Berliner Testament: Ehepartner als gegenseitige Erben

Das vermutlich am häufigsten in Deutschland verwendete Testament ist das sogenannte Berliner Testament. Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner können dieses vereinbaren, um damit jeweils zum Alleinerben beim Tod des anderen Partners zu werden. Ziel ist die wirtschaftliche Absicherung des überlebenden Ehepartners. Dieser Ratgeber klärt Sie über Kosten, Details sowie die Vor- und Nachteile des Berliner Testaments auf.

Elisabeth Schwarzbauer

Autorin für Versicherungsthemen


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Zuletzt aktualisiert: July 11, 2023

Author Elisabeth Schwarzbauer

Elisabeth Schwarzbauer

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Elisabeth ist studierte Physikerin, verantwortet bei uns die Versicherungsthemen und hilft Ihnen Ihr bestes Angebot zu finden. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten mit Ihrer Familie oder mit einem Buch auf der Terrasse (wenn es das Wetter ermöglicht).

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Inhaltsverzeichnis
     

    Ein Berliner Testament ist für Ehepartner mit Kindern eine Möglichkeit, das gemeinsame Vermögen nur einem Ehepartner zu hinterlassen, wenn ein Ehepartner verstirbt. Wenn Sie wünschen, dass Ihr Ehepartner nach Ihrem Tod als Alleinerbe wirtschaftlich abgesichert ist, kann das Berliner Testament eine sinnvolle Lösung sein.

    Darüber hinaus wird mit dieser Art des Erbes sichergestellt, dass das Vermögen, das Sie gemeinsam erwirtschaftet haben, in Ihrer Familie bleibt.

    Das Berliner Testament ist zu, Beispiel sinnvoll, wenn ein Ehepaar in einer selbstgenutzten Immobilie wohnt. So lässt sich vermeiden, dass ein Partner später ausziehen und anschließend das Haus verkaufen muss, um die Nachkommen auszuzahlen, die Anspruch auf den Nachlasses haben.

    Besondere Eigenschaften

    Das Besondere an einem Berliner Testament ist, dass damit die Erbfolge bei Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnern mit Kindern in einem gemeinschaftlichen Testament geregelt wird. Nach dem Tod eines Partners geht das Erbe komplett an den verbliebenen Partner über.

    Kinder oder andere Erbberechtigte werden anfangs nicht berücksichtigt. Sie werden somit zunächst „enterbt“. Erst wenn auch der verbliebene Ehepartner stirbt, greift die herkömmliche Erbfolge, sofern keine andere Regelung im Testament hinterlegt wurde. Die Kinder werden damit Schlusserben.

    Allerdings steht den Kindern selbst bei einem Berliner Testament laut Bürgerlichem Gesetzbuch ein Pflichtteil am Erbe zu, wenn ein Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner stirbt.

    Da das Berliner Testament ein gemeinschaftliches Testament ist, unterscheidet es sich vom Einzeltestament dadurch, dass ein Widerruf nur eingeschränkt zu Lebzeiten möglich ist. Darüber hinaus hat das Testament im Erbfall Bindungswirkung. Eine genauere Erläuterung dieser beiden Besonderheiten finden Sie weiter unten in diesem Ratgeber.

    Kein Abändern nach dem Tod des Partners

    Sobald ein Partner verstorben ist, kann das Berliner Testament nicht mehr geändert werden. Nur wenn abweichende Regelungen im Testament vereinbart wurden, ist eine Änderung möglich.

    Das liegt daran, dass das Gesetz davon ausgeht eine sogenannte Bindungswirkung würde eintreten (§§ 2270, 2271 BGB).

    Kosten

    Wie jedes Testament können Sie ein Berliner Testament von einem Notar beglaubigen lassen oder beim zuständigen Amtsgericht hinterlegen. Die Notarkosten ergeben sich aus der Bundesnotarordnung und hängen von der Höhe des voraussichtlichen Erbes ab. Da beide Partner das Testament hinterlegen, wird in der Regel der zweifache Satz verlangt.

    Das Testament können Sie allein verfassen oder die Hilfe des Notars in Anspruch nehmen. 

    Ein Beispiel: Bei einem Wert von 50.000 Euro beträgt die Beglaubigung des Berliner Testaments ca. 330 Euro.

    Hinterlegen Sie das Testament nur beim Amtsgericht, wird eine Pauschale von 75 Euro fällig, unabhängig vom Geschäftswert.

    Steuerliche Nachteile durch das Berliner Testament

    Das Berliner Testament sichert den hinterbliebenen Partner zwar gut ab. Doch für die Kinder des Paares können sich deutliche steuerliche Nachteile ergeben. So sieht der Fiskus für direkte Erben wie die Kinder laut Erbschaftssteuergesetz einen Freibetrag von 400.000 Euro vor. Wird dieser Betrag jedoch überschritten, wird Erbschaftssteuer fällig, und zwar gestaffelt. 

    Durch das Berliner Testament werden die Kinder eines Ehepaares zu Schlusserben. Wenn der übrig gebliebene Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner verstirbt, erben die Kinder das komplette Erbe. Liegt dessen Wert dann über dem Freibetrag, müssen die Kinder Erbschaftssteuer bezahlen. Im Rahmen der herkömmlichen Erbfolge, bei der die Kinder nach dem Tod eines Elternteils erben, könnte der Freibetrag hingegen genutzt werden und das Erbe wäre steuerfrei.

    Auch der verwitwete Partner kann durch das Berliner Testament steuerliche Nachteile haben, und zwar dann, wenn das Erbe den Wert von 500.000 Euro überschreitet. Dabei handelt es sich um den Freibetrag, der Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern im Erbfall zusteht.

    Einschränkend muss dabei jedoch gesagt werden, dass der steuerliche Nachteil nur bei Erbschaften von mehr als 400.000 Euro pro Kind oder mehr als 500.000 pro Ehepartner relevant ist.

    Antrag auf günstigere Steuerklasse

    Steht der Schlusserbe bei einem Berliner Testament in einem näheren Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser, kann er einen Antrag auf eine günstigere Steuerklasse stellen. Dadurch lässt sich Erbschaftssteuer sparen.

    Alternativen zum Berliner Testament

    Das Berliner Testament stellt nicht immer die optimale Lösung für die Regelung der Erbfolge dar. Mögliche Alternativen sind zum Beispiel:

    1. Nießbrauchrecht einräumen
      Besitzen zwei Ehepartner eine vermietete Immobilie, kann die Versorgung des Hinterbliebenen gesichert werden, wenn ein Nießbrauchrecht eingeräumt wird. In diesem Fall kann zum Beispiel das Haus an die Kinder vererbt werden, während die Mieteinnahmen an den verwitweten Ehepartner fließen.
    2. Testamentsvollstreckung auf den hinterbliebenen Partner übertragen
      Erhält der verbliebene Partner das Recht zur Testamentsvollstreckung, kann er das vorhandene Vermögen verwalten und für dessen Verteilung sorgen, sodass die steuerlichen Freibeträge genutzt werden können.
    3. Letztwillige Verfügung hinterlassen
      Sie können ein "normales" Testament, z. B. zugunsten der Kinder, statt einem Berliner Testament formulieren. Durch eine solche Verfügung können beispielsweise die Kinder den Freibetrag, der 400.000 Euro beträgt, bereits nach dem Tod das ersten Elternteils erhalten.

    Das Gemeinschaftstestament in anderen Ländern

    Das Berliner Testament ist als gemeinschaftliches Testament auch in anderen Ländern möglich. Im anglophonen Raum wird der sogenannte „mutual will“ oder der „joint will“ definiert. In Österreich haben nur verheiratete Paare die Möglichkeit, ein Gemeinschaftstestament aufzusetzen. Eingetragene Lebenspartner können diese Form nicht nutzen.

    In Frankreich oder Italien gibt es gemeinschaftliche Testamente nicht. Bei Erbschaftsfragen in diesen Ländern kann deshalb ein Berliner Testament nicht immer anerkannt werden.

    Vor- und Nachteile

    Ähnlich wie andere Testament-Arten hat auch das Berliner Testament sowohl Vorteile als auch Nachteile.

    Vorteile des Berliner Testaments

    • Absicherung des Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners nach dem Tod des anderen Partners
    • Keine weiteren Erben müssen ausgezahlt werden
    • Keine notarielle Beglaubigung nötig
    • Vermögen bleibt im Erbfall in der Familie

    Nachteile des Berliner Testaments

    • Pflichtteilsansprüche der Kinder bleiben weiter bestehen
    • Verwitwete Ehepartner sind an Testament gebunden und können es nicht ändern
    • Steuerliche Freibeträge für das Erbe der Kinder verfällt
    • Form des gemeinschaftlichen Testaments im Ausland nicht immer anerkannt

    Aufsetzen vom Berliner Testament

    Sie haben die Möglichkeit, ein Berliner Testament selbst aufzusetzen. Jedoch ist es empfehlenswert, dazu einen Notar aufzusuchen. Er kann beim Verfassen des Testaments beratend zur Seite stehen.

    Alternativ kann auch ein auf Erbrecht spezialisierter Anwalt beim Aufsetzen des Berliner Testaments weiterhelfen. Er kann Ihnen zudem Alternativen nennen und konkret auf Ihren Einzelfall eingehen. Berücksichtigen Sie, dass anwaltliche Beratung Geld kostet.

    Allerdings kann sich die Beratung gerade bei hohen Erbsummen lohnen, wenn Sie oder Ihre Erben dadurch zum Beispiel Steuern sparen.

    Vor dem Aufsetzen

    Ein Berliner Testament muss unbedingt handschriftlich verfasst sein, damit es nicht für ungültig erklärt werden kann. Darüber hinaus müssen beide Partner das Dokument unterschreiben. Neben dem eigentlichen Inhalt sind auch Zusatzklauseln möglich.

    • Pflichtteilsstrafklausel
      Eine gängige Klausel ist die sogenannte „Pflichtteilsstrafklausel“. Damit räumen die Eltern ihren Kindern zwar das Recht auf den Pflichtteil nach dem Ableben eines Ehepartners ein. Wird dieser Pflichtteil jedoch in Anspruch genommen, erben die Kinder auch nach dem Tod des anderen Partners nur den Pflichtteil. Auf diese Weise werden Kinder als Erben dazu angehalten, auf den Pflichtteil zugunsten des verwitweten Partners zu verzichten. Sie können dann die Hoffnung haben, später mehr als nur den Pflichtteil zu erben.
    • Vermächtnis
      Eine weitere mögliche Klausel ist das Vermächtnis. Damit bleiben die Ehepartner mit dem Berliner Testament weiterhin gegenseitige Alleinerben, es wird den Kindern jedoch ein gewisser Anteil am Erbe ausgezahlt.
    • Wiederverheiratungsklauseln
      Damit wird geregelt, wie mit dem Erbe verfahren wird, wenn ein Partner nach dem Tod des anderen wieder heiratet.

    Form und Aufbau

    Das gemeinschaftliche Testament muss von einem Ehepartner handschriftlich verfasst und von beiden Partnern unterschrieben werden. Im Berliner Testament können die Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner sich gegenseitig als Alleinerbe, Vorerbe oder Vermächtnisnehmer bestimmen. Darüber hinaus können auch Schlusserben im Testamentstext erwähnt werden.

    Wird im Rahmen des Testaments nichts Anderes vereinbart, handelt es sich um die sogenannte Einheitslösung. Dann wird das gemeinsame Vermögen gesamt auf den Hinterbliebenen übertragen. Er kann darüber frei verfügen.

    Eingeschränkt wird dieses Recht mit der sogenannten „Trennungslösung“. Sie bewirkt, dass der hinterbliebene Partner nur einen Teil des gemeinsamen Vermögens frei verwenden darf. Er wird zum „Vorerbe“. Den anderen Vermögensteil muss er treuhänderisch verwalten und für die Schlusserben („Nacherben“) zurücklassen. Eine solche Lösung verhindert zum Beispiel, dass das gemeinschaftliche Vermögen für die Schlusserben teilweise verloren geht, wenn der verwitwete Partner wieder heiratet.

    Stiefkinder explizit einsetzen

    Stiefkinder müssen im Berliner Testament explizit als Nacherbe eingesetzt werden, damit sie beim zweiten Erbfall auch tatsächlich erben. Uneheliche Kinder werden, wie im Erbrecht üblich, mit dem Pflichtteil bedacht.

    Außerdem gibt es keine anderweitige Erbfolge, wenn Stiefkinder per Testament oder Berliner Testament als Erben eingesetzt werden.

    Rechtssicherheit durch Anwalt oder Notar

    Es gibt zwar im Internet zahlreiche Mustervorlagen für gemeinschaftliche Testamente, doch diese schaffen nicht immer Rechtssicherheit und sind häufig anfechtbar. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, sich beim Aufsetzen des Testaments von einem Anwalt oder dem Notar beraten zu lassen.

    Nach dem Aufsetzen

    Ein Berliner Testament kann zu Lebzeiten der beiden Partner jederzeit geändert werden. Allerdings können Änderungen nur gemeinsam vorgenommen werden. Will nur ein Partner eine Änderung vornehmen, muss er den Widerruf bei einem Notar anmelden und diesen Widerruf über einen Gerichtsvollzieher an den anderen Partner zustellen lassen. Änderungen des Testaments durch Dritte sind nicht möglich.

    Unter welchen Umständen wird ein Berliner Testament unwirksam?

    Unwirksam kann das Testament dann werden, wenn das Aufsetzen des Testaments auf einem offensichtlichen Irrtum beruhte. Keine Gültigkeit hat das Testament außerdem, wenn es am Computer und nicht handschriftlich erstellt wurde oder die Unterschrift des zweiten Partners fehlt.

    Möglichkeiten für Erben, gegen das Erbe vorzugehen

    Erben können nicht direkt gegen das Testament vorgehen, sondern lediglich ihren gesetzlich zugesicherten Pflichtteil einfordern. Dieses Recht steht den Kindern immer zu, unabhängig davon, welche Regelung im Testament getroffen wurde.

    Ist eine notarielle Beglaubigung Pflicht?

    Damit ein gemeinschaftliches Testament gültig ist, muss es handschriftlich von einem der beiden Partner geschrieben und von beiden unterschrieben worden sein. Ein Ort sowie ein Datum müssen sich ebenfalls auf dem Dokument befinden. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht nötig, aber dennoch empfehlenswert.

    Bedeutung für die Kinder

    Wenn Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner ein Berliner Testament aufsetzen, hat das Konsequenzen für das Erbe ihrer Kinder. Diese werden damit nach dem Tod eines Elternteils faktisch enterbt. Allerdings steht ihnen immer noch der Pflichtteil zu.

    Mit Hilfe der Pflichtteilsstrafklausel können Erblasser dafür sorgen, dass Kinder auch nach dem Tod des zweiten Elternteils nur den Pflichtteil erben, wenn sie bereits einen Pflichtteil erhalten haben.

    Scheidung oder Verwitwung

    Wenn sich Eheleute scheiden lassen, verliert dadurch ein gemeinschaftliches Testament seine Wirkung. Möglich sind aber Klauseln, welche das Erbe im Falle einer Scheidung neu regeln oder Teile des Berliner Testaments weiterhin gelten lassen.

    Bei einer Verwitwung hat das Testament weiter Bestand. Der Partner, der den anderen überlebt, ist an den Inhalt des Testaments gebunden und kann daran keine Änderungen mehr vornehmen. Dies ist insbesondere bei der Trennungslösung wichtig.

    Allerdings können verschiedene Klauseln in das Testament eingefügt werden, die dem verwitweten Partner die freie Verfügung des Erbes einräumen. Heiratet die Witwe oder der Witwer wieder, gilt das ursprüngliche Testament weiterhin. Doch auch hier können gesonderte Regelungen im Vorfeld getroffen werden. Häufig ist das gemeinschaftliche Testament bei einer erneuten Heirat des verwitweten Partners durch die übrigen Erben anfechtbar.

    Wird das Berliner Testament dann aufgelöst, gilt die gesetzliche Erbfolge. Um neu zu testieren, das heißt ein neues Testament aufzusetzen, kann der Partner des Erblassers das Erbe auch ausschlagen.

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