Kfz-Versicherung ohne Führerschein: So ist es möglich

Manche Dinge gehören augenscheinlich zusammen, so dass sich die wenigsten darüber Gedanken machen: Natürlich muss man einen Führerschein haben, um eine Kfz-Versicherung abzuschließen! Die Aussage klingt logisch und plausibel, ist aber leider falsch. Auch ohne im Besitz eines Führerscheins zu sein, ist es möglich eine Versicherung für sein Auto abzuschließen.

Elisabeth Schwarzbauer

Autorin für Versicherungsthemen


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Zuletzt aktualisiert: October 25, 2023

Author Elisabeth Schwarzbauer

Elisabeth Schwarzbauer

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Elisabeth ist studierte Physikerin, verantwortet bei uns die Versicherungsthemen und hilft Ihnen Ihr bestes Angebot zu finden. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten mit Ihrer Familie oder mit einem Buch auf der Terrasse (wenn es das Wetter ermöglicht).

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Inhaltsverzeichnis
     

    Rechtlich ist gegen den Abschluss einer Kfz-Versicherung ohne Führerschein nichts einzuwenden; der Versicherungsnehmer darf in diesem Fall nur nicht das Kfz fahren, denn dann begeht er eine Straftat (§ 21 StVG).

    Zudem muss der Käuferdes Autos geschäftsfähig sein, also das Alter haben, um Versicherungsverträge abschließen zu dürfen. Sogar Minderjährige können theoretisch eine Kfz-Versicherung abschließen.

    Der bekannteste Fall ist der emeritierte Papst Benedikt XVI., dessen VW-Golf für die stolze Summe von 188.938,88 Euro den Besitzer wechselte. Benedikt hat aber in seinem Leben nie einen Führerschein gemacht.

    Allerdings sollten Sie, wenn Sie eine Kfz-Versicherung abschließen wollen, ohne einen Führerschein zu haben, gewisse Sachen beachten.

    Besonderheiten beim Abschluss

    Eine Autoversicherung ohne Führerschein abzuschließen, ist rechtlich möglich. Fahrzeughalter, Versicherungsnehmer und Fahrer müssen nicht identisch sein, es kann sich hierbei um drei verschiedene Personen handeln. Minderjährige brauchen dafür nur die Unterschrift ihrer Erziehungsberechtigten.

    Auch muss der Versicherungsnehmer keine natürliche Person sein, es kann auch eine juristische sein, etwa Firmen oder Unternehmen. Sie müssen aber mitteilen, wer alles mit dem Wagen fährt. Unterhält die juristische Person einen Fuhrpark, kann sie Rabatte bei der Versicherung aushandeln. Da in Deutschland Vertragsfreiheit herrscht, verbietet sich jede Pauschalisierung und Verallgemeinerung. Alle näheren Details können Sie mit Ihrer Versicherung abschließen.

    Angabe des Fahrers Pflicht

    Wenn Sie Ihr Auto ohne Führerschein versichern, bedenken Sie bitte, den Fahrer des Fahrzeugs zu nennen. Je mehr Fahrer berechtigt sind das Auto zu führen, desto höher fällt die Versicherungsprämie aus. Nennen Sie keinen Fahrer oder fährt jemand das Auto und baut einen Unfall, verlieren Sie nicht den Versicherungsschutz, müssen aber mit Straf- und Nachzahlungen rechnen - was extrem teuer werden kann.

    Grundsätzlich können Familienangehörige (Ehepartner und Kinder) das Auto auch fahren, manche Versicherungen verlangen hierbei allerdings ein Mindestalter von 24 Jahren. Auch hier gilt: Im Zweifel nachfragen und noch strittige Details aushandeln.

    Benötigte Unterlagen ähnlich der normalen Anmeldung

    Die benötigten Unterlagen ähneln sich ansonsten mit dem regulären Abschluss einer Kfz-Versicherung: Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II werden benötigt sowie eventuell noch die Versicherungsnummer und der Name Ihrer vorherigen Versicherung, falls Sie wechseln möchten.

    Gründe für eine Kfz-Versicherung ohne Führerschein

    Es stellt sich natürlich die berechtigte Frage, wann und unter welchen Umständen es für eine natürliche Person sinnvoll sein könnte, ohne Führerschein eine Kfz-Versicherung abzuschließen. Bei genauerem Hinschauen sind die Gründe gar nicht mal so abwegig.

    Autokauf vor Führerscheinprüfung

    So kann etwa ein Fahrschüler, der kurz vor seiner Führerscheinprüfung steht, bereits ein Auto kaufen und versichern. Das können selbst Minderjährige, sofern bei ihnen die Einwilligung eines Erziehungsberechtigten vorliegt.

    Freiwillige Übernahme

    Ein denkbarer Fall liegt aber auch dann vor, wenn jemand sich freiwillig dazu entschließt für jemand anderen einen Kfz-Versicherung abzuschließen und auch zu bezahlen. Solch ein Fall könnte dann vorliegen, wenn der Halter und Fahrer Geldprobleme hat, sein Fahrzeug aber benötigt, um etwa zur Arbeit zu fahren. Diese Geste könnte als Höflichkeit durchgehen und kommt häufiger vor, als man denkt, etwa in Form der Eltern, Großeltern, Ehepaare usw.

    Führerscheinentzug

    Theoretisch ist auch möglich, dass einem Fahrer wegen einer Verkehrswidrigkeit für einige Zeit der Führerschein weggenommen wurde, er in der Zwischenzeit aber ein neues Auto erwerben möchte.

    Todesfall und Überschreibungen

    Aber auch andere Konstellationen sind denkbar: Stellen Sie sich vor, ein Mann stirbt und hinterlässt seiner führerscheinlosen Witwe sein Auto. Als Erbin tritt sie die Rechtsnachfolge ihres Mannes an und übernimmt automatisch die von ihm abgeschlossenen Verträge, sofern sie das Erbe nicht ausschlägt. Wenn ihr eine Versicherung zu teuer erscheint, kann sie sie natürlich wechseln.

    Denkbar ist auch, dass ein Ehepartner seine Wertgegenstände dem jeweiligen Ehepartner überschreibt, um eine Pfändung zu umgehen. Gerade diese Situation kommt relativ oft vor.

    Finanzielle Nachteile

    Wie bereits gesagt, ist es möglich, eine Kfz-Versicherung abzuschließen, ohne selber einen eigenen Führerschein zu besitzen. Allerdings ergeben sich daraus auch Nachteile finanzieller Natur. Wie allgemein bekannt sein dürfte, richtet sich die Höhe der Versicherungsprämie nach mehreren Faktoren, einer davon ist die Anzahl an unfallfreien Jahren. Ein 18-jähriger Fahranfänger bezahlt folglich mehr als ein 50-jähriger Fahrer, der seit 30 Jahren seinen Wagen unfallfrei durch den Verkehr lenkt. Diese finanziellen Vorteile sind personengebunden und nicht übertragbar.

    Demnach zahlen Fahranfänger bis zu 1.000 Euro jährlich, je nach Anbieter und Tarif, für ihre Kfz-Versicherung. Viele Versicherer berechnen zudem Zuschläge für junge Autofahrer. Somit zahlen Fahranfänger meist die höchsten Beiträge.

    Wenn eine Person ohne Führerschein eine Versicherung für jemand anderen abschließt, gilt daher die Unfallstatistik des Versicherungsnehmers. Da er noch keine Unfallstatistik hat, fällt die Versicherungsprämie dementsprechend hoch aus.

    Mehrere Fahrer, höhere Prämien

    Wie alle anderen Versicherungsnehmer auch, müssen sie angeben, wie viele Personen das Fahrzeug fahren dürfen. Je mehr Fahrer das Kfz führen, umso höher fällt die zu zahlende Prämie aus. Unter Umständen kann es daher günstiger sein, die Versicherung auf den Fahrer abzuschließen und dessen Prämie zu übernehmen. Wer letzten Endes die Prämien für den Versicherungsnehmer bezahlt, spielt keine Rolle.

    Preisunterschiede teils enorm

    Wir haben für Sie recherchiert, und bei zwei Versicherungsgesellschaften exemplarisch angefragt. Der Beispielfall: Ein Student, wohnahft in 81827 München, möchte ein Smart fortwo coupe (1313/EGF) zur privaten Nutzung versichern. Er hatte noch keine Autoversicherung, und möchte den Gebrauchtwagen (erstmalig zum 31. März 2013 zugelassen) in München zulassen. Jährlich fährt er 10.000 Kilometer, stellt sein Gefährt auf der Straße ab und fährt ohne Saisonkennzeichen.

    Würde er die Versicherung heute abschließen - eine Haftpflicht und Vollkasko mit 300 Euro Selbstbeteiligung inkl. Teilkasko mit 150 Euro Selbstbeteiligung, zusätzlich Werkstattbindung - würden diese Kosten auf ihn zukommen:

      Ohne Führerschein und Fahrer Partner (Einstufung SF 0) Mit Führerschein und Fahrer Versicherungsnehmer (Einstufung SF ½)
    DEVK 1.478,78 Euro 954,14 Euro
    Zurich 1.307,95 Euro 1.063,53 Euro

    Quelle: Eigene Recherche, Auskünfte der Versicherer; alle Angaben ohne Gewähr; Stand: Juli 2016

    Der preisliche Unterschied ist also enorm: Ein Fahrzeughalter ohne Führerschein würde über 500 Euro jährlich mehr zahlen, wenn der Partner fährt, als wenn er einen Führerschein besitzt und selber der Fahrer ist.

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    FS24

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