der Versicherungsleistung. Verlieren Sie die Police, haben Sie erst einmal keinen Anspruch auf die Versicherungssumme im Leistungsfall, da Sie den Besitz der Versicherung nicht nachweisen können.

    So gehen Sie vor

    1. Informieren Sie Ihren Versicherer, wenn Sie feststellen, dass Ihre Police vor Vertragsablauf verloren gegangen ist.
    2. Schicken Sie dem Versicherer eine Verlusterklärung, in welcher Sie genau festhalten, dass Ihre Police nicht mehr vorhanden ist.
    • Die Verlusterklärung muss eine Versicherung enthalten, dass Sie die Police trotz umfangreicher Suche nicht mehr finden konnten.
    • Beantragen Sie in der Verlusterklärung außerdem eine neue Police.
    • Geben Sie unbedingt Ihre Versicherungsnummer an.
    • Geben Sie den Versicherungsnehmer an.
    • Erklären Sie, dass Sie die Versicherung freistellen, wenn bereits ein Dritter mit Erfolg Ansprüche gestellt hat.

    Abgabe einer Verlusterklärung

    Nach dem Verlust der Police einer Lebensversicherung können Sie deren Leistungen erst beziehen, wenn Sie die Verlusterklärung abgegeben haben.

    Aufbewahrungspflicht

    Die Verjährungsfrist für Versicherungsleistungen beträgt drei Jahre. Sie sollten Ihre ausgelaufenen Versicherungspolicen deshalb mindestens für diesen Zeitraum aufbewahren. So sind Sie zu eventuellen Nachforderungen berechtigt.

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