Schadenfreiheits­klasse: So funktioniert das System

Mit Ihrer Kfz-Versicherung sichern Sie sich gegen die finanziellen Folgen von Autounfällen ab. Wer mehrere Jahre unfallfrei fährt, sodass dem Versicherer keine Kosten entstehen, wird durch einen Schadenfreiheitsrabatt und eine höhere Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) belohnt. Wie Sie am besten von der Schadenfreiheitsklasse profitieren, erfahren Sie hier.

Elisabeth Schwarzbauer

Autorin für Versicherungsthemen


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Zuletzt aktualisiert: March 17, 2024

Author Elisabeth Schwarzbauer

Elisabeth Schwarzbauer

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Elisabeth ist studierte Physikerin, verantwortet bei uns die Versicherungsthemen und hilft Ihnen Ihr bestes Angebot zu finden. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten mit Ihrer Familie oder mit einem Buch auf der Terrasse (wenn es das Wetter ermöglicht).

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Inhaltsverzeichnis
     

    Das Wichtigste in Kürze

    • Anhand der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) wird Ihnen ein Beitragsrabatt gewährt.

    • Autofahrer, die erstmalig ein Fahrzeug versichern, beginnen meist mit der Schadenfreiheitsklasse ½ (ab Führerscheindauer von drei Jahren). Statt Rabatt gibt es einen Aufschlag auf den Beitrag. SF 1 beginnt ab 100 Prozent Beitragssatz, wird nach einem Jahr jedoch schon auf 85 Prozent verringert.

    • Für Fahranfänger mit weniger als drei Jahren Fahrpraxis gibt es eine Sonderklasse (höhere Beiträge). Je länger die Fahrerfahrung ist, desto höher ist der Rabatt in der Schadenfreiheitsklasse.

    • Sollten Sie in einem Jahr mehrere Unfälle verursacht haben, lohnt es sich meist nur die teuersten Schadenfälle regulieren zulassen. Außerdem ist hierbei wesentlich, ob Ihr Pkw in einer Teilkaskoversicherung oder einer Vollkaskoversicherung abgesichert ist.

    • Lassen Sie sich bei Kündigung Ihrer Kfz-Versicherung unbedingt eine Bescheinigung über die Schadenfreiheitsklasse mitschicken!

    • Bei Versicherungswechsel gelten die Sondereinstufungen und der Rabattschutz , der Sie im neuen Vertrag vor einer Rückstufung der SF-Klasse bewahrt hat, nicht mehr! Allerdings können Sie die schadenfreien Jahre meist übertragen und so einen geringeren Kfz-Versicherungsbeitrag erlangen.

    • Anhand der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) wird Ihnen ein Beitragsrabatt gewährt.
    • Wer erstmalig ein Fahrzeug versichert beginnt meist mit der Schadenfreiheitsklasse ½ (ab Führerscheindauer von drei Jahren). Statt Rabatt gibt es einen Aufschlag auf den Beitrag.
    • Für Fahranfänger mit weniger als drei Jahren Fahrpraxis gibt es eine Sonderklasse (höhere Beiträge).
    • Sollten Sie in einem Jahr mehrere Unfälle verursacht haben, lohnt es sich meist nur die teuersten Schadenfälle regulieren zulassen.
    • Lassen Sie sich bei Kündigung Ihrer Kfz-Versicherung unbedingt eine Bescheinigung über die Schadenfreiheitsklasse mitschicken!
    • Bei Versicherungswechsel gelten die Sondereinstufungen und der Rabattschutz, der Sie vor einer Rückstufung bewahrt hat, nicht mehr! Allerdings können Sie die schadenfreien Jahre meist übertragen.

    Jeweils zum 1. Januar jeden Jahres betrachten die Kfz-Versicherer die Schadenverläufe der Fahrer und somit die Schadenfreiheitsklasse ihrer Kunden. Wer im Vorjahr keinen Unfall verursacht hat, steigt in der Schadenklasse auf. Umgekehrt können Sie in eine niedrigere SF-Klasse abrutschen, wenn viele Unfälle gemeldet wurden.

    Wenn Sie viele Jahre unfallfrei fahren, summieren sich die einzelnen Besserstufungen bezüglich der Schadenfreiheitsklasse. In der Folge wird die Kfz-Versicherung für Sie immer günstiger, denn anhand der Schadenfreiheitsklasse wird Ihnen in der Autoversicherung ein Beitragsrabatt gewährt. In den ersten vier Jahren der KfZ-Versicherung wirkt sich der Nachlass besonders hoch aus und der Beitragssatz in der Schadenfreiheitsklasse reduziert sich deutlich. Je länger Sie als Fahrer mit Ihrem Pkw also keinen oder nur eine geringe Anzahl an Unfällen verursachen, desto höher ist die Chance auf eine Herabstufung in der SF-Klasse.

    Schadenfreiheitsklassen und Rabatte

    Foto: FinanceSout24 / FinanceSout24

    Tabelle: Schadenfreiheitsklassen

    Die Schadenfreiheitsklassen verlaufen nach einer einheitlichen Reihenfolge, wobei die höchste Schadenfreiheitsklasse 35 die günstigste für den Versicherten ist. Bei Fahranfängern mit weniger als drei Jahren Fahrerlaubnis ist das Unfallrisiko am höchsten, weshalb Versicherungsunternehmen sie in die besondere SF-Klasse 0 einstufen. Wer erstmalig ein Fahrzeug versichert, aber kein Fahranfänger mehr ist, beginnt meist in der Schadenfreiheitsklasse ½. In dieser Schadenfreiheitsklasse gibt es keinen Rabatt, sondern der Versicherer berechnet einen prozentualen Aufschlag auf den „normalen“ Beitrag. Wenn Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln, bleibt Ihre SF-Klasse bestehen (Ausnahme: Rabattretter). Hierbei fragt die neue Kfz-Versicherung bei der vorherigen Versicherung die Schadenfreiheit für die Kfz-Haftpflicht und Vollkaskoversicherung (falls vorhanden) an und lässt sich diese bestätigen.

    Beitragshöhe nach SF-Klasse

    SF-Klasse Bedingung Schadenfreiheitsrabatt / Beitragshöhe in Prozent
    SF31 - SF35 31 - 35 Jahre unfallfrei ca. 20 Prozent
    SF26 - SF30 26 - 30 Jahre unfallfrei ca. 25 Prozent
    SF16 - SF25 16 - 25 Jahre unfallfrei ca. 35-30 Prozent
    SF9 - SF15 9 - 15 Jahre unfallfrei ca. 45-40 Prozent
    SF5 - SF8 5 - 8 Jahre unfallfrei Ca. 55-50 Prozent
    SF4 4 Jahre unfallfrei ca. 60 Prozent
    SF3 3 Jahre unfallfrei ca. 70 Prozent
    SF2 2 Jahre unfallfrei ca. 85 Prozent
    SF1 1 Jahr unfallfrei ca. 100 Prozent
    SF½ Mindestens 3 Jahre EU-Führerschein, erstmalige Versicherung eines Fahrzeugs ca. 100 bis 140 Prozent
    SFS Nach Rückstufung aus SF1 ca. 150 bis 175 Prozent
    SF0 Fahranfänger mit weniger als 3 Jahren Fahrerlaubnis, erstmalige Versicherung eines Fahrzeugs ca. 200 bis 260 Prozent
    M (Malusklasse) Rückstufung von Fahranfängern mit SF0 oder SF½ nach Unfall durch Eigenverschulden ca. 240 bis 280 Prozent

    Stand: November 2022, alle Angaben ohne Gewähr

    Wie hoch der Schadenfreiheitsrabatt in den einzelnen Schadenfreiheitsklassen ausfällt, hängt von den individuellen Regelungen der einzelnen Versicherer ab. Wie viele Jahre unfallfrei gefahren wurden ist hierbei ausschlaggebend.

    Teilweise gilt eine entsprechende Beitragsreduzierung auch für mehrere Schadenfreiheitsklassen. 

    SF-Rabatt für Teilkasko unwichtig

    Für Fälle in der Teilkaskoversicherung ist der Schadenfreiheitsrabatt nicht geeignet, weil es sich hier um Schäden handelt, welche Sie nicht selbst verursacht haben und für die Sie nicht in der SF-Klasse abgestuft werden dürfen. Daher liegt der Beitrag für die Teilkaskoversicherung in der Regel immer bei 100 Prozent.zu den Schäden, die in der Teilkaskoversicherung abgedeckt sind, zählen zum Beispiel Marderbisse oder Sturmschäden. Die Vollkaskoversicherung wird im Gegensatz jedes Jahr günstiger, je länger kein Schaden gemeldet wurde.

    Günstig in der SF35, teuer in der Malusklasse

    In der Regel erreichen Versicherte ab 35 Jahre unfallfrei Fahren mit der SF35 die Höchstgrenze der SF-Klassen und müssen dann teilweise nur noch 20 Prozent von den eigentlichen Beitragssätzen bezahlen. Nach einem Unfall hingegen werden Sie eine oder mehrere Stufen in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft.

    Wer besonders viele Unfälle mit seinem Auto verschuldet hat, kann in die schlechteste Schadenfreiheitsklasse, die Malusklasse, eingestuft werden. In dieser untersten SF-Klasse muss ein Beitragssatz mit teilweise hohem Aufschlag (bis zu 280 Prozent des üblichen Beitrags) bezahlt werden. In welcher Schadenfreiheitsklasse Sie sich befinden, können Sie der aktuellen Rechnung Ihres Versicherers entnehmen oder einfach dort erfragen.

    Auswirkungen auf Versicherungsbeitrag

    Der Schadenfreiheitsrabatt wirkt sich maßgeblich auf die Höhe Ihres Versicherungsbeitrags aus. Zudem beeinflussen Regional- und Typklasse den Beitrag. Die Typklasse richtet sich nach Ihrem Fahrzeug: Desto höher die Zahl der Unfälle für ein Fahrzeug des gleichen Typs ist, umso höher ist Ihr Beitragssatz und je niedriger somit die Schadenfreiheitsklasse. Die Regionalklasse basiert auf der Unfallstatistik Ihres Zulassungsbezirks: Bewohner unfallträchtiger Regionen zahlen höhere Beiträge.

    Für Fahranfänger gibt es während der ersten drei Jahre eine Sonderklasse (SF0), in welcher höhere Beiträge bezahlt werden müssen. Wer in dieser Zeit einen Unfall verursacht, kann in die noch teurere Malusklasse eingestuft werden. Haben Sie schon drei Jahre lang Ihren Führerschein und melden erstmalig ein Fahrzeug an, erhalten Sie die Schadensklasse S½. Erst wenn Sie seit drei Jahren einen EU-Führerschein besitzen und ein Jahr lang unfallfrei geblieben sind, erreichen Sie die Schadenfreiheitsklasse 1, in welcher Sie den Ausgangsbeitrag von 100 Prozent zahlen. Bei weitere, schadenfreien Verlauf steigen Sie in der Schadenfreiheitsklasse ein Jahr später bereits auf 85 Prozent, im dritten Jahr auf 70 Prozent und im vierten Jahr ohne selbstverschuldeten Unfall auf 60 Prozent des Versicherungsbeitrags.

    SF-Klassen für Zweitwagen

    Wer einen Zweitwagen nutzt, kann bei seiner Autoversicherung von Sonderkonditionen hinsichtlich der Schadenfreiheitsklasse profitieren. Diese Rabatte betreffen vor allem die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Schadensfreiheitsklasse.

    Diese Sondereinstufung ist bei der Autoversicherung nicht einheitlich geregelt und wird häufig „verbesserte Zweitwagenregelung“ genannt. Dies bedeutet, dass jeder Versicherer andere Konditionen für die Kfz-Haftpflichtversicherung und Einstufung der Schadenfreiheitsklasse des Zweitwagens anbieten kann.

    Gängige Regelungen für die Einstufung

    Sehr kulante Versicherungsgesellschaften wie beispielsweise die Admiraldirekt, die R+V oder Hanse Merkur stufen den Zweitwagen unter bestimmten Voraussetzungen in die gleiche SF-Klasse ein wie den Erstwagen. Andere wiederum machen die Sonderkonditionen hinsichtlich der SF-Klasse für den Zweitwagen davon abhängig, ob der Erstwagen auch bei ihnen versichert ist oder ob der Versicherungsnehmer schon einmal bei ihnen versichert war. Allerdings gibt es auch Assekuranzen, die eine Sondereinstufung beim Schadenfreiheitsrabatt unabhängig davon anbieten, wo das Erstfahrzeug versichert wurde.

    In der Praxis wenden Versicherungsunternehmen bei der Zweitwagenversicherung meistens die sogenannte SF-Klasse ½ an. Damit wird der Tarif schon günstiger, denn üblicherweise würde ein erstmalig versichertes Fahrzeug in die SF-Klasse 0 eingestuft werden.

    Einige Versicherungsunternehmen bieten ihren Kunden für den Zweitwagen auch die Einstufung in die SF-Klassen 2 oder 3 an. Noch höhere Einstufungen werden beim Schadenfreiheitsrabatt eher selten vorgenommen. Sie hängen dann in der Regel davon ab, welche SF - Einstufung beim Erstwagen vorliegt.

    Konditionen für die Zweitwagenversicherung

    Damit ein zweiter PKW günstig versichert werden kann, gelten für viele Policen folgende Bedingungen:

    • Der Hauptnutzer des Zweitwagens ist älter als 25 Jahre. Damit wollen die Versicherungen verhindern, dass ein junger Fahrer zu Beginn in eine sehr günstige SF-Klasse eingestuft wird und das Schadensrisiko somit für den Versicherer steigt.

    • Die SF-Klasse des Erstwagens liegt in der Kfz - Haftpflicht bei mindestens S½.

    • Der Erstwagen ist bei der gleichen Versicherung abgesichert.

    • Der Erstwagen ist auf den Ehepartner oder ein Elternteil des Halters abgesichert. Alternativ kann ebenso der Nutzer des Zweitwagens zugelassen und beim gleichen Versicherer versichert sein.

    • In den letzten 12 Monaten darf kein Schaden beim Versicherer gemeldet worden sein.

    Versicherungsvergleich

    Aber: Dies sind nur beispielhafte Voraussetzungen, die sich von Versicherer zu Versicherer unterscheiden. Daher lohnt ein Versicherungsvergleich.

    Nicht immer ist der eigene Versicherer am günstigsten, wenn es um die Zweitwagenversicherung geht. In manchen Fällen kann es sich lohnen, die Kfz-Versicherung nach der Anschaffung eines Zweitwagens zu wechseln. Führen Sie hierfür einen Versicherungsvergleich durch und berücksichtigen Sie die Kündigungsfristen.

    Wichtige Kriterien für die Einstufung

    Für die Höhe der Versicherungspolice des Zweitwagens sorgt die Einstufung in eine bessere SF-Klasse für einen Preisnachlass gegenüber der gewöhnlichen Erstversicherung. Allerdings gelten für die Kostenstaffelung des Tarifs sonst die gleichen Konditionen wie für die SF - Klasse bei einem Erstwagen. So spielt es zum Beispiel für die Höhe der Prämien eine Rolle, wo das Auto nachts abgestellt wird oder wie viele Kilometer damit jährlich gefahren werden.

    Mögliche Preisnachlässe

    Die möglichen Nachlässe sind je Versicherer unterschiedlich. Ein Beispiel mit fiktiven Werten:

    SF-Klassen Rabatt in der Haftpflicht Rabatt bei Vollkasko
    SF½ Bis zu 30 Prozent Bis zu 16 Prozent
    SF1 Bis zu 15 Prozent Bis zu 16 Prozent
    SF2 Bis zu 10 Prozent Bis zu 7 Prozent
    SF3 Bis zu 5 Prozent Bis zu 5 Prozent

    Wer mit seinem Zweitwagen zum Beispiel in die SF-Klasse 1 bei der Vollkaskoversicherung eingestuft wird, spart bei einer monatlichen Prämie von 100 Euro 15 Euro bei der Zweitwagenversicherung, wenn alle weiteren Konditionen die gleichen sind.

    Tipp: Wechsel der Schadenfreiheitsrabatte möglich

    Es ist auch möglich, den Schadenfreiheitsrabatt zwischen den versicherten Fahrzeugen zu verschieben. Allerdings muss nach der Übertragung der SF-Klasse des Erstwagens dieser neu eingestuft werden. Hier sollte kalkuliert werden, ob sich das Verschieben von Rabatten auszahlt.

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    SF-Klassen für Motorräder

    Auch bei einer Motorradversicherung bestimmt die SF-Klassen, wie hoch der Versicherungsbeitrag prozentual zum normalen Satz reduziert wird. Die Einstufung und Hochstufung fällt ähnlich wie bei den Schadenfreiheitsklassen für Autos aus.

    Beispielsweise zahlen Sie nach 20 und mehr Kalenderjahren in der SF20 abhängig von der Versicherung rund 20 bis 25 Prozent des Beitragssatzes in der Vollkasko. In der schlechtesten SF-Malusklasse sind es hingegen je nach Versicherer deutlich über 100 Prozent.

    Übertragbarkeit der Motorrad SF-Klassen

    Auch bei einer Motorradversicherung bestimmt die SF-Klassen, wie hoch der Versicherungsbeitrag prozentual zum normalen Satz reduziert wird. Die Einstufung und Hochstufung fällt ähnlich wie bei den Schadenfreiheitsklassen für Autos aus.

    Beispielsweise zahlen Sie nach 20 und mehr Kalenderjahren in der SF20 abhängig von der Versicherung rund 20 bis 25 Prozent des Beitragssatzes in der Vollkasko. In der schlechtesten SF-Malusklasse sind es hingegen je nach Versicherer deutlich über 100 Prozent.

    • Wechsel der Versicherung: Wechseln Sie die Versicherung, können Sie die SF-Klasse mitnehmen. Allerdings muss der Rabatt nicht dem bisherigen Schadenfreiheitsrabatt entsprechen, da die Versicherer frei sind, eigene SF-Rabatte für die jeweilige SF-Klasse festzulegen.
    • Motorrad- oder PKW-Wechsel: Wenn Sie vom Auto auf das Motorrad umsteigen oder umgekehrt, können Sie die SF-Klasse mitnehmen. Allerdings gelten für Autos und Motorräder andere SF-Klassen, die dann jeweils neu zugeordnet werden müssen. So ist bei Motorrädern nicht die SF35, sondern die SF20 in der Regel die günstigste Versicherung.
    • Übertragung auf Personen: Manche Versicherungsunternehmen ermöglichen die Übertragung der Versicherung inklusive der SF-Klasse auf eine nahestehende Person, zum Beispiel Ehepartner, Kinder, Enkel oder Geschwister.

    Einstufung nach einer Versicherungsunterbrechung

    Viele Motorradfahrer nutzen ein Saisonkennzeichen, um bei der Kfz-Versicherung zu sparen. Versicherungsunternehmen erlauben einen Aufstieg der SF-Klasse bei Schadensfreiheit, wenn Sie mindestens 180 Tage pro Jahr versichert waren.

    Bei einer Unterbrechung zwischen sechs und zwölf Monaten bleiben Schadenfreiheitsklasse und der bestehende Rabatt gleich. Wenn Sie über zwölf Monate lang nicht fahren, müssen Sie ins Kleingedruckte Ihres Versicherers schauen: Einige Anbieter behalten die ursprünglich gewährte Schadenfreiheitsklasse dann noch bei, andere nehmen eine Neueinstufung vor.

    Ist die Unterbrechung länger als ein Jahr, nehmen einige Versicherungsunternehmen bei Wiederaufnahme der Motorradversicherung eine Neueinstufung vor. Andere gewähren die alte SF-Klasse auch bei einer Versicherungspause von mehr als zwölf Monaten.

    Wenn Sie nach einer Pause von mehr als sieben Jahren zu einem Versicherer zurückkehren können, haben Sie die Möglichkeit, die schadensfreie Zeit vor der Unterbrechung berücksichtigen zu lassen. In der Praxis wird jedoch meist vom Versicherer danach eine Bestätigung über Schadensfreiheit ausgestellt, die bei der Einstufung in eine besserer SF-Klasse hilft.

    Von Rabatten profitieren

    Wenn Sie Ihr Motorrad als Zweitfahrzeug anmelden, können Sie von Rabatten bei der SF-Klasse profitieren. Für das Motorrad können Sie die Schadenfreiheitsklasse ½ erhalten, wenn das erste Fahrzeug mit mindestens der SF3 eingestuft ist.

    So entwickelt sich die Schadenfreiheitsklasse

    Wie umfangreich Sie nach einer Schadensmeldung herabgestuft werden, ist unterschiedlich geregelt und abhängig von dem Rabattschutz und Rabattretter.

    Die Anbieter richten sich dabei nach ihren Rückstufungstabellen, welche sich wiederum zwischen Kfz-Haftpflichtversicherung und Vollkaskopolice unterscheiden können. In diesen Tabellen ist festgelegt, nach wie vielen Unfällen in einem Jahr Sie wie viele Stufen herabgestuft werden. Die Höhe der Schadenssumme wird dabei nicht berücksichtigt. Ein besonders hoher Schaden kann also nicht zu einer umfangreicheren Zurückstufung führen.

    Schadenfreiheitsklassen und Rückstufung

    Foto: FinanceSout24 / FinanceSout24

    Die Rückstufung nach einem einzelnen Unfall fällt bei einigen Versicherern so aus, dass Sie anschließend bewertet werden, als hätten Sie die Hälfte der tatsächlichen unfallfreien Zeit vor Ihrem Unfall erreicht. Wurden Sie also im Vorjahr nach 20 Jahren unfallfreier Fahrt in die SF20 eingestuft, kann es sein, dass Sie nach einem einzelnen verschuldeten Unfall im folgenden Jahr in die SF10 fallen.

    Bei mehreren selbstverschuldeten Unfällen kann die Rückstufung noch deutlich stärker ausfallen. Nach vier oder mehr Unfällen in einem Jahr ziehen nicht wenige Versicherer die Reißleine und stufen den betreffenden Kunden ganz nach unten in die teure Malusklasse. Genau wie die Staffelungen der Schadenfreiheitsrabatte können Sie auch die einzelnen Rückstufungstabellen bei den Versicherungen anfragen oder online einsehen.

    Rückstufungen bei Vollkasko meist langsamer

    Die Rückstufungstabelle der Vollkaskopolicen ähnelt denen für die Haftpflichtversicherung desselben Anbieters. Allerdings werden Vollkasko-Kunden meist etwas langsamer herabgestuft. Dies gilt jedoch häufig nur, bis vier oder mehr Unfälle in einem Jahr verursacht wurden. Dann gerät auch der Vollkasko-Versicherte in die Malusklasse.

    Auch wenn Sie längere Zeit keinen Pkw angemeldet hatten, werden Sie zurückgestuft. Wie die Rückstufung genau ausfällt, hängt wiederum von Ihrem Versicherer ab. Als Orientierung gilt, dass sich eine Versicherungspause von bis zu einem Jahr in der Regel nicht auf die Schadenfreiheitsklasse auswirkt. Wer länger als sieben Jahre pausiert, beginnt häufig wieder in der SF½.

    Mehr als 7 Jahre ohne Versicherung: SF-Klasse reaktivieren

    Haben früher sämtliche Kfz-Versicherer die Schadenfreiheitsklasse nicht mehr anerkannt, sofern der Versicherungsnehmer sieben Jahre ohne Versicherung war, ist dies heutzutage anders: Einige Gesellschaften akzeptieren auch eine SF-Klasse, die sogar länger zurückliegt.

    Wichtig ist, dass Sie die bisherige SF-Klasse nachweisen können: Dies kann klappen, wenn Ihr Vorversicherer Ihre Daten noch gespeichert hat - oder aber Sie sich damals bei der Kündigung eine Bescheinigung gemäß Pflichtversicherungsgesetz erstellen ließen.

    Bei Kündigung Bescheinigung mitschicken lassen

    Versicherungsunternehmen sind dazu verpflichtet, Ihnen auf Wunsch eine Bescheinigung gemäß §5 Absatz 7 Pflichtversicherungsgesetz mitzusenden, wenn Sie kündigen. Diese enthält unter anderem auch Dauer und Schadensfälle der Versicherungszeit. Mit diesem Dokument können Sie auch dann noch Ihre Versicherungshistorie nachweisen, wenn Ihr alter Versicherer Ihre Daten bereits gelöscht hat.

    Hier die entsprechenden Fristen einiger Versicherungsunternehmen beispielhaft aufgeführt:

    Versicherung Anerkennung der Schadenfreiheitsklasse
    Eigene Kunden Kunden anderer Versicherer
    Admiraldirekt 12 Jahre 12 Jahre
    Allianz 10 Jahre 10 Jahre
    DEVK 10 Jahre 10 Jahre
    Direct Line 10 Jahre 10 Jahre
    Europa 10 Jahre 10 Jahre
    HDI 10 Jahre 10 Jahre
    HUK 10 Jahre 10 Jahre
    Verti Direktversicherung 10 Jahre 10 Jahre

    Quelle: Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) der Versicherer; Stand: Februar 2020; Angaben ohne Gewähr, Quelle: allianz.de, Quelle: huk24.de, Quelle: verti.de

    Es kann sich also durchaus lohnen zunächst für ein Jahr eine Versicherung bei einem teureren Anbieter zu wählen - sofern dieser Ihre alte SF-Klasse anerkennt - und anschließend zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln. So reaktivieren Sie Ihre Schadenfreiheitsklasse für die Mitnahme zu einem anderen Anbieter wieder.

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    So sparen Sie bei den SF-Klassen

    Das SF-Rabattsystem der Schadenfreiheitsklassen ist umfangreich und komplex. Doch können Sie als Versicherter von den Einstufungen profitieren und so Ihren Versicherungsbeitrag reduzieren oder niedrig halten. Je höher die Jahre unfallfreies fahren sind, desto geringer wird der Beitragssatz.

    Besonders für Fahranfänger bietet die Praxis der Schadenfreiheitsklassen gute Möglichkeiten, Geld durch niedrigere Beiträge zu sparen. Fahranfänger würden unter normalen Umständen in die relativ teure SF0 eingestuft werden und müssten einen erhöhten Beitrag bezahlen, bis sie mindestens drei Jahre ihren Führerschein besitzen.

    Spartipps für Fahranfänger

    • Die Kosten lassen sich zum Beispiel reduzieren, indem sich Führerscheinneulinge bei der Kfz-Versicherung ihrer Eltern versichern.

    • Profitieren die Eltern bereits von einer höheren Schadenfreiheitsklasse, versichern viele Anbieter auch die Kinder mit einem Fahranfänger-Rabatt.

    • Ähnliche SF-Sondereinstufungen gibt es auch für Ehepartner oder Zweitwagen generell.

    • Alternativ kann zunächst ein Fahrzeug gefahren werden, welches die Eltern als Zweitwagen versichern. So profitiert die ganze Familie vom bereits bestehenden Schadenfreiheitsrabatt. Aber: Manchmal muss ein Mindestalter des Fahrers von 25 Jahren bedacht werden.

    • Ist der Fahranfänger drei Jahre mit dem mitversicherten Fahrzeug gefahren, kann er sich selbst versichern und beginnt nicht in der SF0, sondern in der günstigeren SF½, welche bereits nach einem unfallfreien Jahr verlassen wird. So kommt er schnell in die SF1, in welcher der normale Beitrag gezahlt werden muss, und spart mehrere Jahre an höheren Versicherungsbeiträgen.

    • Weiterhin ist es möglich, einen Schadenfreiheitsrabatt zu übertragen: Erfahrene Autofahrer überlassen dabei dem Begünstigten ihren SF-Rabatt für Erst- oder Zweitwagen. Besonders unkompliziert geht dies in der Regel bei nahen Verwandten. In diesem Fall sollte der Begünstigte allerdings selbst bereits etwas mehr Fahrpraxis haben, denn er kann den SF-Rabatt nur bis zu jener Schadenfreiheitsklasse übernehmen, die er seit Erwerb des Führerscheins theoretisch selbst hätte erreichen können.

    Rückstufung durch Kostenübernahme vermeiden

    Eine weitere Möglichkeit, die Entwicklung des Schadenfreiheitsrabatts zu beeinflussen, besteht immer dann, wenn es zu einem Schadensfall gekommen ist. Häufig können Sie sich als Versicherungsnehmer dann dazu entscheiden, den Schaden selbst zu bezahlen, um so einer Rückstufung zu entgehen. Der Schaden wird dabei zunächst wie üblich an die Versicherung gemeldet. Im Rahmen der Schadensregulierung informiert der Versicherer dann seinen Kunden über die Schadenshöhe. Anschließend können Sie in der Regel innerhalb von sechs Monaten entscheiden, ob Sie Ihrer Versicherung die entstandenen Kosten erstatten möchten. In diesem Fall würden Sie in Ihrer Schadenfreiheitsklasse bleiben.

    Schadensmeldungen bei der Versicherung

    Alternativ können Sie auch ganz darauf verzichten, einen offensichtlich kleinen Schaden Ihrer Versicherung zu melden. Dabei sollten Sie jedoch bedenken, dass Ihr Versicherer bei der Schadensregulierung auch immer Ihre Interessen vertritt und für eine ordentliche Abwicklung sorgt. Ohne Ihren Versicherer im Rücken kann die finanzielle Einigung mit dem Unfallgegner und dem Schaden komplizierter werden.

    Bis zu welcher Schadenssumme sich diese Vorgehensweisen für Sie rechnen, hängt davon ab, in welcher Schadenfreiheitsklasse Sie sich aktuell befinden, in welche SF-Klasse Sie durch den Schaden zurückfallen würden und welche Auswirkungen dies auf Ihren Versicherungsbeitrag hätte. Als Faustregel gilt hierbei, dass ein kleiner Schaden bis ungefähr 1.000 Euro selbst getragen werden sollten, wenn Sie sich mindestens in der SF10 befinden. Dann haben Sie gute Chancen, die einmaligen Kosten durch den weiterhin niedrigeren Versicherungsbeitrag in absehbarer Zeit wieder einzunehmen.

    Teuersten Schaden melden

    Sollten Sie in einem Jahr gleich mehrere Unfälle verursacht haben, kann es sich lohnen, nur die teuersten Schadensfälle von der Versicherung regulieren zu lassen. Dadurch reduzieren Sie die Anzahl der Unfälle in Ihrer Jahresstatistik und können mit einer geringeren SF-Rückstufung rechnen.

    Bei solchen Berechnungen hilft Ihnen meist auch Ihre Versicherung gern weiter und ermittelt für Sie, ob es sich lohnt, einen Schaden oder mehrere aus eigener Tasche zu begleichen. Als zusätzliche Orientierung können Sie auch den Rückstufungsrechner von Stiftung Warentest einsetzen. Hier können Sie die finanziellen Folgen einer SF-Rückstufung bei unterschiedlichen Versicherern ungefähr berechnen.

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    Rabattschutz und Rabattretter

    Einen ähnlichen Effekt können Sie anstelle der eigenen Übernahme des Schadens durch einen sogenannten SF-Rabattschutz oder SF-Rabattretter erreichen. Dabei handelt es sich um eine Zusatzleistung, welche Sie bei vielen Kfz-Versicherungen mit abschließen können. Der SF-Rabattschutz oder -retter sorgt dafür, dass sich ein Unfall pro Jahr nicht auf Ihre Schadenfreiheitsklasse auswirkt. Ein SF-Rabattschutz ist oftmals eine Zusatzleistung, die ohne eine Erhöhung der Prämie gewährt wird. Er kann allerdings nicht auf einen neuen Versicherer übertragen werden. Es handelt sich um eine individuelle Vereinbarung zwischen der Versicherungsgesellschaft und dem Versicherten. Der SF-Rabattretter hingegen wirkt sich auf die Höhe der Versicherungsbeiträge aus und kann bei einem Wechsel nicht übertragen werden, weshalb er sich nicht immer lohnt.

    Ratgeber

    Retten Sie Ihren Schadenfreiheitsrabatt

    Lesen Sie, wie Sie optimal vom Rabattsystem der Kfz-Versicherung profitieren zu können und wie das Prinzip hinter dem Rabatt funktioniert.
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    Einstufung bei Versicherungswechsel

    Für die Versicherer sind die Schadenfreiheitsklassen ein wichtiges Mittel, um das Versicherungsrisiko ihrer Kunden einschätzen zu können. Denn wer in der Vergangenheit viele Unfälle verursacht hat, könnte auch in Zukunft dazu neigen und wird somit in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse gestuft. Zusätzlich hilft das System dabei, die Beitragslast fair auf alle Versicherungsnehmer zu verteilen.

    Bei einem Wechsel der Kfz-Versicherung bleiben Sie daher auch in Ihrer momentanen Schadenfreiheitsklasse und profitieren versicherungsübergreifend von Ihrer unfallfreien Zeit. Allerdings sollten Sie bedenken, dass es Unterschiede beim Schadenfreiheitsrabatt geben kann. Wenn Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln möchten und dafür verschiedene Angebote vergleichen, lohnt folglich ein Blick auf die Tabellen mit den SF-Rabattstrukturen für Kfz-Haftpflicht und Vollkaskoversicherung.

    Rabattschutz nach Versicherungswechsel

    Wenn Sie bei Ihrem aktuellen Versicherer durch einen Rabattschutz vor einer SF-Rückstufung bewahrt wurden oder Sie eine andere Form der Sondereinstufung genossen haben, gilt diese nach einem Versicherungswechsel nicht. Befinden Sie sich also zum Beispiel in der SF10 und hatten vor einem Jahr einen Unfall, welcher dank Rabattschutz nicht zur Rückstufung geführt hat, werden Sie bei Ihrem neuen Versicherer praktisch nachträglich in der SF zurückgestuft. Beim Preisvergleich sollten Sie daher stets berücksichtigen, ob Sie sich aktuell in einer Sondereinstufung befinden oder nicht.

    Quellen: diebayerische.de, allianz.de, ruf.de, cosmosdirekt.de, versicherung-check.de, test.de

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