Behindertenfahrzeug: Worauf kommt es an?

In Deutschland gibt es viele Menschen, die an einem körperlichen Handicap leiden, das eine Steuerung eines handelsüblichen Standard-PKW unmöglich macht. Zugleich gibt es Menschen, die auf den Transport im Rollstuhl angewiesen sind. In beiden Fällen kann ein Behindertenfahrzeug für Abhilfe sorgen.

Daniel Winterl

Redaktionsleitung FinanceScout24


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Zuletzt aktualisiert: November 22, 2023

Author Daniel Winterl

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Daniel Winterl verantwortet als gelernter Betriebswirt die Finanz- und Versicherungsthemen bei FinanceScout24, um Ihnen die wichtigsten Infos bei ihrer Suche zur Verfügung zu stellen und das richtige Angebot für Sie zu finden.

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Inhaltsverzeichnis
     

    Im PKW-Bereich gibt es keine Automarke, die speziell auf die Konzeption und Herstellung behindertengerechter Fahrzeuge spezialisiert ist. In der Regel handelt es sich bei Behindertenfahrzeugen um handelsübliche PKW-Modelle, die an die Nutzung durch Menschen mit körperlichem Handicap angepasst werden.

    Mögliche Umbauten bestehen zum Beispiel in der Verlängerung von Gas- und Bremspedalen oder dem Austausch des Lenkrads durch einen Steuerknauf. Theoretisch kann jedes Auto für behinderte Menschen umgebaut werden.

    Allerdings gibt es einige Fahrzeugmodelle, die besser geeignet sind als andere. So liegt es zum Beispiel auf der Hand, dass ein Fahrzeug wie der VW Caddy oder ein Opel Meriva sich besser zum Umbau eignen als ein für Menschen ohne Handicap schon schwerer zugänglicher Sportwagen wie ein Porsche 911.

    Letztlich hängt bei einem Umbau jedoch alles von der Konstruktion des Fahrzeugs, von der Expertise einer auf den Umbau spezialisierten Werkstatt sowie dem zur Verfügung stehenden Budget ab. Im Alltag ist die Auswahl an Behindertenfahrzeugen geringer als bei Standard-PKW.

    Arten von Behindertenfahrzeugen

    Grundsätzlich wird bei Behindertenfahrzeugen zwischen zwei Versionen unterschieden:

    1. Behindertenfahrzeuge zum selbständigen Fahren
      Diese PKW werden so angepasst, dass ein Fahrer mit körperlichem Handicap diese wie ein Mensch ohne Beeinträchtigung nutzen kann.
    2. Behindertenfahrzeuge zur Nutzung als Beifahrer
      Diese Autos werden umgebaut, damit ein Beifahrer mit körperlichem oder geistigem Handicap diese verwenden kann. Ein typisches Beispiel sind Autos mit Rollstuhlrampe oder zusätzlichem Platz für einen Rollstuhl.

    Bei einem Umbau von Standard-Fahrzeugen wird meist darauf geachtet, dass die ursprüngliche Funktionalität erhalten bleibt. So kann das Auto später auf dem Automarkt besser wiederverkauft werden.

    Je nach Art der körperlichen Beeinträchtigung können Behindertenfahrzeuge für Selbstfahrer modifiziert werden:

    • Behinderungen der unteren Gliedmaßen
      Sind die Beine beeinträchtigt und ein Autofahrer kann sie nicht zum Gas geben oder Bremsen nutzen, wird das Fahrzeug in der Regel auf Handbetrieb umgestellt. Bremsen und Beschleunigen erfolgt dann mit entsprechenden Elementen, die sich auf der Höhe des Lenkrads befinden. Bezieht sich die körperliche Beeinträchtigung auf zu kurze Beine, können Verlängerungen an den Pedalen aushelfen. Bei Fahrern mit einem Bein kann schon ein Automatikfahrzeug ausreichen.
    • Behinderungen der oberen Gliedmaßen
      Kann ein herkömmliches Lenkrad aufgrund eines Handicaps nicht bedient werden, ist ein Umbau für eine Fußlenkung oder einen Steuerknauf möglich.
    • Anpassungen für den Ausstieg und Einstieg
      Um bestmöglich in das Auto zu kommen, werden viele Behindertenfahrzeuge mit speziellen Ein- und Ausstiegshilfen versehen. Das können Hub- und Schwenksitze oder komplexe Fahrzeugabsenkungen sein. Möglich sind ebenso Schiebetüren oder automatische Türöffner. Zusätzliche Sicherheitsfunktionen beim Sitzen wie erweiterte Gurtmöglichkeiten oder erhöhte Seitenflächen können ebenfalls eingerichtet werden.

    Zusätzliche Umbauten

    Neben der Anpassung der elementaren Funktionen des PKWs können weitere Umbauten erforderlich werden. Hierzu zählt die Modifikation der Spiegel, Änderungen an Schaltern oder Hebeln. Der Einbau einer Verladehilfe für einen Rollstuhl inklusive Vorrichtung zum Verstauen des Rollstuhls im Kofferraum gehört ebenfalls zu diesen Spezialanfertigungen.

    Zulassung von behindertengerechten Fahrzeugen

    Wie alle anderen Kfz in Deutschland müssen auch Behindertenfahrzeuge der Fahrzeugzulassungsverordnung entsprechen. Nach dem Umbau muss das jeweilige Auto zunächst einer technischen Prüfstelle wie dem TÜV, DEKRA oder GTÜ vorgeführt werden. Diese Stellen kontrollieren, ob Änderungen an Einträgen im Fahrzeugschein vorgenommen werden müssen. Bei Bedarf findet auch eine Fahrprobe statt.

    Die Vorführung beim TÜV oder einer anderen anerkannten Prüfstelle ist wichtig, da das Auto ohne entsprechende Zulassung nicht im Straßenverkehr bewegt werden darf. Wer denkt, dass die Zulassung für die Standardversion ausreicht, liegt falsch und riskiert ein Bußgeld sowie Punkte in Flensburg.

    Kontakt zur Prüfstelle schon vor der Umrüstung

    Empfehlenswert ist es, vor der Umrüstung bereits mit der Prüfstelle Kontakt aufzunehmen. In der Regel übernehmen die spezialisierten Autowerkstätten diese Aufgabe. Sie können sich außerdem eine Unbedenklichkeitserklärung zur Umrüstung vom jeweiligen Autohersteller einholen.

    Was ist beim Kauf zu beachten?

    Wenn Sie ein Behindertenfahrzeug kaufen wollen, sollten Sie sich bei Neuwagen unbedingt an eine Fachwerkstatt oder ein darauf spezialisiertes Autohaus wenden. Häufig können Vertragshändler gängiger Automarken weiterhelfen, wenn ein behindertengerechter Umbau bevorsteht.

    Beim Gebrauchtwagenkauf sollten Sie darauf achten, ob das Fahrzeug tatsächlich den individuellen Erfordernissen Ihres Handicaps entspricht.

    Behindertenfahrzeuge

    Als „Behindertenfahrzeuge“ können allgemein alle fahrbaren Untersätze bezeichnet werden, welche Menschen mit Handicap Mobilität ermöglichen. Somit kann ein elektrischer Rollstuhl ebenso als Behindertenfahrzeug bezeichnet werden wie ein umgebauter PKW oder ein Transporter, der die Mitnahme mehrere Rollstühle ermöglicht.

    Kosten und Kostenübernahme

    Die Kosten für den Umbau eines herkömmlichen PKWs in ein behindertengerechtes Fahrzeug können nie pauschal beziffert werden. Denn letztlich handelt es sich immer um die individuellen Voraussetzungen des Nutzers. Müssen nur wenige Dinge modifiziert werden, liegen die Kosten natürlich geringer. Die Umbaukosten hängen darüber hinaus auch von der jeweiligen Automarke sowie dem Dienstleister ab, der den Umbau übernehmen soll.

    Exemplarisch werden hier drei typische Umbauten und ihre ungefähren Kosten aufgeführt:

    Umbau Kosten
    Schwenksitz auf der Beifahrerseite Ab ca. 3.000 Euro
    Handsteuerung von Gas und Bremse Ab 2.500 Euro + Mehrkosten für Automatikgetriebe
    Heckeinstieg für Rollstuhlfahrer Ab ca. 7.000 Euro

    Steuervergünstigungen

    Mit einem Behindertenfahrzeug erhalten Sie Steuervergünstigungen. So können Sie die Umbauten oder auch Fahrten in der Steuererklärung angeben und absetzen. Je nach Art des Fahrzeugs kann die Kfz-Steuer sogar erlassen werden.

    Kostenübernahme und Finanzierung

    Wer ein Behindertenfahrzeug kauft, kann im Rahmen der Kraftfahrzeug-Hilfeverordnung mit finanzieller Unterstützung rechnen. Diese wird für Arbeitnehmer mit Handicap gewährt und richtet sich nach dem monatlichen Einkommen und der monatlichen Bezugsgröße von 2.450 Euro.

    Der höchste Zuschuss von 100 Prozent beträgt demnach 9.500 Euro. Bezüglich der Förderung spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Fahrzeugneukauf oder einen Umbau handelt. Wenn der Antragsteller nachweisen kann, dass der Umbau aufgrund der Komplexität oder Schwere seiner Behinderung umfangreicher ausfallen muss, ist auch mit höheren Fördergeldern zu rechnen.

    Prozent des Einkommens gemessen an der Bezugsgröße Kosten umgerechnet Zuschuss Kosten umgerechnet
    40 Prozent (980,00 Euro) 100 Prozent 9.500,00 Euro
    45 Prozent (1.102,50 Euro) 88 Prozent 8.360,00 Euro
    50 Prozent (1.225,00 Euro) 76 Prozent 7.220,00 Euro
    55 Prozent (1.347,50 Euro) 64 Prozent 6.080,00 Euro
    60 Prozent (1.470,00 Euro) 52 Prozent 4.940,00 Euro
    65 Prozent (1.592,50 Euro) 40 Prozent 3.800,00 Euro
    70 Prozent (1.715,00 Euro) 28 Prozent 2.660,00 Euro
    75 Prozent (1.837,60 Euro) 16 Prozent 1.520,00 Euro
    Über 75 Prozent (1.837,60 Euro) Keine Zuschüsse

    Um eine Förderung zu erhalten, muss das Fahrzeug hinsichtlich Größe und Ausstattung angemessen sein. Sonst kann der Antrag auf Förderung auch abgelehnt werden. Der Antrag muss beim jeweiligen Kostenträger gestellt werden. Das können die Rentenversicherung, die Arbeitsagentur oder der überregionale Sozialhilfeträger sein. Je nach Art des Handicaps kann der Antrag auch bei der zuständigen Unfallversicherung oder einer Kriegsfürsorgestelle gestellt werden.

    Für die restlichen Kosten gilt wie für Menschen ohne Handicap auch, dass die Fahrzeughalter ihren PKW mit einer Autofinanzierung bezahlen müssen, wenn sie das Geld nicht komplett zur Verfügung haben.

    Führerschein-Förderung

    Bei der Finanzierung des Führerscheins können Fahrer mit Handicap ebenfalls eine Förderung von ihrem Kostenträger erhalten.

    Versicherung

    Für ein Behindertenfahrzeug benötigen Sie keine spezielle Versicherung. Es muss wie alle Kfz in Deutschland über eine Kfz-Haftpflichtversicherung verfügen. Umbauten oder Anpassungen sollten Sie vor Versicherungsabschluss und vor allem bei einer Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung angeben.

    Viele Anbieter geben spezielle Rabatte bei der Versicherung von Behindertenfahrzeugen. So sind häufig Umbauten im Wert von bis zu 5.000 Euro kostenlos mitversichert. Andere Versicherer gewähren eine Mitversicherung von Umbauten in unbegrenzter Höhe. Prüfen und vergleichen Sie vor dem Versicherungsabschluss unbedingt die Konditionen mehrerer Anbieter, um den günstigsten und besten Tarif zu finden.

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