Wert 1914: Basiswert für Versicherungen

Der Wert 1914, auch Gebäudeversicherungswert 1914 oder einfach 1914er Wert genannt, ist ein theoretischer Wert, der vor allem für den Abschluss einer Wohngebäudeversicherung wichtig ist. Die Versicherer ermitteln mit Hilfe dieses Werts die Versicherungssumme und die Höhe der Prämien. Im Folgenden zeigen wir Ihnen, was es mit diesem Versicherungswert auf sich hat, wie er sich berechnet und welche Vorteile das Berechnungssystem bietet.

Elisabeth Schwarzbauer

Autorin für Versicherungsthemen


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Zuletzt aktualisiert: February 20, 2024

Author Elisabeth Schwarzbauer

Elisabeth Schwarzbauer

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Elisabeth ist studierte Physikerin, verantwortet bei uns die Versicherungsthemen und hilft Ihnen Ihr bestes Angebot zu finden. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten mit Ihrer Familie oder mit einem Buch auf der Terrasse (wenn es das Wetter ermöglicht).

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Inhaltsverzeichnis
     

    Bei dem Wert 1914 handelt es sich um einen fiktiven Rechenwert, der als einheitliche Grundlage zur Ermittlung des Gebäudeneubauwerts und der Prämienhöhe verwendet wird.

    Das Jahr 1914 dient als Basis für diesen Gebäudewert, da dies das letzte Jahr in Deutschland war, in dem drei wichtige Faktoren gegeben waren:

    1. Stabile (und damit aussagekräftige) Baupreise.
    2. Währung war goldgedeckt.
    3. Außergewöhnliche Baupreissteigerungen lagen nicht vor.

    Der Wert 1914 an sich gibt den Neubauwert des Gebäudes im Jahr 1914 an. Mit Hilfe des jährlich vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Baupreisindex lässt sich der Wert 1914 umrechnen, sodass der Neubauwert für ein beliebiges Jahr ermittelt werden kann – sofern für dieses Jahr ein Baupreisindex vorliegt:

    • Wert 1914 = Neubauwert ÷ (Baupreisindex ÷ 100)

    Neubauwert ist nicht gleich Verkehrswert

    Beim Neubauwert handelt es sich um den Betrag, der nötig wäre, um bei einer völligen Zerstörung der Immobilie das Gebäude im gleichen Zustand wieder aufzubauen. Dieser Wert ist vor allem für Versicherungen von Bedeutung, hat aber nichts mit dem Verkehrswert der Immobilie zu tun, dem Betrag also, der für das Gebäude bei einem Verkauf auf dem freien Markt erzielt werden kann. Häufig liegen Neubauwert und Verkehrswert sogar weit auseinander – ein großes und hochwertiges Haus in ungünstiger Lage könnte beispielsweise nur einen Verkehrswert von 250.000 Euro haben, während sich der Neubauwert aufgrund der Größe und Ausstattung auf 350.000 Euro beläuft. Würde man in diesem Fall den Verkehrswert als Versicherungswert zugrunde legen, bestünde eine massive Unterversicherung.

    Mit Unterversicherung ist gemeint, dass die Versicherung im Schadenfall bei einer zu geringen Versicherungssumme berechtigt ist, die Entschädigung im Schadenfall zu kürzen. Damit Ihnen dies nicht geschieht, achten Sie stets auf die richtige Versicherungssumme und nutzen Sie einen Tarif, der einen Unterversicherungsverzicht beinhaltet. Bei diesem Unterversicherungsverzicht übernimmt der Anbieter ihrer Wohngebäudeversicherung oder Gebäudeversicherung den Schadenfall ohne Abzüge bis zu einer vereinbarten Summe.

    Lag 2005 der Gebäude-Neubauwert beispielsweise bei 250.000 Euro und Sie möchten den Neubauwert für 2015 ermitteln, ist dies ohne weiteres durch die Umrechnung des Werts 1914 möglich. Der Wert 1914 für das Gebäude beträgt 23.732,68 Mark (Baupreisindex für 2005: 1.053,4), woraus sich ein Neubauwert von 310.969,24 Euro für das Jahr 2015 ergibt (Baupreisindex 2015: 1.310,3).

    Die exakte Ermittlung des Neubauwerts ist für Wohngebäudeversicherungen sehr wichtig, daher werden die Versicherungssummen aller Gebäudeversicherungen jährlich angepasst. Würde dies nämlich nicht geschehen, käme es sehr schnell zu einer Unterversicherung – ein Gebäude wäre dann beispielsweise für 250.000 Euro versichert, nach zehn Jahren läge der Neubauwert aber, wie oben im Beispiel gezeigt, bereits bei rund 311.000 Euro.

    Baupreisindizes seit 1995

    Jahr Baupreisindex (Werte gerundet)
    1995 1.046
    1996 1.045
    1997 1.035
    1998 1.032
    1999 1.028
    2000 1.031
    2001 1.029
    2002 1.029
    2003 1.031
    2004 1.044
    2005 1.054
    2006 1.077
    2007 1.145
    2008 1.178
    2009 1.188
    2010 1.200
    2011 1.233
    2012 1.263
    2013 1.263
    2014 1.289
    2015 1.310
    2016 1.330
    2017 1.358
    2018 1.397
    2019 1.454
    2020 1.523
    2021 1.568
    2022 1.668

    Der große Vorteil des Werts 1914 ist, dass er sich nicht mehr verändert, sobald man ihn einmal ermittelt hat. Er dient damit als stabile Grundlage für die Berechnung des Neubauwerts für verschiedene Jahre.

    Weitere Faktoren für die tatsächliche Versicherungssumme

    Bei der tatsächlichen Ermittlung der Versicherungssumme spielen für die Versicherungen allerdings noch andere Aspekte eine Rolle, nämlich:

    • Der Gebäudetyp der versicherten Immobilie
    • Art und Anzahl der Nebengebäude, wie etwa Garagen oder Gartenhäuser
    • Bauausführung und -ausstattung
    • Wohnfläche

    Diese Aspekte lassen sich nicht über den Wert 1914 abbilden, haben aber große Auswirkungen auf den Neubauwert eines Gebäudes. Schließlich verursacht der Neubau einer Garage zusätzliche Kosten, ebenso ist der Bau eines Hauses mit größerer Wohnfläche automatisch auch mit höheren Kosten verbunden.

    Berechnung des Wert 1914 mit einem Wertermittlungsbogen

    Die genaue Prämienberechnung bzw. zu entrichtende Höhe des Versicherungsbeitrages anhand des Wert 1914 nehmen die Versicherer anschließend mit dem sogenannten Wertermittlungsbogen vor. Dort tragen sie neben den schon oben aufgeführten Faktoren noch weitere Daten ein.

    Für den Wert 1914 sind vor allem bei der Gebäudeausstattung folgende Kriterien entscheidend: verwendete Materialien für das Dach des Wohngebäudes, Zustand von Einrichtungselementen wie Fenster, Böden und Türen. Bei der Berechnung der Wohnflächen zählen außerdem Anzahl der Etagen im Gebäude und auch der Keller hinzu. Des Weiteren ist auch die Anzahl der Wohneinheiten, sowie die Bauartklasse des Gebäudes als Rechengröße mit in den Gebäudeversicherungswert aufgenommen. Falls Dachboden sowie Keller ausgebaut sind, fließt dies ebenfalls in die Bestimmung des Wert 1914 mit ein.

    Für die Ermittlung des Wert 1914 gibt es derzeit folgende Bauartklassen. Die Versicherungswirtschaft nutzt diese Einteilung zur Beurteilung eines Gebäudes für die Gebäudeversicherung:

    • BAK 1: massive Bauweise des Gebäudes/harte Bedachung

    • BAK 2: Bauweise aus Holz oder Stahl mit Glas- oder Steinfüllung/ebenfalls harte Bedachung

    • BAK 3: Holzbauweise oder Holzfachwerk mit Füllung aus Lehm/harte Bedachung

    • BAK 4: Gebäude wie aus BAK 1 und BAK 2, aber mit weicher Bedachung

    • BAK 5: Gebäude wie BAK 3, aber mit weicher Bedachung

    Geben Sie Ihrer Versicherung bei Maßnahmen zur Wertsteigerung Bescheid

    Vergessen Sie zudem nicht, Ihre Gebäudeversicherung rechtzeitig zu informieren, wenn Sie Maßnahmen vornehmen, die zur Steigerung vom Gebäudewert beitragen. Darunter fallen der Ausbau bisher ungenutzter Räumlichkeiten, sowie Renovierungsarbeiten oder auch die Installation einer Photovoltaikanlage auf Ihrem Dach. Solche Maßnahmen erhöhen ebenso den Wert 1914 und müssen daher Ihrer Versicherung bekannt gegeben werden. Dadurch kann sie entsprechend die Versicherungssumme für einen eventuellen Schaden erweitern.

    Was tun ohne Wert 1914?

    Nicht jeder Versicherungsnehmer ist ohne weiteres in der Lage, den Wert 1914 zu ermitteln – sei es, weil er den Neubauwert seiner Immobilie für kein Jahr kennt, oder weil er nicht über den Baupreisindex des entsprechenden Jahres verfügt.

    Das bedeutet aber natürlich nicht, dass damit eine Gebäudeversicherung für Immobilien ausgeschlossen ist: Den meisten Versicherern genügt es, sofern der Neubauwert für ein bestimmtes Jahr bekannt ist, denn anhand dieses Werts können sie den Wert 1914 bestimmen. Oftmals ist aber auch die Wertermittlung durch einen Bausachverständigen ausreichend. Bestand bereits eine Gebäudeversicherung, lässt sich der Wert 1914 in der Regel auch dem alten Versicherungsschein entnehmen.

    Ansonsten fragen Sie bei Ihrer Versicherung direkt nach, falls Ihnen der Neubauwert nicht bekannt ist. Oft unterstützt Sie diese bei der Bestimmung für den Wert 1914 und verwendet dazu bestimmte Fragebögen. Dafür machen Sie Angaben über Ihr Wohngebäude oder die zu versichernde Immobilie und Ihr Versicherer kann anschließend daraus ebenfalls den Wert 1914 ableiten. Geben Sie hierbei alle Werte und Daten korrekt an, um zu verhindern, dass Sie unnötigerweise eine zu hohe Versicherungsprämie bezahlen müssen.

    Der gleitende Neuwertfaktor

    Es existiert neben dem Wert 1914 noch ein Anpassungsfaktor, der für Gebäudeversicherungen wichtig ist: Der gleitende Neuwertfaktor. Dieser Faktor wird jährlich vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) errechnet und basiert auf dem Baupreisindex sowie dem Tariflohnindex für das Baugewerbe, den das Statistische Bundesamt ermittelt hat. Er dient den Versicherungsunternehmen zur Berechnung der Prämienhöhe für Gebäudeversicherungen, ist allerdings nicht bindend für die Versicherungen und kann daher von ihnen – je nach wirtschaftlicher Lage – angepasst werden.

    Grundsätzlich wird die Lohnentwicklung zwar bereits im Baupreisindex berücksichtigt, da es sich bei den meisten gemeldeten Schadensfällen aber nicht um Totalschäden, sondern um Teilschäden handelt – bei denen die Lohnkosten stärker ins Gewicht fallen – wird der Tariflohnindex für das Baugewerbe beim gleitenden Neuwertfaktor noch einmal mit 20 Prozent berücksichtigt. Daher liegt der gleitende Neuwertfaktor auch stets mindestens drei Punkte über dem Wert des Baupreisindex.

    Die Formel für die Berechnung der Prämienhöhe lautet:

    • Prämienhöhe = Wert 1914 x gleitender Neuwertfaktor x Beitragssatz

    Der Beitragssatz wird von den Versicherungen festgelegt und kann bei diesen eingesehen werden.

    Im Jahr 2022 erhöht sich der gleitende Neuwertfaktor (VGB 88, VGB 2003) von auf 20,1 auf 21,2.

    Vergleich der Versicherungsangebote ist wichtig

    Grundsätzlich ist bei allen Arten von Versicherungen ein Vergleich der Angebote sinnvoll, denn die Konditionen und Prämien unterscheiden sich teils deutlich – Gebäudeversicherungen bilden hier keine Ausnahme. Bei der Gebäudeversicherung kommt aber noch ein weiterer Aspekt hinzu: Der gleitende Neuwertfaktor. Dieser wird zwar vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft ermittelt und an alle Mitglieder weitergeleitet, der Wert wird allerdings nicht veröffentlicht und ist für die Mitglieder bei der Berechnung der Prämienhöhe auch nicht bindend.

    Allein durch die Anpassung des gleitenden Neuwertfaktors können sich also schon Unterschiede bei der Prämie ergeben, zudem haben Sie als Verbraucher keine Möglichkeit zu überprüfen, ob eine Versicherung den Faktor des GDV übernommen oder selbst noch nachträglich angepasst hat. Aus diesem Grund ist im Bereich Gebäudeversicherungen ein regelmäßiger Vergleich der Angebote besonders wichtig.

    Da der gleitende Neuwertfaktor einmal im Jahr neu berechnet wird, sollten Sie auch jährlich einen Vergleich der Versicherungsangebote durchführen. Der Vergleichsrechner von FinanceScout24 kann Ihnen dabei helfen, die günstigsten Angebote für Ihre Immobilie zu finden. Dabei sollten Sie aber natürlich die Kündigungsfrist Ihres laufenden Vertrags beachten – ein Vergleich wird Sie trotz verschiedener günstigerer Angebote nicht weiterbringen, wenn Sie Ihren Vertrag erst in neun oder zwölf Monaten kündigen können.

    Die Hausratsversicherung nicht vergessen

    Über eine Gebäudeversicherung sind nur die Immobilie selbst und fest eingebautes Mobiliar versichert. Wollen Sie einen wirklich umfassenden Schutz für Ihr Haus oder Ihre Wohnung, sollten Sie darüber nachdenken, zusätzlich zur Gebäudeversicherung auch eine Hausratversicherung abzuschließen. Diese kommt für Schäden an beweglichen Einrichtungsgegenständen auf – und das übrigens nicht nur bei Schäden durch Unfälle, sondern auch bei Vandalismus und Diebstahl. Eine Hausratversicherung greift jedoch nicht, wenn Gegenstände kaputt gehen, herunterfallen oder benutzt wurden. 

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