Lieferantenkredit
Ein Lieferantenkredit ist ein Kredit, den ein Lieferant seinem Kunden für die Einhaltung des Zahlungsziels von Rechnungen einräumt. Damit gehört der Lieferantenkredit zu den Warenkrediten, der auf Lieferungsvereinbarungen für Waren basiert. Für vorzeitige Zahlungen wird ein Skonto als Preisnachlass gewährt.
Alternativ wird diese Kreditform auch als auch Warenkredit oder Händlerkredit bezeichnet, wobei dieser auf den ersten Blick weniger ein Kredit als ein Aufschub der Zahlung bzw. der Gewährung einer Zahlungsfrist ist. Der Lieferant (Kreditor) liefert seinem Kunden (Debitor) eine Stundung, d.h. der Kunde erhält die Ware, bezahlt aber erst später.
Die Zahlungsfristen sind verschieden, meistens aber liegen sie zwischen 14 und 30 Tagen. Hierbei handelt es sich aber lediglich um Richtwerte, sie sind gesetzlich nicht festgeschrieben. Es steht dem Kreditoren daher frei, andere Fristen einzuräumen. Bezahlt der Debitor vor dieser Frist, erhält er einen Skonto von einigen Prozenten. Das Wort Skonto stammt, wie so vieles aus dem Bereich der Banken und des Handels, vom italienischen „sconto“ und bedeutet Abzug. Wenn der Kunde diese Möglichkeit in Anspruch nimmt, bezahlt er demnach weniger für die Ware.
Sinn und Zweck des Lieferantenkredits
Hier stellt sich die Frage, wieso Lieferanten diese Möglichkeit anbieten, wenn sie dadurch weniger Geld einnehmen. Ein Grund, der immer wieder ins Feld geführt wird, ist das Mittel der Kundenbindung. Gerade dann, wenn der Debitor nicht die finanziellen Mittel aufbringen kann, das Geld sofort zu bezahlen, hat er erst einmal die Möglichkeit, die Ware zu veräußern und mit dem eingenommen Geld seine Verbindlichkeit zu begleichen.
Rechtliche Einordnung
Als rechtliche Grundlage für dieses Geschäft dient ein Kaufvertrag nach § 433 BGB. Nach dem Willen des Gesetzes muss dafür aber kein schriftlicher Vertrag zwingend vorhanden sein, auch wenn es in der Geschäftswelt die Regel ist. Es reicht auch ein mündlich geschlossener Vertrag aus.
Die Pflichten sind klar geregelt: Der Gläubiger liefert die Ware und der Schuldner muss sie Zug-um-Zug, das heißt sofort, begleichen. Allerdings steht den Vertragsparteien frei, andere Zahlungsziele zu vereinbaren. Dann handelt es sich rechtlich um ein Darlehen nach § 488 BGB. Der Debitor erhält ein Darlehen, wobei der Betrag minus des angebotenen Skontos als Rechnungsgrundlage dient. Die Zinsen errechnen sich aus der Differenz.
Aus kaufmännischer Sicht ist ihm geraten, diesen sofort zu begleichen, denn die Zinsen sind um einiges höher als bei einem normalen Bankkredit.
Absicherung durch Eigentumsvorbehalt
Der Lieferant sichert sich durch den Eigentumsvorbehalt ab. Das deutsche Recht sieht, einmalig in der Welt, das sogenannte Abstraktionsprinzip vor. Sobald ein Gläubiger dem Schuldner eine Sache überlässt, wird Letzterer rechtmäßiger Eigentümer. Er verpflichtet sich nur, die vereinbarte Schuld zu begleichen.
Beim Eigentumsvorbehalt bleibt der Gläubiger solange Eigentümer, bis die Schuld vollständig beglichen wurde. Da weitere Sicherheiten in der Regel nicht gegeben sind und eine Bonitätsprüfung auch nicht immer durchgeführt wird, bleibt der Eigentumsvorbehalt die einzige Sicherheit des Lieferanten.
Trotz Absicherung: Risiko bleibt
Diese Art der Absicherung deckt aber nicht alle Risiken ab. Sie sagt nur aus, dass, wenn der Kunde insolvent wird und die Waren noch nicht verkauft hat, der Lieferant sein Eigentum nach § 985 BGB wieder zurückfordern kann. Wurde die Ware vollständig oder teilweise schon veräußert, gelangt die Summe in die Insolvenzmasse. Der Eigentumsvorbehalt schützt auch nicht vor einem gutgläubigen Erwerb durch Dritte, durch den der Lieferant, trotz Eigentumsvorbehalts, ebenfalls sein Eigentum an der Sache rechtmäßig verliert.
Bei mangelnder Bonität besitzt der Lieferant zweifelhafte Forderungen und im Falle einer Insolvenz muss er diese gänzlich abschreiben. Eine hundertprozentige Absicherung gibt es nicht und wie immer trägt jeder das Insolvenzrisiko seines Geschäftspartners.
Lieferantenkredit beim Exporteur
Neben dieser gängigen Definition des Lieferantenkredits, existiert noch eine andere, die im Gegensatz dazu ausschließlich auf den Außenhandel beschränkt ist. Ein Synonym für diese Definition ist „Exportfinanzierung“. Ein Exportunternehmen erhält einen Kredit von der AKA (Ausfuhrkredit-Gesellschaft mbH), um seinem ausländischen Handelspartner eine Zielgewährung zu geben. Die AKA ist ein Bankenkonsortium, das von deutschen Banken getragen wird. Demnach erhält der Händler den Kredit bei seiner Hausbank.
Formel und effektiver Jahreszinssatz
Um das eben Gesagte besser zu verdeutlichen, bedienen wir uns eines Beispiels. Nehmen wir einmal an, ein Lieferant verkauft Waren im Wert von 10.000 Euro, nennt als Zahlungsziel 30 Tage und bietet als Skonto zwei Prozent an, wenn der Kunde innerhalb von zehn Tagen bezahlt. Der Kunde nimmt diese Möglichkeit nicht wahr und zahlt, wie vertraglich vorgesehen, erst nach 30 Tagen.
Die gängige Formel beim Lieferantenkredit, die den Zinssatz berechnet, lautet:
Jahreszinssatz = (Skontosatz × 360) ÷ (Zahlungsziel - Skontofrist)
Der Kunde hat aus kaufmännischer Sicht einen Zins in Höhe von 36 Prozent bezahlt. Die Zinsen lassen sich nicht unmittelbar vom angebotenen Skontosatz ableiten – sie sind wesentlich höher. Durch eine Änderung des Zahlungsziels lässt sich der effektive Jahresszinssatz ändern, ohne dass sich an der zu bezahlenden Summe etwas ändert. Manche Lieferanten gewähren einen Kredit von bis zu sechs Monaten. Legt man diese Zeitspanne dem oben genannten Beispiel zugrunde, beträgt der Zinssatz gerade einmal vier Prozent.
Bankkredit als Ausweg
Wenn Sie als Kunde nicht sofort das Geld für den Skonto aufbringen können, überlegen Sie sich, einen Kredit bei der Bank aufzunehmen. Das ist von den Zinsen her um einiges günstiger, als die Möglichkeit des Skontos verstreichen zu lassen.
Lieferantenkredit vs. Kontokorrentkredit
Der Lieferantenkredit zeichnet sich durch einen hohen Jahreszinssatz aus. Aus kaufmännischer Sicht kann es daher wirtschaftlich vernünftig sein, den Skonto selbst dann in Anspruch zu nehmen, wenn man das Geld nicht sofort zur Verfügung hat und nur durch einen Bankkredit zu begleichen ist. Hier liegen die Zinssätze in der Regel nicht ganz so hoch.
Allerdings lässt sich diese Aussage nicht pauschalisieren und verallgemeinern, denn der Zins hängt, wie bereits beschrieben, von mehreren Faktoren ab. Erstens von der Höhe des Skontos, zweitens von der Skontofrist, drittens von der Zahlungsfrist und viertens und letztens natürlich auch von der persönlichen Kreditwürdigkeit bei der Hausbank und die von ihr angebotenen Kredite.
Abwägungen als Kunde
Natürlich steht es dem Kunden offen, einen Kredit zu beantragen. Da dieser aber mit Formalitäten verbunden ist, greift er in den meisten Fällen auf den Kontokorrentkredit zurück, der allgemein als Dispositionskredit beziehungsweise Überziehungskredit (Dispo) geläufig ist.
Bekanntlich sind die Zinsen auf diese Art des Kredits nicht gerade niedrig. Der Debitor muss daher immer abwägen, welche Art der Bezahlung er bevorzugt und welche sinnvoller für ihn ist.
Vorteile für den Kunden
Der Lieferantenkredit eignet sich aus mehreren Gründen für den Debitoren. Er geht keinerlei vertragliche Verpflichtungen gegenüber Dritten ein, meistens in Form von Banken.
Gerade wenn die Kreditwürdigkeit nicht zum Besten bestellt ist, bietet ein Lieferantenkredit Vorteile in Form der Bequemlichkeit (es werden keine Bonitätsprüfung oder sonstige Formalitäten durchgeführt) und der Schnelligkeit (der Kredit wird dann ausgezahlt, sobald die Waren geliefert sind). Er unterliegt zudem keiner speziellen Formpflicht, ein einfacher Kaufvertrag reicht aus. Auch Sicherheiten sind, mit Ausnahme des unentgeltlichen Eigentumsvorbehalts, nicht nötig.
Vorteile für den Lieferanten
Allerdings liegen die Vorteile des Lieferantenkredits nicht nur beim Kunden, sondern auch beim Lieferanten. Er kann ihn als Maßnahme der Kundenbindung einsetzen. In nicht seltenen Fällen hat der Kunde nicht sofort das nötige Kleingeld, um seinen Verpflichtungen auf Anhieb nachzukommen. Bietet der Lieferant daher genügend Zeitraum an, um die Waren zu veräußern, kann das ein entscheidender Punkt sein, bei ihm zu bestellen.
Nachteile
Die Nachteile liegen auf der Hand: Es sind die hohen effektiven Jahreszinssätze. Da die Zinsen nicht aufgelistet sind und auch nicht explizit aufgelistet werden müssen, wie etwa bei einem Bankkredit, erkennt nicht jeder Kunde diese Belastung sofort und auf Anhieb. Viele Kunden gehen davon aus, dass ihnen ein zinsloser Kredit gewährt wurde. Mit einem Kreditvergleich kann oft eine günstigere Lösung gefunden werden.
Die Nachteile für den Lieferanten sind überschaubar. Nutzt sein Kunde die Möglichkeit des Skontos, setzt er dementsprechend weniger um. Da die meisten Kreditoren dies aber zumindest miteinkalkulieren, sind die finanziellen „Einbußen“ verkraftbar.
Lieferantenkredit in der Bilanz ausweisen
Rechtsgrundlage für den Vermerk in der eigenen Bilanz ist nicht das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), sondern das Handelsgesetzbuch (HGB). Gemäß § 266 Abs. 2 B II 1 HGB muss der Kreditor die Forderungen gegenüber seinem Kunden als „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“ eintragen. Da er erst einmal nicht weiß, ob sein Kunde die Möglichkeit des Skontos in Anspruch nimmt, muss er den Nennwert der Forderung eintragen, der am Bilanzstichtag bestand. Das ist der letzte Tag des Wirtschaftsjahres, an dem der Lieferant seinen Jahresabschluss aufstellen muss. Auch wenn der Gesetzgeber das genaue Datum nicht vorschreibt, es muss nur innerhalb von 12 Monaten geschehen, hat sich in der Praxis der 31. Dezember herauskristallisiert.
Der Debitor als Abnehmer der Ware, muss in seinen Büchern den Lieferantenkredit als Lieferverbindlichkeit vermerken. Da der Betrag noch nicht beglichen wurde, zählt die Summe als Fremdkapital und muss auf der rechten Seite der Bilanz ausgewiesen werden.
Was es bei Alternativen zu bedenken gilt
Es gibt mehrere Alternativen zum Lieferantenkredit für den Kunden. Bevor Sie aber einen Kreditvergleich durchführen sollten Sie mehrere Aspekte berücksichtigen.
Bürgen und Sicherheiten
Der Nachteil gegenüber des (teuren) Lieferantenkredits liegt erst einmal auf der Hand: Die hohen Formalitäten, zu denen der Gesetzgeber die Bankhäuser verpflichtet. Sie dürfen nicht „frei nach Schnauze“ die Kredite vergeben. Ihre Chance, einen Kredit als Selbständiger bei Ihrer Bank zu erhalten, erhöhen Sie, wenn Sie einen Bürgen beziehungsweise Sicherheiten angeben können.
Als Sicherheit können sowohl Wertgegenstände jeglicher Art herangezogen werden (Immobilien, Schmuck, Autos u.Ä.), als auch Versicherungen (etwa Lebensversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen). Seien Sie sich aber der Gefahr bewusst, wenn Sie die Raten nicht mehr zahlen können: Im schlimmsten Fall sind Sie Ihre private Altersvorsorge los.
Einkommensnachweise als wichtige Grundlage
Auch müssen Sie, um Ihre Kreditwürdigkeit belegen zu können, Einkommensnachweise vorlegen. Stehen Sie in einem Angestelltenverhältnis, reicht der Lohnnachweis, der Ihnen ein sicheres Einkommen bescheinigt. Im Falle eines Verzuges werden daher Lohnabtretungen vereinbart. Selbstständige dagegen können von einem geregelten, monatlichen Einkommen nur träumen, häufig variieren sie stark. Banken verlangen aufgrund dieser saisonalen Schwankungen die betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWA) der letzten Monate, die vom Steuerberater angefertigt werden.
Zusätzlich verlangen sie von Ihnen noch die Einkommenssteuerbescheide der letzten beiden vollen Kalenderjahre. Davon zieht die Bank noch die Lebenshaltungskosten ab und nimmt den Rest als Rechnungsgrundlage. Auf der Grundlage dieser Dokumente bewertet die Bank Ihre Kreditwürdigkeit.
SCHUFA-Akte
Zusätzlich greift die Bank, bei Selbstständigen wie bei Angestellten, auf den SCHUFA-Eintrag zurück und überprüft auf diese Weise Ihre Zahlungsmoral. Positive Einträge sind immer von Vorteil. Können Sie einen Bürgen vorweisen, werden selbstverständlich auch dessen Sicherheiten überprüft und in seine SCHUFA-Akte eingesehen. Der beste Bürge nutzt nichts, wenn seine Kreditwürdigkeit nicht gewährleistet ist.
Die SCHUFA unterscheidet zwischen „harten“ und „weichen“ Faktoren. Die ersteren sind Kontopfändungen, Insolvenzverfahren, eidesstattliche Versicherungen und Ähnliches. Die letzteren sind Verzüge bei der Rückzahlung von Raten. Hier muss nicht unbedingt die Bank die Leidtragende sein, es können genauso gut der Mobilfunkanbieter, Stromversorger oder sonstiger Vertragspartner sein.
Businessplan hilfreich
Die Bank geht bei der Überprüfung der Bonität immer nach einem gewissen Schema vor. Zuerst wird die Person des Kreditsuchenden und eventuell der Bürgen überprüft, anschließend die Berufsgruppe und drittens der Businessplan. Er ist nicht nur gut, um die eigene Geschäftsidee auf ihre Umsetzbarkeit zu überprüfen, sondern hilft der Bank, ihre Kunden besser einzuschätzen.
Können Sie mit ihrem Geschäftsmodell und Businessplan nicht überzeugen und können darüberhinaus weder mit anderen Sicherheiten jeglicher Art oder solventen Bürgen glänzen, gehen Sie leider leer aus. Die Gefahr für die Bank, auf den Kosten sitzen zu bleiben, ist einfach zu hoch.