Altersteilzeit: So bereiten Sie den Übergang in den Ruhestand vor

In Deutschland haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, kurz vor der Rente in die sogenannte Altersteilzeit überzugehen. Dabei wird die Arbeitszeit gegenüber der bisherigen Stundenzahl deutlich reduziert. Dieser Ratgeber informiert Sie über alle wichtigen Einzelheiten zur Altersteilzeit wie Anspruch oder Beantragung.

Elisabeth Schwarzbauer

Autorin für Versicherungsthemen


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Zuletzt aktualisiert: May 03, 2023

Author Elisabeth Schwarzbauer

Elisabeth Schwarzbauer

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Elisabeth ist studierte Physikerin, verantwortet bei uns die Versicherungsthemen und hilft Ihnen Ihr bestes Angebot zu finden. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten mit Ihrer Familie oder mit einem Buch auf der Terrasse (wenn es das Wetter ermöglicht).

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Inhaltsverzeichnis
     

    In Deutschland gibt es zwei verschiedene Varianten, mit welchen das Modell der Altersteilzeit umgesetzt wird. Je nach gewähltem Modell erfolgt die Reduzierung kontinuierlich auf gleichem Niveau bis zum Rentenbeginn oder die Altersteilzeit wird in zwei Phasen eingeteilt.

    Kontinuierliche Altersteilzeit

    Diese Variante wird auch Gleichverteilungsmodell genannt. Dabei beträgt die Arbeitszeit für die komplette Dauer der Altersteilzeit bis zum endgültigen Renteneintritt genau die Hälfte der bisherigen Arbeitszeit.

    So wird mit Zustimmung des Arbeitgebers ein gleitender Übergang bis hin zur Pension erschaffen. Arbeitnehmer verlieren auf diese Weise weder ihre Pensionsbezüge noch Ansprüche auf Abfertigung, Krankengeld oder Arbeitslosenversicherung.

    Diese Variante wird jedoch eher selten genutzt. Die neuere und heute fast ausschließlich genutzte Form der Altersteilzeit ist das sogenannte Blockmodell.

    Blockmodell

    Beim Blockmodell wird die Arbeitsteilzeit in zwei gleich lange Phasen aufgeteilt. Die erste Arbeitsphase unterscheidet sich hinsichtlich der wöchentlichen Arbeitszeit nicht von der bisherigen Arbeitszeit.

    Danach folgt die sogenannte „Freistellungsphase“. Innerhalb dieser Zeitspanne muss der Arbeitnehmer nicht mehr arbeiten. Wie bei der kontinuierlichen Altersteilzeit wird die Arbeitszeit insgesamt reduziert, jedoch nur auf andere Weise verteilt. Der Arbeitnehmer erhält hierfür jedoch nur das um die Aufstockungsbeiträge erhöhte Teilzeitentgelt. Muss der Arbeitnehmer Insolvenz anmelden, werden die in der Freistellungsphase anfallenden Entgelte nicht bevorzugt abgefertigt. 

    Anspruch auf Altersteilzeit

    Anspruch auf Altersteilzeit haben Arbeitgeber ab 55 Jahren, wenn es entsprechende tarifliche oder betriebliche Vereinbarungen gibt. Eine staatliche Förderung der Altersteilzeit gibt es seit 2009 nicht mehr. Die rechtliche Grundlage dafür bietet das Altersteilzeitgesetz.

    Eine weitere Voraussetzung für die Altersteilzeit ist, dass die Antragsteller innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Altersteilzeit mindestens 1.080 Tage einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sind.

    Letztlich gibt es keine Verpflichtung zur Altersteilzeit, sondern es handelt sich um eine freiwillige Entscheidung von Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Selbst wenn tarifliche Vereinbarungen vorhanden sind, muss ein Unternehmen nicht mehr als fünf Prozent seiner Mitarbeiter in Teilzeit arbeiten lassen.

    Abstimmung mit Rentenbeginn und Mindestdauer

    Grundsätzlich gilt, dass die Altersteilzeit vom Anfang des individuellen Renteneintrittsalters abhängt. So muss die Altersteilzeit mit dem Beginn der Altersrente enden. Aus diesem Grund sollten sich Arbeitnehmer vor dem Beantragen eines Altersteilzeitmodells bei ihrem Rentenversicherungsträger über den Anspruch auf Altersrente informieren.

    Die Dauer der Altersteilzeit muss mindestens drei Jahre betragen. Um Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit zu erhalten, darf die Teilzeit aber maximal sechs Jahre dauern.

    Das Ende der Altersteilzeit wird zugleich durch das Renteneintrittsalter begrenzt. In der Regel ist das das 65. oder 67. Lebensjahr. Eine Verlängerung der Altersteilzeit wäre nur im Blockmodell in der ersten Phase möglich.

    Beantragung und Auswirkungen

    Da es sich bei der Altersteilzeit um eine freiwillige Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer handelt, müssen Sie diese mit Ihrem Arbeitgeber besprechen. „Offizielle“ Antragsformulare dafür gibt es nicht, da jeder Arbeitgeber eigene Bedingungen für die Teilzeit je nach Tarifabschlüssen und betrieblichen Eigenheiten vorsieht.

    Folgende Schritte sind empfehlenswert, um die Altersteilzeit zu vereinbaren:

    1. Prüfen Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger, wann der Beginn Ihrer Altersrente ist und welche Leistungshöhe bei einem vorzeitigen Ruhestand möglich wäre. Der Beginn Ihrer möglichen Altersrente ist dann zugleich das Ende Ihrer Altersteilzeitphase.
    2. Sprechen Sie mit der Personalabteilung Ihres Unternehmens und klären Sie die Bedingungen sowie die Details einer möglichen Altersteilzeit ab. Prüfen Sie, welche Modelle möglich wären und erörtern Sie, welche Bedingungen die Tarifverträge vorsehen. Nutzen Sie zudem die Möglichkeit, beim Arbeitgeber nach einer möglichen Aufstockung von Teilzeitlohn oder Rentenbeiträgen zu fragen.
    3. Lassen Sie sich genau ausrechnen, wie hoch Ihr Verdienst bei einer Altersteilzeit ist und welche Auswirkungen das auf Ihre spätere Rente hat. Vergessen Sie dabei auch mögliche Abzüge nicht.
    4. Wählen Sie ein passendes Altersteilzeitmodell aus: Blockmodell oder Gleichverteilungsmodell.
    5. Stellen Sie Ihren Antrag bei Ihrem Arbeitgeber und prüfen Sie zugleich, ob eine mögliche Förderung über die Agentur für Arbeit besteht.

    Förderung durch Agentur für Arbeit

    Seit 2009 ist die Förderung der Altersteilzeit durch den Staat ausgelaufen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, eine Förderung durch die Agentur für Arbeit zu erhalten. Sie muss gesondert beantragt werden und die Antragsteller müssen die nötigen Voraussetzungen dafür erfüllen.

    Höhe des Gehalts

    Die Berechnung des Lohns in der Altersteilzeit beruht auf Ihrer bisherigen Regelarbeitszeit.

    Das Gehalt wird hier halbiert und vom Arbeitgeber anschließend um 20 Prozent des zuvor reduzierten Gehalts aufgestockt. Dieser Aufstockungsbetrag ist steuer- sowie sozialabgabenfrei, unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt.

    In der Altersteilzeit bekommen Sie in der Regel für die Hälfte der bisherigen Arbeitszeit 70 Prozent des bisherigen Lohns. Dabei darf Ihr Lohn die Beitragsbemessungsgrenze von 5.400 Euro im Westen und 4.550 Euro im Osten nicht überschreiten. Unberücksichtigt bei der Lohnzahlung bleiben mögliche Weihnachtsgelder oder Urlaubsgeld.

    Überstunden in der Altersteilzeit

    Während der Altersteilzeit können Arbeitnehmer auch Überstunden leisten. Diese müssen jedoch bei einem Blockmodell während der Arbeitsphase geleistet und wie reguläre Überstunden abgerechnet werden. Sie dürfen nicht die regelmäßige Arbeitszeit erhöhen.

    Hierbei ist es unerheblich, ob die Überstunden in Arbeitsentgelt ausbezahlt oder in Freizeit ausgeglichen werden.

    Die tatsächlichen Arbeitszeiten der Altersteilzeit hängen von den tariflichen Vereinbarungen sowie der zuvor geleisteten Arbeitszeit ab. Insgesamt muss die Altersteilzeit geringer sein als die bisherige Arbeitszeit. In der Regel beträgt die Altersteilzeit 50 Prozent der zuvor geleisteten Wochenstunden.

    Vor- und Nachteile beachten

    Vorteile Nachteile
    • Besserer Übergang in die Rentenzeit
    • Geringere Arbeitsbelastung in höherem Alter
    • Projektbezogene Arbeit möglich
    • Geringere Arbeitszeit schafft Platz für neue Mitarbeiter
    • Mehr Freizeit für den Übergang in eine neue Lebensphase
    • Halbe Arbeitszeit, aber kein halber Lohn
    • Beim Blockmodell kann das plötzliche Arbeitsende zu einem echten „Rentenschock“ führen
    • Sonderleistungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld können wegfallen
    • Bei Insolvenz des Arbeitsgebers nur unzureichende Absicherung
    • Geringeres Einkommen
    • Mögliche geringere Rente

    Besonderheiten bei Beamten und Angestellten im Öffentlichen Dienst

    Beamte und Angestellte im Öffentlichen Dienst können auch das Recht auf Altersteilzeit nutzen. Allerdings liegt das Einstiegsalter dort erst bei 60 Jahren. Darüber hinaus gibt es weitere Einschränkungen. Beamte und Angestellte im Öffentlichen Dienst können bei einer schweren Behinderung bereits ab 55 Jahren in Altersteilzeit gehen.

    Werden Stellen bei Beamten abgebaut, steht neben dem Teilzeitmodell auch das Blockmodell zur Auswahl. Sonst ist nur das Gleichverteilungsmodell möglich.

    Versicherungen während der Altersteilzeit

    Für Arbeitnehmer in Altersteilzeit gelten die gleichen Regelungen hinsichtlich der Beiträge zu Kranken-, Pflege- oder gesetzlicher Rentenversicherung wie für herkömmliche Arbeitnehmer. Dies gilt auch für die Zeit der Freistellungsphase im Blockmodell.

    Finanzielle Fragen zur Altersteilzeit

    Ändert sich durch die Altersteilzeit meine Lohnsteuerklasse?

    Sie können die Steuerklasse bei der Altersteilzeit wechseln. Allerdings kann sich ein Arbeitgeber gegen einen Steuerklassenwechsel wehren, wenn er deshalb mehr Geld bezahlen muss. Denn der Aufstockungsbeitrag ist vom Nettolohn abhängig. Dieser kann je nach Wahl der Steuerklasse deutlich steigen.

    Wie wird die Altersteilzeit versteuert

    Bei der Altersteilzeit wird der Lohn regulär versteuert. Lediglich der Aufstockungsbeitrag ist steuerfrei.

    Was ist der Aufstockungsbetrag?

    Bei dem Aufstockungsbetrag handelt es sich um die 20 Prozent des Nettolohns, die der Arbeitgeber auf den Lohn für die hälftige Arbeit aufschlägt. Dieser Aufstockungsbetrag ist steuerfrei.

    Hat die Altersteilzeit Auswirkungen auf meine Rente?

    Durch den geringeren Lohn in der Altersteilzeit zahlen Sie auch weniger Geld in die Rentenkasse ein. Deshalb kann sich Altersteilzeit auch negativ auf die Höhe der Altersrente auswirken.

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