Ist eine Bauleistungsversicherung sinnvoll?

Eine Bauleistungsversicherung oder auch Bauwesenversicherung sichert Bauherren, Bauträger oder Bauunternehmen vor unvorhergesehenen Schäden während der Bauphase ab. Hierzu zählen Schäden durch Naturgewalten wie Überschwemmungen oder Stürme. Darüber hinaus greift die Bauleistungsversicherung bei Vandalismusschäden oder Fahrlässigkeit der Dienstleister.

Daniel Winterl

Redaktionsleitung FinanceScout24


Update icon

Zuletzt aktualisiert: April 27, 2023

Author Daniel Winterl

Daniel Winterl

/Content/img/ie8/mail_icon_.jpg

Daniel Winterl verantwortet als gelernter Betriebswirt die Finanz- und Versicherungsthemen bei FinanceScout24, um Ihnen die wichtigsten Infos bei ihrer Suche zur Verfügung zu stellen und das richtige Angebot für Sie zu finden.

Fenster schließen

Inhaltsverzeichnis
     

    Eine Bauleistungsversicherung ist meist Bestandteil einer Gebäudeneubauversicherung und schützt den Bauunternehmer sowie den Bauherren vor Schäden, die nicht vorhersehbar sind und während der Zeit des Baus verursacht werden. Hierzu zählen insbesondere Schäden die beispielsweise durch Hochwasser oder Sturm, aber auch durch andere Naturgewalten verursacht werden. Zusätzlich kann die Versicherung Vandalismus, Ungeschick oder auch Fahrlässigkeit abdecken.Außerdem umfasst sie alle Lieferungen sowie Leistungen für den Roh- und Ausbau oder für den Umbau eines versicherten Bauwerks.

    Die Deckung des Versicherungsprodukts kann sowohl Hoch- als auch Tiefbauarbeiten sowie Montagen umfassen. Aufgrund des großen Umfangs wird sie auch als Allgefahrendeckung bezeichnet. Schäden durch Feuer sind jedoch immer von der Deckung ausgeschlossen.

    Der Begriff Allgefahrendeckung bezeichnet den Versicherungsschutz, der alle denkbaren Gefahren abdeckt. In der Regel zählen hierzu die Zerstörung, die Beschädigung, das Abhandenkommen aufgrund von Diebstahl, Einbruchdiebstahl sowie der Raub von versicherten Gegenständen-.

    Bauleistungsversicherung vs. Bauherrenhaftpflicht

    Bauherrenhaftpflicht und Bauleistungsversicherung sind Absicherungen für den Bauherrn während der Bauphase. Sie unterscheiden sich jedoch hinsichtlich ihrer Deckung. Die Bauleistungsversicherung greift bei Schäden am Bau. Dahingegen übernimmt die Bauherrenhaftpflicht Schäden, für die Ansprüche Dritter bestehen. Konkret sind dies Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, welche in Folge der Bautätigkeit entstehen. Eine Bauherrenhaftpflicht trägt zum Beispiel die Kosten für einen Fußgänger, der auf dem Bürgersteig vor der Baustelle gestürzt ist, weil dort ein kleiner Aushub nicht zugeschüttet wurde.

    Für Auftraggeber und Auftragnehmer geeignet

    Die Bauleistungsversicherung, welche oft Bestandteil einer Gebäudeneubauversicherung ist, schützt Bauunternehmer sowie Bauherren vor unvorhersehbaren Schäden, die sich während der Bauzeit zutragen. Die Bauleistungsversicherung ist sowohl für Bauherren als auch für Bauunternehmer ein wichtiges Absicherungsprodukt. In der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil B wird in Paragraph 7 festgelegt, dass ein Bauunternehmen gegenüber dem Bauherrn für Schäden am Bau durch unvorhergesehene Ereignisse haftet. Hierzu zählen zum Beispiel spezielle Witterungsverhältnisse wie Starkregen oder Hagel. Im Gegenzug muss der Bauherr für Schäden aufkommen, die durch „unabwendbare Ereignisse“ entstehen. Hierzu zählen Schäden durch Kriege oder höhere Gewalt wie zum Beispiel Erdbeben.

    Im Schadensfall müssen Bauunternehmen wie Bauherren mit sehr hohen Kosten rechnen, für die sie haften. Diese Kosten können sowohl eine Firma als auch einen Privathaushalt ruinieren. Um diese Gefahr abzuwenden, ist der Abschluss einer Bauleistungsversicherung ratsam und sinnvoll.

    Laufzeit der Bauleistungsversicherung

    Die Laufzeit einer Bauleistungsversicherung sollte immer die gesamte Bauzeit abdecken. In der Regel gibt es eine automatische Laufzeit. Sie endet spätestens zwei Jahre nach Vertragsbeginn. Üblicherweise endet die Laufzeit, sobald die Bauarbeiten komplett abgeschlossen sind. Ist absehbar, dass die Bauarbeiten länger als zwei Jahre dauern, sollte die Versicherung darüber informiert und eine Verlängerung des Versicherungsschutzes beantragt werden.

    Für Tiefbauten wird das Ende der Laufzeit der Bauleistungsversicherung mit der Gebäudeabnahme verknüpft. Bei Hochbauten ist die Versicherung beendet, sobald das Gebäude bezugsfertig ist oder es von einer Behörde abgenommen wurde.

    Als Versicherungsnehmer beachten

    Damit der Versicherungsschutz gewährleistet bleibt und die Versicherung im Schadensfall die Deckung nicht verweigert, sollten Versicherungsnehmer während der Vertragslaufzeit unbedingt mögliche Erweiterungen des Bauvorhabens melden. Der Versicherer sollte außerdem informiert werden, wenn sich die Bauweise ändert oder es Anpassungen am Bauzeitplan gibt. Sollten die Bauarbeiten unterbrochen oder der Bauvertrag modifiziert werden, gilt es ebenfalls, die Versicherungsgesellschaft darüber zu informieren.

    Verhalten bei einem Schaden

    1. Melden Sie Schäden unverzüglich.
    2. Versuchen Sie den Schaden möglichst abzumildern oder abzuwenden.
    3. Fotografieren Sie die Schäden als Nachweis für die Versicherung.
    4. Lassen Sie den Versicherer den Schaden besichtigen. In manchen Fällen wird ein Gutachter geschickt.
    5. Geben Sie der Versicherung alle nötigen Auskünfte, damit sie den Schaden nachvollziehen kann.
    6. Reichen Sie neben einer Kostenaufstellung für die Behebung der Schäden auch die nötigen Belege bei Ihrer Versicherung ein.

    Mögliche Erweiterung auf Altbauten

    Versicherungsnehmer haben die Möglichkeit, die Bauleistungsversicherung auch bei der Sanierung oder Renovierung von Altbauten einzusetzen. So kann es zum Beispiel vorkommen, dass die Bausubstanz des alten Gebäudes durch die Arbeiten beschädigt wird oder das zusätzliche unvorhergesehene Arbeiten während der Bauphase entstehen.

    Damit keine Unklarheiten bestehen, sollte vor dem Abschluss der Bauleistungsversicherung abgeklärt werden, dass Schäden am Altbau in der Deckung enthalten sind. Die Versicherer können dann zusätzliche Klauseln in die Police aufnehmen, wodurch die Deckung erweitert wird.

    Feuerschäden ausgeschlossen

    Schäden durch Feuer werden mit der Bauleistungsversicherung nicht abgedeckt. Hierfür benötigen Sie eine Feuerrohbauversicherung.

    Eine Feuerrohbauversicherung springt ein, falls ein unfertiges Gebäude abbrennt oder der Blitz in diesem einschlägt. Zudem sind auch Baustoffe sowie Schäden durch Rauch und Löscharbeiten versichert.

    Bauleistungsversicherungen nach ABN / ABU

    Bauleistungsversicherungen werden grundsätzlich anhand von zwei Bedingungswerken klassifiziert. Sie sind dabei jeweils auf Bauleistungen oder zusätzlich die Baunebenleistungen ausgerichtet.

    1. „Allgemeine Bedingungen für die Bauwesenversicherung durch Auftraggeber“ (ABN)
      Bei dieser Variante der Bauleistungsversicherung sind bei einem Neubau oder einem Umbau von Immobilien alle Bauleistungen über die Versicherung gedeckt. Das Versicherungsprodukt eignet sich deshalb in  besonderem Maße für Bauherren, Generalunternehmen sowie Generalübernehmer. Bei der Bauleistungsversicherung nach den ABN wird auch von der Absicherung des Bauherrenrisikos oder Unternehmerrisikos gesprochen.
    2. „Allgemeine Bedingungen für die Bauwesenversicherung von Unternehmerleistungen“ (ABU)
      Der Versicherungsschutz dieser Variante der Bauleistungsversicherung umfasst neben den Bauleistungen auch die Baunebenleistungen. Darüber hinaus sind nicht nur Bauphasen im Hoch- und Tiefbau, sondern auch beim Tunnel- oder Straßenbau versichert. Gleiches gilt für Baumaßnahmen im Bereich von Kläranlagen oder Tunneln. Die Bauleistungsversicherung nach den ABU ist somit auf Bauunternehmen ausgerichtet. Der Versicherungsschutz lässt sich mit der Zusatzklausel 6364 auch um das Auftragsgeberrisiko erweitern.

    Versicherte Schäden und Ereignisse

    Die Bauleistungsversicherung funktioniert wie eine Kaskoversicherung mit einer Allgefahrendeckung. Grundsätzlich sind in der Police alle Schäden versichert, die während der Bauzeit an Bauleistungen, Baustoffen oder fertigen Bauteilen entstehen. Wird die Versicherung gemäß ABU abgeschlossen sind außerdem noch Baunebenleistungen mitversichert. Hierzu zählen Kosten für Architekten, Ingenieure oder Verwaltungsarbeiten.  

    Folgende Schäden können abgesichert werden:

    Schaden Beispiel
    Elementarschäden durch Sturm, Frost, Hagel oder Regen Der Rohbau wird nach Starkregen mit Wasser unterspült; Der Beton springt durch starken Frost auf; Sturm deckt das Dach ab
    Fahrlässigkeit der Ausführenden Lose gestapelte Backsteine kippen um und beschädigen eine Hauswand.
    Vandalismus Der frisch gelegte Estrich wird von spielenden Kindern betreten.
    Fehler bei der Bauausführung Eine Wand wird an der falschen Stelle gezogen und muss abgerissen werden.
    Unachtsamkeit Bei der Arbeit mit einem Kran wird das Dach beschädigt, weil der Kranführer nicht achtsam war.
    Missgeschick der Bauarbeiter Bei Ausbauarbeiten fällt ein neues Waschbecken herunter.
    Diebstahl von Teilen, die nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind Die Ziegel für das Dach werden über Nacht entwendet.

    Weitere Leistungen der Versicherung:

    • Schadensgutachterkosten: Der Versicherer übernimmt die Kosten für ein Schadensgutachten.
    • Baugrund und Bodenmassen: Wird der Baugrund oder Bodenmasse beschädigt, trägt die Versicherung die Kosten für die Beseitigung des Schadens.
    • Aufräumungskosten: Alle für das Aufräumen nach einem Schaden nötigen Kosten werden vom Versicherer erstattet.
    • Unvorhergesehene Schäden: Abgesichert sind auch unvorhergesehene Schäden zum Beispiel durch besondere Witterungsverhältnisse.
    • Schäden im Bergbaugebiet: Gibt es Erdverschiebungen in einem Bergbaugebiet, trägt die Versicherung diese Schäden ebenfalls, wenn die Leistung in der Police vereinbart wurde.
    • Aufschwimmen von Gebäuden
    • Innere Unruhen oder Streik: Bei Streiks kann die Versicherung einspringen.
    • Leitungswasser- und Sturmschäden an fertig gestellten Bauteilen.

    Wichtig ist, dass Versicherungsnehmer vor dem Abschluss der Police auf die Klauseln achten, in welchen genau definiert wird, welche Leistungen vom Versicherungsumfang ausgeschlossen werden.

    Was bei Sanierung und Umbau zu beachten ist

    Hausbesitzer müssen bei Sanierung und Umbau darauf achten, ob der Versicherungsschutz über die Wohngebäudeversicherung ausreicht. Empfehlenswert ist es deshalb, eine Bauleistungsversicherung speziell für die Renovierungsarbeiten abzuschließen.

    Eine Wohngebäudeversicherung greift, wenn ein Haus beschädigt oder zerstört wird. Die Grunddeckung bietet Schutz gegen Schäden, die durch Feuer, Leitungswasser und Naturgefahren verursacht werden können. 

    Ausgeschlossene Ereignisse

    Eine Bauleistungsversicherung deckt zwar einen Großteil der möglichen Schäden am Bau ab, allerdings sind Schäden durch Feuer nicht über den Versicherungsschutz abgedeckt. Bauherren benötigen hierfür eine eigene Feuerrohbauversicherung. An dieser Stelle ist es empfehlenswert, die Versicherungskonditionen zu prüfen, denn manche Versicherer bieten die Feuerrohbauversicherung gratis an, wenn Versicherungsnehmer diese später in eine Wohngebäudeversicherung umwandeln.

    Nicht gedeckt sind mit der Bauleistungsversicherung auch Schäden durch Bauleistungen, die nicht fachgerecht durchgeführt wurden. Dieser Aspekt ist vor allem dann relevant, wenn Bauleistungen zum Beispiel in Eigenregie von Laien durchgeführt werden.

    Schließlich sind auch Baumängel nicht durch eine Bauleistungsversicherung gedeckt. Die Haftung für diese Schäden muss der Bauunternehme übernehmen.

    Berechnung der Versicherungssumme

    Die Versicherungssumme der Bauleistungsversicherung sollte aus der Summe aller Kosten für die Herstellung des Gebäudes sowie der Kosten für Baustoffe und Bauteile bestehen. Zum Gebäude hinzugezählt werden auch Außenanlagen wie zum Beispiel ein Parkplatz. Außerdem kann Einrichtung versichert werden, die eingebaut wurde, zum Beispiel Einbauschränke in der Küche oder im Schlafzimmer. In die Berechnung der Versicherungssumme fließen außerdem die Kosten für Lieferungen von Bauleistungen. Hierzu zählen auch die Arbeiten, die in Eigenleistung erbracht wurden.

    • Versicherungssumme nach den ABU: Bausumme, wie sie im Vertrag festgelegt wurde inklusive der Netto-Arbeitskosten; Neuwert der vom Auftraggeber bereitgestellten Baustoffe und Bauteile, Hilfsbauten sowie Bauhilfsstoffe.
    • Versicherungssumme nach den ABN: Komplette Herstellungskosten inklusive der Arbeitskosten (Stundenlöhne), Neuwert der vom Auftraggeber und Bauunternehmer bereitgestellten Baustoffe und Bauteile, Hilfsbauten sowie Bauhilfsstoffe.

    Gebühr bei Eigenleistung möglich

    Manche Versicherer erheben eine Gebühr, wenn Bauherren Eigenleistungen geltend machen wollen. Diese Aufschläge machen sich in der Gesamtprämie bemerkbar und werden pro tausende Euro Bausumme erhoben.

    Eigenleistungen, die bei einem Neubau erbracht werden können sind unter anderem der Einbau von Fenstern, Türen und Treppen. Hier lassen sich etwa 10 bis 30 Prozent der Gesamtkosten einsparen. Auch beim Putz können ungefähr 70 Prozent eingespart werden.

    Für die Berechnung der Versicherungssumme werden folgende Kostenpunkte nicht berücksichtigt:

    • Kosten für maschinelle Einrichtungen, mit welchen etwas produziert wird
    • Kosten für Baugeräte oder Handwerkerausstattung
    • Erschließungskosten für das Grundstück
    • Grundstückskosten
    • Gebühren für Makler
    • Honorare für Architekten oder Ingenieure
    • Gebühren für Behörden

    Diese Entschädigung übernehmen die Versicherer

    Die Versicherung übernimmt im Schadensfall die Kosten, die für Aufräumarbeiten aufgebracht werden müssen. Darüber hinaus werden die Kosten getragen, die nötig sind, um den ursprünglichen Zustand vor dem Schadensfall herzustellen. Hierbei gilt, dass Reparaturen und Instandsetzungen gleichwertig sein müssen.

    Nicht von der Versicherung übernommen werden Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers entstehen sowie Vermögensschäden (zum Beispiel Vertragsstrafen oder Gewährleistungsfälle) oder Mehrkosten durch Änderungen an der Bauweise.

    Selbstbeteiligung beachten

    In der Bauleistungsversicherung ist in der Regel eine Selbstbeteiligung vorgesehen, deren Höhe je nach Police variieren kann. Oftmals hängt es auch davon ab, in welchem Ausbaubereich sich ein Gebäude befindet. Für Rohbauten wird meist eine höhere Selbstbeteiligung vorgesehen als bei teilweise ausgebauten Häusern.

    Versicherungsbeiträge

    Die Versicherungsbeiträge für eine Bauleistungsversicherung können stark variieren. So sind bei einem Haus mit einer Bausumme von 250.000 Euro Preisspannen von 300 bis 900 Euro möglich. Ein Bauleistungsversicherung Vergleich sollte auf jeden Fall genutzt werden, um Baukosten zu sparen.

    Spartipps und News:

    Newsletter abonnieren & gratis PDF erhalten