Riester-Zulagen: Bekommen Sie die vollen Zulagen, die Ihnen zustehen?

Wer für die Altersvorsorge sparen möchte, ein Eigenheim kauft oder baut, kann „riestern“. Über Produkte wie die Riester-Rente erhalten Verbraucher so staatliche Zulagen und zusätzliche Möglichkeiten zum steuerlichen Abzug von Sonderausgaben.

Elisabeth Schwarzbauer

Autorin für Versicherungsthemen


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Zuletzt aktualisiert: April 27, 2023

Author Elisabeth Schwarzbauer

Elisabeth Schwarzbauer

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Elisabeth ist studierte Physikerin, verantwortet bei uns die Versicherungsthemen und hilft Ihnen Ihr bestes Angebot zu finden. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten mit Ihrer Familie oder mit einem Buch auf der Terrasse (wenn es das Wetter ermöglicht).

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Inhaltsverzeichnis
     

    Riestern kann nur derjenige, der die Voraussetzungen dafür erfüllt. Ob Sie Riester-Zulagen erhalten können, erfahren Sie anhand der folgenden Aspekte:

    • Besteht eine unmittelbare oder mittelbare Förderberechtigung?
      Unmittelbar förderberechtigt sind bestimmte Personengruppen, mittelbar förderberechtigt sind die Personen, die mit einer direkt förderberechtigten Person verheiratet sind und im gleichen Haushalt lebt.
    • Wie ist der Familienstand?
      Sind Sie verheiratet, ledig oder führen Sie eine eingetragene Lebenspartnerschaft?
    • Haben Sie Kinder?
      Dann können sich Ihre Zulagen durch Geburt oder Veränderungen beim Kindergeld verändern. 
    • Wie hoch ist Ihr Bruttoeinkommen?
      Prüfen Sie, ob Sie über der Fördergrenze liegen und berücksichtigen Sie dabei Änderungen durch Gehaltserhöhungen, Zulagen oder Boni.

    Wer kann die Riester-Zulage in Anspruch nehmen?

    Zunächst wird beim Riestern zwischen indirekter und direkter Förderberechtigung unterschieden. Bei der indirekten (mittelbaren) Förderberechtigung haben Ehepartner von unmittelbar Förderberechtigten die Möglichkeit, ebenfalls zu riestern.

    Voraussetzung dafür ist, dass beide Personen im gleichen Haushalt leben und bereits eine direkte Förderung in Form einer Riester-Altersvorsorge genutzt wird. Wird der mittelbar Förderberechtigte Ehepartner direkt förderberechtigt, entfällt die mittelbare Förderung.

    Folgende Personengruppen können riestern

    Grundsätzlich können alle Arbeitnehmer Riester-Zulagen erhalten, die in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen. Darüber hinaus gibt es weitere Personengruppen, die zu den Riester-Berechtigten gehören.

    • Arbeitnehmer: Die Riester-Zulagen sind für alle Arbeitnehmer mit einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung möglich.
    • Ehepartner: Ehepartner von Förderberechtigten, die eine Riester-Förderung nutzen. Beide müssen im gemeinsamen Haushalt leben. Ein Ehepartner darf dabei auch hauptberuflich selbständig sein.
    • Beamte: Hierzu zählen Richter oder Lehrer sowie Zeit- oder Berufssoldaten.
    • Auszubildende: Alle Personen in einer Berufsausbildung können Riester-Zulagen beantragen.
    • Bezieher von Arbeitslosengeld I und II: Wer Arbeitslosengeld sowie andere Lohnersatzleistungen wie Krankengeld erhält, kann riestern.
    • Geringfügig Beschäftigte: Wer weniger als 400 Euro im Monat verdient und in die Rentenversicherung einzahlt, kann riestern.
    • Selbständige: Wenn Selbständige pflichtversichert sind, können sie ebenfalls riestern. Bei dieser Personengruppe handelt es sich zum Beispiel um Künstler oder Publizisten.
    • Wehrdienstleistende und Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst oder eines Freiwilligen Sozialen Jahres: Wer diese Dienste absolviert, kann riestern.
    • Landwirte: Wenn ein Landwirt über die Alterssicherung der Landwirte pflichtversichert ist, kann er Riester-Zulagen beantragen.
    • Pflegepersonen: So lange eine Person nicht zum Lohnerwerb gepflegt wird, steht Riesterförderung bereit.
    • Behinderte: Wer als gehandicapte Person in einer anerkannten Werkstatt arbeitet, kann Riester-Zulagen in Anspruch nehmen.

    Gefördert werden nicht:

    • Selbständige
    • Freiberufler
    • Studenten

    Allerdings gibt es Ausnahmen. So können Selbständige Riester-Förderung erhalten, wenn sie pflichtversichert sind. Ebenso haben auch Freiberufler die Möglichkeit einer Förderung, wenn sie in die Pflichtversicherung einzahlen.

    Möglich ist ebenfalls eine Riester-Förderung, wenn sie mit einer unmittelbar förderungsberechtigten Person verheiratet sind und im gleichen Haushalt leben. Dies gilt auch für Studenten. Sie können zudem Riester-Zulagen erhalten, wenn sie in den Semesterferien einen sozialversicherungspflichtigen Job annehmen. Dabei gilt nicht, wie lange der Job ausgeübt wird, sondern nur, dass er sozialversicherungspflichtig war.

    Voraussetzungen für den Erhalt der Zulagen

    Um von den Förderzulagen eines Riester-Vertrags zu profitieren, müssen Sie nicht nur zu einer der genannten Personengruppen gehören, sondern auch mindestens vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Einkommens in ein Riester-Produkt einzahlen, um die maximale Förderzulage zu erhalten.

    Wenn Sie weniger einzahlen, reduziert sich die Zulage. Der maximale Einlagebetrag ist jedoch bei 2.100 Euro gedeckelt.

    Beispiel: Wer 30.000 Euro brutto im Jahr als Angestellter verdient, muss mindestens 1.200 Euro pro Jahr in seinen Riester-Vertrag einzahlen. Das sind 100 Euro pro Monat.

    Wie hoch sind die Riester-Zulagen?

    Seit 2002 können Sparer in Deutschland von der Riester-Zulage profitieren. Die Zulage teilt sich in eine Grundzulage und eine Kinderzulage pro Kind auf. Anhand dieser Tabelle können Sie sehen, wie sich die Riester-Zulage seit 2002 entwickelt hat.

    Jahre Grundzulage Kinderzulage pro Kind
    2002-2003 38 Euro 46 Euro
    2004-2005 76 Euro 92 Euro
    2006-2007 114 Euro 138 Euro
    2008 bis heute 154 Euro 185 Euro

    Bonus für Berufseinsteiger

    Wer als Berufseinsteiger riestert, kann einen einmaligen Bonus von 200 Euro erhalten. Bis zum 25. Geburtstag zahlt der Staat einmalig diesen Bonus auf Ihr Riester-Konto ein.

    Riester-Zulagen im Überblick

    Die Riester-Förderung setzt sich aus staatlichen Zuschüssen und Steuervorteilen zusammen. Die Zulagen zum Riestern erhalten mittelbar und unmittelbar Förderungsberechtigte sowie deren Kinder. Die jeweilige Höhe hängt von verschiedenen Voraussetzungen ab.

    Grundzulage

    Für das Beitragsjahr 2022 gilt eine erhöhte Grundzulage von 375 EUR (175 Euro plus 200 Euro), sollten die erforderlichen Sparleistungen auf den Altersvorsorgevertrag eingezahlt werden. Da der Berufseinsteiger-Bonus nur einmalig ausgestellt wird, gilt ab dem Beitragsjahr 2023 eine Grundzulage von höchstens 175 Euro.

    Um die volle Grundzulage zu erhalten, müssen Riester-Sparer mindestens vier Prozent ihres Brutto-Jahreseinkommens in den Vertrag einzahlen. Die maximale Einlage beträgt 2.100 Euro.

    Mittelbar Förderungsberechtigte müssen lediglich einen sogenannten „Sockelbetrag“ von 60 Euro in ihren Vertrag einzahlen, um die Förderung zu erhalten. Bei förderungsberechtigten Ehepartnern kann sich die Maximalgrenze für die Einzahlung jedoch auf bis zu 4.200 Euro erhöhen. Zugleich können Ehepartner dann bis zu 308 Euro staatliche Riester-Förderung erhalten.

    Beispiel: Verdienen beide Ehepartner zusammen 40.000 Euro brutto pro Jahr, müssen Sie vier Prozent davon in ihre Riester-Verträge einzahlen. Das wären 1.600 Euro. Davon dürfen sie 308 Euro an Förderung abziehen. Sie müssen somit nur noch 1.292 Euro einzahlen.

    Riester Rente Kinderzulage

    Pro Kind, das vor 2008 geboren wurde, erhalten Riesterer 185 Euro. Für jedes nach 2008 geborene Kind erhalten sie eine Kinderzulage von 300 Euro. Die Zulagen erhalten sie bis zum 18. Lebensjahr. Sind die Kinder danach in der Ausbildung oder im Studium, können sie die Zulagen bis zum vollendeten 25. Lebensjahr beziehen.

    Beispiel: Ein Ehepaar hat zwei Kinder, eines ist vor 2008 geboren, das andere später. Das Paar erhält dann pro Jahr eine Kinderzulage von 485 Euro. Nutzen beide Ehepartner ein Riester-Produkt, kann die Familie somit bis zu 793 Euro jährlich an Zulagen erhalten.

    Berufseinsteigerbonus

    Wer bis zum 25. Lebensjahr erstmalig eine Zulage beantragt, erhält einen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro.

    Ohne Beitrag keine Zulage

    Der Mindestbeitrag zum Erhalt der Riester-Förderung beträgt 60 Euro pro Jahr, also fünf Euro monatlich. Dieser Betrag wird auch „Sockelbetrag“ genannt.

    Wenn weniger als vier Prozent des Einkommens in den Riester-Vertrag eingezahlt werden, reduziert sich die maximale Förderung anteilig. 

    Wie berechnen sich die Zulagen?

    Die Riester-Zulagen bemessen sich anhand des Bruttoeinkommens, der Anzahl der Kinder, des Status sowie des gewünschten Einzahlungsbetrags.

    Beispiel: Ein Ehepaar möchte riestern. Der eine Partner ist angestellt und verdient 30.000 Euro, der andere erhält in Anstellung 35.000 Euro pro Jahr. Sie haben ein Kind, das nach 2008 geboren wurde.

    Sie erhalten die volle Zulage, sollten Sie den erforderlichen Mindestbeitrag ansparen. Dieser beträgt vier Prozent Ihres Bruttoeinkommens des Vorjahres, inklusive Zulagen. Sollte der Beitrag geringer ausfallen, werden die staatlichen Zulagen gekürzt. Beide müssen insgesamt 2.600 Euro pro Jahr anlegen, um die maximale Förderung zu erhalten. Die Riester-Grundzulage beträgt 608 Euro inklusive Kinderzuschlag. Der Eigenanteil am Anlagebetrag beträgt dann pro Jahr 1.992 Euro, also 166 Euro pro Monat.

    Wie werden die Riester-Zulagen beantragt?

    Den Antrag für die Riester-Zulagen erhalten Sie von Ihrem Anbieter, bei dem Sie das Riester-Produkt abgeschlossen haben. Beim Beantragen der Förderung gibt es die Möglichkeit, einen sogenannten „Dauerzulagenanspruch“ zu stellen. Auf diese Weise beantragt Ihr Anbieter jedes Jahr die möglichen Zulagen bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA).

    Eigenständiges Handeln ist jedoch bei der Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten gefragt. Diese müssen die Antragsteller rückwirkend bei der Deutschen Rentenversicherung geltend machen.

    Fristen beim Einreichen von Anträgen auf Riester-Zulagen

    Der Zulagenantrag kann bis maximal zwei Jahre nach Vertragsabschluss gestellt werden. Wer beispielsweise noch Riester-Zulagen für 2020 bekommen möchte, muss seinen Antrag bis spätestens 31.12.2022 einreichen.

    Die Zulagen werden nach erfolgreichem Antrag auf dem Riester-Produkt gutgeschrieben und bei Fälligkeit des Vertrags ausgezahlt. Sparer erhalten jährlich eine Übersicht über ihren Eigenanteil sowie die erhaltenen Zulagen.

    Nachträgliche Rückforderung von Zulagen

    Der Bund kann prüfen, ob Antragsteller für die Riester-Förderung überhaupt berechtigt sind. Ist dies nicht der Fall, können Zulagen nachträglich zurückgefordert werden.

    Für eine mögliche Rückforderung muss der Staat jedoch ebenfalls eine Frist einhalten. Die Rückförderung muss innerhalb von vier Jahren nach der Antragstellung erfolgen.

    Beispiel: Wenn Sie Riester-Zulagen im Jahr 2012 für das Jahr 2011 beantragt haben, darf der Staat maximal bis zum 31.12.2016 eine Rückforderung erheben.

    Jährliche Kontoauszüge prüfen und Berufsstatus aktualisieren

    Um eine eventuelle Rückforderung schnell zu ermitteln, sollten Sie unbedingt Ihre jährlichen Kontoauszüge genau prüfen und Änderungen bei Ihrem Berufsstatus sofort angeben.

    Wann kommt es zur Rückforderung von Zulagen?

    Eine Rückforderung von Riester-Zulagen kommt nicht von ungefähr. Die ZfA prüft Anträge auch rückwirkend auf ihre Berechtigung.

    In diesen Fällen kann die ZfA Zulagen zurückfordern:

    • Wechsel in die Selbständigkeit: Wer in die Selbständigkeit wechselt und nicht mehr versicherungspflichtig ist, kann seinen Anspruch auf Riester-Förderung verlieren.
    • Höheres Gehalt: Ist Ihr Gehalt gestiegen, Sie haben jedoch den Mindestbetrag für die Maximalförderung nicht erreicht, kann ebenfalls eine Rückforderung kommen.
    • Keine Aktualisierung des Dauerzulagenantrags: Wurde Ihr Dauerzulagenantrag nicht aktualisiert, kann der Anspruch ebenfalls verloren gehen.
    • Scheidung: Bei einer Scheidung erhält nur noch der Partner die Kinderzulage, der auch Kindergeld erhält. Sind Sie nicht dieser Partner, können Zulagen zurückgefordert werden.

     

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