Eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung steht nur noch jenen Arbeitnehmern zu, die vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden. Aber auch diese bekommen die staatliche Unterstützung nur unter sehr strengen Voraussetzungen – sie dürfen etwa gar keinen ihnen zumutbaren Beruf mehr ausüben können. Weiterhin beträgt sie lediglich 50 Prozent der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente.
Diese wiederum steht in vollem Umfang allen Arbeitnehmern zu, die erwerbsunfähig sind, das heißt, dass sie täglich nicht mehr als drei Stunden arbeiten können. Sie entspricht dann circa 30 Prozent des vorherigen Bruttolohns. 15 Prozent Erwerbsminderungsrente erhalten jene, die lediglich drei bis sechs Stunden täglich einer Arbeit nachgehen können. Ihnen kann die Ausübung eines anderen Berufs vorgeschrieben werden.
Die strengen Auflagen und die niedrige Auszahlung der gesetzlichen im Vergleich zur privaten Berufsunfähigkeitsversicherung unterstreichen, wie sinnvoll es ist, unabhängig vom Staat vorzusorgen. Ein Berufsunfähigkeitsversicherungen-Vergleich zeigt, dass der Extra-Schutz gemessen an seiner Bedeutung für die meisten Arbeitnehmer durchaus erschwinglich ist.
Abgrenzung zur Arbeitsunfähigkeitsversicherung
Wenn Sie für den Fall der Berufsunfähigkeit per Versicherung vorsorgen möchten, stoßen Sie möglicherweise auch auf eine sogenannte Arbeitsunfähigkeitsversicherung. Hier ist ein besonders genauer Versicherungsvergleich nötig, denn Berufsunfähigkeit und Arbeitsunfähigkeit sind nicht gleichbedeutend. So können Sie vorübergehend arbeitsunfähig sein, Berufsunfähigkeit ist jedoch ein dauerhafter und muss mindestens über sechs Monate bestehen.
Gelegentlich werden die beiden Begriffe jedoch gleichbedeutend verwendet – entsprechend wären dann auch die nach ihnen benannten Policen gleich zu verstehen. Eine andere Verwendung des Ausdrucks Arbeitsunfähigkeitsversicherung wäre gleichbedeutend zum Krankentagegeld. Hier zahlt das Versicherungsunternehmen eine zuvor vereinbarte Summe für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit. Dies ist besonders für Selbstständige attraktiv sowie für alle, die auch bei längerer Krankheit auf gleichbleibende finanzielle Mittel angewiesen sind. So verstanden, lässt sich die Arbeitsunfähigkeitsversicherung nicht mit der Berufsunfähigkeitsversicherung vergleichen, ergänzt diese aber, da die Leistungen der Letzteren einsetzen, wenn die der Ersteren aufhören.