Eigentumsvorbehalt: Absicherung von Krediten und Geschäften

Beim Eigentumsvorbehalt handelt es sich um eine besondere Abrede im Rahmen eines Kaufvertrags für bewegliche Sachen. Hierfür schließen Käufer und Verkäufer einen Vertrag. Die Sache verbleibt dabei im Eigentum des Verkäufers, bis der Käufer die Sache vollständig bezahlt hat.

Daniel Winterl

Redaktionsleitung FinanceScout24


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Zuletzt aktualisiert: March 15, 2024

Author Daniel Winterl

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Daniel Winterl verantwortet als gelernter Betriebswirt die Finanz- und Versicherungsthemen bei FinanceScout24, um Ihnen die wichtigsten Infos bei ihrer Suche zur Verfügung zu stellen und das richtige Angebot für Sie zu finden.

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Inhaltsverzeichnis
     
    Ein einfacher Eigentumsvorbehalt ist dadurch gekennzeichnet, dass ein Käufer zwar der unmittelbare Besitzer von einer Ware wird, jedoch somit noch kein Eigentümer ist. Das Eigentumsrecht an der Ware erhält der Käufer erst, wenn der Kaufpreis, zu dem die Ware erstattet wurde, in ihrem vollen Umfang bezahlt wurde.

    In Deutschland wird der Eigentumsvorbehalt überwiegend für die Kreditsicherung genutzt. Die rechtliche Grundlage für den Eigentumsvorbehalt findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch in den Paragraphen 449, Absatz 1 sowie 158, Absatz 1.

    Voraussetzungen

    Der Eigentumsvorbehalt wird eingesetzt, wenn ein Käufer nicht den vollen Kaufpreis einer Sache bezahlen kann. Das ist in der Regel bei der Kreditgewährung der Fall. Obwohl die bewegliche Sache noch nicht vollständig bezahlt wurde, händigt der Verkäufer sie an den Käufer aus.

    Dabei übt er weiterhin das Eigentumsrecht aus, während der Käufer sie lediglich besitzt. Sobald die Ware komplett bezahlt wurde, geht sie in das Eigentum des Käufers über. Damit der Eigentumsvorbehalt gültig ist, müssen beide Parteien zustimmen. In einem Vertrag werden die Details geregelt.

    Eigentumsvorbehalt als Kreditsicherheit

    6305Mit einem Eigentumsvorbehalt wird üblicherweise ein Kredit abgesichert. Der Verkäufer oder der Gläubiger hat dabei die Möglichkeit, dem Schuldner die Sache zu entziehen, wenn dieser seinen Rückzahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Mehr Informationen zu den Rahmenbedingungen eines Kredits finden Sie mithilfe von einem Kreditvergleich.

    Beispiel: Ein Verbraucher kauft einen neuen PKW und finanziert diesen über das Autohaus. Sollte er seine Raten nicht mehr bezahlen, kann das Autohaus das Auto einziehen, denn es bleibt bis zur vollständigen Tilgung sein Eigentum.

    Unterschied zur Sicherungsübereignung

    Der Eigentumsvorbehalt sieht vor, dass die Sache direkt in den Besitz des Verkäufers geht. Mit Hilfe einer Sicherungsübereignung übernimmt eine Bank die Eigentumsrechte an einer Sache.

    Ein Eigentumsvorbehalt beeinträchtigt die Bilanzierung eines Unternehmens nicht. Wenn eine Firma Waren bestellt und hierfür ein Eigentumsvorbehalt gilt, werden diese als wirtschaftliches Eigentum geführt und unter den Vorräten oder im Anlagevermögen bilanziert. Die rechtliche Grundlage bildet Paragraph 246, Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs.

    Sonderfall nachgeschalteter Eigentumsvorbehalt

    Wenn eine Sache unter Eigentumsvorbehalt gekauft wird, kann der Käufer diese ebenfalls unter Eigentumsvorbehalt weiterverkaufen. Somit gibt es zwei verschiedene Käufe unter Vorbehalt zu unterschiedlichen Konditionen. Wenn der erste Käufer die Waren komplett bezahlt, gehen sie in sein Eigentum über, bezahlt der zweite Käufer die Sache, gelangt sie in sein Eigentum.

    Bei einem nachgeschalteten Eigentumsvorbehalt muss der zweite Verkäufer nicht offen legen, dass er die Ware unter Eigentumsvorbehalt gekauft hat.

    Eigentumsvorbehalt enspricht NICHT Pfandrecht

    Der Eigentumsvorbehalt entspringt nicht dem Pfandrecht. Das Pfandrecht sieht nämlich voraus, dass die Sache in das Eigentum des Gläubigers übergeht. Der Schuldner hat nach der Übergabe in der Regel keinen Besitzanspruch mehr darauf.

    Arten von Eigentumsvorbehalten

    Grundsätzlich werden drei Arten des Eigentumsvorbehalts unterschieden.

    1. Einfacher Eigentumsvorbehalt
      Bei einem einfachen Eigentumsvorbehalt geht die Ware zunächst in den Besitz, aber nicht in das Eigentum des Käufers über. Erst wenn die Sache komplett bezahlt wurde, ist er Eigentümer. Somit gilt der Eigentumsvorbehalt so lange, bis alle Schulden getilgt sind. Der einfache Eigentumsvorbehalt kann außerdem erlöschen, wenn die Sache an gutgläubige Dritte weiterverkauft wird oder die Sache weiterverarbeitet wird. Unwirksam wird der Eigentumsvorbehalt außerdem, wenn die Sache vernichtet oder verbraucht wird.
    2. Verlängerter Eigentumsvorbehalt
      Wird ein verlängerter Eigentumsvorbehalt vereinbart, sichert er dem Verkäufer das Begleichen der Rechnung aus der verarbeiteten Sache zu. In diesem Fall greift die sogenannte „Verarbeitungsklausel“ des verlängerten Eigentumsvorbehalts. Wenn ein Tischler zum Beispiel Holz für die Herstellung von Möbeln kauft, kann er mit dem Holzverkäufer einen verlängerten Eigentumsvorbehalt vereinbaren. Dieser sichert dem Verkäufer das Recht zu, die fertig produzierten Möbel einzubehalten, bis die Rechnung für das Holz bezahlt wurde. Wurden die Möbel bereits verkauft, darf der Holzverkäufer auch die Einkünfte aus dem Verkauf einbehalten, bis die Holzlieferung beglichen wurde.
      Grundsätzlich werden die Sicherungsrechte eines Verkäufers durch den verlängerten Eigentumsvorbehalt gestärkt. So muss der Käufer im Rahmen einer Insolvenz die Abtretung offen legen und dem Vorbehaltsverkäufer alle Dokumente und Informationen geben, damit dieser seine Forderungen geltend machen kann. Diese Möglichkeit wird dem Vorbehaltsverkäufer üblicherweise mit einer Vorausabtretungsklausel eingeräumt. Über diese Klausel werden außerdem die Zahlungsansprüche abgetreten, die der Käufer beim Weiterverkauf erhält.   
    3. Erweiterter Eigentumsvorbehalt
      Bei einem erweiterten Eigentumsvorbehalt verbleibt die Sache so lange im Eigentum des Verkäufers, bis der Käufer alle offenen Rechnungen beglichen hat. Kauft eine Fabrik zum Beispiel Konstruktionsteile für ein Auto und gibt hierfür zwei Bestellungen bei einem Lieferanten auf, bleiben die gelieferten Teile bei einem erweiterten Eigentumsvorbehalt so lange im Eigentum des Verkäufers, bis alle Rechnungen vollständig getilgt sind. Wird zusätzlich ein verlängerter Eigentumsvorbehalt mit Weiterverarbeitungsklausel vereinbart, hat der Verkäufer das Recht, die hergestellten Fahrzeuge einzubehalten, bis die Rechnungen bezahlt wurden.

    Eigentumsvorbehalt im Auslandsgeschäft

    Der Eigentumsvorbehalt ist kein spezifisch deutsches Verfahren bei Kauf- oder Kreditgeschäften. Auch in anderen Ländern wird diese Form der Kreditsicherung genutzt. Einzige Ausnahme bilden die USA. Dort wird der Eigentumsvorbehalt nicht genutzt, stattdessen wird eine Sicherheitsbeteiligung angewandt. Damit diese überhaupt gültig wird, muss sie von den zuständigen Behörden registriert worden sein.

    Die Regelungen zum Eigentumsvorbehalt sind in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern relativ einfach gehalten und können mit einem Formular von beiden Vertragspartnern bestätigt werden. Damit ein solcher Vertrag in zum Beispiel in Polen oder Italien gültig ist, muss er öffentlich beglaubigt werden.

    Bei unseren französischen Nachbarn muss der Vertragstext zwingend in der Landessprache verfasst sein. Gleiches gilt auch für Brasilien. Zudem wird in den meisten anderen europäischen Ländern nur der einfache Eigentumsvorbehalt angewandt. Lediglich Österreich bietet den verlängerten und die Niederlande halten zusätzlich den erweiterten Eigentumsvorbehalt als Möglichkeit bereit.

    Wer Handel mit Kunden im Ausland betreibt, sollte deshalb bestmöglich auf andere Kreditsicherheiten wie Bürgschaften oder Garantien zurückgreifen.

    Herausgabeanspruch

    Der Vorbehaltskäufer hat gemäß seines Kaufvertrags das Recht die Vorbehaltsware zu besitzen. Der Herausgabeanspruch bedeutet, dass ein Eigentümer gemäß Paragraph 985 des Bürgerlichen Gesetzbuchs die Möglichkeit hat, den Besitzer seines Eigentums zur Rückgabe aufzufordern. Im Rahmen eines Eigentumsvorbehalts geht die Sache jedoch in den Besitz des Vorbehaltskäufers über, sodass der Herausgabeanspruch keine Wirkung hat.

    Schadenersatz bei beschädigter Ware

    Wenn die Ware unter Eigentumsvorbehalt geliefert wird, ist der Verkäufer noch Eigentümer der Ware. Er hat dann Ersatz zu leisten und kann Schadensersatzansprüche an den Verursacher des Schadens stellen.

    Pfändung von Waren, die unter Eigentumsvorbehalt stehen

    In diesem Fall können die Gläubiger lediglich die Anwartschaft pfänden, da die Ware noch im Eigentum des Verkäufers enthalten ist. Wird die Kaufsache dennoch gepfändet, hat der Vorbehaltseigentümer das Recht, eine Drittwiderspruchsklage einzulegen. Für die Gläubiger des Käufers wird es somit sehr schwer, ihr Geld durch Waren zu bekommen, die unter Eigentumsvorbehalt gekauft wurden.

    Anwartschaftsrecht

    Das Anwartschaftsrecht entsteht, wenn Dinge unter Eigentumsvorbehalt verkauft werden. Der Käufer dieser Waren hat somit ein Anwartschaftsrecht, indem die Sachen in sein Eigentum übergehen, sobald der die Schulden beglichen hat. Für das Anwartschaftsrecht gibt es im Bürgerlichen Gesetzbuch keine ausdrückliche Regelung.

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