Die gesetzliche Rente ist nicht mehr sicher, soviel ist klar. Das bedeutet aber auch, dass sich jeder eine private Altersvorsorge zulegen muss. Viele Möglichkeiten stehen bereit, einige fördert der Staat. Die erste staatlich geförderte Vorsorgeform war die Riester-Rente, die vorwiegend für Arbeitnehmer gedacht war. Ihr folgte die Rürup-Rente für Selbständige. Beide Formen sind im Grunde so genannte „Kapital gedeckte Altersvorsorgen“. Anleger zahlen während des Berufslebens Beiträge in einen Fonds, in eine private Rentenversicherung oder in einen Banksparplan ein. Der Staat fördert diese private Vorsorge durch Zuschüsse. Zusätzlich sind die privat geleisteten Beiträge steuerlich abzugsfähig.
Die Riester-Rente
Wer staatliche Zuschüsse bei der Riester-Rente erhalten will, muss ab 2009 vier Prozent vom Bruttovorjahreseinkommen des Vorjahres in einen Riester-Vertrag einzahlen. Die volle Förderung erhält allerdings nur, wer vier Prozent seines Brutto-Jahresgehalts oder maximal 2100 Euro investiert. Die Grundzulage macht 154 Euro aus, für Kinder mit Geburtsjahr bis 2007 gibt es 185 Euro, für den Nachwuchs, der danach geboren wurde, steigt der Satz auf 300 Euro pro Kind und Jahr. 2008 wurde die Förderung noch einmal verbessert: Wer einen Riester-Vertrag abschließt und höchstens 25 Jahre alt ist, bekommt einen einmaligen Sonderbonus von 300 Euro.
Riester-Verträge müssen Folgendes erfüllen:
- Das angesparte Kapital darf erst nach dem 60. Lebensjahr ausgezahlt werden.
- Bei Rentenbeginn müssen mindestens die angesparten Beiträge plus Zinsen bereitstehen.
- Das Kapital muss in Form einer lebenslangen Rente ausbezahlt werden.
- Einmalig können ab dem 60. Lebensjahr 30 Prozent entnommen werden.
Die höchste Rendite versprechen Riester-Fondssparpläne. Dabei investiert der Anleger in Aktien und Renten, die in Fonds angesammelt werden. Vor allem bei Aktien ist das Risiko daher auch höher als bei konservativeren Produkten. Bei einigen Riester-Fondsrenten können Anleger aber nach und nach in Rentenwerte wechseln.
Sicherer, wenn auch voraussichtlich nicht mit ganz so hoher Rendite, sind Banksparpläne. Die Verzinsung liegt bei rund vier Prozent. Riester-Versicherungen bieten eine Garantieverzinsung, die aber im Vergleich zu den erwarteten Renditen bei Fonds- und Banksparplänen niedrig ist. Sie beträgt nur noch 2,25 Prozent.
Riester-Produkte werden nicht auf Hartz IV-Zahlungen angerechnet. Teilweise sind sie vererbbar. Und inzwischen müssen Sparer auch nicht jedes Jahr einen neuen Zuschussantrag stellen. Einmal ausgefüllt, läuft die Förderung solange die Voraussetzungen stimmen und der Vertrag nicht endet.
Die Rürup-Rente
Bei der Rürup-Rente spricht man auch von der privaten Basisrente. Sie besteht aus einer Rentenversicherung. Im Gegensatz zur Riester-Rente gibt es für Rürup-Verträge keine Zuschüsse. Die Rendite dieser Vorsorgeform ergibt sich aus der Verzinsung der Beiträge und steuerlichen Vorteilen. Im Jahr 2009 sind 68 Prozent der Beiträge (maximal 13.600 Euro) steuerfrei. Bis zum Jahr 2025 steigt der Anteil der steuerfreien Beiträge auf 100 Prozent (maximal 20.000 Euro).
Rürup-Verträge müssen Folgendes erfüllen:
- Das angesparte Kapital muss in einer monatlichen Rente ausgezahlt werden.
- Die Rentenzahlungen dürfen erst ab Vollendung des 60. Lebensjahres beginnen.
- Die Ansprüche aus den Verträgen dürfen weder beliehen noch verkauft werden.
- Die Ansprüche dürfen nicht vererbbar sein.
Der Vorteil der Rürup-Rente liegt in der nachgelagerten Besteuerung. Die Auszahlungen müssen aber – mit den im Alter allgemein dann niedrigeren Beiträgen – versteuert werden. Nachteilig wirkt sich die Begrenzung der steuerfreien Beträge aus. Dazu zählen nämlich auch schon die Beiträge an die gesetzliche Rente. Sie sind von dem Freibetrag abzuziehen. Wer viel verdient, kann daher nicht mehr viel einzahlen. Daher ist die Rürup-Rente vor allem für Selbständige attraktiv, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung sein müssen. Sie können den Freibetrag voll ausschöpfen.
Insgesamt zeigt sich, dass sowohl Riester- als auch Rürup-Rente echte Alternativen zu anderen Altersvorsorge-Plänen sind.