Die erste eigene Wohnung: Was ist zu beachten?

Für viele junge Menschen ist die erste eigene Wohnung ein wichtiges Ziel. Sie verbinden damit mehr Freiheit, mehr Unabhängigkeit und fühlen sich endlich richtig erwachsen. Was bei diesen Träumen jedoch häufig unterschätzt wird, ist die neue Verantwortung, die mit einem eigenen Haushalt und der eigenen Wohnung auf Mieter zukommt. Gut beraten ist, wer sich gleich zu Beginn um die wichtigsten Versicherungen kümmert.

Elisabeth Schwarzbauer

Autorin für Versicherungsthemen


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Zuletzt aktualisiert: December 13, 2023

Author Elisabeth Schwarzbauer

Elisabeth Schwarzbauer

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Elisabeth ist studierte Physikerin, verantwortet bei uns die Versicherungsthemen und hilft Ihnen Ihr bestes Angebot zu finden. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten mit Ihrer Familie oder mit einem Buch auf der Terrasse (wenn es das Wetter ermöglicht).

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Inhaltsverzeichnis
     

    Wer eine Wohnung mietet, hat nicht nur viele Rechte, sondern muss auch gewisse Pflichten berücksichtigen. Beziehen Sie Ihre erste Wohnung, sollten Sie unbedingt auf die folgenden Pflichten achten:

    • Zahlen Sie Ihre Miete pünktlich
      Dazu sind Sie nämlich laut Mietvertrag verpflichtet. In der Regel müssen Sie die Miete bis spätestens zum dritten Werktag des Monats im Voraus bezahlen. Bei Mietrückstand von mehr als zwei Monatsmieten oder zweimaliger Teilzahlung der Miete hat der Vermieter das Recht, den Mietvertag fristlos zu kündigen. Auch eine dauerhaft unpünktliche Mietzahlung kann im schlimmsten Fall zu einer Kündigung führen. Um das zu vermeiden, richten Sie am besten einen Dauerauftrag für die Mietzahlung ein. Achten Sie dann darauf, dass Ihr Konto zu Monatsbeginn immer ausreichend gedeckt ist.
    • Hinterlegen Sie eine Mietkaution
      Um eine Wohnung anzumieten, muss in der Regel eine Kaution von maximal drei Nettokaltmieten hinterlegt werden. Diese Kaution ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig und kann über die ersten drei Mietmonate verteilt gezahlt werden.
    • Beachten Sie die Hausordnung
      Unabhängig vom allgemeinen Respekt, den Sie jedem Hausbewohner zollen sollten, hat jedes Haus eine eigene Ordnung. Diese sollten Sie beachten. Das gilt zum Beispiel für Lärm, aber ebenso für die Entsorgung von Müll. Bedenken Sie, dass viele Verstöße gegen eine Hausordnung zu einer Kündigung seitens des Vermieters führen können.
    • Melden Sie Mängel rechtzeitig
      Stellen Sie Mängel an Ihre Wohnung fest, sollten Sie diese unverzüglich an den Vermieter melden. Entstehen weitere Schäden, weil Sie die Mängel nicht gemeldet haben, kann der Vermieter Sie im schlimmsten Fall zur Kostenübernahme auffordern.
    • Heizen Sie
      Viele Mieter möchten Heizkosten sparen und nutzen ihre Heizungsanlage nur spärlich. Sollte dadurch allerdings Schimmel entstehen oder ein Rohr einfrieren, sind Sie für diese Schäden verantwortlich. Sie sind dafür verantwortlich, dass die Wohnung ausreichend beheizt wird.
    • Bauen Sie nichts eigenständig um
      Wenn Sie Änderungen an der Wohnung vornehmen wollen, zum Beispiel eine Badsanierung oder Sie wollen eine Wand einziehen, müssen Sie vorher immer den Vermieter um Zustimmung bitten.
    • Nicht ungefragt untervermieten
      Sollten Sie Teile der Wohnung oder die gesamte Wohnung untervermieten wollen, zum Beispiel während eines Auslandsaufenthaltes, müssen Sie Ihren Vermieter vorher um Erlaubnis fragen.

    Die Verantwortung des Vermieters ist begrenzt

    • Ein Vermieter ist dafür zuständig, dass die eine Wohnung während der Mietdauer dem Zustand entspricht, den sie bei der Anmietung hatte. Somit ist er verpflichtet, Schäden zu beheben. Allerdings sind Sie als Vermieter in der Regel dazu angehalten, kleine Schäden oder Schönheitsreparaturen selbst zu erledigen. Hierzu zählt zum Beispiel das Streichen von Wohn- oder Nutzräumen in der Wohnung. Allerdings ist diese Regelung laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 18. März 2015 nicht mehr uneingeschränkt gültig. So haben die Richter des BGH die Verpflichtung zu Schönheitsreparaturen eingeschränkt, wenn die Wohnung zum Beispiel unrenoviert übernommen wird.
      Aber ebenso wie der Vermieter für den Zustand der Wohnung verantwortlich ist, sind auch Sie als Mieter dazu verpflichtet, die Wohnung zu pflegen.
    • Der Vermieter gewährleistet, dass die Heizungsanlage funktioniert und die Wohnung auf mindestens 20°C erwärmen kann. Als Mieter müssen Sie jedoch auch sofort melden, wenn die Heizungsanlage nicht funktionieren sollte.
    • Jeder Vermieter muss seinen Mietern zugestehen, dass Familienmitglieder mit in die Wohnung einziehen. Als Mieter müssen Sie jedoch berücksichtigen, dass die Wohnung durch den Einzug von Ehepartnern und/oder Kindern nicht überbelegt wird.

    Nicht verantwortlich ist der Vermieter für alle Schäden, für die Sie selbst verantwortlich sind.

    • Wenn Sie zum Beispiel die Heizungsanlage falsch bedienen und sie dadurch beschädigt wird, müssen Sie den Schaden übernehmen.
    • Gleiches gilt dann, wenn Sie einen Fußboden falsch abschleifen und er deshalb erneuert werden muss.
    • Schäden an der Elektrik durch falsch angeschlossene Elektrogeräte oder Beschädigungen der Wohnung durch ein Haustier gehören ebenfalls nicht in den Verantwortungsbereich des Vermieters.

    Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie sich beim Bezug der ersten Wohnung mit den wichtigsten Versicherungen auseinandersetzen. Diese sichern Sie im Schadensfall ab und bewahren Sie vor hohen Folgekosten.

    Darauf sollten Sie vor dem ersten Mietvertrag achten

    • Prüfen Sie, ob die Angabe der Wohnfläche plausibel ist. Dies ist vor allem dann wichtig, wenn Ihr Vermieter später eine Mieterhöhung ankündigt. Die vorhandene Fläche können Sie per Wohnflächenberechnung ermitteln.
    • Kontrollieren Sie, ob weitere Bestandteile des Mietvertrags wie ein zusätzlicher Keller oder eine Einbauküche funktionieren und tatsächlich genutzt werden können.
    • Klären Sie, ob der Mietvertrag eine Staffelmiete enthält. In diesem Fall müssten Sie regelmäßig mehr Miete bezahlen. Gleiches gilt auch für eine Indexmiete, die sich am Mietpreisindex orientiert.
    • Vergleichen Sie den Mietpreis mit der ortsüblichen Vergleichsmiete. Hierbei kann Ihnen ein Mietspiegel weiterhelfen, den Sie von einem Mieterverein erhalten. Berücksichtigen Sie, dass diese Preise um bis zu zehn Prozent überschritten werden dürfen.
    • Prüfen Sie den Vertrag auf Klauseln. So gibt es zum Beispiel die Kündigungsausschlussklausel. Damit verpflichten Sie sich, eine Zeit lang in der Wohnung zu leben, ohne zu kündigen. Gängige Klauseln betreffen auch Schönheitsreparaturen oder kleine Reparaturen. Achten Sie darauf, dass nicht zu viele Ausnahmen gemacht werden und Sie nicht zu vielen Arbeiten verpflichtet werden.
    • Achten Sie darauf, dass alle Personen im Mietvertrag aufgeführt werden, die mit Ihnen in die Wohnung einziehen. Das ist besonders wichtig bei Wohngemeinschaften, aber auch dann, wenn Sie als Paar die Wohnung beziehen. Wer im Mietvertrag steht, hat alle Rechte des Mieters, ebenso aber auch alle Pflichten. Vermieten Sie Ihre Wohnung keinesfalls ohne Erlaubnis des Vermieters unter.
    • Berücksichtigen Sie, ob es sich um einen befristeten Mietvertrag handelt.

    Vor Vertragsabschluss Experten aufsuchen

    Lassen Sie Ihren Mietvertrag vor der Unterschrift am besten von einem Experten durchschauen. Hier bieten sich Mietervereine an oder Anwälte, die auf Mietrecht spezialisiert sind.

    Versicherungen für die erste eigene Wohnung

    Wer seine erste eigene Wohnung bezieht, wird nicht nur erstmalig zum Mieter, sondern führt zum ersten Mal ein nahezu eigenständiges Leben. Die Eltern sind nur noch in begrenztem Maße mitverantwortlich.

    Viele Entscheidungen treffen die meist jungen Erwachsenen nun allein. Umso wichtiger ist, dass ein ausreichender Versicherungsschutz für alle Lebenssituationen besteht. Spätestens mit der ersten eigenen Wohnung sollten Sie deshalb Ihr Versicherungsportfolio auf Lücken prüfen.

    Private Haftpflichtversicherung: Sollte zum Standard gehören

    Die Private Haftpflichtversicherung deckt Schäden, die Sie Dritten verursachen. Dabei kann es sich um Sach-, Personen- oder auch Vermögensschäden handeln. Diese Absicherung ist keine Pflichtversicherung in Deutschland. Dennoch sollte jeder Verbraucher über eine solche Police verfügen, damit er vor hohen Kosten im Schadensfall geschützt ist.

    Als frischer Mieter kann Sie eine Haftpflichtversicherung sehr wirksam schützen. Wenn Sie zum Beispiel Dielen einer Altbauwohnung vor dem Einzug abschleifen und Sie diese durch Ihre Arbeit irreparabel beschädigen, kann die Versicherung mögliche Schadensersatzansprüche des Vermieters beheben.

    Oder sollten Sie beim Umzug Schäden im Hausflur verursachen, kann die private Haftpflichtversicherung ebenfalls greifen.

    Mit der privaten Haftpflichtversicherung sind Sie selbstverständlich auch über Ihre neue Mietwohnung hinaus geschützt. So gilt der Versicherungsschutz in der Regel europaweit und je nach Police auch weltweit.

    Prüfen Sie hier jedoch, ob es beim europaweiten und weltweiten Schutz zeitliche Einschränkungen gibt.

    Versicherungsschutz unbedingt prüfen

    In der Regel sind Sie bis zum 25. Lebensjahr mit der privaten Haftpflichtversicherung über Ihre Eltern versichert. Dies gilt üblicherweise nur, solange Sie im gleichen Haushalt leben.

    Durch Ihren Einzug in die erste eigene Wohnung müssen Sie sich also um einen eigenen Versicherungsschutz kümmern.

    Die Privathaftpflicht greift nur bei Schäden, die im privaten Bereich durch Sie entstehen. Wenn Sie auch im Beruf abgesichert sein wollen, benötigen Sie eine spezielle Berufshaftpflichtversicherung.

    Manche Versicherungen bieten jedoch auch Tarife an, die auch mit der Privaten Haftpflichtpolice einen gewissen Schutz im Beruf bieten.

    Sparen durch gemeinsame Versicherung

    Wenn Sie die Wohnung mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin beziehen, können Sie eine gemeinsame Haftpflichtpolice abschließen. So können Sie bei den Versicherungsbeiträgen sparen.

    Hausratversicherung: Nicht unbedingt nötig, aber meist günstig

    Wer die erste Wohnung bezieht, hat in der Regel noch keinen sehr großen Hausrat. Oftmals wird deshalb eine Hausratversicherung nicht unbedingt empfohlen. Sie ist auch keine Pflichtversicherung.

    Dennoch kann es gerade auch in der ersten eigenen Wohnung sinnvoll sein, den Hausrat abzusichern. Denn dazu zählen neben Möbeln und Kleidungsstücken auch elektronische Geräte wie Fernseher, Spielkonsolen oder Smartphones.

    Eine Fotoausrüstung oder ein Fahrrad kann ebenso zum Hausrat gezählt werden. Mit der Hausratpolice sind diese Gegenstände bei Schäden oder Diebstahl abgesichert.

    Beziehen Sie Ihre erste eigene Wohnung, sollten Sie erst einmal prüfen, ob Ihr Hausrat über die Hausratversicherung der Eltern mitversichert ist. Die meisten Versicherungsunternehmen bieten diesen Service für die Zeit, in der sich die Kinder in der Ausbildung oder im Studium befinden. Sie können sich somit eine eigene Police sparen.

    Sollten Sie dennoch eine eigene Hausratversicherung abschließen wollen, ist diese für die erste eigene Wohnung meist nicht so teuer, da sich die Tarife in der Regel an der Wohnfläche orientieren und diese bei den ersten Wohnungen häufig gering ist.

    Fahrrad gegen Diebstahl geschützt?

    Prüfen Sie, ob Ihre Hausratversicherung auch Ihr Fahrrad vor Diebstahl schützt. Achten Sie hier besonders auf Nachtklauseln.

    So bieten die meisten Hausratversicherungen nur tagsüber Schutz und nur dann, wenn das Fahrrad in einem abschließbaren Hof oder Hausflur abgestellt wird.

    Krankenversicherung: Pflicht für alle

    Die Krankenversicherung ist nach Paragraph 193 des Versicherungsvertragsgesetzes seit 2009 Pflicht für alle Menschen, die in Deutschland leben. Unabhängig von Ihrer ersten eigenen Wohnung sollten Sie sich deshalb unbedingt krankenversichern.

    Ihre Krankenversicherung trägt die Kosten für ärztliche Behandlungen, stationär oder ambulant, und bezahlt nötige Medikamente oder Heilmittel. Ohne Krankenversicherung müssten Sie diese Kosten selbst übernehmen.

    Familienversicherung prüfen

    Wenn Sie studieren oder Schüler sind und nicht mehr als 450 Euro monatlich verdienen, können Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung bis zum 25. Lebensjahr kostenlos mitversichert bleiben.

    Wenn Sie Freiwilligendienste geleistet haben, besteht die Möglichkeit, bis zum 26. Lebensjahr mitversichert zu bleiben. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie in der eigenen Wohnung leben oder bei Ihren Eltern.

    Beziehen Sie Ihre erste eigene Wohnung mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin und Sie haben ein eigenes Einkommen, sollten Sie prüfen, ob Sie den Partner oder die Partnerin kostenlos in der GKV mitversichern können.

    Günstige Tarife für Studenten

    Studenten können sich nach dem Ende der kostenlosen Mitversicherung günstig in der gesetzlichen Krankenversicherung weiterversichern. Der Beitrag liegt 2016 bei knapp 75 Euro pro Monat, inklusive Leistungen für die Pflegeversicherung.

    Als Student können Sie sich auch von der Versicherungspflicht befreien lassen und eine private Krankenversicherung für Studenten nutzen. Die meisten privaten Krankenkassen bieten günstige Versicherungstarife für Studenten an.

    Diese Variante ist empfehlenswert, wenn Sie nach dem Studium selbständig arbeiten und von individuellen Tarifen profitieren wollen.

    Befreiung von der Versicherungspflicht

    Bis zum 35. Lebensjahr können Sie sich während des Studiums von der Versicherungspflicht befreien lassen. Berücksichtigen Sie dabei, dass Sie nach dem Studium erst einmal weiterhin privat krankenversichert sind.

    Zahnzusatzversicherung in jungen Jahren abschließen

    Es kann sinnvoll sein, schon in jungen Jahren eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Auf diese Weise profitieren Sie von günstigen Beiträgen.

    Diese schließt die Lücke zwischen dem Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse sowie den tatsächlichen Kosten einer zahnmedizinischen Behandlung, indem ein großer Kostenanteil übernommen wird.

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Wichtig für Berufstätige, empfehlenswert für Studenten

    Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) sind Sie geschützt, wenn Sie Ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können. Die Versicherung zahlt dann eine Berunfsunfähigkeitsrente an Sie.

    Für Berufseinsteiger oder junge Menschen ist eine solche Absicherung wichtig, weil sie in der Regel nicht über eine gesetzliche Versicherung geschützt sind. Verpflichtend ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung aber nicht.

    Gerade als junger Mensch sollten Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Sie haben dadurch den Vorteil, dass Ihre Gesundheitsprüfung vor der Aufnahme in die Versicherung sehr gut ausfällt und Sie nur geringe Beiträge bezahlen müssen. Wenn Sie studieren oder eine Ausbildung absolvieren, können Sie eine BU schon abschließen. Dies hat den Vorteil, dass beim Berufseintritt üblicherweise eine erneute Gesundheitsprüfung entfällt.

    Für Ihre erste eigene Wohnung kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung eine Absicherung bieten, falls Sie Ihren Beruf aufgrund einer Erkrankung nicht mehr ausüben können. In diesem Fall können Sie mit der Rentenzahlung aus der BU Ihre Miete begleichen sowie Ihren Lebensunterhalt bestreiten.

    Erwerbsunfähigkeitsversicherung

    Neben der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) existiert auch die Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Sie funktioniert ähnlich wie die BU, leistet jedoch in weit geringerem Umfang.

    So müssen Sie bei einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung in der Regel zu 100 Prozent berufsunfähig sein und Sie müssen weniger als drei Stunden täglich arbeiten können, um die Leistung zu erhalten.

    Der Versicherungsnehmer kann Ihnen außerdem vorschreiben, dass Sie irgendeinen Job annehmen müssen. Die BU leistet jedoch schon bei 50 Prozent Einschränkung in Ihrem gewohnten Beruf.

    Der einzige Vorteil der Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist der geringere Preis.

    Rechtsschutzversicherung ein „Kann“, aber kein „Muss“

    Mit einer Rechtsschutzversicherung können sich Verbraucher bei Rechtsstreitigkeiten sowie außergerichtlichen Verfahren absichern. Die Police kann sowohl Rechtsschutz im privaten als auch im beruflichen Bereich bieten. Zudem trägt diese die Kosten für Rechtsanwälte und für das Gericht, Entschädigungen für Zeugen sowie die Kosten des Sachverständigen und die des Gerichtsvollziehers. Auch Reisekosten, sollte das Gericht im Ausland liegen, werden übernommen.

    Der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung für Ihre erste Wohnung kann dann sinnvoll sein, wenn Sie verschiedene Bereiche abdecken wollen. Sollten Sie zum Beispiel Verkehrsrechtsschutz für Ihr Fahrzeug mit einem Berufsrechtsschutz sowie einem Mieterrechtsschutz kombinieren wollen, bietet es sich an, eine Kombi-Police zu wählen. In diesem Fall können Sie im Vergleich zum Einzelabschluss sicherlich sparen.

    Sobald Sie eine eigene Wohnung beziehen, einem eigenen Beruf nachgehen oder ein eigenes Auto angemeldet haben, sind Sie in der Regel nicht mehr über den Rechtsschutz Ihrer Eltern versichert. In diesen Fällen müssen Sie sich um eine eigene Verkehrs-Rechtsschutzversicherung kümmern.

    Alternative Mieterverein

    Indem ein Mieterverein in rechtlichen Fragen berät, vertritt dieser die Interessen der Mieter und hilft Streitfälle mit Vermietern oder auch Behörden zu schlichten. Zudem können Mietverträge oder Nebenkostenabrechnungen durch den Mietverein geprüft werden.

    Sollten Sie sich ausschließlich bei Rechtsstreitigkeiten rund um Ihre Mietwohnung absichern wollen, reicht es in der Regel aus, einem Mieterverein beizutreten.

    Gibt es zum Beispiel Probleme mit dem Mietvertrag, mit anderen Mietern oder dem Vermieter, erhalten Sie kostenlose Rechtsberatung in einem Büro des Mietervereins vor Ort.

    Sollte es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, steht Ihnen in der Regel ebenfalls rechtlicher Beistand zu.

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