Planung von Umbaumaßnahmen zum barrierefreien Wohnen

Nach der Identifizierung der notwendigen Umbaumaßnahmen zum barrierefreien Wohnen steht im nächsten Schritt die sorgfältige Planung der Maßnahmen unter Hinzuziehen der jeweiligen Experten an.

Daniel Winterl

Redaktionsleitung FinanceScout24


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Zuletzt aktualisiert: April 27, 2023

Author Daniel Winterl

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Daniel Winterl verantwortet als gelernter Betriebswirt die Finanz- und Versicherungsthemen bei FinanceScout24, um Ihnen die wichtigsten Infos bei ihrer Suche zur Verfügung zu stellen und das richtige Angebot für Sie zu finden.

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Inhaltsverzeichnis
     

    Das Wichtigste in Kürze

    • Verwenden Sie eine individuell und nach Zimmern sortierte Checkliste, um sich einen Überblick über die notwendigen Maßnahmen zur Gewährleistung der Barrierefreiheit zu verschaffen.
    • Bei geplanter Rollstuhlnutzung sind die Rollstuhlmaßen sowie die Reichweiten und die Greifhöhen des Rollstuhlnutzers in die Planung der Umbaumaßnahme einzubeziehen. Hierbei können Sie sich nach dem speziellen DIN Normen richten.
    • Holen Sie sich Unterstützung bei der Planung durch Wohnberatungsstellen, Experten oder per Onlineberatung. Mit diesen können Sie einen genauen Überblick über die nötigen Maßnahmen für Ihre Situation gewinnen.
    • Um einen ersten Eindruck zu gewinnen, können Sie sich Ihre angedachte Neueinrichtung für verschiedene Zimmer auch mit Hilfe von Online-Planungstools in 3D visualisieren.

    Was bei Sanierungsmaßnahmen zum barrierefreien Wohnen beachten?

    Eine sorgfältige Planung der angedachten Umbaumaßnahmen für die Barrierefreiheit in Haus oder Wohnung ist zum einen für das Gelingen der jeweiligen Maßnahme notwendig. Zum anderen ist sie sinnvoll, um die Möglichkeit einer Förderung – z.B. durch die KfW-Bank – abzuklären und die Anforderungen bei Umsetzung der Maßnahme einzuhalten. Die KfW-Bank verfügt über verschiedene Förderungsmöglichkeiten zum barrierefreien Wohnen und berät Sie in allen Situationen.

    Sinnvoll ist die Erstellung einer individuellen Checkliste, die zur Übersichtlichkeit thematisch nach den einzelnen Räumen unterteilt werden kann. Dadurch können Sie die notwendigen Maßnahmen in jedem Raum übersichtlich festhalten und haben einen ersten Überblick zum Aufwand der Sanierungs- bzw. Baumaßnahmen.

    Bei Mietwohnung mit Vermieter abstimmen

    Sofern Sie zur Miete in einer Wohnung oder einem Haus wohnen und barrierefreie Umbaumaßnahmen planen, ist in jedem Fall im Vorfeld eine Genehmigung des Vermieters notwendig. Wenn bereits eine körperliche oder geistige Behinderung vorliegt, kann der Mieter nach § 554a, Abs. 1, Satz 1 des BGB die Zustimmung vom Vermieter verlangen. Aber auch ohne eine gegebene Einschränkung können Mieter ihre Wohnung barrierefrei umbauen. In der Regel wird der Vermieter auch seine Zustimmung geben, da sein Wohneigentum dadurch aufgewertet wird.

    Besonderheiten für Rollstuhlfahrer

    Soll die Wohnung nach dem Umbau mit einem Rollstuhl nutzbar sein, sind einige besondere Anforderungen gegeben, um die Barrierefreiheit zu gewährleisten. In Rahmen der Planung sollten Sie sich die Maße des Rollstuhls und dessen Platzbedarf vergegenwärtigen, um genug Raum z.B. für Wendemanöver oder zum Abstellen des Rollstuhls einzuplanen. Hierfür gibt es verschiedene Vorgaben für unterschiedliche Räumlichkeiten.

    Bei einem in der Wohnung genutzten Standard-Rollstuhlmodell wird von einer maximalen Breite von 70 cm, einer maximalen Höhe von 95 cm und einer maximalen Länge von 120 cm ausgegangen. Sofern Sie ein angepasstes Spezialmodell verwenden, können die Maße von den genannten abweichen. Das einzig feststehende Einheitsmaß aller Rollstühle ist die Breite von 30 cm im zusammengefalteten Zustand.

    Abmessungen eines Standardrollstuhls und Reichweiten sowie Greifhöhen eines Rollstuhlfahrers

    Weitere wichtige Maße sind die Reichweiten und die Greifhöhen eines Rollstuhlfahrers. Diese sind wichtig um z.B. Schalter und Steckdosen in zugänglichen Höhen zu installieren oder um Türspione und Fenster sowie Fenstergriffe in geeigneter Höhe anzubringen.

    Die horizontale Reichweite - also die Griffweite zur Seite – liegt je nach individueller Armlänge zwischen 80 und 100 cm. Die untere Reichgrenze, d.h. die niedrigste Höhe, die der Rollstuhlfahrer mit der Hand noch erreichen kann, liegt bei ca. 38 cm.

    Auch die Greifhöhen sind vom individuellen Körperbau der Person abhängig, aber liegen für die folgenden Greifhöhen in etwa bei:

    • Greifhöhe auf Augenhöhe bei ca. 122 cm
    • Vertikale Reichhöhe bei ca. 172 cm
    • Schräge Reichhöhe bei ca. 160 cm
    • Reichhöhe im Winkel von 45 Grad bei ca. 142 cm
    • Reichhöhe im Winkel von 90 Grad (Höhe Schulter) bei ca. 104 cm

    Wohnberatungsstellen, Experten und Onlineberatung zur Barrierefreiheit

    Für eine Beratung und Unterstützung zur Planung der Umbaumaßnahmen können Sie sich an verschiedene Stellen richten. Wir geben Ihnen hier einen Überblick.

    Wohnberatungsstellen

    Neutrale und unabhängige Wohnberater bzw. Wohnberatungsstellen unterstützen Sie bei der Planung Ihrer Umbaumaßnahmen zum barrierefreien Wohnen. Anlaufstellen dafür befinden sich in jedem Bundesland. Viele davon haben sich in der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung e.V. (BAG) zusammengeschlossen. Eine Auflistung der Beratungsstellen nach Bundesland finden Sie hier.

    In den meisten Bundesländern existieren weitere bundeslandspezifische Beratungsstellen, die zusätzlich zu den Anlaufstellen des BAG Ihre Unterstützung bei der Planung von Umbaumaßnahmen kostenfrei anbieten.

    Die Wohnberatungsstellen helfen bei Fragen rund um notwendige Anpassungsmaßnahmen zum barrierefreien Wohnen. Nach dem Erstkontakt findet in der Regel ein Hausbesuch statt, um die Beratung so individuell wie möglich durchführen zu können und passgenaue Lösungsvorschläge anzubieten. Auch beim Finden von entsprechenden Handwerkern und bei alternativen Wohnformen, sofern ein Verbleib im Haus bzw. der Wohnung nicht mehr möglich ist, können die Wohnberater behilflich sein.

    Experten

    Neben der Inanspruchnahme der Wohnberatung ist das Hinzuziehen von Architekten und Statikern für den Umbau meist sinnvoll und bei Eingriffen in die Statik des Gebäudes dringend notwendig. Entsprechende Adressen sind z.B. über die Architektenkammern der Bundesländer zu erhalten.

    Weitere Experten zum Thema barrierefrei Bauen finden Sie sortiert nach Bundesländern in der Experten- und Berater-Datenbank von barrierefrei-bauen.de. Die hier aufgeführten Anlaufstellen sind nicht in jedem Fall kostenfrei. Bitte informieren Sie sich vor der Inanspruchnahme über die eventuell entstehenden Kosten.

    Onlineberatung

    Eine weitere Möglichkeit der ersten Unterstützung zu Sanierungs- oder Baumaßnahmen zur Barrierefreiheit im Wohnbereich können Sie per Onlineberatung erhalten. Die dort angebotene Onlineberatung ist kostenfrei.

    Durch die von Ihnen gemachten Angaben und den Bauplänen bzw. Grundrissen wird die Barrierefreiheit geprüft.

    Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie von der Onlineberatung eine Stellungnahme zur Machbarkeit und Ausstattungsvorschläge zu relevanten barrierefreien Produkten für Ihre Maßnahmen.

    Online-Planungshilfen zur Barrierefreiheit

    Mit Online-Planungstools haben Sie die Möglichkeit die Einrichtung der einzelnen Zimmer der Wohnung bzw. des Hauses zu planen und in 3D zu visualisieren. Durch die Nutzung dieser Planungshilfen können Sie sich ein umfassendes Bild davonmachen, wie das neugestaltete Zimmer nach Umsetzung der Neueinrichtung aussehen wird und ob es Ihren Vorstellungen entspricht.

    Es existieren z.B. Online-Planer für Wohnzimmer, Bad, Küche und Schlafzimmer. Auch zum Thema Hausbau existieren verschiedene Planer, die Sie vor dem Start des Hausbaus als Unterstützung verwenden können.

    Bad und WC sind im Hinblick auf die Barrierefreiheit und die Selbständigkeit in den eigenen vier Wänden besonders wichtig. Einen speziellen Online-Planer zum barrierefreien Badumbau finden Sie hier. Dieser bietet neben der Visualisierung in 3D auch Modellbäder als Anregung an.

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