DEKRA: Alternative Prüfinstanz für den Führerschein

Laut aktuellen Statistiken besitzen in Deutschland mehr als 50 Prozent der Bevölkerung über 14 Jahren einen Führerschein, Tendenz steigend. Dass für die Abnahme der Prüfung verschiedene Organisationen staatlich beauftragt sind, wissen viele künftige Führerscheinbesitzer nicht. Dabei ist zum Beispiel die DEKRA in manchen Bundesländern die zentrale Prüfinstitution für den Erhalt der Fahrerlaubnis.

Elisabeth Schwarzbauer

Autorin für Versicherungsthemen


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Zuletzt aktualisiert: April 27, 2023

Author Elisabeth Schwarzbauer

Elisabeth Schwarzbauer

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Elisabeth ist studierte Physikerin, verantwortet bei uns die Versicherungsthemen und hilft Ihnen Ihr bestes Angebot zu finden. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten mit Ihrer Familie oder mit einem Buch auf der Terrasse (wenn es das Wetter ermöglicht).

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Inhaltsverzeichnis
     

    Diese Unterlagen benötigen Sie für die Prüfungen

    • Theoretische Prüfung: Einen Personalausweis oder Reisepass, mit dem Sie sich eindeutig legitimieren können; eine Ausbildungsbescheinigung der Fahrschule
    • Praktische Prüfung: Eine Ausbildungsbescheinigung der Fahrschule sowie ein Personalausweis oder Reisepass

    Für die Bundesrepublik Deutschland war der TÜV bis zum Mauerfall allein für die Abnahme der Fahrerlaubnisprüfung staatlich befugt. Seit 1990 ist die DEKRA in den östlichen Bundesländern autorisierte Prüfinstanz für Führerscheinprüfungen.

    Aufgaben der DEKRA für die Fahrerlaubnis

    Die DEKRA ist für folgende Bereiche im Fahrerlaubniswesen (FEW) zuständig:

    • Theorieprüfungen zum EU-Führerschein
    • Praktische Prüfungen für den Erhalt einer Fahrerlaubnis
    • Erstellen von Gutachten für Personen, die Fahrzeuge führen wollen, zum Beispiel Medizinisch-Psychologische Untersuchungen (MPU)
    • Erstellen von Gutachten für körperbehinderte Personen, die ein Fahrzeug führen wollen
    • Beisitz bei der Prüfung von Fahrlehrern
    • Überprüfung von Fahrschulen im behördlichen Auftrag

    Theoretische Prüfung abhängig vom Bundesland

    Bei der DEKRA in Potsdam werden die theoretischen Führerscheinprüfungen nur noch am PC durchgeführt.

    MPU

    Wenn Führerscheinbesitzer durch grobe Verkehrsverstöße oder Verkehrsstraftaten auffallen, können die für die Fahrerlaubnis zuständigen Behörden eine sogenannte „Medizinisch-Psychologische Untersuchung“, kurz MPU, anordnen. In diesem Rahmen wird festgestellt, ob der Delinquent psychisch und körperlich in der Lage ist, am Straßenverkehr teilzunehmen. Die MPU besteht aus drei Teilen, wozu ein medizinischer Check, ein Leistungstest am Computer und ein psychologisches Gespräch zählenDie DEKRA ist eine der Organisationen, die derartige Gutachten mit Hilfe von Fachärzten erstellen kann.

    DEKRA-Niederlassungen

    Wer eine Fahrerlaubnis von der DEKRA erhalten möchte, muss sich an die zuständige DEKRA Automobil Niederlassung wenden. Davon gibt es in Deutschland mehr als 490. Allerdings hängt es von Ihrem Bundesland ab, ob Sie theoretische und praktische Führerscheinprüfungen bei der DEKRA machen können.

    Über die DEKRA

    Die heutige DEKRA SE hat eine fast 100-jährige Geschichte. Der Ursprung des Unternehmens liegt im Deutschen Kraftfahrzeug-Überwachungsverein, der 1925 in Berlin gegründet wurde. Heute gehört die DEKRA zu den weltweit größten technischen Prüfgesellschaften der Welt und erlöst einen Jahresumsatz von fast drei Milliarden Euro.

    Weltweit beschäftigt die DERKA mehr als 37.000 Mitarbeiter. Der Konzern teilt sich in drei große Bereiche auf: Dekra Automotive, Dekra Industrial und Dekra Personnel. Der Bereich Dekra Automotive ist zum Beispiel auch für die Durchführung von Fahrerlaubnisprüfungen staatlich beauftragt.

    Die Fahrerlaubnisprüfungen werden von der Technischen Prüfstelle der DEKRA in Dresden durchgeführt. In den einzelnen Niederlassungen sind mehr als 270 Prüfer bei der DEKRA angestellt, welche die Prüfungen in den jeweiligen Bundesländern an sechs Landesstellen und 21 Dienststellen abnehmen, in welchen die DEKRA präsent ist.

    Fahrerlaubnisprüfung Auto

    • Theoretische Prüfung: Sie darf in Deutschland erst abgelegt werden, wenn der Fahrschüler den vorgeschriebenen Theorieunterricht in der Fahrschule besucht hat. Darüber hinaus werden eine Ausbildungsbescheinigung von der Fahrschule sowie der amtliche Prüfauftrag benötigt. Die theoretische Prüfung wird heute häufig am Computer abgelegt. Innerhalb von zwei Wochen darf eine theoretische Fahrerlaubnisprüfung nach Nicht-Bestehen wiederholt werden.
    • Praktische Prüfung: Erst wenn ein Fahrschüler fähig ist, ein Fahrzeug sicher zu führen, darf er die praktische Prüfung absolvieren. Zugleich muss er Kenntnisse der Verkehrsregeln vorweisen und die Regeln praktisch anwenden können. Technische Kenntnisse über den PKW muss der Fahrschüler ebenfalls mitbringen. Darüber hinaus muss der Fahrschüler umweltbewusst fahren können. Die fahrpraktische Prüfung erfolgt auf der Landstraße, der Autobahn (Kraftfahrtstraße) sowie im Stadtverkehr. Festgelegte Prüfungsstrecken gibt es nicht. Sie werden von den jeweiligen Fahrprüfern von DEKRA oder TÜV selbst aufgestellt. Wie die theoretische Prüfung kann die fahrpraktische Prüfung frühestens zwei Wochen nach Nicht-Bestehen wiederholt werden.

    Nachdem die praktische Prüfung bestanden wurde, erhält der Fahrschüler eine vorläufige Bescheinigung. Mit dieser Bescheinigung kann er seinen Führerschein beantragen.

    Kein "Idiotentest" oder Sperrfrist mehr

    Den sogenannten „Idiotentest“ (offiziell: MPU – Medizinisch-Psychologisches Gutachten) gibt es nach durchgefallenen Prüfungen seit den 1980er-Jahren nicht mehr. Auch eine dreimonatige Sperrfrist nach drei nicht bestandenen Prüfungen wurde im Jahr 2008 gestrichen.

    Die sogenannte Sperrfrist für Vergehen im Straßenverkehr ist in § 69a des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt. Dies ist die Zeitspanne, in welcher nach einem Führerscheinentzug keine neue Fahrerlaubnis beantragt werden darf.

    Kann ich in ganz Deutschland meinen Führerschein bei der DEKRA machen?

    Die DEKRA erhielt 1990 die Erlaubnis, Führerscheinprüfungen in der Theorie und Praxis abzunehmen. Neben dem TÜV ist sie somit die einzige Prüfinstitution, die mit dieser Aufgabe betreut wurde.

    Im Gegensatz zum TÜV ist die DEKRA Führerscheinprüfung nur in den Bundesländern Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin möglich. In Berlin haben Verbraucher die Möglichkeit, sich für TÜV oder DEKRA zu entscheiden. In den alten Bundesländern ist ausschließlich der TÜV für die Führerscheinprüfungen zuständig.

    Kosten für praktische und Theorieprüfung der DEKRA

    Wer seine Führerscheinprüfung bei der DEKRA macht, muss für die Führerscheine der Klasse A und B mit folgenden Kosten rechnen (Stand: November 2016):

    Art der Prüfung Kosten für Führerschein Klasse A Art der Prüfung Kosten für Führerschein Klasse B
    Theoretische Prüfung 20,83 Euro Theoretische Prüfung 20,83 Euro
    Praktische Prüfung 112,81 Euro Praktische Prüfung 84,97 Euro

    Diese Kosten werden in manchen Fällen von der Fahrschule übernommen. Wer einen Führerschein macht, sollte sich im Vorfeld darüber informieren, ob die ausbildende Fahrschule die Prüfungsgebühren in die Kosten für den Führerschein bereits eingerechnet hat.

    Als Fahranfänger bei Folgekosten sparen

    Wer sich erstmals für eine Kfz-Versicherung entscheidet, wird oft mit höheren Prämien eingestuft. Fahranfänger zahlen bei der Kfz-Versicherung meist den Höchstsatz, welcher je nach Anbieter und Tarif teilweise bei über 1.000 Euro jährlich liegt. Hier können aber vor allem Fahranfänger sparen: Mit diesen Spartipps für Fahranfänger.

    Vor- und Nachteile

    Es spielt für Verbraucher keine Rolle, ob sie ihre Führerscheinprüfung beim TÜV oder der DEKRA absolvieren. Die Preise sind einheitlich und bei beiden Prüfinstitutionen gleich. Das gleiche gilt auch für die Prüfungsvoraussetzungen. Erst nach bestandener theoretischer Fahrerlaubnisprüfung dürfen Prüflinge die praktische Prüfung bei DEKRA oder TÜV machen.

    Anteil der DEKRA Prüfungskosten am Führerschein

    Die Kosten für die Fahrerlaubnisprüfung machen nur einen Bruchteil der Gesamtkosten für einen Führerschein aus. Mit knapp 130 Euro liegen die Kosten für theoretische und praktische Prüfung bei etwa zehn Prozent der durchschnittlichen Gesamtkosten.

    Ein deutlich größerer Posten sind die Gebühren für die zusätzlichen Fahrstunden. Je mehr Fahrpraxis ein Fahrschüler besitzt und je besser er mit dem Fahren zurechtkommt, desto günstiger wird der Führerschein.

    Wenn die theoretische oder praktische Prüfung bei der DEKRA jedoch nicht bestanden wird, müssen die Gebühren für eine erneute Prüfung nochmals bezahlt werden.

    Wie oft darf ich die Fahrerlaubnisprüfung wiederholen?

    Es ist ein Mythos, dass Fahrschüler die Fahrerlaubnisprüfung nur ein paar Mal wiederholen dürfen. Grundsätzlich gibt es hier keine Beschränkung vom Gesetzgeber. Dies bedeutet, dass Sie durch Theorie oder Praxis fallen und die Prüfung ohne Weiteres wiederholen können. Allerdings muss für die Wiederholung der praktischen Prüfung mindestens zwei Wochen gewartet werden.

    Liegt zwischen der letzten Theorieprüfung mehr als ein Jahr, müssen Sie auch diese wiederholen. Ärgerlich am Durchfallen ist somit nicht, dass Sie von der Prüfung ausgeschlossen werden können, sondern dass jeder erneute Versuch mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.

    So entstehen in der Regel nicht nur Kosten für die erneut zu zahlenden Prüfungsgebühren, sondern viele Fahrschulen empfehlen ihren Kunden, nach durchgefallener Prüfung noch ein paar Fahrstunden zu nehmen. So „kostet“ ein erneuter Prüfungsversuch inklusive Prüfungsgebühren schnell mehr als 200 Euro.

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