Werkstattbindung: Sparfaktor mit Vor- und Nachteilen

Eine Kaskoversicherung mit Werkstattbindung bietet dem Versicherten besonders günstige Konditionen, wenn er im Gegenzug Reparaturen nur in den Partnerwerkstätten des Versicherers durchführen lässt. Auch zusätzliche Leistungen wie ein Abholservice machen die Werkstattbindung attraktiv. Sie eignet sich aber nicht für alle Verbraucher. Besonders Leasingnehmer sollten vorsichtig sein.

Elisabeth Schwarzbauer

Autorin für Versicherungsthemen


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Zuletzt aktualisiert: April 17, 2024

Author Elisabeth Schwarzbauer

Elisabeth Schwarzbauer

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Elisabeth ist studierte Physikerin, verantwortet bei uns die Versicherungsthemen und hilft Ihnen Ihr bestes Angebot zu finden. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten mit Ihrer Familie oder mit einem Buch auf der Terrasse (wenn es das Wetter ermöglicht).

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Inhaltsverzeichnis
     

    Bei einer Kfz-Versicherung mit Werkstattbindung verpflichtet sich der Versicherte, seinen Wagen im Schadensfall nur in einer vom Versicherer bestimmten Partnerwerkstatt reparieren zu lassen. Im Gegenzug spart er bei den Versicherungsbeiträgen. Die Werkstattbindung bringt meist auch weitere Zusatzleistungen mit sich, zum Beispiel wird das Fahrzeug oft abgeholt und zurückgebracht oder der Versicherte erhält einen Mietwagen für den Zeitraum der Reparatur.

    Zu beachten ist, dass eine Werkstattbindung grundsätzlich nur bei der Kaskoversicherung möglich ist. Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt nämlich den Schaden am Wagen Ihres Unfallgegners, wenn Sie selbst einen Unfall verursacht haben. Der Geschädigte kann immer selbst wählen, in welcher Werkstatt er sein Auto reparieren lassen möchte.

    Sparen mit der Werkstattbindung

    Größter Vorteil bei einer Autoversicherung mit Werkstattbindung ist die Preisersparnis: Bis zu 20 Prozent Beitragsnachlass erhalten Verbraucher, die sich für diese Variante entscheiden. Das ist besonders für Fahranfänger interessant, die noch nicht von einem Rabatt aufgrund einer hohen Schadenfreiheitsklasse profitieren können. Die Ersparnis fällt hier also besonders ins Gewicht. Zudem ist die Werkstattbindung besonders sinnvoll, sollte es sich beim versicherten Fahrzeug nicht mehr um einen Neuwagen handeln. 

    Die Werkstätten sind in der Regel TÜV-geprüft und leisten qualitativ hochwertige Arbeit. Aber auch die Zusatzleistungen sind für viele Versicherte attraktiv. Je nach Versicherer ist zum Beispiel ein kostenloser Transport des Fahrzeugs vom Unfallort zur Werkstatt oder die Bereitstellung eines Ersatzwagens möglich. Unter Umständen wird auch die Reinigung des Fahrzeugs übernommen, wenn es bei dem Unfall verschmutzt wurde.

    In vielen Fällen gibt es auch bei den Partnerwerkstätten der Versicherungen eine Garantie auf die Reparatur. Außerdem ist eine Unfallabwicklung mit Werkstattbindung oft bequemer für den Verbraucher, weil die Abwicklung der Reparatur zu einem großen Teil vom Versicherer übernommen wird.

    Nachteile

    Sie sind bei einer Werkstattbindung verpflichtet, Ihren Wagen immer in der ausgewählten Werkstatt reparieren zu lassen. Sie können sich also nicht spontan für eine Werkstatt entscheiden, die für Sie günstiger gelegen ist oder die sich auf den jeweiligen Schaden spezialisiert hat.

    Problematisch kann das auch für Autobesitzer sein, die ihren Wagen gerne in eine Werkstatt mit Markenbindung bringen wollen. In der Regel handelt es sich bei den Partnern der Versicherer nämlich um freie Werkstätten.

    Außerdem ist das Netz von Partnerwerkstätten nicht überall gleich dicht: In Großstädten gibt es meist keine Probleme, doch in ländlichen Gegenden kann die nächste Partnerwerkstatt auch deutlich weiter entfernt sein. In den Vertragsbedingungen des Versicherers ist in der Regel angegeben, in welchem Umkreis eine Werkstatt für den Versicherten zumutbar ist.

    Gründe für die Preisersparnis

    Der Versicherer trifft mit seinen Partnerwerkstätten Vereinbarungen über die Reparaturkosten, die unter den Marktpreisen liegen. Die Werkstätten profitieren hiervon, weil sie durch die Partnerschaft mit mehr Aufträgen rechnen können. Die Ersparnis kann der Versicherer über den reduzierten Beitrag an seine Kunden weitergeben. In der Regel wählen die Versicherungskonzerne eher Werkstätten aus, die ohnehin günstige Preise anbieten. Deshalb gehören Vertragswerkstätten der Autohersteller oftmals nicht zu den Partnern.

    Bedingungen der Werkstattbindung

    Mit dem Abschluss einer Werkstattbindung überlassen Sie dem Versicherer die Auswahl einer Werkstatt, wenn Sie einen Schadensfall gemeldet haben. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie nicht direkt selbst eine Werkstatt aufsuchen, auch wenn Sie zum Netz Ihres Versicherers gehört. Stattdessen sollten Sie zunächst die Schadensmeldung bei der Versicherung vornehmen. In der Regel wird Ihnen dann eine Werkstatt zugeteilt.

    Je nach Tarif und Angebot der Versicherung können Sie Ihren Wagen abholen lassen. In manchen Fällen wird dies nur bei nicht fahrtüchtigen Autos und ab Entfernungen von mehr als 15 Kilometern zur Werkstatt angeboten, manchmal aber auch grundsätzlich bei jeder Reparatur.

    Sonderfall fiktive Reparatur

    Für Kaskoversicherte gibt es auch die Möglichkeit der fiktiven Reparatur. Das bedeutet, dass der Wagen nicht repariert wird und der Versicherte stattdessen die Summe erhält, die eine Reparatur des Schadens gekostet hätte.

    Die Kosten für einen entstandenen Schaden werden anschließend von der Autoversicherung bezahlt. Wenn Sie eine Werkstattbindung vereinbart haben, heißt das in der Regel aber auch, dass der Preis sich daran orientiert, was die Versicherung bei ihrer Partnerwerkstatt bezahlen müsste.

    Es gibt aber auch Ausnahmen von dieser Regelung: Bei einem neueren Fahrzeug, das regelmäßig in einer Markenwerkstatt gewartet wurde, oder wenn nur eine solche zu einer sachgemäßen Reparatur in der Lage ist, kann der Versicherte auch die fiktiven Reparaturkosten in dieser Höhe erhalten.

    Was droht bei Nichtbeachtung?

    Wenn Sie einen Schaden nicht bei der Partnerwerkstatt reparieren lassen, sondern eine andere Werkstatt wählen, müssen Sie in der Regel einen Teil der Reparaturkosten selbst tragen. Ihr Versicherer wird dann nur den Teil davon übernehmen, den er in der Partnerwerkstatt hätte zahlen müssen ─ was aufgrund der Vereinbarungen zwischen Versicherer und Partner im Normalfall weniger ist. Darüber hinaus müssen Sie aber auch mit einer Vertragsstrafe wie zum Beispiel einem Anstieg der vereinbarten Selbstbeteiligung rechnen. Unter Umständen wird sogar der gesamte Rabatt rückgängig gemacht. Zudem gibt es Versicherer, die es sich vorbehalten, bei einem Verstoß gegen die Werkstattbindung die Übernahme eines Kaskoschadens vollständig zu verweigern.

    Die Bindung an eine Partnerwerkstatt gilt übrigens nur für Kaskoschäden. Für Inspektionen und Wartungsarbeiten können Sie eine Werkstatt Ihrer Wahl aufsuchen. Eine Ausnahme gilt auch, wenn es im Ausland zu einem Kaskoschaden kommt, der direkt repariert werden muss. Dann sind Sie nicht an Partnerwerkstätten gebunden.

    Werkstattbindung bei Neuwagen und Leasingfahrzeugen

    Besonders für Besitzer von Neuwagen ist bei der Werkstattbindung allerdings Vorsicht geboten. Die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung des Verkäufers, die zwei Jahre umfasst, ist zwar unabhängig davon, wo der Wagen repariert wird. Auch die Herstellergarantie sollte erhalten bleiben, wenn Sie eine freie Werkstatt – also zum Beispiel den Partnerbetrieb Ihres Versicherers – aufsuchen.

    Anders sieht es aber häufig mit Kulanzleistungen des Herstellers aus, die über die Garantiezeit hinausgehen. Hierfür ist es oft Voraussetzung, dass bisherige Reparaturen in einer Vertragswerkstatt erfolgt sind. Auf der sicheren Seite sind Sie also, wenn Sie bei einem neuen Auto keinen Versicherungstarif mit Werkstattbindung abschließen. Im Zweifelsfall können Sie sich beim Hersteller informieren, wie es um seine Garantie und um Kulanzleistungen steht, wenn Sie aufgrund Ihrer Versicherung eine andere Werkstatt aufsuchen müssen.

    Meist ungeeignet für Leasingfahrzeuge

    Bei Leasingfahrzeugen ist eine Versicherung mit Werkstattbindung in der Regel ebenfalls weniger empfehlenswert. Denn Eigentümer des Fahrzeugs ist der Leasinggeber und dieser kann Vorgaben zu den Werkstätten machen, in denen der Wagen repariert werden soll. Auch bei einem Autokredit wird oft vertraglich festgelegt, dass die Reparatur in einer vom Hersteller autorisierten Werkstatt erfolgen soll. Damit möchten Leasing- und Kreditgeber sicherstellen, dass der Wertverlust möglichst gering ausfällt.

    Sie riskieren also mit dem Besuch einer Partnerwerkstatt des Versicherers eine Vertragsverletzung und damit eine fristlose Kündigung der Finanzierung beziehungsweise des Leasingvertrags. Prüfen Sie also, ob eventuell eine Klausel in Ihrem Finanzierungsvertrag auch Partnerwerkstätten Ihres Kfz-Versicherers zulässt. Andernfalls sollten Sie bei einem finanzierten Wagen von einem Tarif mit Werkstattbindung absehen.

    Vor dem Abschluss: Partnerwerkstätten prüfen

    Es empfiehlt sich, vor dem Abschluss der Kaskoversicherung das Netz von Partnerwerkstätten und die diesbezüglichen Bedingungen des Versicherers zu überprüfen. Große Versicherer kooperieren in der Regel mit über tausend Werkstätten. Zum Teil können Sie direkt auf der Website des Versicherers nach einem Betrieb in Ihrer Nähe suchen. Sollte das nicht möglich sein, erhalten Sie mit einem Anruf beim Kundenservice die gewünschten Informationen.

    Grundsätzlich ist das Netz von Partnerwerkstätten in Großstädten gewöhnlich recht gut, auf dem Land kann es aber sehr dünn sein. Bedenken Sie dabei auch, dass es zu längeren Wartezeiten kommen kann, wenn sich in einem weiten Umkreis nur eine Partnerwerkstatt Ihres Versicherers befindet. Möglicherweise befinden Sie sich durch einen Umzug auch bald nicht mehr in einem Gebiet, das gut mit Partnerwerkstätten versorgt ist. Deshalb sollte der Versicherer zumindest einen kostenfreien Hol- und Bringdienst anbieten, damit Sie nicht gezwungen sind, selbst weite Strecken zu fahren.

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