Betriebshaftpflichtversicherung: Absicherung für Unternehmen

Mit einer Betriebshaftpflichtversicherung (BHV) können sich Unternehmen gegen hohe Kosten absichern, die durch selbst verursachte Personen-, Sach- oder Vermögensschäden entstehen. Diese Haftpflichtversicherung kann von Unternehmen und Gewerbetreibenden mit jeder Betriebsgröße abgeschlossen werden. Für manche Berufsgruppen ist eine entsprechende Haftpflichtversicherung für die Zulassung vorgeschrieben.

Elisabeth Schwarzbauer

Autorin für Versicherungsthemen


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Zuletzt aktualisiert: August 30, 2023

Author Elisabeth Schwarzbauer

Elisabeth Schwarzbauer

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Elisabeth ist studierte Physikerin, verantwortet bei uns die Versicherungsthemen und hilft Ihnen Ihr bestes Angebot zu finden. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten mit Ihrer Familie oder mit einem Buch auf der Terrasse (wenn es das Wetter ermöglicht).

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Inhaltsverzeichnis
     

    Grundsätzlich ist die Betriebshaftpflichtversicherung für jedes Unternehmen geeignet. Ob Freiberufler, GmbH, Selbständiger, Handwerker oder Anwalt: Mit einer Betriebshaftpflichtversicherung können Sie sich gegen Schadensersatzansprüche von Dritten bei Sach-, Personen- oder Vermögensschäden absichern. Darüber hinaus können unberechtigte Ansprüche mit Hilfe der Betriebshaftpflichtversicherung abgewehrt werden.

    Für jeden Betrieb, der selbst produziert, Produkte bearbeitet oder mit diesen handelt, ist die Versicherung notwendig. Für Hersteller und Händler reicht jedoch eine einfache Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung aus.

    Jedes Unternehmen haftet unbegrenzt

    Die Betriebshaftpflichtversicherung ist deshalb sinnvoll, weil Betriebe grundsätzlich mit ihrem gesamten Vermögen für Schäden haften, die sie Dritten zufügen. Je nach Umfang der Schäden kann der Schadensersatz ein Unternehmen in den finanziellen Ruin führen.

    Handelt es sich um einen Einzelunternehmer, kann eine Schadensregulierung ohne entsprechende Betriebshaftpflicht auch zum privaten Ruin führen, da er ohne entsprechende Unternehmensform mit seinem Privatvermögen haftet.

    Betriebshaftpflicht und Berufshaftpflicht

    Der wichtigste Unterschied zwischen Berufshaftpflicht und Betriebshaftpflicht besteht darin, dass die Berufshaftpflicht in der Regel nur für eine Person abgeschlossen wird. Sie übt meist einen Beruf aus, der eine Haftpflichtversicherung gesetzlich erforderlich macht. 

    Die Berufshaftpflichtversicherung deckt finanzielle Schäden, der bei anderen Personen durch eine berufliche Tätigkeit verursacht werden kann. Hinzu zählen Sach- und Personenschäden.

    Zu diesen Berufsgruppen zählen zum Beispiel Anwälte, Krankengymnasten, Hebammen oder Steuerberater. Da die Berufshaftpflicht häufig für die Regulierung von Vermögensschäden aufkommt, wird sie sehr oft auch als „Vermögensschadenhaftpflichtversicherung“ bezeichnet.

    Im Gegensatz zur Berufshaftpflicht deckt die Betriebshaftpflicht alle Schäden an Dritten, die durch den Betrieb verursacht werden. Eingeschlossen sind somit alle Mitarbeiter des Betriebs sowie je nach Police auch die Produkte, die in diesem Betrieb entstehen. Ein anderer Begriff für diese Form der Haftpflichtversicherung ist auch die Gewerbeversicherung.

    In der Praxis sind Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung jedoch nicht immer eindeutig zu trennen. So gibt es viele Versicherungsunternehmen, welche die Leistungen der beiden Versicherungen miteinander kombinieren.

    Beispiel: Ein Notar benötigt eine Berufshaftpflichtversicherung, um seinen Beruf ausüben zu können. Gleichzeitig benötigt er für seine Kanzlei eine Betriebshaftpflichtversicherung, die auch seine Mitarbeiter bei Schäden abdeckt. In diesem Fall würde ein Versicherer eine Berufshaftpflicht- mit einer Betriebshaftpflichtversicherung kombinieren. 

    Alternativen zur Betriebshaftpflichtversicherung

    Eine Alternative zur Betriebshaftpflichtversicherung wäre, keine Versicherung abzuschließen. Da das Unternehmen in diesem Fall unbegrenzt für Schäden haftet, ist das keine wirkliche Alternative. Denkbar wäre noch, dass jeder Mitarbeiter eine eigene Berufshaftpflichtversicherung abschließt.

    Allerdings werden dann keine Schäden durch das Unternehmen abgedeckt, sondern jeweils nur der einzelne wird in Haftung genommen. Der entscheidende Vorteil der Betriebshaftpflichtversicherung ist die Absicherung des gesamten Unternehmens vor Schadensersatzansprüchen Dritter. Deshalb sollten Betriebe jeglicher Art immer über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung nachdenken.

    Angebot und Kosten der Betriebshaftpflicht

    Mit dem kostenlosen Gewerbevergleich von FinanceScout24 finden Sie online die passende Haftpflichtversicherung für Ihren Betrieb. Anhand zentraler Daten werden verschiedene Angebote von bewährten Versicherungsunternehmen für Sie verglichen. Zum Vertragsabschluss können Sie sich anschließend an die gewünschten Versicherungsunternehmen wenden.

    So nutzen Sie den Vergleichsrechner:

    1. Wählen Sie die Betriebsart Ihres Unternehmens aus (zum Beispiel Hotel oder Gaststätte).
    2. Wählen Sie nun aus, welche Art der Versicherung Sie wünschen (Betriebshaftpflichtversicherung, Inhaltsversicherung oder Rechtsschutzversicherung). 
    3. Machen Sie anschließend Angaben zu Ihrem Betrieb: Geben Sie zum Beispiel an, wann das Unternehmen gegründet wurde, welche Rechtsform es hat, wie viele Inhaber sowie Angestellte es gibt etc.
    4. Nun erhalten Sie eine Ergebnisliste mit verschiedenen Versicherungsanbietern und Tarifen.
    5. Wählen Sie das für Sie passende Angebot aus. Sie können sich das Angebot unverbindlich und kostenlos per Post zusenden lassen - oder gleich online den Antrag stellen. 

    So viel kann eine Betriebshaftpflichtversicherung kosten

    Die Kosten einer Betriebshaftpflichtversicherung richten sich vor allem nach dem zu versicherndem Risiko. Handwerker zum Beispiel tragen ein höheres Risiko für Personen- und Sachschäden als ein Inhaber eines Büros. Letztlich hängen die Beiträge von verschiedenen Faktoren ab, die für jedes Unternehmen unterschiedliche Beitragshöhen ergeben.

    Auch die Unternehmensgröße spielt eine Rolle. Unternehmen mit zehn Mitarbeitern zum Beispiel müssen bei gleicher Versicherungssumme weniger bezahlen als Firmen mit 100 Mitarbeitern. Liegt eine hohe Deckung bei Vermögensschäden vor, wird die Police höher ausfallen als bei einer niedrigeren Deckungssumme.

    So berechnen sich die Beiträge

    Die wichtigsten Faktoren für die Beitragshöhe der Betriebshaftpflichtversicherung sind:

    • Anzahl der Mitarbeiter
    • Anzahl der Inhaber
    • Jahresumsatz
    • Betriebsart/Art der Tätigkeit
    • Menge der Zusatzbausteine, zum Beispiel eine Produkthaftpflicht
    • Höhe der Selbstbeteiligung

    Leistungen der Betriebshaftpflichtversicherung

    Die Leistungen der Betriebshaftpflichtversicherung umfassen die Schadensregulierung bei Vermögensschäden, Sachschäden oder Personenschäden, die durch den Betrieb an Dritten entstanden sind. Zudem werden die Gerichtskosten bei nicht berechtigten Ansprüchen übernommen und tarifabhängig auch Eigenschäden oder Schlüsselverluste. Der Versicherer leistet somit Schadensersatz an die geschädigten Dritten. 

    Zudem können Versicherungserweiterungen, wie Tätigkeitsschäden, Erfüllungsschäden, Nachhaftung, Mangelfolgeschäden oder Obhutsschäden vereinbart werden.

    Zusätzlicher Rechtsschutz

    Ein Betriebshaftpflicht-Versicherungspolice bietet nicht nur die Absicherung bei Schadensersatz, sondern prüft zugleich, ob die Ansprüche von Dritten gerechtfertigt sind. Somit handelt es sich bei dieser Versicherung um eine Haftpflichtversicherung mit passivem Rechtsschutz.

    Versicherungsschutz je nach Police anders ausgelegt

    Die Leistungen der Versicherer sind bei Betriebshaftpflichtversicherungen ähnlich. Allerdings ist der Leistungskatalog nicht einheitlich geregelt und kann von Unternehmen zu Unternehmen variieren.

    Geltungsbereich des Versicherungsschutzes

    Je nach Police umfasst der Geltungsbereich die eigenen Betriebsstätten, öffentliche Plätze oder die Wohnräume von Kunden. Abhängig vom Anbieter gilt der Versicherungsschutz weltweit oder nur im Inland. Abgesichert sind immer nur Schäden, die durch Mitarbeiter des Unternehmens oder Produkte während ihrer Arbeit für das Unternehmen verursacht wurden.

    Somit gilt der Versicherungsschutz nicht mehr, wenn die Mitarbeiter in der Freizeit Schäden verursachen oder sich nicht mehr auf dem Betriebsgelände befinden.

    Wie genau der Geltungsbereich definiert ist, müssen Sie in Ihrer Versicherungspolice nachlesen.

    Versicherungsumfang – was ist mitversichert?

    Die Betriebshaftpflichtversicherung umfasst alle Schäden, die durch Ihr Unternehmen an Dritten entstehen. Mitversichert sind dabei alle Mitarbeiter Ihres Betriebs, solange sie für Sie beruflich tätig sind. Wenn Sie Niederlassungen oder Filialen betreiben, werden diese auch über Ihre Betriebshaftpflicht abgesichert.

    Betriebshaftpflicht greift i.d.R. nicht bei Arbeitsunfällen

    Versicherungsschutz besteht in der Regel nicht bei Schäden, die sich Mitarbeiter Ihres Unternehmens untereinander zufügen. So greift bei einem Arbeitsunfall zum Beispiel die gesetzliche Unfallversicherung oder eine separate Unfallversicherung Ihres Unternehmens.

    Subunternehmer müssen für eigene Absicherung sorgen

    Bei Subunternehmern greift der Versicherungsschutz der Betriebshaftpflichtversicherung üblicherweise nicht. Subunternehmer müssen dann für ihre eigene Absicherung sorgen.

    Produkthaftpflichtversicherung

    Unternehmen können den Versicherungsumfang ihrer Betriebshaftpflichtversicherung um eine Produkthaftung erweitern. Diese Absicherung ist dann sinnvoll, wenn Ihr Unternehmen Produkte herstellt, die anschließend in weiteren Produkten verarbeitet werden.

    Die Produkthaftpflichtversicherung schützt Hersteller sowie Händler vor den Schadenersatzansprüchen Dritter, sollte ein Produkt fehlerhaft sein und so Personen- oder Sachschäden verursachen. Entsteht nun ein Vermögens-, Sach- oder Personenschaden aufgrund eines Produktfehlers Ihres Artikels, sind Sie mit einer herkömmlichen Betriebshaftpflichtversicherung nicht abgedeckt. Sie greift in der Regel nur bei Personen- oder Sachschäden, die direkt durch Ihr Produkt entstehen. Als Grundlage gilt neben dem BGB auch das Produkthaftungsgesetz.

    Beispiel: Ein Zulieferer stellt Komponenten für Motoren her. Diese Kfz-Teile werden in der Produktionsstätte eines Autoherstellers verbaut. Anschließend kauft ein Endkunde das Fahrzeug. Nach ein paar Kilometern gibt es einen Totalschaden beim Motor. Im Rahmen eines Gutachtens wird festgestellt, dass das vom Zulieferer hergestellte Kfz-Teil für den Schaden verantwortlich ist. Ohne Produkthaftung muss der Zulieferer mit seinem gesamten Betriebsvermögen für den Schaden haften. Hat er seine Betriebshaftpflicht um eine Produkthaftung erweitert, kommt die Versicherung für die Schadensregulierung auf. 

    Fragen und Antworten

    Wie hoch sollte die Deckungssumme meiner Betriebshaftpflichtversicherung sein?

    Empfehlenswert ist es, bei der Wahl der Deckungssumme den größtmöglichen Schadensfall anzunehmen und die möglichen Kosten für die Schadensregulierung zu berechnen. Diese Summe würde sich zum Beispiel als Versicherungssumme eignen, wenn Sie umfänglich abgesichert sein wollen. Allgemein gilt eine Deckungssumme von drei Millionen Euro als möglicher Basisschutz. Vermögensschäden sollten mit mindestens 100.000 Euro gedeckt sein. Sollten Sie und Ihre Mitarbeiter jedoch mit besonders teuren Geräten arbeiten oder Dienstleistungen anbieten, die im Schadensfall sehr hohe Kosten verursachen, ist eine höhere Versicherungssumme empfehlenswert. Grundsätzlich sollte die Höhe der Deckung nie zu knapp gewählt werden. Nur so haben Sie im Schadensfall die Sicherheit, dass Sie nicht mit Ihrem Betriebsvermögen haften müssen.

    Welche Zusatzbausteine gibt es?

    Eine Betriebshaftpflichtversicherung kann durch weitere Policen ergänzt werden. So kann die Betriebshaftpflicht zum Beispiel mit einer Vermögensschadenhaftpflicht oder einer Privathaftpflichtversicherung ergänzt werden. Die Vermögensschadenhaftpflicht ist zum Beispiel besonders wichtig, wenn Sie mit Ihrem Unternehmen überwiegend Vermögensschäden verursachen können, zum Beispiel mit einer Softwarefirma. Weitere mögliche Zusatzbausteine sind eine Produkthaftpflicht oder eine Umwelthaftpflicht. Denkbar ist ebenfalls eine Ausweitung mit einer Managerhaftpflichtversicherung.

    Welcher Selbstbehalt macht Sinn?

    Wie bei allen Versicherungen hängt die Höhe der Versicherungsprämie von der Höhe des Selbstbehalts ab. Je geringer der Selbstbehalt, desto teurer wird die Versicherungsprämie. Um einen passenden Selbstbehalt zu wählen, sollten Sie sich fragen, welchen Betrag Sie im Schadensfall selbst tragen können, ohne dass Ihr Betrieb in finanzielle Schwierigkeiten gerät. Außerdem können Sie ausrechnen, wie viel Sie zum Beispiel über fünf Jahre einsparen, wenn Sie einen höheren Selbstbehalt wählen. Diese Summe können Sie gegen den niedrigeren Selbstbehalt gegenrechnen. Sparen Sie zum Beispiel durch einen um 1.000 Euro höheren Selbstbehalt nur 600 Euro innerhalb von fünf Jahren ein, werden sich die Einsparungen im Schadensfall nicht lohnen.

    Ist die BHV gesetzlich vorgeschrieben?

    Für den Einzelhandel, Einzelunternehmer oder Produktionsbetriebe gibt es keine Versicherungspflicht. Allerdings ist die Betriebshaftpflichtversicherung für manche Berufsgruppen wie Anwälte, Steuerberater, Ärzte, Architekten, Apotheker, Ingenieure oder Notare Voraussetzung für eine Zulassung.

    Was bedeutet Nachhaftung in der BHV?

    Die Nachhaftungsversicherung ist Bestandteil der Betriebshaftpflichtversicherung. Sie greift auch für Schäden, die zum Beispiel durch Produkte eines Unternehmens versursacht wurden, das seinen Betrieb aufgegeben hat. Wie lange die Nachhaftung eines Unternehmens über die Betriebshaftpflicht abgedeckt ist, hängt vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab.

    Was bedeutet Vorsorge in der BHV?

    Im Rahmen der Vorsorgeversicherung Ihrer Betriebshaftpflicht sind Sie bei neu hinzukommenden betrieblichen Risiken abgedeckt. Diese Absicherung gilt so lange, bis der nächste Beitrag fällig ist. Sie beschränkt sich auf die in der Police angegeben Risiken.

    Muss ich mit Wartezeiten rechnen?

    Nein, sobald Sie die Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen haben, greift der Versicherungsschutz. Eine Wartezeit wie bei einer Krankenversicherung oder einer Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es bei der Betriebshaftpflichtversicherung nicht.

    Welche Kündigungsfristen gelten bei der Betriebshaftpflichtversicherung?

    Wenn Sie Ihre BHV kündigen wollen, müssen Sie in der Regel eine dreimonatige Kündigungsfrist berücksichtigen. Achten Sie jedoch vor Vertragsabschluss auf die Laufzeit der Police. Manche Versicherungsunternehmen bieten nämlich auch Laufzeiten von drei oder fünf Jahren an. In diesen Fällen müssen Sie länger warten, bis Sie den Vertrag kündigen können. Üblich sind jedoch Einjahresverträge. Schließen Sie einen solchen Vertrag am 1. Januar ab, können Sie ihn also ordentlich bis zum 1. Oktober kündigen.

    Empfehlenswert ist es, die Haftpflichtversicherung zu kündigen und gleichzeitig nach einer neuen Police zu suchen. So können Sie eine Versicherungslücke vermeiden. Beachten Sie, dass die Kündigung Ihrer Police schriftlich erfolgen muss. Nutzen Sie für das Kündigungsschreiben am besten ein Einschreiben, damit Sie einen Nachweis über den Erhalt des Schreiben haben.

    Welche Fristen muss ich im Schadensfall beachten?

    Jeder Schaden muss im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung innerhalb von sieben Tagen an den Versicherer gemeldet werden. Empfehlenswert ist es, erst die Deckungszusage des Versicherers abzuwarten, bevor Sie die Schuld an dem Schaden gegenüber dem Geschädigten bekennen.

    Können Existenzgründer Rabatte auf die Betriebshaftpflichtversicherung bekommen?

    Viele Versicherungen bieten Existenzgründern oder Startups besonders günstige Konditionen an. Beachten Sie bei diesen Angeboten jedoch, ab wann Sie den vollen Tarif bezahlen müssen, um unangenehme Überraschungen zu verhindern.

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