Patientenvollmacht: Entscheidungssicherheit im Ernstfall

Im Leben kann es krankheitsbedingt oder unfallbedingt vorkommen, dass wir selbst nicht mehr in der Lage sind, Entscheidungen zur medizinischen Weiterbehandlung zu treffen. In diesem Fall muss diese Entscheidung von einer anderen Person übernommen werden. Mit Hilfe einer Patientenvollmacht kann diese Aufgabe auf eine Vertrauensperson übertragen werden. In dem schriftlichen Dokument wird genau festgelegt, welchen Umfang die Handlungsbefugnis bei medizinischen Fragen hat. Neben der Patientenvollmacht existieren noch weitere Formen für Vollmachten wie die Patientenverfügung, die Betreuungsverfügung oder die Vorsorgevollmacht.

Elisabeth Schwarzbauer

Autorin für Versicherungsthemen


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Zuletzt aktualisiert: October 04, 2023

Author Elisabeth Schwarzbauer

Elisabeth Schwarzbauer

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Elisabeth ist studierte Physikerin, verantwortet bei uns die Versicherungsthemen und hilft Ihnen Ihr bestes Angebot zu finden. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten mit Ihrer Familie oder mit einem Buch auf der Terrasse (wenn es das Wetter ermöglicht).

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Inhaltsverzeichnis
     

    Wichtiges zur Patientenvollmacht

    • Sollte im Notfall sofort auffindbar sein
      Der Vollmachtgeber sollte zum Beispiel im Portemonnaie oder der Brieftasche immer einen Hinweis zu einer vorhandenen Patientenvollmacht mit sich tragen. So kann das Krankenhaus- oder Pflegepersonal darüber informiert werden.
    • Aufbewahrung Aufgabe des Verfassers
      Der Verfasser der Patientenvollmacht muss sich selbst um die Aufbewahrung des Originaldokuments kümmern. Er kann die Vollmacht auch in einem speziellen Archiv hinterlegen oder seine Familie darum bitten, diese sicher aufzubewahren.
    • Informieren der Bevollmächtigten
      Die Bevollmächtigten sollten vor dem Hinterlegen einer Patientenvollmacht über deren Inhalte und ihre Aufgabe in einem persönlichen Gespräch informiert werden.

    Eine Patientenvollmacht ist ein schriftliches Dokument, in welchem eine Person genau festlegt, welche andere Person zur Entscheidung in medizinischen Fragen bevollmächtigt ist, wenn sie selbst gesundheitlich oder psychisch nicht mehr dazu in der Lage ist. Die Patientenvollmacht richtet sich gezielt an Angehörige oder andere damit ausgewählte Vertrauenspersonen und nicht an die behandelnden Ärzte.

    Grundsätzlich ist es für jeden Menschen empfehlenswert, eine Patientenvollmacht zu erstellen. Denn mit diesem Dokument haben Sie die Möglichkeit, schon im Vorfeld zu entscheiden, welche medizinischen Maßnahmen durchgeführt werden sollen, wenn Sie nicht mehr selbst entscheiden können. Die Patientenvollmacht stellt somit auf eine gewisse Weise sicher, dass Ihr Wille respektiert wird. Zudem ist die Patientenvollmacht wichtig, damit sich jemand ganz Bestimmtes sich um wichtige Angelegenheiten kümmert. Wird hier nicht vorgesorgt, kann es sein, dass ein fremder Betreuer vom Gericht bestellt wird.

    Wichtig wird die Patientenvollmacht vor allem bei drängenden Fragen zu Leben und Tod. So kann die Vertrauensperson mit Hilfe des schriftlichen Dokuments dazu ermächtigt werden, im Sinne des Vollmachtgebers über lebensverlängernde Maßnahmen wie eine künstliche Beatmung zu entscheiden.

    Rechtliche Grundlage

    Die rechtliche Grundlage liefert für die Patientenvollmacht Paragraph 1901a des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Er regelt bereits die Patientenverfügung. So besteht zum Beispiel nach Absatz 4 des Paragraphen keine Verpflichtung zum Hinterlegen einer solchen Vollmacht. Ebenso kann eine Patientenvollmacht wie die Patientenverfügung jederzeit widerrufen werden.

    Was regelt die Patientenvollmacht?

    Die Patientenvollmacht greift vor allem bei medizinischen Aspekten, für welche eine Entscheidung benötigt wird, wenn der Vollmachtgeber diese nicht mehr selbst treffen kann. In der Vollmacht bestimmt der Vollmachtgeber eine oder mehrere Personen, die Entscheidungen im Krankheitsfall für ihn treffen dürfen. Zugleich wird schriftlich festgelegt, unter welchen Bedingungen die Bevollmächtigten in seinem Sinne handeln dürfen.

    Das kann ohne vorliegende Vollmacht passieren

    Liegt keine exakt formulierte Patientenvollmacht vor, entscheidet ein gesetzlich bestimmter Betreuer für den Patienten. In diesem Fall muss versucht werden, sich dem vermuteten Willen des Patienten anzunähern. Hierfür können zum Beispiel auch ethische oder religiöse Aspekte in Betracht gezogen werden. Ebenso können frühere mündliche Aussagen des Patienten für die Bestimmung seines Willens angeführt werden.

    Grenzen der Patientenvollmacht

    Die Patientenvollmacht gilt nur so lange, wie der Vollmachtgeber nicht selbst in der Lage ist, eine Entscheidung über medizinische Maßnahmen zu treffen.

    Diese Grenze ist wichtig, damit er bei einer Genesung wieder selbst entscheiden kann und bei wichtigen medizinischen Entscheidungen, die seine Gesundheit betreffen, nicht entmündigt wird. Die Vollmacht selbst gilt nur bis auf Widerruf. Ein solcher Widerruf kann jederzeit durch den Vollmachtgeber erfolgen.

    Unterscheidung: Patientenvollmacht, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

    In der Praxis haben Sie verschiedene Möglichkeiten, Vollmachten für Angehörige oder andere Vertrauenspersonen auszustellen. Mit Hilfe dieser Vollmachten übertragen Sie die Entscheidungsgewalt auf ausgewählte Personen, wenn Sie selbst nicht mehr dazu in der Lage sind, Entscheidungen zu treffen.

    Gängige Vollmachten sind dabei die Patientenverfügung sowie die Vorsorgevollmacht. Darüber hinaus gibt es auch die Möglichkeit einer Betreuungsverfügung.

    Patientenvollmacht vs. Patientenverfügung

    In ihrer grundsätzlichen Aufgabe unterscheiden sich Patientenvollmacht und Patientenverfügung nicht groß voneinander. Beide beziehen sich auf den Notfall, in welchem eine vertrauenswürdige Person für einen Vollmachtgeber bei medizinischen Fragen oder Lebensfragen entscheiden muss.

    In der Praxis wird die Patientenverfügung jedoch für behandelnde Ärzte ausgestellt. Sie richtet sich demnach nicht an eine bestimmte Person, sondern bezieht sich allgemein auf die gewünschte Behandlung im Notfall. So kann eine Patientenverfügung den Willen des Patienten enthalten, dass er keine lebensverlängernden Maßnahmen wünscht. An diese Vorgaben der Patientenverfügung müssen sich die Ärzte in der Regel halten.

    Eine Patientenvollmacht hingegen stattet eine dritte Person mit der nötigen Vollmacht aus, im Notfall im Sinne des Vollmachtgebers zu entscheiden. Es werden zwar die Konditionen für bestimmte Entscheidungen schriftlich in der Vollmacht vorgegeben, jedoch kann der Bevollmächtigte bei Grenzfragen eigenständig im Sinne des Vollmachtgebers entscheiden.

    Die Patientenvollmacht richtet sich somit nicht direkt an die Ärzte wie bei der Patientenverfügung. Letztere ist demnach weniger eine Vollmacht denn eine Willenserklärung, die der Patient bei vollem Bewusstsein verfasst hat.

    Gemeinsam ist beiden Dokumenten, dass sie schriftlich fixiert und im Notfall zugänglich sein müssen. In der Regel tragen Patienten einen Hinweis auf den Aufbewahrungsort oder den Bevollmächtigten im Falle der Patientenvollmacht bei sich.

    Patientenvollmacht vs. Vorsorgevollmacht

    Der größte Unterschied zwischen Patienten- und Vorsorgevollmacht besteht darin, dass die Patientenvollmacht überwiegend auf den medizinischen Bereich beschränkt ist. Wer mit einer Vorsorgevollmacht ausgestattet ist, hat hingegen meist umfangreiche Befugnisse und kann alle Lebensbereiche des Vollmachtgebers regeln, zum Beispiel auch Bankgeschäfte oder Vertragsverhältnisse.

    Der Vorteil der Patientenvollmacht besteht darin, dass sie jederzeit schriftlich verfasst werden kann und keine notarielle Beglaubigung nötig ist. Soll die Vorsorgevollmacht zum Beispiel auch bei Grundstücksfragen oder bei Versicherungen angewandt werden, ist eine notarielle Beurkundung möglich. So wird bestätigt, dass Sie zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorsorgevollmacht voll geschäftsfähig sind. 

    Vollmachten können sich gegenseitig ergänzen

    Grundsätzlich ist keine der hier beschriebenen Vollmachten gesetzlich vorgeschrieben. Die Kombination aus Vorsorgevollmacht und Patientenvollmacht gilt jedoch als ideale Absicherung und zusammen mit dem Testament als Vorsorge, die Sie zu Lebzeiten und bei vollem geistigen Vermögen treffen können, damit Ihre Angehörigen es im Notfall einfacher haben.

    Diese Personen sollten Sie involvieren

    Da Sie im Notfall nicht mehr allein entscheiden können, sollten Sie eine Patientenvollmacht nur der Person erteilen, der Sie uneingeschränkt vertrauen. Empfehlenswert ist es häufig, derartige Vollmachten auf mehrere Personen zu verteilen, damit diese sich im Ernstfall gegenseitig kontrollieren können.

    Mögliche Personen

    1. Ehepartner
      Der Ehepartner ist üblicherweise die Person, die am meisten Vertrauen genießt. Zugleich teilen Sie Ihr Leben miteinander und können so bei medizinischen Notlagen besser im Sinne des Patienten entscheiden. Zudem wird dieser gemeinsame Kinder berücksichtigen und diese in die Entscheidung miteinbeziehen. 
    2. Lebenspartner
      Für eingetragene Lebenspartner gilt das gleiche wie für Ehepartner.
    3. Nicht verheiratete Partner
      Wer sich in einer sehr festen Bindung befindet, aber weder verheiratet ist noch eine eingetragene Lebenspartnerschaft hat, sollte sich im Vorfeld fragen, ob er dieser Person auch im Ernstfall sein Leben anvertraut. Die Eintragung einer Lebenspartnerschaft ist jedoch nur gleichgeschlechtlichen Paaren vorbehalten.
    4. Eltern
      Wer seine Eltern als Bevollmächtige auswählt, sollte berücksichtigen, dass diese naturgemäß weniger Lebenszeit vor sich haben und im schlimmsten Fall selbst nicht mehr in der Lage sind Entscheidungen zu übernehmen. Wenn die Eltern dennoch als Bevollmächtigte eingesetzt werden, sollten sie sich die Aufgabe mit jüngeren Menschen teilen.
    5. Freunde
      Für Freunde gilt wie für alle nicht vertraglich oder verwandtschaftlich verbundenen Menschen, dass die Bindung auch schnell nicht mehr gegeben sein kann. Bedenken Sie deshalb im Vorfeld, wen Sie bevollmächtigen wollen, wenn die Freundschaft in die Brüche geht.
    6. Verwandte
      Bei Verwandten besteht zwar eine genetische Verbindung. Doch diese Bindung sollte nicht über das persönliche Vertrauen und die persönliche Bindung gestellt werden. Nur besonders nah stehende Personen sollten gewisse Entscheidung treffen dürfen.

    Unabhängig davon, für welche Person Sie sich entscheiden: Sie sollten diese Person in einem persönlichen Gespräch über die Inhalte der Vollmacht aufklären. Selbstverständlich sollte die betreffende Person im Vorfeld auch gefragt werden, ob sie diese Verantwortung im Notfall übernehmen möchte.

    So erteilen Sie eine Patientenvollmacht

    Eine Patientenvollmacht erteilen Sie in schriftlicher Form. Wie bei der Patientenverfügung kann diese jederzeit von Ihnen geändert werden. Dies gilt auch in mündlicher Form spontan, wenn Sie zu dieser Willensäußerung zum Beispiel im Krankenhaus in der Lage sind.

    Die Patientenvollmacht ist generell kostenlos. Nur, wenn Sie diese zum Beispiel beim Zentralen Register für Vorsorgevollmachten (ZVR) oder einem Notar hinterlegen, fallen dafür Kosten an. Die Kosten für einen Eintrag im ZVR betragen weniger als 20 Euro.

    Für das Hinterlegen einer Vollmacht bei einem Notar können die Kosten variieren. Neben diesen beiden Stellen gibt es auch die Möglichkeit, die Vollmacht beim Zentralarchiv des Deutschen Rotes Kreuzes zu hinterlegen.

    Hier finden Sie weitere Informationen:

    Üblicherweise kann die Patientenvollmacht direkt bei den Bevollmächtigten hinterlegt werden. Um jedoch Missbrauch zu vermeiden, empfiehlt sich das Hinterlegen bei einem Notar oder im ZVR.

    Form einer Patientenvollmacht

    Für das Erstellen einer Patientenvollmacht gibt es im Internet verschiedene Muster. Notare oder Sozialverbände können ebenfalls Muster bereitstellen. Damit die Vollmacht rechtsgültig ist, ist sie nach Paragraph 1901 a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) schriftlich festzulegen.

    Zu den Inhalten der Patientenvollmacht gibt es keine rechtlichen Vorgaben. Aus diesem Grund und um Missverständnisse zu vermeiden, sollten Sie vor dem Erstellen einer Patientenvollmacht rechtliche Beratung durch einen Anwalt oder Notar in Anspruch nehmen. Auch Ihr Hausarzt kann beim Verfassen einer Patientenvollmacht behilflich sein.

    Schutz vor Missbrauch durch Notarbeglaubigung

    Eine Beglaubigung durch einen Notar ist in der Regel nicht nötig. Doch mit dieser lässt sich ebenfalls Missbrauch verhindern.

    Widerruf jederzeit möglich

    Die Patientenvollmacht kann jederzeit durch den Vollmachtgeber widerrufen werden. Für den Widerruf wird theoretisch keine schriftliche Form benötigt. Ist der Patient zum Beispiel bei vollem Willen, kann er eine Vollmacht mündlich im Krankenhaus widerrufen.

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