Sorgerechtsverfügung: Wie kann ich mein Kind sinnvoll absichern?

Wenn Eltern versterben, ist das besonders für minderjährige Kinder ein schreckliches Ereignis, denn sie verlieren damit ihre ersten Bezugspersonen. Damit sich nach dem Tod der Eltern ein geeigneter Vormund um die Kinder kümmert, können Eltern eine Sorgerechtsverfügung hinterlegen. Eine Sorgerechtsverfügung ist immer sinnvoll, denn nahe Verwandte oder die Großeltern ersetzen im Sorgerecht nicht automatisch die Eltern. In diesem Ratgeber erfahren Sie nun alles Wichtige rund um die Sorgerechtsverfügung, ihre Inhalte und Tipps zum Erstellen.

Elisabeth Schwarzbauer

Autorin für Versicherungsthemen


Update icon

Zuletzt aktualisiert: April 27, 2023

Author Elisabeth Schwarzbauer

Elisabeth Schwarzbauer

/Content/img/ie8/mail_icon_.jpg

Elisabeth ist studierte Physikerin, verantwortet bei uns die Versicherungsthemen und hilft Ihnen Ihr bestes Angebot zu finden. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten mit Ihrer Familie oder mit einem Buch auf der Terrasse (wenn es das Wetter ermöglicht).

Fenster schließen

Inhaltsverzeichnis
     

    Sorgerechtsverfügung

    Im Sorgerecht wird über die Sorge des Kindes (Personensorge), das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge) und das Recht, das Kind rechtsgeschäftlich sowie vor Gericht zu vertreten (Vertretungsrecht) entschieden. Inhaber der elterlichen Sorge sind in der Regel die Eltern des Kindes.
    • Eine Sorgerechtsverfügung wird umgangssprachlich auch Elterntestament genannt.
    • Das Dokument hat einen ähnlichen Charakter wie das Testament, denn es stellt Regelungen auf, die nach dem Tod des Verfassers oder der Verfasser in Kraft treten.
    • Mit der Sorgerechtsverfügung haben Eltern die Möglichkeit zu bestimmen, an wen das Sorgerecht für ihre minderjährigen Kinder nach dem Tod der Eltern übertragen werden soll.
    • Eine Sorgerechtsverfügung sollten alle Eltern verfassen, die Einfluss darauf haben wollen, wer nach ihrem Tod die Vormundschaft für ihre minderjährigen Kinder übernimmt.
    • Die Sorgerechtsverfügung gilt so lange, bis sie nicht widerrufen worden ist und die davon betroffenen Kinder volljährig sind.
    • Die elterliche Sorge endet auch durch Maßnahmen des Familiengerichts, das das Sorgerecht ganz oder teilweise entzogen werden kann.

    Was regelt die Sorgerechtsverfügung?

    • Sorgerecht: Primär wird das Sorgerecht im Rahmen der Verfügung definiert. Dabei können eine oder mehrere Personen zum Vormund bestellt werden.
    • Finanz- und Vermögensfürsorge: Die Sorgerechtsverfügung kann genau festlegen, welche Vertrauensperson für die Verwaltung des Vermögens zuständig ist oder wer die Finanzen der Waisen regelt.
    • Erbe: Im Rahmen der Sorgerechtsverfügung können Hinweise zum Erbe enthalten sein. So wird auch nach dem Tod sichergestellt, dass die richtigen Personen das Erbe erhalten.

    Auch Großeltern können zum Unterhalt für Enkel verpflichtet werden

    Versterben beide Elternteile, können die Großeltern für den Unterhalt der Enkelkinder verpflichtet werden. Der Unterhaltsanspruch wird dabei nicht genauso berechnet wie gegenüber den eigenen Kindern oder umgekehrt gegenüber den Eltern. So gibt es zum Beispiel keine Verpflichtung zur Erwerbstätigkeit, wenn die Großeltern den Unterhalt nicht aufbringen können. Darüber hinaus steht ihnen ein größerer Selbstbehalt von 1.400 Euro zu.

    Tod eines Elternteils und gemeinsames Sorgerecht

    Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht in Paragraph 1680 vor, dass ein überlebender Elternteil automatisch das Sorgerecht erhält. Haben die Eltern getrennt gelebt und es stirbt der Elternteil, der das Sorgerecht hatte, überträgt das Familiengericht das Sorgerecht auf den überlebenden Elternteil. Voraussetzung ist, dass das Kindswohl nicht gefährdet wird.

    Durch eine Sorgerechtsverfügung kann der Elternteil mit dem alleinigen Sorgerecht jedoch verfügen, dass eine andere Vertrauensperson das Sorgerecht erhält. Hat die Mutter zum Beispiel das alleinige Sorgerecht, kann sie mit einer Sorgerechtsverfügung der gesetzlichen Regelung widersprechen, dass der Kindsvater nach ihrem Tod das Sorgerecht für das gemeinsame, minderjährige Kind bekommt.

    Sorgerecht bei Todesfall beider Eltern / eines alleinerziehenden Elternteils

    Wenn beide Elternteile oder ein alleinerziehender Elternteil versterben, wird das Sorgerecht nicht automatisch an einen Verwandten oder die Taufpaten übertragen. Das Familiengericht bestellt in diesem Fall einen gesetzlichen Vormund, welcher das Sorgerecht trägt.

    Aufsetzen einer Sorgerechtsverfügung

    Ehepaare oder alleinerziehende Eltern können jederzeit eine Sorgerechtsverfügung aufsetzen. Eine spezielle gesetzliche Regelung gibt es dazu nicht. Allerdings werden häufig die Formvorschriften für Testamente angewandt. Damit eine Verfügung von einem Familiengericht berücksichtigt werden kann, muss sie jedoch zumindest schriftlich verfasst, datiert und unterschrieben sein.

    Nicht verheiratete Eltern müssen separate Sorgerechtsverfügungen abgeben.

    Das sollte eine Sorgerechtsverfügung enthalten

    • Einen Hinweis darauf, dass ein Vormund mit dem Sorgerecht betraut werden soll
    • namentliche Nennung mit Vor- und Nachname, wer nach dem Tod die Vormundschaft für das minderjährige Kinder/die minderjährigen Kinder übernehmen soll
    • Begründung der Personenwahl
    • Nennung von Personen, welchen die Vormundschaft nicht übertragen werden soll; mit Begründung
    • Unterschrift beider Elternteile
    • Ort und Datum

    Vormundschaftsgericht überprüft Sorgerechtsverfügung

    Eine Sorgerechtsverfügung ist noch keine Garantie dafür, dass das Sorgerecht tatsächlich an die genannten Vormunde übertragen wird. In letzter Instanz prüft das Vormundschaftsgericht die Verfügung und entscheidet dann darüber.

    Wo sollte eine Sorgerechtsverfügung aufbewahrt werden?

    Wie alle Dokumente, die den Nachlass betreffen, sollte die Sorgerechtsverfügung an einem sicheren Ort aufbewahrt werden, auf welchen nach dem Tod zugegriffen werden kann. Ziel ist es, dass das Familiengericht so schnell wie möglich das Dokument erhält, um die Vormundschaft zu klären.

    Empfehlenswert ist es, die Verfügung bei einem Notar oder dem zuständigen Nachlassgericht zu hinterlegen. Sie können die Verfügungen auch beim benannten Vormund hinterlegen.

    Gültigkeit der Verfügung regelmäßig überprüfen

    Prüfen Sie in Abständen von zwei bis drei Jahren, ob die Bedingungen für Ihre Vollmacht noch gültig sind. So kann sich zum Beispiel das Verhältnis zu Vertrauenspersonen oder deren Lebenssituation verändert haben. Passen Sie Ihre Verfügung dementsprechend an. Fragen Sie den Vormund zum Beispiel auch, ob er sich einer solchen Aufgabe noch gewachsen fühlt.

    Wahl des gesetzlichen Vertreters

    Der gesetzliche Vertreter gilt als Stellvertreter, dessen Vertretung nicht auf einer Vollmacht basiert, sprich einer durch Rechtsgeschäft erteilten Vertretungsmacht, sondern auf gesetzlichen Bestimmungen beruht.

    Bei der Wahl des Vormunds für die Sorgerechtsverfügung sind Eltern sehr frei. Voraussetzung ist lediglich, dass die ausgewählte Person volljährig ist. Um die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, dass der ausgewählte Vormund beim Ableben der Eltern selbst noch lebt, sollte kein betagtes Familienmitglied oder eine sehr alte Vertrauensperson ausgewählt werden.

    Mehreren Personen die Vormundschaft übertragen

    Es ist möglich, dass im Rahmen der Sorgerechtsverfügung mehrere Personen zum Vormund werden. In der Verfügung können dann zum Beispiel einzelne Rollen definiert werden. Dann ist ein Vormund überwiegend für die Personensorge zuständig und der andere für die Vermögenssorge. Denkbar ist auch ein Konstrukt, das einen Vormund als „Hauptvormund“ betrachtet und den anderen als „Ersatz-Vormund“.

    Personen können explizit ausgeschlossen werden

    In einer Sorgerechtsverfügung können Personen ebenfalls explizit vom Sorgerecht ausgeschlossen werden. Somit wird verhindert, dass das Gericht einen Verwandten zum Vormund bestellt, dem die Eltern das Sorgerecht überhaupt nicht übertragen wollen, weil zum Beispiel die Ansichten zu Erziehung und Bildung zu stark voneinander abweichen. Das Gericht kann jedoch auch einen überlebenden Elternteil vom Sorgerecht ausschließen, wenn es zum Beispiel das Wohl des Kindes gefährdet sieht.

    Das sollten Sie beim Benennen eines Vormunds beachten

    Die Entscheidung für eine oder zwei Personen als Vormund für die eigenen Kinder sollte gut überlegt werden. Meist wählen die Eltern die Großeltern oder die eigenen Geschwister als Vormunde aus. Doch neben dem besonderen Vertrauensverhältnis spielen auch weitere Faktoren eine Rolle. Wohnt der Vormund in der gleichen Stadt? Hat er eigene Kinder? Müssten im Todesfall mehrere Kinder versorgt werden?

    Ganz gleich, auf welche Person die Wahl fällt, der künftige Vormund sollte auf jeden Fall ausführlich über seine mögliche Aufgabe informiert und überhaupt gefragt werden, ob er sich das zutrauen würde. Sie sollten der Person das Recht einräumen, eine mögliche Vormundschaft auch abzulehnen.

    Kinder über 14 Jahre können Vormund ablehnen

    Ist eines Ihrer Kinder über 14 Jahre alt, kann es sich auch einer Sorgerechtsverfügung widersetzen und einen Vormund ablehnen.

    Kosten für eine Sorgerechtsverfügung

    Es gibt keine Vorschriften für das Hinterlegen einer Vorsorgeverfügung. Somit können Sie die Sorgerechtsverfügung ohne Zusatzkosten selbst verfassen und bei sich hinterlegen. Damit das Elterntestament jedoch im Todesfall vom Familiengericht berücksichtigt werden kann, sollte es bei einem Notar oder beim zuständigen Nachlassgericht hinterlegt werden.

    Für diese Leistungen werden Gebühren fällig, die circa 150 Euro betragen können. Wird ein Notar bestellt, können Sie dort auch eine entsprechende Beratung zur Formulierung der Verfügung in Anspruch nehmen. Die Abrechnung erfolgt auf der Basis der Honorarordnung für Notare.

    Die finanzielle Absicherung nach dem Tod: Waisenrente und Lebensversicherung

    Wenn beide Eltern versterben oder ein Elternteil stirbt, können deren Kinder Anspruch auf Halb- oder Vollwaisenrente haben. Mit der Waisenrente soll das Kind finanziell abgesichert werden, wenn die Eltern es nicht mehr versorgen können. Die Halbwaisenrente soll den finanziellen Ausgleich schaffen, wenn ein Elternteil nicht mehr lebt.

    Voraussetzung für den Erhalt von Voll- oder Halbwaisenrente ist, dass die Verstorbenen mindestens fünf Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Die Deutsche Rentenversicherung übernimmt dann die Zahlung der Waisenrente.

    Möglich ist auch, dass die Unfallversicherung einen Teil der Rente übernimmt, wenn ein Elternteil zum Beispiel bei einem Betriebsunfall tödlich verunglückt ist oder durch eine Berufskrankheit verstorben ist.

    Anspruch auf eine Waisenrente haben die leiblichen und adoptierten Kinder der verstorbenen Eltern. Möglich ist auch die Zahlung von Halbwaisenrente oder Waisenrente, wenn Enkel oder Geschwister im gleichen Haushalt leben.

    Sind die Kinder noch minderjährig, erhält der Vormund die Vollwaisenrente. Er muss sie dem Kind jedoch zur Verfügung stellen und nicht sparen. Denn das Geld soll für den Lebensunterhalt genutzt werden. Sind die Kinder volljährig, wird die Waisenrente direkt an sie überwiesen.

    Einkünfte aus Waisenrente

    Einkünfte aus einer Waisenrente werden mit weiteren Leistungen wie Unterhalt oder BAföG verrechnet.

    Erweiterte Absicherung durch Lebensversicherungen

    Mit einer Risikolebensversicherung oder einer Kapitallebensversicherung können Eltern für eine zusätzliche Absicherung der Kinder nach ihrem Tod sorgen. Um die bestmögliche Form der Absicherung zu finden, sollten Sie sich jedoch im Vorfeld gut informieren und beraten lassen.

    Was kann passieren, wenn ich keine Sorgerechtsverfügung habe?

    Wenn Eltern keine Sorgerechtsverfügung verfasst haben und sterben, wird ein Vormund über das Familiengericht oder das Jugendamt bestimmt. Die gesetzliche Grundlage dafür bildet das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ab Paragraph 1773. Denn ohne eine entsprechende Verfügung ist das Sorgerecht nicht klar geregelt. Das Sorgerecht geht beim Tod der Eltern nicht automatisch auf die Großeltern oder Geschwister der Verstorbenen über. Auch Taufpaten werden beim Sorgerecht nicht gesondert behandelt.

    Das Familiengericht oder das Jugendamt bestellt bei ausbleibender Verfügung einen Vormund für das Kind. Meist wird hier ein naher Verwandter ausgewählt. Sind die Kinder älter als 14 Jahre, können sie mitbestimmen, wer das Sorgerecht für sie ausüben darf.

    Spartipps und News:

    Newsletter abonnieren & gratis PDF erhalten