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Die KFZ Haftpflicht kommt grundsätzlich nicht für Schäden am eigenen Fahrzeug auf. Um das finanzielle Risiko für Fahrzeughalter zu verringern, ist der Abschluss einer zusätzlichen Autoversicherung – Teilkasko oder Vollkasko – notwendig. Die Teilkasko zahlt bei Diebstahl und (Unfall)Schäden, die nicht durch grobe Fahrlässigkeit, unter Alkoholeinfluss des Fahrers oder bautechnische Mängel entstanden sind. Dazu gehört z. B. Marderbiss, Glasbruch durch Steinschlag sowie Wild- und Unwetterschaden (Hagel). Für ältere Gebrauchtwagen mit einem stabilen Restwert ist eine Teilkasko sinnvoll, da sie die wichtigsten Schäden zu einem guten Preis/Leistungsverhältnis abdeckt. Die Vollkasko bietet zusätzlich umfangreichere Absicherungen, die vor allem für Fahranfänger und Halter/Fahrer von Neuwagen bzw. Luxusautos wichtig sein können. Die Beitragshöhe einer Teilkasko-Versicherung wird aus verschiedenen Vorgaben (z.B. Typ– und Risikoklasse) errechnet. Sie ist nicht von Vorschäden abhängig und kann durch eine – frei wählbare – Selbstbeteiligung verringert werden. Diese liegt meist zwischen 150 € und 500 €.Vor Abschluss einer Teilkasko-Versicherung lohnt ein Vergleich der Beiträge und Leistungen mehrerer Versicherer. Einige KFZ-Versicherer – u.a. die DEVK und die HDI Versicherung – bieten interessante Zusatzleistungen bei günstigen Beiträgen.
Die Kaskoversicherung ist eine freiwillige Fahrzeugversicherung und wird von zahlreichen Versicherungsgesellschaften angeboten. Dabei können sich die Fahrzeughalter für eine Vollkasko oder Teilkasko entscheiden.Die Vollkasko schließt alle Leistungen der Teilkasko ein. Zusätzlich leistet sie bei Vandalismus, Totalschaden nach Autounfall und Autoschäden durch selbstverschuldete Unfälle. Sie ist vor allem für Neu- oder Jahreswagen und sehr hochwertige Gebrauchtwagen sowie Cabrios mit Stoffdach empfehlenswert. Die Höhe der Beiträge wird nach verschiedenen Kriterien – u.a. Typ/Regionalklasse, Schadensfreiheitsrabatt, Selbstbehalt – errechnet und kann sich im Laufe der Versicherungszeit durch deren Veränderung verringern oder erhöhen. Eine neue Variante der Absicherung von KFZ ist die Gebrauchtwagen Kaskoversicherung. Sie enthält Leistungen der Teil- und Vollkasko, wird aber deutlich günstiger angeboten. Das Aufnahmealter von Gebrauchtwagen schwankt zwischen 1-10 Jahren. Die Vertragsbedingungen für die Gebrauchtwagen Kaskoversicherung werden von den anbietenden Versicherungen bestimmt und unterscheiden sich deutlich voneinander.Durch das große und unübersichtliche Angebot von KFZ Versicherungen kann ein Preisvergleich vor dem Abschluss viel Geld sparen. Ein sehr ausgewogenes Beitrags- und Leistungsverhältnis bieten oft Direktversicherer wie z.B. die Cosmos Direkt oder die Huk24.
Die KFZ Haftpflichtversicherung ist eine so genannte Pflichtversicherung. Jeder Halter eines für den Straßenverkehr zugelassenen Kraftfahrzeuges ist per Gesetz zum Abschluss dieser Versicherung verpflichtet. Als Nachweis gilt die „Grüne Versicherungskarte“ (Doppelkarte), die Grüne Karte ist die internationale Bestätigung einer Kfz-HP. Und bekommt der Kunde i. d. R. nach Anmeldung des Fahrzeugs von der Versicherung.Die KFZ Haftpflicht leistet bei Schäden, die Dritten durch die Verkehrsteilnahme des versicherten Fahrzeuges zugefügt worden sind. Die gesetzlich vorgegebene Mindestversicherungssumme in Deutschland beträgt 2.5 Mio. € bei Personenschäden, 500.000 € bei Sachschäden und 50.000 € bei Vermögensschäden. Die meisten Versicherer bieten mittlerweile standardmäßig höhere Summe an.Eine Absicherung der versicherten Personen durch eine spezielle Insassenunfallversicherung ist nicht notwendig. Diese Risiken können durch eine allgemeine Unfallversicherung weitaus besser abgesichert werden. Eine wichtige zusätzliche KFZ Versicherung ist bei höherwertigen Fahrzeugendie VollKasko, die für Schäden am eigenen Fahrzeug einsteht.Die Beiträge zur KFZ Haftpflichtversicherung werden aus der Typ- und Regionalklasse des Fahrzeugs errechnet. Neben einem Schadenfreiheitsrabatt können sich unterschiedliche „Risikomerkmale“, wie die Laufleistung/Jahr oder Geschlecht und Beruf des Versicherungsnehmers beitragsmindernd auswirken.Günstige Beiträge bieten vor allem Direktversicherer wie z.B. die Direct Line.
Ein wichtiger Aspekt der Autoversicherung ist der KFZ Schutzbrief. Er wird von den meisten Versicherungsgesellschaften als günstiger Zusatz zur KFZ Haftpflicht angeboten und bietet einen Rundumschutz für das angemeldete Fahrzeug. Einige Versicherungen kombinieren den Schutzbrief auch mit einer Unfallversicherung für den Fahrer bzw. die gesamte Familie.Der Schutzbrief ist im In- und Ausland gültig und bietet eine Vielzahl von Leistungen. Dazu gehören u.a. Pannenhilfen, Abschlepp- und Verschrottungsdienste, Versand von Dokumenten oder Ersatzschlüsseln sowie Rücktransporte. Das Leistungsangebot und der Preis für den Schutzbrief werden von den Versicherungsgesellschaften individuell festgelegt. Anfallende Reparaturkosten für das Fahrzeug sind grundsätzlich nicht mitversichert.Die so genannte Mallorca Police ist ein besonderer Zusatz des Kfz-Haftpflicht, die insbesondere für Reisen ins Ausland sinnvoll ist. Diese Police hat eine eurpaweite Geltung. Sie springt bei Problemen, Unfällen oder Schäden ein, die bei der Benutzung von Mietwagen entstehen können. Die Absicherung ist besonders wichtig, da Versicherungen im Ausland häufig keine ausreichenden Deckungssummen haben und die entstandenen Restkosten immer zu Lasten der Person gehen, die den Wagen gemietet hat. Fernreisende benötigen eine sogenannte Traveller-Police, die weltweit gilt.
Durch den starken Wettbewerb der europäischen Versicherungsgesellschaften können Fahrzeughalter viel Geld sparen, wenn sie in eine günstige Autoversicherung wechseln. Wie alle anderen Versicherungen, muss auch die KFZ Versicherung in der Regel schriftlich gekündigt werden. Eine ordentliche Kündigung kann zum Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres oder in Ausnahmefällen unterjährig erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt im Normalfall einen Monat. Die außerordentliche Kündigung kann der Versicherte bei einer angekündigten Beitragserhöhung vornehmen. Die Frist beträgt auch hier meist einen Monat nach Eingang der Erhöhung. Sie können Ihre Autoversicherung auch nach einem Schadenfall kündigen, erhalten in diesem Fall aber bereits eingezahlte Jahresbeiträge nicht als Restrückzahlung erstattet.Wenn Sie ein Fahrzeug anmelden, können Sie unproblematisch die Autoversicherung wechseln. Der Übergang erfolgt durch die Vorlage der Doppelkarte der zukünftigen Versicherung beim Straßenverkehrsamt und hebt den vorherigen KFZ Versicherungsvertrag automatisch auf. Durch eine KFZ Abmeldung – bei Verkauf oder Totalschaden – wird die Haftpflichtversicherung automatisch beendet.
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